Bürgerbewaffnung

Tödliche Falle schrieb:
Regel Nr.1: Leg nie eine Waffe unter dein Kopfkissen. Wenn du eine Waffe hast, musst du willens sein, sie zu benutzen.
Spiderman schrieb:
Aus großer Macht folgt große Verantwortung


Ganz zu anfang:

Ich würde mich sicherer fühlen, hätte ich eine Waffe (und könnte mit dem Ding sinnvoll umgehen).
Ich fühle mich aber wesentlich unsicherer, wenn jeder Trottel eine Waffe haben könnte.

Die Dinger sind gefährlich und schwierig in der Handhabe - ich gehe davon aus, wenn zwanzig Leute aus dem Forum (keine Ex-Bundeswehrsoldaten, etc.) je dreimal auf insgesamt vier Flaschen schießen (also 60 Schüsse auf 4 Flaschen), dann steht dannach noch mindestens eine.

von daher ist der schutzeffekt ohne Übung ziemlich niedrig.


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Das ist plakativ und schwachsinnig.

1. Kann man dem Helfendem nicht ansehen, ob er Pazifist ist.
2. Waffen eignen sich kaum zur Deeskalation
 
Ich hätte glaub ich mehr Angst, wenn ich wüsste, dass eine geladene Waffe in meinem Haus ist.

Und wenn man ausser Haus unterwegs ist und andere merken, dass man eine Waffe dabei hat, dann sind die anderen evtl. schneller bereit, auch eine Waffe zu ziehen.

Zum Glück habe ich das bisher noch nicht gebraucht.
 
Schusswaffen sind keine Selbstverteidigungs - Hilfsmittel!
Mal abgesehen davon, dass 90% aller Waffenbesitzer eh nicht gut genug schießen können, um in einer STRESSITUATION was zu treffen, haben selbst gute Schützen damit große Probleme.

Ich erinnere mich an einen Bericht über einige Polizisten, die mit ihrer Waffe nicht in der Lage waren, einen aggressiven Gegner zu stoppen... die Hemmung, ihm wirklich das Licht auszupusten, war einfach viel zu groß. Und das sollte es auch sein... ich finde es lohnenswert, in Gewaltsituationen bestehen zu können, ohne meinem Gegner etwas zu brechen oder ihn zu töten.

Wenn mich mehr als drei(zwei?) Gegner angreifen, oder einer mit einem Messer oder einer Schusswaffe auf mich losgeht, ist rennen die beste Alternative... oder ein Maschinengewehr :D

Walter
 
@Jedihammer: Ich gehe mal davon aus, daß du keine genetisch hochgezüchteten Augen hast. Daher bezweifele ich auch einfach mal ganz dreist, daß du auf eine Entfernung von zehn oder vielleicht fünfzehn Metern NICHT unterscheiden kannst, ob es sich um eine Gaspistole oder eine "echte" Pistole handelt. Insbesondere dann, wenn die Gefahr, in der du dich befindest, dir Streß verursacht.

Gruß Tommy
 
Ich bin Tommys Meinung. Wenn sogar die Polizei schon sagt, dass sie MANCHMAL nicht unterscheiden könnten ob das eine echte oder eine unechte Waffe ist, dann kann das ein Durchschnittsbürger auch nicht ...

Wir haben mal mit nem nachgebauten Sandtrooperrifle auf der Straße "rumgezielt". Das Ding war gebaut aus einem Abwasserrohr, par Gummidichtungen und Sperrholz, was meint ihr wie uns die Leute dann angeguckt haben ...

Außerdem denke ich, dass in Stressituationen eh jeder denken würde, dass das ne echte Waffe ist, auch wenn er uU normal auf den ersten Blick erkennen würde, dass das nen Fake ist.
 
@Tomm: ICh habe bissle mehr als 1 1/2 Jahre Karate gemacht und danach noch 1 1/2 Jahre Kickboxen, und ich muss mit der Waffe gegen die GRuppe net gewinnen können, aber eine Waffe zu haben Schüchtert ein.

