Sich wehren, heisst die Devise...
Was soll man sonst noch dazu sagen? *schulterzuckt*...
@ an Blackmore
Oh, dazu kann man - wenn man couragiert genug ist - eine ganze Menge sagen.
Erstens scheint mir wichtig, dass man nicht wegschaut, dass man sich zu solchen Vorfällen äussert, indem man sich z.B. klar von solchen Gewaltmanifesten distanziert...
Zweitens fände ich es gut, wenn man - als Elternteil - in der Familie mit seinen Kindern darüber spricht. Es sind ja hauptsächlich Jugendliche, die da ihren Frust abreagieren.
Eltern sollen ihren Kindern klar machen, dass Gewalt und Vandalismus kein effizientes Kommunikationsinstrument sind, sondern das Gegenteil damit ausgelöst wird: Gewalt erzeugt nämlich nur Gegengewalt...
Als drittens empfehle ich die Einberufung einer öffentlichen Task Force, die den zunehmenden Vandalismus in der Politik theamtisiert, und zusammen mit Elternvereinigungen, Schulen, Gemeindebehörden, der Polizei und der Justiz eine Antigewalt-Präventionskampagne ausarbeitet...
Viertens: Das Thema Jugendgewalt und Vandalismus muss in der Schule besprochen werden. Es gilt, dieses Stilmittel auf allen Ebenen zu pervertieren. Wer sich dennoch als Randalierer in der Öffentlichkeit behaupten will, muss wissen, dass er sich damit zum "Anus" der Nation deklariert.
Fünftens: Jugendliche Vandalen und Randalierer, die mal in den Fängen der Polizei und Ordungskräfte gelandet sind und rechtens ihrer Untaten überführt werden konnten, sollen nicht länger mit Glacehandschuhen angefasst werden. Diese sollen den Dreck selber wegräumen müssen, den sie verursacht haben und so lange zur Zwangsarbeit verdonnert werden, bis der entstandene Schaden abgegolten ist...
Sechstens: Terroristisch veranlagte Redelsführer, sie zu solchen Gewaltmanifesten auffordern (siehe Schwarze Blöcke!!) und damit die Störung des öffentlichen Friedens und der inneren Sicherheit in Kauf nehmen, gehören hinter Schloss und Riegel.
Und Siebtens: Polizei und Justiz brauchen neue Gesetzesgrundlagen, um radikal und ungehindert gegen Kravallmacher vorgehen zu können. Tränengas und Wasserwerfer
müssen diskussionslos als Defensivwaffe zugelassen werden. Wo das nicht genügt, muss es den Ordungshütern auch mal erlaubt sein, einem randalierenden Demonstranten seinen Schlagstock über den Schädel zu ziehen. Werden die Polizisten, wie im hier angesprochenen Fall von Basel mit Steinen und Säurebehältern beworfen, muss es den Beamten erlaubt sein, von der Schusswaffe Gebrauch machen zu können.
Man sieht sich...
Beatrice Furrer