Begnadigung für RAF-Terroristen

Dafür erntest du ein ganz klares "Nein" von mir. ;)

Wenn das Deine Überzeugung ist, bitte .
Ich kann damit leben.


Strafe und Mitgefühl sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die miteinander nichts gemeinsam haben. Es ist absolut nichts Schändliches daran, die augenblickliche Situation von Gefangenen und zum Tode Verurteilter zu bedauern.

Genau diese Einstellung werde ich niemals verstehen.
Durch diese Einstellung, die auch von Täterschutzorganisationen wie AI und HRW verbreitet werden, ist es m.E. so weit gekommen, wie es jetzt ist.
Zunächst wurde die Todesstrafe abgeschaft.
Danach wurde die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschaft, zumindest im Regelfall.
Und wie wird es weiter gehen ?
Sind irgendwann dann auch noch 15 Jahre zuviel ?
Bekommen Doppelmörder in Zukunft mit einem Bußgeld davon ?:rolleyes::rolleyes:

Nach meiner festen Überzeugung hat jeder Straftäter sein Schicksal selber zu verantworten, und verdient keinerlei Mitgefühl. Niemand hat ihn gezwungen, Verbrechen zu begehen.
Um beim Thema zu bleiben, Christian Klar ist ein Mehrfachmörder, er wählte, wie es bei den Linken so schön heißt "ein Leben in Selbsbestimmung".Und wie vielen menschen dieses Leben den Tod gebracht hat wissen wir.Und so jemand soll Ansruch auf Mitgefühl haben ?
Das wäre m.E. die berühmten Abwehrsubstanzen von Molusken vor weibliche Borstentiere auszustreuen.

Damit werden weder die Verbrechen dieser Leute beschönigt, noch deren Opfer verhöhnt, sondern das ist lediglich ein Ausdruck von Menschlichkeit.

Und in meinen Augen ist dies eine Herabwürdigung und Verhöhnung der Opfer.
Man sieht es gerade im Vorfeld von Executionen oder wie im Falle von Christian Klar.
Hier werden plötzlich die Täter in die Rolle des Opfers gestellt.
Plötzlich ist der Delinquent kein Verbrecher mehr, sondern ein Opfer.
Gerade wenn Täterschutzorganisationen plötzlich die armen,armen verurteilten in allen Farben preissen hört man kaum noch ein Wort über deren Opfer.


Sorry Jedihammer, aber hier gehst du meiner Meinung nach eindeutig zu weit. ;)

Ich gehe zu weit, nur weil ich Verbrechern und Mördern das Mitgefühl abspreche ?
Gut, dann gehe ich mit Freuden zu weit;)
 
Genau diese Einstellung werde ich niemals verstehen.
Durch diese Einstellung, die auch von Täterschutzorganisationen wie AI und HRW verbreitet werden, ist es m.E. so weit gekommen, wie es jetzt ist.
Zunächst wurde die Todesstrafe abgeschaft.
Danach wurde die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschaft, zumindest im Regelfall.
Und wie wird es weiter gehen ?
Sind irgendwann dann auch noch 15 Jahre zuviel ?
Bekommen Doppelmörder in Zukunft mit einem Bußgeld davon ?:rolleyes::rolleyes:

Nach meiner festen Überzeugung hat jeder Straftäter sein Schicksal selber zu verantworten, und verdient keinerlei Mitgefühl. Niemand hat ihn gezwungen, Verbrechen zu begehen.
Um beim Thema zu bleiben, Christian Klar ist ein Mehrfachmörder, er wählte, wie es bei den Linken so schön heißt "ein Leben in Selbsbestimmung".Und wie vielen menschen dieses Leben den Tod gebracht hat wissen wir.Und so jemand soll Ansruch auf Mitgefühl haben ?
Das wäre m.E. die berühmten Abwehrsubstanzen von Molusken vor weibliche Borstentiere auszustreuen.
Gerade heute habe ich in diesem Themenbereich doch einen sehr sehr interessanten Beitrag des Deutschlandfunkes gehört.
Den kann man sich sogar runterladen: Klick mich: Kampf gegen das Böse.
Es geht weniger um "Menschenfreundlichkeit" (auch wenn mir nicht klar ist, was an dieser EIgenschaft schlecht sein sollte) sondern auch knallhart um Effizienz, Kosten/Wirtschaftlichkeit und vermehrte Sicherheit für die Gesellschaft.
Und von 15 Jahren dann gleich auf Bußgeld zu kommen ist sowas von polemisch und sollte deswegen eigentlich unter deinem Niveau sein Jedihammer.

Es ist halt wissenschaftlich bewiesen, dass vermehrte Haftstrafen nichts bringen in Punkto Resozialisierung, Sicherung der Gesellschaft/Abschreckung, sondern nur Kosten verursachen und Menschenleben (ja auch Verbrecher sind Menschen), die eventuell dann doch noch einen Teil ihrer Schuld an der Gesellschaft ab arbeiten könnten (und nicht dem Staat länger "auf der Tasche liegen"), dann zerstören und eventuelle weitere Straftaten noch wahrscheinlicher machen lassen.

Und in meinen Augen ist dies eine Herabwürdigung und Verhöhnung der Opfer.
Man sieht es gerade im Vorfeld von Executionen oder wie im Falle von Christian Klar.
Hier werden plötzlich die Täter in die Rolle des Opfers gestellt.
Plötzlich ist der Delinquent kein Verbrecher mehr, sondern ein Opfer.
Gerade wenn Täterschutzorganisationen plötzlich die armen,armen verurteilten in allen Farben preissen hört man kaum noch ein Wort über deren Opfer.

Ich denke die Idee dahinter ist es, dass ja Verbrecher nicht auf die Welt kommen und schon böse sind, sondern zu einem guten Teil durch die ihrem Einfluß entzogenen Umweltfaktoren in Situationen kommen, in denen es sehr wahrscheinlich ist, dass sie kriminell werden. Deswegen ist es schon ein wenig einfach, von "Selbstentscheidung" zu sprechen.
Auch verstehe ich nicht ganz, wie die Opfer herabgewürdigt werden, indem man den Verbrecher anständig und menschlich behandelt (und nichts anderes wird von seriösen Leuten verlangt). Bringt es ihnen außer persönlicher Rache und Genugtuung, mehr, wenn der Verbrecher schlecht behandelt wird? Bringt es ihnen den geliebten Menschen bzw. die SIcherheit vor dem Verbrechen zurück?

