@ an engelz
Ein interessanter Gedanke, Danke! Offengestanden, weiss ich jetzt nicht wie das aus rechtlicher Lage aussehen würde. Man stelle sich vor: Ein Boutiquebesitzer zieht einem randalierenden Demonstranten einen Baseball-Schläger über den Schädel, nachdem ihm dieser das Schaufenster demoliert hat. Oder ein Apotheker wehrt sich gegen eine Plünderung, indem er einem Demonstanten eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht sprüht.
Also, so wie ich das Gesetz kenne, werden die Ladenbesitzer am Ende die Dummen sein, weil bei einer Gefährdung des Eigentums der Notwehr-Parapgraph nicht zieht, sondern nur, wenn es dem Ladenbesitzer ans eigene Leben geht. Wer sich wehrt kann sich unter Umständen ganz schönen Ärger einfahren.
Mit lieben Grüssen
Bea