Thrawn schrieb:
Ferner muss ich dich korregieren, der Notwehrparagraph besagt, dass ich das rechthabe mich mit dem mildesten mir zur Verfügungstehenden Mittel den Angriff abwehren darf, wenn das nun mal ne 9mm ist ist es ne 9mm, und wenn die einen tätlichen Angriff auf mich ausüben und ich nix anderes machen kann zählt auch der Gebrauch der Schusswaffe als mildestes mir zur Verfügung stehenden Mittel.
Besonders lange war dein Kampfsporttraining ja nicht, sonst wüßtest du vermutlich auch besser über den §32 StGB und die ihn betreffende Rechtsprechung Bescheid.
Deutschland:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Österreich:
§ 3 StGB
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs.1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Und da geht es dann auch schon munter los: Eine Gruppe Schläger, die dich nur durch ihre Anwesenheit oder vielleicht verbal bedroht ist beispielsweise noch kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Desweiteren muß die Verteidigung verhältnismäßig sein und der recht endgültige Gebrauch einer Schußwaffe ist nur selten verhältnismäßig.
Die beste Veteidigung ist übrigens immer noch die Flucht.
Griuß Tommy