Und niemand will die Taten vergessen lassen, wenn man eine menschliche Behandlung für Verbrecher fordert.
Doch wir werden sicherlich nicht auf einen grünen Zweig kommen, ich sehe schon, dass du deine Law&Order Meinung schon gefasst hast, Jedihammer. Ist dein gutes Recht, auch wenn wissenschaftliche Argumente dagegen sprechen. ;)
 
Meines Wissens wurde dieses Mär von Daniel Cohn-Bendit in die Welt gesetzt.
Es gibt da aber noch eine andere "Mär" die etwa so aussieht:
"Dank des Schriftstellers Bernt Engelmann kamen die Aktivitäten Schleyers am Ende des Zweiten Weltkrieges an das Licht der Öffentlichkeit. Am 5. Mai 45, zwei Tage vor der deutschen Kapitulation, hatten tschechische Aufständische ein Schulgebäude umzingelt, in dem sich eine SS-Einheit verschanzt hatte, die 20 Geiseln in ihrer Gewalt hatte. Gegen Garantien für die SS-Leute kam es zur Freilassung der 20 Geiseln, indem sie gegen die Frau und das Kind des SS-Kampfkommandaten ausgetauscht wurden. Am nächsten Morgen richtete die SS in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes ein Massaker an: 41 Menschen, unbewaffnete alte Männer, Kinder unter drei Jahren und Frauen, darunter zwei Hochschwangere waren die Opfer. Auf Schleyer, der selbst äußerte, der letzte Kampfkommandant von Prag gewesen zu sein, paßte als einzigen SS-Führer die folgende Beschreibung: 30 Jahre alt, verheiratet, sein Sohn sieben Monate alt und das Gesicht geziert mit Mensurnarben. Gegen diese Veröffentlichungen von Engelmann wurden niemals rechtliche Schritte unternommen."

Interessant finde ich hierzu auch diese Passage:
"Der verstorbene Schriftsteller Bernt Engelmann hat frühzeitig und in zahlreichen Veröffentlichungen dazu beigetragen, die dunklen Punkte in der Karriere des Hanns Martin Schleyer aufzuklären. Sein erstmals 1974 veröffentlichter Dokumentarroman ,,Großes Bundesverdienstkreuz" über den Kreis um Ries, Strauß, Kohl und Schleyer erregte Aufsehen, einige der dort Porträtierten klagten, mit wenig Erfolg.

Schleyer unternahm nichts. Dem ,,Stern" erklärte er zu Engelmanns Vorwürfen:

,Warum sollte ich klagen? Es stimmt ja alles."


oder diese:
"Am 8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation, bringt eine SS-Einheit Geiseln aus der Prager Zivilbevölkerung in ihre Gewalt, setzt sich aus Prag ab und erreicht abends die amerikanischen Linien, wo sie sich gefangennehmen läßt. Der Führer dieser SS-Einheit wird als gedrungener, breitgesichtiger Mann mit dicken Lippen und Mensurnarben auf der Wange beschrieben, dessen Namen auf "Meier oder so ähnlich" endet. Der einzige SS-Führer in Prag, auf den die Beschreibung passen könnte, ist Hanns Martin Schleyer. Er ist zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre alt, seine Frau hatte ihm am 1. November 1944 einen Sohn geboren."

(das sind Textpassagen aus drei verschiedenen Quellen, die man - mit vielen weiteren - leicht findet, wenn man nach dem Namen Hanns Martin Schleyer googelt)
 
@Woodstock
Ich zitiere jetzt mal aus Zeitmangel nicht jedes Wort von Dir, will aber kurz antworten.
An Menschlichkeit ist nichts falsch, es gibt viel zu wenig davon auf dieser Welt.
Nur bin ich der Meinung, daß Menschlichkeit ein Gut ist, auf das man seinen Anspruch auch verspielen kann, und diese somit auch nicht mehr verdient.
Dies ist m.E. bei einem Verbrecher der Fall.

Was die Wirtschaftlichkeit von Haftstrafen bzw. Hinrichtungen betrifft, so habe ich schon oft erwähnt, daß ich den Sühne und Rachegedanken bei Bestrafungen zu Grunde lege, und auf andere Dinge eher weniger Wert lege.

Was das Bußgeld angeht, so ist es mir bewußt, daß ich maßlos übertrieben habe.
Aber hier wollte ich übertreiben.
Trotzdem muß die Frage erlaubt sein, wohin die imer weiter schreitende Liberalisierung des Strafsystems führen wird.

Und niemand will die Taten vergessen lassen, wenn man eine menschliche Behandlung für Verbrecher fordert.

Vergessen lassen vieleicht nicht.
Aber sie werden dardurch relativiert und aus Sorge um den Täter sehr schnell in den Hintergrund gerückt.


Doch wir werden sicherlich nicht auf einen grünen Zweig kommen, ich sehe schon, dass du deine Law&Order Meinung schon gefasst hast, Jedihammer.


Naja, das ist ja nicht erst seit gestern bekannt, oder ? ;)


D Ist dein gutes Recht, auch wenn wissenschaftliche Argumente dagegen sprechen. ;)

Wie gesagt, ich setze nicht auf Resozialisierung usw., sondern einzig und alleine auf Bestrafung und Sühne. Und auch auf Rache.



Es gibt da aber noch eine andere "Mär" die etwa so aussieht:
"Dank des Schriftstellers Bernt Engelmann kamen die Aktivitäten Schleyers am Ende des Zweiten Weltkrieges an das Licht der Öffentlichkeit. Am 5. Mai 45, zwei Tage vor der deutschen Kapitulation, hatten tschechische Aufständische ein Schulgebäude umzingelt, in dem sich eine SS-Einheit verschanzt hatte, die 20 Geiseln in ihrer Gewalt hatte. Gegen Garantien für die SS-Leute kam es zur Freilassung der 20 Geiseln, indem sie gegen die Frau und das Kind des SS-Kampfkommandaten ausgetauscht wurden. Am nächsten Morgen richtete die SS in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes ein Massaker an: 41 Menschen, unbewaffnete alte Männer, Kinder unter drei Jahren und Frauen, darunter zwei Hochschwangere waren die Opfer. Auf Schleyer, der selbst äußerte, der letzte Kampfkommandant von Prag gewesen zu sein, paßte als einzigen SS-Führer die folgende Beschreibung: 30 Jahre alt, verheiratet, sein Sohn sieben Monate alt und das Gesicht geziert mit Mensurnarben. Gegen diese Veröffentlichungen von Engelmann wurden niemals rechtliche Schritte unternommen."