Ferner muss ich dich korregieren, der Notwehrparagraph besagt, dass ich das rechthabe mich mit dem mildesten mir zur Verfügungstehenden Mittel den Angriff abwehren darf, wenn das nun mal ne 9mm ist ist es ne 9mm, und wenn die einen tätlichen Angriff auf mich ausüben und ich nix anderes machen kann zählt auch der Gebrauch der Schusswaffe als mildestes mir zur Verfügung stehenden Mittel.

Hmm zu der Diskussion um " unechte " Waffen mus sich mal sagen, dass es mal lustig war, als ich mit ner GRuppe von Leuten, alle in Uniformen und tarnfarbe im Wald mit Softairs CTF gespielt habe, meine GRuppe lag am Rand eines Weges auf der Lauer, wir haben jemand kommen gehört, sind wie die Irren aus der Deckung gestürmt und haben grad noch aufgrund eines lauten Rufes " Halt " das " feuer " net eröffnet, denn es war net das andere Team, sondern ne Gruppe Rentner *g*
Als unser " Zugführer " dann sate " Es sind nuzr Zivlisten, Rückzug in die Deckung " und wir wieder zurück in´s GEbüsch sind hättet ihr mal deren Gesichtsausdruck sehen sollen, das war n Bild für die Götter *g*

/me das mal als kleine nette Anekdote am Rand erzählen wollte, auch wenn sienet grad für frei verkäufliche Waffen Replikas spricht ^^ [ wir wussten alle, dass es net legal ist mit Softrairs einfach im Wald rum zu rennen und damit aufeinander zu ballern, but who cares ? ^^ ]
 
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Thrawn schrieb:
@Tomm: ICh habe bissle mehr als 1 1/2 Jahre Karate gemacht und danach noch 1 1/2 Jahre Kickboxen, und ich muss mit der Waffe gegen die GRuppe net gewinnen können, aber eine Waffe zu haben Schüchtert ein.

Und woher weiß der potentielle Unhold, daß Du ein Eisen unter dem Jackett hast, wenn Du so durch die Straßen läufst, während der pöse fremdländisch anmutende Mob in dunklen Ecken auf Dich lauert?!

C.
 
Jedihammer schrieb:
Wenn die Waffe auf Dich gerichtet ist,ist es selbst bei einer Automatikpistole recht einfach.So schwer wie Du denkst ist es nicht.
In der Theorie gebe ich Dir recht - in der Praxis widerspreche ich Dir vehement. Was ist bei dunklerer Umgebung? Da kann selbst ein Stahlrohr wie eine Gewehr wirken (schon erlebt). In Streßsituationen, in denen die Nerven zum zereißen angespannt sind? Die Wahrnehmung kann dann durchaus fälschlich oder oberflächlich sein (schon erlebt).

Crimson schrieb:
Und woher weiß der potentielle Unhold, daß Du ein Eisen unter dem Jackett hast,
An der Ausbuchtung unter deinem Jacket..... :rolleyes: ;)
 
Thrawn schrieb:
Ferner muss ich dich korregieren, der Notwehrparagraph besagt, dass ich das rechthabe mich mit dem mildesten mir zur Verfügungstehenden Mittel den Angriff abwehren darf, wenn das nun mal ne 9mm ist ist es ne 9mm, und wenn die einen tätlichen Angriff auf mich ausüben und ich nix anderes machen kann zählt auch der Gebrauch der Schusswaffe als mildestes mir zur Verfügung stehenden Mittel.

Besonders lange war dein Kampfsporttraining ja nicht, sonst wüßtest du vermutlich auch besser über den §32 StGB und die ihn betreffende Rechtsprechung Bescheid.

Deutschland:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Österreich:

§ 3 StGB

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs.1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Und da geht es dann auch schon munter los: Eine Gruppe Schläger, die dich nur durch ihre Anwesenheit oder vielleicht verbal bedroht ist beispielsweise noch kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Desweiteren muß die Verteidigung verhältnismäßig sein und der recht endgültige Gebrauch einer Schußwaffe ist nur selten verhältnismäßig.
Die beste Veteidigung ist übrigens immer noch die Flucht. ;)

Griuß Tommy
 
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Thrawn schrieb:
Ferner muss ich dich korregieren, der Notwehrparagraph besagt, dass ich das rechthabe mich mit dem mildesten mir zur Verfügungstehenden Mittel den Angriff abwehren darf, wenn das nun mal ne 9mm ist ist es ne 9mm, und wenn die einen tätlichen Angriff auf mich ausüben und ich nix anderes machen kann zählt auch der Gebrauch der Schusswaffe als mildestes mir zur Verfügung stehenden Mittel.

