die Wege der FSK sind unergründlich...

Spaceball schrieb:
Einen indizierten Film kriegt man auch in Deutschland ohne Probleme.

Wenn er denn noch erhältlich ist, wenn du überhaupt weisst das es diesen Film auf DVD gibt, wenn der Händler ihn dir denn besorgt ...

Spaceball schrieb:
Filme die in Deutschland verboten sind darf man ganz legal nach Deutschland einführen

Bist du dir da sicher ? Soweit ich weiss beschlagnahmt der Zoll solche Filme wenn er sie ihn einem Packet findet.
 
Am besten finde ich eigentlich das freigabe-system der usa. So gut wie kein film landet dort auf dem index oder wird verbannt (banned), trotzdem sind die meisten filme ab 17 (R-Rated) eingestuft und eher selten bekommen sie ein NC-17-Rating. Allerdings finde ich die lücke zwischen einem PG-13 und R-Rating zu groß, sinnvoll wäre vielleicht noch ein PG-15 einzuführen. Außerdem kann man da fast jeden film uncut im tv bestaunen. Ziemlich große probleme haben die aber mit dem thema sexualtiät und pornographie in filmen, da gibts dann meist ein X-Rating. Eine alternative wäre das österreichische system, es folgt im grunde genommen den FSK-bestimmmungen, aber indizierte bzw. beschlagnahmte filme sind frei verkäuflich und einige filme werden auch von österreichischen labels als uncut-neuauflage released, dann aber ungeprüft. Ich weiß gar nicht, hat österreich überhaupt eine dafür zuständige behörde?
 
Zuletzt bearbeitet:
lain schrieb:
Wenn er denn noch erhältlich ist, wenn du überhaupt weisst das es diesen Film auf DVD gibt, wenn der Händler ihn dir denn besorgt ...

Die meisten indizierten Filme sind ohne Probleme auf Börsen oder bei Händlern erhältlich, die sich auf solche Filme spezialisiert haben. Bekanntere Titel werden sogar oft von Läden wie Saturn und MediaMarkt unter der Ladentheke vorrätig gehalten.

Bist du dir da sicher ? Soweit ich weiss beschlagnahmt der Zoll solche Filme wenn er sie ihn einem Packet findet.

Ja, das ist wohl so. Grundsätzlich ist der Privatbesitz in deutschland beschlagnahmter Medien (ausgenommen Kinderpornographie) nicht strafbar. Bei der Einfuhr über den Postweg sieht die Sache jedoch etwas anders aus, da es in Deutschland Privatpersonen verboten ist, Medien, die beschlagnahmt, indiziert, nicht FSK-geprüft oder mit der FSK-Freigabe "Keine Jugendfreigabe (ehem. FSK 18) versehen sind, auf dem normalen Postweg zu versenden, da nicht sichergestellt ist, daß der Empfänger tatsächlich volljährig ist.
Ich habe schon von vielen Leuten gehört, deren Pakete aus Übersee vom Zoll geöffnet und die enthaltenen Filme einbehalten wurden. Ganz übel wird es bei Sammelbestellungen, wenn also der gleiche Film öfter als einmal im Paket ist, da zwar der Privatbesitz beschlagnahmter Filme nicht strafbar ist, deren Verbreitung hingegen schon, und man beim Zoll dann gerne davon ausgeht, daß der Besteller möglicherweise an einer kommerziellen Verbreitung der Filme interessiert war. So kann man sich ganz schnell eine gerichtliche Vorladung oder gar eine Hausdurchsuchung einhandeln.

C.
 
Crimson schrieb:
Ich habe schon von vielen Leuten gehört, deren Pakete aus Übersee vom Zoll geöffnet und die enthaltenen Filme einbehalten wurden.

Das hängt wohl auch immer vom Zollbeamten ab. Ich durfte mir mal eine indizierte DVD vom Zollamt abholen. Die wollten nur wissen ob ich Ü-18 bin ...
 
@lain

From Dusk Till Dawn ist indiziert und den Film kriegt man sogar beim Hertie. Im Gegensatz zu spielen wo eine Indizierung darauf hinaus läuft das man das Spiel so gut wie nicht mehr bekommt hat eine Indizierung auf eine Filmdvd kaum noch eine Auswirkung.

Verbotene Filme, ausser Kinderpornographie, darf man ganz legal im Ausland erwerben. Man darf es ganz legal einführen. Verboten ist lediglich das vermieten/verkaufen dieses Films. Findet in deiner Wohnung eine Polizeirazzia statt, wandet passiert das schon?, darf die Polizei den Film beschlagnahmen. Allerdings darf kein Verfahren eingeleitet werden weil der Film legal nach Deutschland eingeführt wurde. Dementsprechend verschwinden solche Filme wenn sie vom Zoll gefunden werden weil sie beschlagnahmt werden.