Interessant finde ich hierzu auch diese Passage:
"Der verstorbene Schriftsteller Bernt Engelmann hat frühzeitig und in zahlreichen Veröffentlichungen dazu beigetragen, die dunklen Punkte in der Karriere des Hanns Martin Schleyer aufzuklären. Sein erstmals 1974 veröffentlichter Dokumentarroman ,,Großes Bundesverdienstkreuz" über den Kreis um Ries, Strauß, Kohl und Schleyer erregte Aufsehen, einige der dort Porträtierten klagten, mit wenig Erfolg.

Schleyer unternahm nichts. Dem ,,Stern" erklärte er zu Engelmanns Vorwürfen:

,Warum sollte ich klagen? Es stimmt ja alles."


oder diese:
"Am 8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation, bringt eine SS-Einheit Geiseln aus der Prager Zivilbevölkerung in ihre Gewalt, setzt sich aus Prag ab und erreicht abends die amerikanischen Linien, wo sie sich gefangennehmen läßt. Der Führer dieser SS-Einheit wird als gedrungener, breitgesichtiger Mann mit dicken Lippen und Mensurnarben auf der Wange beschrieben, dessen Namen auf "Meier oder so ähnlich" endet. Der einzige SS-Führer in Prag, auf den die Beschreibung passen könnte, ist Hanns Martin Schleyer. Er ist zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre alt, seine Frau hatte ihm am 1. November 1944 einen Sohn geboren."

(das sind Textpassagen aus drei verschiedenen Quellen, die man - mit vielen weiteren - leicht findet, wenn man nach dem Namen Hanns Martin Schleyer googelt)

1.
Ich habe hier die Mär angesprochen, daß Hanns-Martin Schleyer im Jahre 1942
die rechte Hand des stellvertetenden Reichsprotektors von Böhmen und Mähren,
SS-Obergruppenführer und General der Polizei Reinhard Heydrich gewesen sei.
Diese Behauptung hat Daniel Cohn-Bendit in die Welt gesetzt, und das ist eine glatte Lüge.


2.Die Vorwürfe gegen Schleyer, der bekanntlich SS-Offizier war, daß er bei Kriegsende an der Erschiessung von Ziviliesten beteilgt war, sind ebenfalls seit langen bekannt.

3.Die Behauptung, Schleyer sei der letzte Kampkommandant von Prag gewesen,
ist noch weitaus größerer Mumpitz, als die Behauptung er sei Heydrichs rechte Hand gewesen.
Hanns-Martin Schleyer stand bei Ende des Krieges gerade mal im Rang eines SS-Untersturmführers(Leutnant).Kampfkommandanten solch großer und bedeutender Städte wie Prag standen aber immer, soweit nicht im Generalsrang, so zumindest im Rang eines Stabsoffiziers. Schleyer hätte als mindestens SS-Sturmbannführer(Major) sein müssen, um überhaupt in die Stellung eines Kampfkommandanten zu gelangen.
Desweiteren waren Kampfkommandanten immer Offiziere der Wehrmacht oder der Waffen-SS. Schleyer aber war Offizier der Allgemeinen SS. Er hatte gar keine militärische Befehlsgewalt über kämpfende Truppen, weder von Wehrmacht noch von Waffen-SS. Desweiteren lag Prag zu Beginn des Aufstandes im Befehlsbereich der Heeresgruppe Mitte, und deren Oberbefehlshaber, Generalfeldmarschall Ferdinand Schörner hätte niemals einen solch militärisch unfähigen Mann zum Kampfkommandant von Prag bestimmt.
Über die Fehler in den von Dir genannten Datumsangaben gehe jetzt mal gar nicht ein, das würde wohl den Rahmen dieses Post sprengen.

4.Sehen wir uns doch mal die Vita des ehemaligen Stasi-Spitzels Bernt Engelmann
an. Engelmann hat für mehrere seiner Werke Material von der Stasi bekommen, dessen Wahrheitsgehalt sehr oft angezweifelt wurde.
Auch ist sein bekanntes Buch "Großes Bundesverdienstkreuz " ein Roman, der teils Realität, teils Erfindung beinhaltet.


Fakt ist, daß Hanns-Martin Schleyer SS-Offizier war, und sehr wahrscheinlich bei Geiselerschiessungen zugegen war.
Fakt ist auch, daß er ein karrieregeiler Opportunist und eiskalter Machtmensch war, und bstimmt war er nicht der ach so liebenswürdige Menschenfreund, als der er nach seiner Ermordung hingestellt wurde.

Aber er war niemals der militärische Kampfkommandant von Prag und erst recht nicht die rechte Hand von Reinhard Heydrich.
 
@Woodstock
Ich zitiere jetzt mal aus Zeitmangel nicht jedes Wort von Dir, will aber kurz antworten.
An Menschlichkeit ist nichts falsch, es gibt viel zu wenig davon auf dieser Welt.
Nur bin ich der Meinung, daß Menschlichkeit ein Gut ist, auf das man seinen Anspruch auch verspielen kann, und diese somit auch nicht mehr verdient.
Dies ist m.E. bei einem Verbrecher der Fall.
Na gut hier haben wir wieder unterschiedliche Einstellungen

Was die Wirtschaftlichkeit von Haftstrafen bzw. Hinrichtungen betrifft, so habe ich schon oft erwähnt, daß ich den Sühne und Rachegedanken bei Bestrafungen zu Grunde lege, und auf andere Dinge eher weniger Wert lege.
Wie hier.

Was das Bußgeld angeht, so ist es mir bewußt, daß ich maßlos übertrieben habe.
Aber hier wollte ich übertreiben.
Trotzdem muß die Frage erlaubt sein, wohin die imer weiter schreitende Liberalisierung des Strafsystems führen wird.
Wie es aus dem Deutschland-Beitrag hervorgeht, gab es in Deutschland noch NIE eine Liberalisierung des Strafrechts. Jede Verschärfung, die erlassen wurde, wurde weder zurückgenommen noch validiert. Die Gesetzte die über Haftstrafen bestimmen, wurden immer wieder nur verschärft.
Von daher gibt es keine Liberalisierung des Strafsystems in Deutschland. Ok, wenn wir unser Strafsystem mit dem von anderen demokratischen Staaten vergleichen, dann haben wir doch ein liberaleres, wobei das ja auch sehr gut funktioniert. Da wir ja keine höheren Kriminalitätsraten als andere Industrieländer haben und allgemein die Kriminalitätsraten auch sinken.
Von daher hast du hier objektiv gesehen einfach Unrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na gut hier haben wir wieder unterschiedliche Einstellungen


Wie hier.