Da hast du vollkommen Recht es heist das mildeste dir zur verfügung stehende Mittel.
Allerdings ist das nicht eine 9mm, die wäre das stärkste dir zur verfügung stehende Mittel und dürftest du nur einsetzten wenn deine Gegner dir mit mindestens ebensolchen Waffen zu Leibe rücken.
Das mildeste Mittel sind bei unbewaffneten Gegnern immer noch deine Hände .
Noch besser renn weg.
 
Also ich muss Thrawn teilweise Recht geben. Das mildeste mir zur Verfügung stehende Mittel KANN eine Schusswaffe sein. Dazu müssen der/die Gegner nichteinmal eine Schusswaffe haben, sondern einfach mir ziemlich überlegen sein. Wenn mich als Frau mit 1,65 m Körpergröße und 50 kg Eigengewicht angreift (sagen wir nen Durchschnittstyp mit 1,80 m und 80 kg), dann darf ich auch eine Schusswaffe benutzen, denn meine Hände sind da ziemlich wirkungslos.

Der 32er besagt nämlich nicht nur, dass es das mildeste Mittel sein muss, sondern dass es das mildeste Mittel sein muss, durch das ich den Angriff dauerhaft abwehren kann.

Habe ich jedoch zB den schwarzen Gürtel in Karate, sieht das aber wieder anders aus. Wenn mich da jemand angreift, der unbewaffnet ist, darf ich nicht gleich zur Waffe greifen, wenn ich sehe, dass ich mit meinem Kampfsport weiter komme.

Da der Gesetzgeber jedoch auch Rücksicht nimmt auf die Tatsache, dass man bei einem Angriff in einer Stressituation ist und die Lage nicht nüchtern einschätzen kann, gibt es ja auch den Notwehrexzess...

Man muss bei der Selbstverteidigung halt nen Mittelmaß finden, um straffrei davon zu kommen ...
 
@Tommy & Plagius: Ich studiere Jura, ich kenn mich mit den § durchaus aus *g*
Lynn hat da recht mit ihren Ausführungen *g*

Zur Flucht: Das Recht muss sich dem Unrecht NICHT beugen laut deutscher Rechtssprechung, folglich kommt die Flucht nie als mildestes Mittel in betracht :)

@Crimson: Der/die potentielln Unholde wissen es spätestens wenn ich die Waffe ziehen würde, und das hat bereits abschreckende Wirkung, wie net schon die Tarkin Doktrin besagte " Herrsche nicht durch die Gewalt selbst, sondern durch die Furcht vor Gewalt " *g*
 
Tomm Lucas schrieb:
@Jedihammer: Ich gehe mal davon aus, daß du keine genetisch hochgezüchteten Augen hast. Daher bezweifele ich auch einfach mal ganz dreist, daß du auf eine Entfernung von zehn oder vielleicht fünfzehn Metern NICHT unterscheiden kannst, ob es sich um eine Gaspistole oder eine "echte" Pistole handelt. Insbesondere dann, wenn die Gefahr, in der du dich befindest, dir Streß verursacht.

Gruß Tommy

Stell Dir vor,ichtage sogar eine Brille.

Und ich garantiere Dir,daß ich auf 10 bis 15 Meter,zumindest bei einem Trommelrevolver erkenne,ob sie scharf ist oder nicht.
Sei denn,es wäre,wie Hora sagt,dunkel.

Im hellen aber ohne Probleme.
 
Tomm Lucas schrieb:
Desweiteren muß die Verteidigung verhältnismäßig sein und der recht endgültige Gebrauch einer Schußwaffe ist nur selten verhältnismäßig.