Sollte die Polizei bei dir ne Sammlung mit 150 verbotenen Filmen finden werden diese beschlagnahmt und es darf kein Verfahren wegen des Besitzes eingeleitet werden. Allerdings wird er Staatsanwalt ein Verfahren einleiten weil er davon ausgeht das du damit handelst was ja verboten ist. Deutsche Rechtsprechung...

cu, Spaceball
 
Einbe Frage hier an unsere "Hausjuristen" :
Der Erbe meines Throns ist 13 Jahre alt. Er ist ein großer Fan der Batman-Reihe.
Der neue Batman-Film ist erst ab 16 Jahre frei gegeben.
Darf mein Sohn in diesen Film wenn ich als sein vater dabei bin, oder ist dies verboten ?
 
bei einem film ab 16 ist das möglich, jedenfalls bei meinem kino, bei filmen ab 18 ist das nicht so!
ich konnte mir jedenfalls mit 13 troja im kino angucken ;)
war unsere latein leherin ziemlich überascht, dass den mehr als die hälfte der klasse gesehen hat!
 
bei einem film ab 16 ist das möglich, jedenfalls bei meinem kino, bei filmen ab 18 ist das nicht so!
ich konnte mir jedenfalls mit 13 troja im kino angucken ;)
war unsere latein leherin ziemlich überascht, dass den mehr als die hälfte der klasse gesehen hat!

Die Antwort von einem Österreciher über die Verhältnisse im Zwockelreich nützt mir in Deutschland natürlich sehr viel:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
Einbe Frage hier an unsere "Hausjuristen" :
Der Erbe meines Throns ist 13 Jahre alt. Er ist ein großer Fan der Batman-Reihe.
Der neue Batman-Film ist erst ab 16 Jahre frei gegeben.
Darf mein Sohn in diesen Film wenn ich als sein vater dabei bin, oder ist dies verboten ?

In Begleitung eines Erziehungsberechtigen ist es überhaupt kein Problem, das er mit in den Film kann. Selbst in einem Film der ab 18 ist, sollte das gehen :).


Gruß Muldoon
 
Bei uns im Kino geht glaube ich die Altersstufe immer einen Schritt zurück, wenn ein Erziehungsberechtiger dabei ist.
Also in einen ab 16 dürfte er, aber noch nicht in einen 18er.
 
Die Elternregel gilt imho nur für Filme mit FSK 12 und nicht darüber hinaus. Würde es aber trotzdem riskieren. :p

Außer dass sie an der Kasse nein sagen kann auch nicht viel passieren. Wenn es ein kleineres Kino ist und die Betreiber eher lockerer sind dürfte es wohl kein Problem sein, wenn sie strenger sind dann halt nicht.
Ansonsten halt den Film ein paar Monate später zusammen auf der Heimkinoanlage genießen. ;)Dass fällt dann auch in die Sorgfaltspflicht der Eltern. FSK hin oder her. ;)
 
Die Elternregel gilt imho nur für Filme mit FSK 12 und nicht darüber hinaus. Würde es aber trotzdem riskieren. :p

Ja, stimmt. Und das auch nur, wenn der Sprössling schon sechs Jahre alt ist. Alle FSK-Einstufungen darüber sind verbindlich. Aber: bisher hat in all meinen Jahren als Kinogänger noch nie ein Kino deshalb Terz gemacht. Darum: ja, darf er. :braue
 
Ja, stimmt. Und das auch nur, wenn der Sprössling schon sechs Jahre alt ist. Alle FSK-Einstufungen darüber sind verbindlich. Aber: bisher hat in all meinen Jahren als Kinogänger noch nie ein Kino deshalb Terz gemacht. Darum: ja, darf er. :braue

In welchem Paragraphen ist das eigentlich gesetzlich festgelegt. Irgendwie finde ich das gerade nicht :P
 
Die Elternregel gilt imho nur für Filme mit FSK 12 und nicht darüber hinaus. Würde es aber trotzdem riskieren. :p

Dem schließe ich mich an, so ist auch mein Kenntnisstand. Nichtsdestotrotz:
In früheren Zeiten habe ich persönlich a) es eher abends probiert, denn da achten sie erfahrungsgemäß nicht so sehr aufs Alter wie Nachmittags, b) es im Gegensatz zu Mad Blacklord eher in einem großen, unübersichtlichen Kino ausprobiert als im kleinen Kino, wo man genau sieht, wer da die Karte kauft und c) mir die Vorstellungszeiten von mehreren Kinos rausgesucht, wenn man mehrere in der Nähe hat, und die abgeklappert.
Natürlich keine Anleitung zum nachmachen ;)
Aber dem Sprössling natürlich von vornherein sagen, dass es auch schief gehen kann. Wenn die Macht nicht mit einem ist, ist sie eben nicht mit einem. :konfus:
 
b) es im Gegensatz zu Mad Blacklord eher in einem großen, unübersichtlichen Kino ausprobiert als im kleinen Kino, wo man genau sieht, wer da die Karte kauft und
Ach kommt aufs Kino drauf an. Bei kleineren Kinos sind sie oft lockerer als in den großen. Die kleinen sind froh um jede verkaufte Karte. Nur sind die wirklich kleinen, regionalen Kinos schon fast nicht mehr vorhanden.
 
Ach kommt aufs Kino drauf an. Bei kleineren Kinos sind sie oft lockerer als in den großen. Die kleinen sind froh um jede verkaufte Karte. Nur sind die wirklich kleinen, regionalen Kinos schon fast nicht mehr vorhanden.

Vielleicht. Aber die kleinen Kinos haben mich früher nie reingelassen :D Ist aber unter Umständen auch Zufall.
 
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