Es kommt in der einen oder anderen Diskusion irgendwann einmal der Moment , wo der eine den anderen nicht überzeugen kann, und man einfach einmal zwei Standpunkte nebeneinander stehen lassen muß.

Wie es aus dem Deutschland-Beitrag hervorgeht, gab es in Deutschland noch NIE eine Liberalisierung des Strafrechts. Jede Verschärfung, die erlassen wurde, wurde weder zurückgenommen noch validiert. Die Gesetzte die über Haftstrafen bestimmen, wurden immer wieder nur verschärft.
.

Und wir haben sehr wohl eine Liberalisierung des Strafsystems.
Die Todesstarfe wurde selbst für die schlimmsten Verbrechen abgeschaft.

Und selbst eine lebenslange Haftstrafe gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen.Der Erlass der Reststrafe auf Bewährung eines zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Mörders nach 15 Jahren ist heute der Regelfall. Ein Gericht muß heute die besondere Schwere der Schuld feststellen, um einen Verbrecher länger als 15 Jahre im Haft zu halten.
Und selbst das BVG hat endschieden, daß ein Verbrecher nur in absoluten Ausnahmefällen länger als 25 Jahre ein Haft bleiben darf.
Also selbst die lebenslange Haft wurde hier im Prinzip abgeschafft.

Die Todesstrafe ist weg.
Die lebenslange Haft ist weg.
Die lebenslange Haft wird im Regelfall(wenn keine besondere Schuld festgestellt wurde oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde) nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Im Regelfall werden Haftstrafen nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt.
Und das alles soll keine Liberalisierung des deutschen Strafsystems sein ?
Sorry, dann habe ich wohl ein anderes Gefühl dafür, was Liberal ist und was nicht.


a wir ja keine höheren Kriminalitätsraten als andere Industrieländer haben und allgemein die Kriminalitätsraten auch sinken.
Von daher hast du hier objektiv gesehen einfach Unrecht.

Ich habe das Gefühl, Du verstehst mich nicht richtig.
Die Kriminalstatistik liegt meiner Vorstellung von Bestrafung nicht zu Grunde.
Ich würde bei den Strafen nicht auf Abschreckung sondern auf Bestrafung nach der Tat setzen.
Das selbst die Todesstrafe viele Täter nicht abschreckt, daß ist sogar mir sehr wohl bewußt.Aber darum geht es mir nicht.
Nach einer Tat muß m.E. ein Verbrecher bestraft werden. Und zwar so hart wie es nur geht. Wenn die Androhung von Strafen zur Abschreckung beträgt, sehr gut.
Wenn nicht, ist es auch nicht von Bedeutung. Hauptsache es wird mit aller Härte bestraft.
Daher habe ich m.E. auf Grund der Kriminalstatistik eben nicht unrecht, weil sich meine Argumentation nicht auf diese bezieht, sondern auf Bestarfung nach einer Tat.
Nicht auf Abschreckung, nicht auf werweiswas, sondern einzig und alleine auf Sühne und Bestrafung
 
Und wir haben sehr wohl eine Liberalisierung des Strafsystems.
Die Todesstarfe wurde selbst für die schlimmsten Verbrechen abgeschaft.

Und selbst eine lebenslange Haftstrafe gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen.Der Erlass der Reststrafe auf Bewährung eines zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Mörders nach 15 Jahren ist heute der Regelfall. Ein Gericht muß heute die besondere Schwere der Schuld feststellen, um einen Verbrecher länger als 15 Jahre im Haft zu halten.
Und selbst das BVG hat endschieden, daß ein Verbrecher nur in absoluten Ausnahmefällen länger als 25 Jahre ein Haft bleiben darf.
Also selbst die lebenslange Haft wurde hier im Prinzip abgeschafft.

Die Todesstrafe ist weg.
Die lebenslange Haft ist weg.
Die lebenslange Haft wird im Regelfall(wenn keine besondere Schuld festgestellt wurde oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde) nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Im Regelfall werden Haftstrafen nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt.
Und das alles soll keine Liberalisierung des deutschen Strafsystems sein ?
Sorry, dann habe ich wohl ein anderes Gefühl dafür, was Liberal ist und was nicht.

Auch der Pranger ist weg, das Scheren von Frauenköpfen, das öffentliche Auspeitschen, die Steinigung, Brechen von Fingern und anderen Knochen während der Befragung, das rädern, die eiserne Jungfrau, etc. Ich sehe was du mit "Liberalisierung" meinst.
Ok das war jetzt von mir sehr sehr polemisch.
Ich hätte auch wohl besser von der BRD sprechen sollen, als von Deutschland, von daher hast du recht. Wobei ich dann "Liberalisierung" mit "Zivilisierung" verstehen würde.
Ich habe das Gefühl, Du verstehst mich nicht richtig.
Die Kriminalstatistik liegt meiner Vorstellung von Bestrafung nicht zu Grunde.
Ich würde bei den Strafen nicht auf Abschreckung sondern auf Bestrafung nach der Tat setzen.
Das selbst die Todesstrafe viele Täter nicht abschreckt, daß ist sogar mir sehr wohl bewußt.Aber darum geht es mir nicht.
Nach einer Tat muß m.E. ein Verbrecher bestraft werden. Und zwar so hart wie es nur geht. Wenn die Androhung von Strafen zur Abschreckung beträgt, sehr gut.
Wenn nicht, ist es auch nicht von Bedeutung. Hauptsache es wird mit aller Härte bestraft.
Daher habe ich m.E. auf Grund der Kriminalstatistik eben nicht unrecht, weil sich meine Argumentation nicht auf diese bezieht, sondern auf Bestarfung nach einer Tat.
Nicht auf Abschreckung, nicht auf werweiswas, sondern einzig und alleine auf Sühne und Bestrafung
Dann ist dein Argumentation: "Strafe um der Strafe willen"?
Es soll also kein anderes Ziel erreicht werden, als den Täter zu bestrafen? Nebenwirkungen sind soweit sie positiv sind wünschenswert aber genauso wie negative (weitere Kriminalisierung, Kosten, etc.) unwichtig.
Verstehe ich dich hier richtig.
Eine mir sehr fremde Haltung.
Und noch eine sich daraus bei mir entwickelte Frage: Dieses System sollte aber nur bei der Verurteilung von Verbrechern gelten, oder sollte man solch Werkzeug dann auch z.B. bei der Erziehung anwenden?
 