Da irrst du dich: Im Rahmen des § 32 StGB findet grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung (im Sinne der Güterabwegung) statt.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es, wenn die Rechtsgüter wirklich in einem krassen Mißverhältnis stehen. Die Rechtsordnung wird bei Angriffen auf geringwertige Rechtsgüter nicht so stark angegriffen, dass sie mit gravierenden Verteidigungsmitteln bewährt werden müsste.
Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit einer generellen Verhältnismäßigkeitsprüfung, es geht hier nur darum gänzlich unerträgliche Anwendungen zu vermeiden.

Schulbeispiel hierfür: Ein alter gelähmter Mann , der keine anderen Verteidigungsmittel besitzt und daher mit einem Gewehr auf einen Kirschendieb schießt.


Letzlich ist es unsinnig das Notwehrrecht im leeren Raum zu diskutieren, da es bei der Beurteilung von Notwehr immer auf die konkrete Kampfsituation ankommt.

(Siehe zum Notwehrrecht auch: Wessels/Beulke Strafrecht AT)
 
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ich trag Pfefferspray mit mir rum.

a) Ich geh jeden Tag ins Fitnessstudio. Ich arbeite bis sechs Uhr abends, bin dann bis acht im Studio. Mein Heimweg fuehrt ueber nen Fluss, ueber ne Holzbruecke und dann ueber den Rain neben dem Fluss, der beruechtigt fuer seine finsteren Gestalten is (in Innsbruck isses hauptsaechlich Vergewaltigung).

b) Ich bin 1,56 gross und hab die Kraft eines Kleinkindes... da is nix mit wehren.

Ich bin absolut und hundertprozentig dafuer, dass man sich als Frau (uebrigens auch als Mann, wenn es die Situation erfordert, aber ich sprech jetzt speziell von meiner Situation; in meiner Heimatstadt is die Kriminalitaet eher niedrig und am ehesten muss man wie gesagt als Frau auf seinen Ruecken achten) mit Pfefferspray verteidigen darf... Ich hab schon einschneidende Erlebnis auf diesen 10 min Heimweg gehabt, die mich davon ueberzeugt haben, mir das Teil zu kaufen. Wenns mit Weglaufen net hinhaut, wuerd ich das Teil ohne zu Zoegern einsetzen. Ganz abgesehen davon, dass es net toedlich is und keine bleibenden Schaeden hinterlaesst, is mir mein Leben und meine geistige und koerperliche Gesundheit wichtiger als meine Skrupel.
 
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Jayce Nebline schrieb:
Was für ein Blödsinn!
Einer Frau bleibt oftmals gar nichts anderes übrig,als zu flüchten.Wenn sie überhaupt noch die Gelegenheit dazu hat.

Wieder Irrtum: Dies ist geltendes Recht !!!

Eine Flucht ist nicht als milderes Mittel anzusehen, wenn man auch andere Möglichkeiten zur Verteidigung besitzt (z.B. durchaus Schußwaffengebrauch), dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.

Dennoch könnte eine Flucht häufig das beste/sicherste Mittel zur Gefahrenabwehr sein, aber es ist nicht als milderes Mittel einzufordern.
 
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@Jace: Ich hab von Rechtssprechung geredet, wie ki Gon richtig gesagt hat.

@Ki Gon: Wessels ist *******, wenn du schon n Buchtip hier raushaust verweiße auf den Herrn Richter ;p

@Padme: Ich find deine Einschränkung, dass ne Frau das einsetzen darf deplatziert, denn es gibt genauso wie bei den Frauen auch komplett schmächtige, kleine und wehrlose Männer :)
 
Ich lese nur waffen, schlagen usw. aber damit mal ein wenig zu einen anderen thema zu kommen. Ich sehs oft wenn ich eine neue gruppe habe (meistens fraun) die sich für das reale selbstverteidigungstraining anmelden,
manche haben einfach angst sich zu wehren, da muss man denen erst mal die hemmschwelle nehmen und das ist meistens mehr arbeit wie das training selber, weil dann fragen kommen, aber das tut doch weh, und wie ist die rechtssprechung in dem fall.

Zu zweiterens sag ich immer gleich am anfang. Das gewalt schon zuhause anfängt. Das die Fraun von ihren männer geschlagen werden und wenn die wissen das "sie" sich doch nicht wehrt, weil sie ja zu schwach ist kann man das ja immer wieder tun oder einfach das aus scham sich niemand wehrt oder was sagt.
 
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