@ Jedihammer
1. Deine Kenntnisse über das dritte Reich in allen Ehren. Aber die "Erwartung in die Genauigkeit einer Information", welche in diversen Interviews erörtert wird, sollte man nicht an die "Präzision von Geschichtsbüchern" knüpfen.
Und ich weiß dass du die "Mär" von Cohn-Bandit meintest.
Aber ich verstehe auch, warum es damals als Mär abgetan wurde. Der Mann hatte wohl keine Ahnung von den Rängen im dritten Reich oder er wollte schlicht übertreiben. Warum nun Dutschke (der bei dem Interview dabei war) den Kopf schüttelte als Cohn-Bandit seine Story zum besten gab, kann zweierlei bedeuten. Entweder bezog sich das Kopfschütteln eben auf die falsche Titulierung des Ranges oder (was wahrscheinlicher ist) auf die Behauptung insgesamt.
Allerdings war es bis dato auch tatsächlich nur eine Behauptung ohne jegliches Indiz.

2. Hmm. Mir war das bis vor kurzem noch nicht bekannt. Ich bin einfach mal die Liste der RAF-Ofer durchgegangen. Bei dem Namen Schleyer wurde ich sodann dermassen mit Infos und alten Nachrichtenfilmchen (wie sie z.B. bei YouToube rumgeistern) zugeschmissen, daß ich der Sache mal nachgehen wollte.
Dabei ging es bei Schleyer nicht einmal um seine Nazi-Verganheit, sondern um die Freilassung von 12 RAF-Terroristen.

3. Dann ist es ebenso eine Verleumdung (da nicht bewiesen - nicht mal durch Indizien), daß Bernt Engelmann tatsächlich für die Stasi gearbeitet hat. Der Kronzeuge der dies gegen Engalmann aussagte ist nämlich alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. So wird es auch in einem Buch von Lutz Hachmeister: "Schleyer - Eine deutsche Geschichte" deutlich:

Deckblatt des Buhes:
Hanns Martin Schleyer (1915-1977), während seines Jurastudiums in Heidelberg radikaler NS-Studentenführer, machte rasch im Zentralverband der böhmisch-mährischen Industrie im besetzten Prag Karriere. Nach Kriegsende, Internierung und »Entnazifizierung« begann 1951 sein beruflicher Wiederaufstieg bei Daimler-Benz.

In einem Bericht über das Buch (und über den Kronzeugen gegen Engelmann):
Schleyer war eben schon einen Tag vorher geflohen. Hachmeisters einziger Beleg für Schleyers Flucht aus Prag vor dem 6. Mai 1945 kommt selbst von einem Täter: Friedrich Kuhn-Weiss. Dieser Kronzeuge gegen Engelmann war NSDAP-Mitglied, trug die schwarze Uniform der SS-Totenkopfverbände. Kuhn-Weiss beteiligte sich, während ihn Schleyer in Prag vertrat, in einem SD-Sonderkommando an der Judenvernichtung unter dem Chef der SS-Bandenbekämpfungsverbände, dem SS-Obergruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski. Hachmeister selbst zitiert auf Seite 211, wie Kuhn-Weiss für seine "umsichtige und außerordentlich aktive Tätigkeit" beim Unternehmen "Draufgänger II" (680 Ermordete) vom Kommandeur des 2. SS-Polizeiregiments ausgezeichnet wurde.

Oder (wieder andere Quelle / Otto Köhler - der Spiegel):
Schleyer-Vorgänger Kuhn-Weiss taucht im Film noch in einer anderen Rolle auf und wird zum indirekten Kronzeugen gegen den verstorbenen Schriftsteller Bernt Engelmann. Der hatte eine Fülle von Indizien vorgelegt, dass Schleyer der letzte SS-Kampfkommandant von Prag gewesen sei und bei einem Massaker am 6. Mai 1945 insgesamt 41 unbewaffnete ältere Männer, Kinder unter drei Jahren und Frauen, darunter zwei Hochschwangere, umgebracht habe. Aufgrund der Aussage von Kuhn-Weiss, er habe Schleyer am 5. Mai aus der Stadt gebracht, setzt Hachmeister diesen Tag für die gefährliche Flucht aus Prag fest, womit Schleyer das Massaker vom 6. Mai nicht befehligt haben könnte.
(Freitag 36 - Irrungen und Wirrungen)
Weder ist der Kronzeuge gegen Engelmann glaubwürdig, noch wurden die Indizien Engelmanns je widerlegt.
Ich finde jedenfalls keine Quelle die das tut.

Zu der angeblichen Stasi-Vergangenheit Engalmann finde ich nur Texte wie:
Wegen seiner engen Kontakte zum Schriftstellerverband in der Deutschen Demokratischen Republik geriet er in den Verdacht, Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit für seine Publikationen verwendet zu haben; tatsächlich wurde Engelmann 1982 dort unter dem Tarnnamen »I(noffizieller) M(itarbeiter) Albers« als »vertrauenswürdig« registriert, was aber nicht heißt, dass er dort auch mitgearbeitet hätte.

In einem anderen Text heißt es:
So wies die Stasi an, dass Engelmann beim Grenzübertritt am 19. Juni 1988 am Bahnhof Friedrichstraße besonders bevorzugt und höflich abgefertigt werden sollte. Eine Kontrolle seiner Person und des Gepäcks sollten die Grenzer unterlassen.
Das war logischerweise spätestens am 19.06.1988 - und scheint Fakt zu sein.

Und noch eine googelbare Quelle:
Das Blatt reaktivierte darum unverzüglich eine alte Kampagne gegen einen, der garantiert keine Gegendarstellungen schickt, weil er schon zehn Jahre tot ist: "Stasi führte Bernt Engelmann als IM Albers. Anwerbung erfolgte 1982 in Eichwalde bei Berlin auf "ideologischer Basis - Auffällige Nähe zur Politik der DDR-Führung." - Zeugen: wieder einmal der bekannte Stasi-Romancier Günter Bohnsack, der schon aus dem KZ-Baumeister Lübke und dem Marine-Hinrichter Filbinger unschuldige Stasi-Opfer gemacht hat. Und natürlich eine Rosenholz-Datei vom CIA, die Engelmann auf einem "Statistik-Bogen" führe. Hauptvorwurf jetzt: "So wies die Stasi an, dass Engelmann beim Grenzübertritt am 19. Juni 1988 am Bahnhof Friedrichstraße besonders bevorzugt und höflich abgefertigt werden sollte. Eine Kontrolle seiner Person und des Gepäcks sollten die Grenzer unterlassen." Das alles liefert der Welt, nunmehr "erstmals einen Beweis dafür, dass der 1994 verstorbene ehemalige Bundesvorsitzende des Schriftstellerverbandes in den Stasi-Akten als aktiver Mitarbeiter registriert war".

Aha, die CIA hat also eine Akte über einen Mann. Und weil dieser bei der Grenzöffnung (wo tausende andere ebenfalls einfach durchgelaufen waren - weil die eigentlich auch keiner mehr aufhalten können/wollen/musste) "bevorzugt behandelt" wurde, ist er somit als "Stasi-Mann" überführt worden?

Ich stelle mir das so vor, daß Engelmann noch höflich durchgewunken wurde, dass ihm noch jemand den einen oder anderen Fussel von der Jacke strich und dass er dann in eine schwarze Limousine stieg, die schon auf ihn wartete.
Wie soll er auch sonst den anderen gegenüber bevorzugt behandelt worden sein.

Wenden wir mal kurz das Blatt:
Ist mit "statistik Bogen" allerdings die "Rosenholz-Akten" gemeint (Quelle: Diese Datensammlung der Stasi-Auslandsspionage enthält eine Liste ehemaliger Spione, die für die DDR tätig waren), so würde doch indirekt behauptet Bernt Engalmann sei ein Spion gewesen (der in Deutschland für die DDR arbeitete), also eigentlich ein Experten dessen, worüber er in "Großes Bundesverdienstkreuz" schreibt.
Denn auch wenn Engelmann auf illegale Weise an seine Informationen kegommen wäre, so würde das nichts am Wahrheitsgehalt ändern (jedenfalls nicht BEVOR es die Medien in die Finger bekämen).
Ein Indiz hierfür wäre m.E. der "Fall Kohl".
Die Auseinandersetzung umfasst insgesamt vier Urteile; während ihres Verlaufs kam es zu einer maßgeblichen Änderung des zu Grunde liegenden Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG).
Und der passende Artikel "Wer hat Angst vor Rosenholz verdeutlicht die Substanz dieser Daten:
"Der Verdacht: 43 Abgeordnete des Bundestages hatten Stasi-Kontakt"
Wäre Engalmann ein Spion, so hätte er auch die Kompetenz über deutsche Staatsmänner zu "berichten". Informationen über das Leben eines Hanns Martin Schleyer rücken da doch eher in die untere Kategorie der "Geheimhaltung".

Wäre Engalmann tatsächlich ein Spion gewesen, so erklärt sich auch, warum er sich auf "Indizien" statt "Beweisen" beruft bzw. warum er keine Quellen nennt.
Nicht einfach weil er "für die Stasi gearbeitet" hat, sondern weil er ein Spion war.
Warum auch nicht - I(noffizieller) M(itarbeiter)?

4. Wieso brauchte er eigentlich einen Informanten "von der Stasi", er muss 1974 doch Zugang zu Stasi-Archiven gehabt haben, wenn er tatsächlich "für die Stasi gearbeitet hat".

Was den "Kampfkommandant" anbelangt, so ist das eine Äußerung die anscheinend auch von Schleyer selbst kam.

Wie auch immer, man kann die Varganheit Schleyers sehen wie man mag (ihm das Massaker von 1945 "andichten" oder es weglassen), im Ergebnis war er ein Vollblut-Nazi.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kriminalstatistik liegt meiner Vorstellung von Bestrafung nicht zu Grunde.
Ich würde bei den Strafen nicht auf Abschreckung sondern auf Bestrafung nach der Tat setzen.
Das selbst die Todesstrafe viele Täter nicht abschreckt, daß ist sogar mir sehr wohl bewußt.Aber darum geht es mir nicht.
Nach einer Tat muß m.E. ein Verbrecher bestraft werden. Und zwar so hart wie es nur geht. Wenn die Androhung von Strafen zur Abschreckung beträgt, sehr gut.
Wenn nicht, ist es auch nicht von Bedeutung. Hauptsache es wird mit aller Härte bestraft.
Daher habe ich m.E. auf Grund der Kriminalstatistik eben nicht unrecht, weil sich meine Argumentation nicht auf diese bezieht, sondern auf Bestarfung nach einer Tat.
Nicht auf Abschreckung, nicht auf werweiswas, sondern einzig und alleine auf Sühne und Bestrafung

Das kann man auch anders ausdrücken:

1. Jedes Verbrechen muss den Tod des Verbrechers nach sich ziehen.
2. Jedwede Handlung, die gegen den Staatswillen agiert, ist ein Verbrechen.
3. Das Bildungssystem muss völlig umgestaltet werden, damit den Bürgern jedes einzelne Gesetz geläufig ist.
4. Alle Macht geht vom Staat aus.
5. Die freie Meinung ist ein Verbrechen.
6. Ethik, Politik, Religion und Kunst sind bedeutungslos.
7. Ein Sozialsystem ist unnötig.
8. Alle Ressourcen dienen dem Systemerhalt und der Erweiterung des Machtbereichs.

Diesen Machiavellismus kann man national nur durch eine Revolution erreichen. Bei Gelingen einer solchen Revolution ist ein weiterer Weltkrieg und der Einsatz von Atomwaffen sehr wahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch der Pranger ist weg, das Scheren von Frauenköpfen, das öffentliche Auspeitschen, die Steinigung, Brechen von Fingern und anderen Knochen während der Befragung, das rädern, die eiserne Jungfrau, etc. Ich sehe was du mit "Liberalisierung" meinst.
Ok das war jetzt von mir sehr sehr polemisch.

Kein Problem, ich habe es schon verstanden;)


Ich hätte auch wohl besser von der BRD sprechen sollen, als von Deutschland, von daher hast du recht. Wobei ich dann "Liberalisierung" mit "Zivilisierung" verstehen würde.

Ich persönlich sehe keinen Widerspruch zwischen harten Strafen und dem Anspruch zivilisiert zu sein.


Dann ist dein Argumentation: "Strafe um der Strafe willen"?
Es soll also kein anderes Ziel erreicht werden, als den Täter zu bestrafen? Nebenwirkungen sind soweit sie positiv sind wünschenswert aber genauso wie negative (weitere Kriminalisierung, Kosten, etc.) unwichtig.
Verstehe ich dich hier richtig.

Mit den Ausdruck "Strafe um der Strafe willen " habe ich meine Probleme.
Ich würde es eher Strafe um der Tat willen ennen.
Aber ansonsten verstehst Du mich richtig.
Ein Täter soll für sein Taten bestraft werden. Je schlimmer das Verbrechen, desto härter die Strafe. Das Ziel soll nicht Resozialisierung oder Milde sein, sondern Bestrafung.


Eine mir sehr fremde Haltung.

Die Menschen sind eben verschieden.
Mir ist Deine Haltung auch fremd.

Und noch eine sich daraus bei mir entwickelte Frage: Dieses System sollte aber nur bei der Verurteilung von Verbrechern gelten, oder sollte man solch Werkzeug dann auch z.B. bei der Erziehung anwenden?

Woodstock, alter und doch geachteter"Gegner".
Da will mich wohl einer an den Eiern packen:D;)
Willst Du mir jetzt eine Falle im Bezug auf die Erziehung meines Sohnes stellen ?:D
Aber seis drum.Du wirst Dich wundern.
Ich persönlich bin kein besonderst strenger Vater.
Ich bemühe mich bei der Erziehung meines Sohnes darauf zu achten, daß er weiß wann und wobei er über die Strenge schlagen darf.
Ich bemühe mich ihm beizubringen, daß es Grenzen gibt, die er nicht zu überschreiten hat.Strenge wende ich nur an, wenn es nicht anderst geht, und das ist sehr selten.
Allerdings, wenn ich mal endscheide, daß sein Computer oder der Fernseher ausbleibt, oder er da oder dort nicht hin darf, dann nützen auch keine "Gnadengesuche" anderer Leute.
Allerdings lege ich Wert darauf, daß er es mir sagt, wenn er der Meinung ist, daß er im Recht ist.
Der langen Rede kurzer Sinn :
Ich bemühe mich, meinen Sohn zu dem zu erzeihen, was man einen "anständigen Menschen" nennt.
Und dies sollte jeder andere auch tun.
Nur kann man ein Kind nicht mit Mitteln erziehen, mit denen man einen erwachsenen Verbrecher bestrafen kann.
Zumal ein Kind im Regelfall keine Verbrechen begeht.

@ Jedihammer
1. Deine Kenntnisse über das dritte Reich in allen Ehren. Aber die "Erwartung in die Genauigkeit einer Information", welche in diversen Interviews erörtert wird, sollte man nicht an die "Präzision von Geschichtsbüchern" knüpfen.
Und ich weiß dass du die "Mär" von Cohn-Bandit meintest.
Aber ich verstehe auch, warum es damals als Mär abgetan wurde. Der Mann hatte wohl keine Ahnung von den Rängen im dritten Reich oder er wollte schlicht übertreiben.

Es geht bei der Behauptung, ob Schleyer die rechte Hand Heydrichs war nicht um die Kenntnisse über die Ränge der SS.
Die "rechtHand Heydrichs" war kein Rang, sondern eine Dienststellung.
Und Schleyer hat diese Dienststellung einfach nicht bekleidet.
Er wollte einfach übertreiben und den Mord an Schleyer rechtfertigen.
Deshalb diese Lüge.


Was den "Kampfkommandant" anbelangt, so ist das eine Äußerung die anscheinend auch von Schleyer selbst kam.
.
Ja, das hat der Herr Wichtig vieleich mal in Selbsüberschätzung gelallt.
Aber er war es nicht.
Ich könnte Dir jetzt einige Details über den Endkampf in und um Prag schildern, sogar mit den beteiligten Einheiten.
Aber da bekomme ich wieder eine Rüge.

Fakt ist, egal was da geschrieben steht, er war niemals Kampfkommandant von Prag.


Wie auch immer, man kann die Varganheit Schleyers sehen wie man mag (ihm das Massaker von 1945 "andichten" oder es weglassen), im Ergebnis war er ein Vollblut-Nazi.

Daran gibt es ja auch keinen Zweifel.
das habe ich auch nie in Frage gestellt.
Er war ein überzeugter Nazi und SS-Offizier.
Und er hat daraus sogar nie einen Hehl gemacht und sogar damit geprahlt.

Das kann man auch anders ausdrücken:

1. Jedes Verbrechen muss den Tod des Verbrechers nach sich ziehen.
2. Jedwede Handlung, die gegen den Staatswillen agiert, ist ein Verbrechen.
3. Das Bildungssystem muss völlig umgestaltet werden, damit den Bürgern jedes einzelne Gesetz geläufig ist.
4. Alle Macht geht vom Staat aus.
5. Die freie Meinung ist ein Verbrechen.
6. Ethik, Politik, Religion und Kunst sind bedeutungslos.
7. Ein Sozialsystem ist unnötig.
8. Alle Ressourcen dienen dem Systemerhalt und der Erweiterung des Machtbereichs.

Diesen Machiavellismus kann man national nur durch eine Revolution erreichen. Bei Gelingen einer solchen Revolution ist ein weiterer Weltkrieg und der Einsatz von Atomwaffen sehr wahrscheinlich.

Icebär, von diesem Schwachsinn aus deiner Feder bin ich entäuscht.
Solcher absichtlicher Müll ist doch unter Deinem Niveau.
Jedem anderen hätte cih auf solch eine Provokation gar nicht geantwortet.

1.Ich habe noch nie gesagt, daß jeder Verbrecher zum Tode verurteilt gehört.
Im Gegenteil, diese Verbrechen habe ich sehr genau definiert.

2.Nicht jedwede, sondern nur die, ein Verbrechen auch beinhalten.


3.Kopfschüttel


4. Da stimme ich zu.


5.Diesen Blödsinn kommentiere ich nicht.


6.Nicht bedeutungslos. Aber auch nicht Unantastbar.


7.Wo und wann habe ich jemals etwas gegen das Sozialsystem gesagt ?


8. Siehe 5

Und was den letzen Abschnitt Deines Post angeht, so gehe ich einfach davon aus, das Du solchen Unsinn selber nicht glaubst.
 
Klar freizulassen war nur dann eine gute Entscheidung, wenn alle Zweifel für das Bestehen einer Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeräumt werden konnten. Im Zweifelsfalle hätte er weiterhin eingesperrt bleiben müssen.
Zeitstrafen von vornherein durch ein Urteil festzulegen hat auch seine Schattenseiten....
 
Um mal wieder zum Kern des Themas zurück zukommen :


Der Münchner Strafrechts-Professor und Kriminologe Heinz Schöch bringt vor dem Hintergrund mit der bevorstehenden Freilassung Christian Klars eine Änderrungdes
Strafrechts ins Gespräch.

Wenn der Häftling die im Interesse der Hinterbliebenen seiner Opfer ?erforderliche Aufklärung des Tatgeschehens? verweigere, müssten die Gerichte die Möglichkeit erhalten, einem zu lebenslanger Haft Verurteilten eine Freilassung auf Bewährung zu verweigern.


Für Klar wäre dies allerdings nicht von Belang.
 
@ Jedihammer
Das mit der "rechten Hand Heydrichs" habe ich übersehen.
Logisch! Deswegen wird Dutschke Bendits Geschichte wohl verneint haben.
Aber nichts desto trotz war dieses Interview lange vor Engelmanns Buch.
Und eigentlich weiß ich auch nicht, aus welcher "Ecke" so brisante Information über Staatsmänner (wenn sie tatsächlich Informationen sind) ausserdem noch kommen könnten, wenn nicht von einem Geheimdienst der die BRD ausspioniert hat?
Und selbst heute - wo es keine DDR mehr gibt - taucht keiner auf der uns darüber "aufklärt", daß das alles nicht stimmte bzw. dass es Probaganda gewesen wäre.


Zu Klar:
Ich erfasse nicht den Zusammenhang zwischen der "Aufklären des (oder eines) Tatgeschehens" und dem vom Straftäter ausgehenden "Gefahrenpotential" nach dessen Freilassung.

Irgendwie ergibt das sowieso keinen Sinn.
Zum einen wurde eine Strafe abgesessen, aufgrund einer (oder mehrerer) Tat(en) die dem Täter nachgewiesen wurde(n).
Nun soll der selbe Täter wegen einer "nicht bewiesenen Tat" nochmal bestraft werden, sozusagen als "Platzhalter" weil der wahre Täter nicht ermittelt werden kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie ergibt das sowieso keinen Sinn.
Zum einen wurde eine Strafe abgesessen, aufgrund einer (oder mehrerer) Tat(en) die dem Täter nachgewiesen wurde(n).
Nun soll der selbe Täter wegen einer "nicht bewiesenen Tat" nochmal bestraft werden, sozusagen als "Platzhalter" weil der wahre Täter nicht ermittelt werden kann?

Ganz so ist es nicht.
Im Fall eines gemeinschatflich begangenen Mordes, wie z.B. im Fall von Siegfried Buback ist es strafrechtlich unerheblich, wer letzten Endes geschossen hat.
Es geht hier nicht um einen SPlatzhalter für eine unerwiesene Tat.
Der die Beteiligung von Klar an diesem Mord sah das Gericht als erwiesen an.
 
Die Tat wurde begangen. Das steht außer Frage.
Dem gegenüber steht nun die Tatsache dass der Täter nicht ermittelt wurde.
Die höchste anzuwendende Strafe müsste daher auf der bewiesenen "Mittäterschaft" basieren (also so sehe ich das).

Das kann aber m.E. nicht klappen:
1. wie will man dieses neue Gesetz im Ergebnis anders "gestalten" als daß ein Mittäter für "seine Tat" nun voll zur Verantwortung gezogen,
und somit wegen Mordes verurteilt wird? Denn nur wegen Mordes gibt es "Lebenslänglich".
Klar wäre dann im Höchstfall "lediglich" (wie soll man das bei einem 9fachen Mörder, der nach 26 Jahre aber doch wieder frei kommt anders sagen...) ein 10facher "Mörder", und im Ergebnis würde ebenfalls die Freilassung nach 26 Jahren stehen.......

2. bin ich fast der Meinung, dass die Bundesregierung ein bischen Angst vor diesen Typen hat oder es gibt tatsächlich auf höchter Ebene Interessen, dass solche Leute frei rumlaufen.
Wobei es dabei sicher nicht mehr darauf ankommt ob diese Ex-Terroristen selbst zur Waffe greifen.
Ich gehe auch davon aus, dass ein Klar mehr Informationen von der "Außenwelt" erhält wie ein "normaler Mörder", und dass er sich im Zuge dessen spätestens nach einem bis max. zwei Jahren vollständig "integriert" hat. Denn eigentlich hat er sich ja schon vor seiner Verhaftung auf "feindlichem Territorium" zurechtfinden müssen (als der Staat komplett gegen ihn arbeitete). Das klingt wie ein Widerspruch ist es aber m.E. nicht.
 
Die Tat wurde begangen. Das steht außer Frage.
Dem gegenüber steht nun die Tatsache dass der Täter nicht ermittelt wurde.
Die höchste anzuwendende Strafe müsste daher auf der bewiesenen "Mittäterschaft" basieren (also so sehe ich das).

Doch, die Täter wurden ermittelt.
Für den Mord an Siegfried Buback wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts schuldig gesprochen, wegen gemeinschaftlich begangenden Mord.
Ebenso m.W. Brigitte Mohnhaupt als Rädelsführerin.
Beim Tatbestand des gemeinschaftlichen Mordes ist es strafrechtlich irrelevant, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat.
Solch eine Tat wird als Mord gewertet, und alle daran beteiligten Täter werden des Mordes verurteilt.
Der ein oder andere Jurist wird Dir die Feinheiten besser erklären können als ich dies kann, aber Fakt ist, daß dies bei gemeinschaftlichen Mord so ist.
 
Selbst dann muss noch gesetzlich formuliert werden, warum ein einzelner Mord eines Mehrfachmörders anders gewertet/bestraft werden soll wie die anderen Morde.
Die Morde unterscheiden sich ja nicht wesentlich voneinander. Jedesmal wurden die Opfer erschossen.
Keiner wurde zu Tode gefoltert oder dergleichen.
 
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