Renegat 35
Landesverräter
Die Sache mit den V-Männern is ja schön und gut und ich wäre auch einer der letzten der sagt, dass der Staat nie Fehler macht, ganz im Gegenteil... Nur versteh ich die Urteilsbegründung irgendwo so, dass die V-Männer für das ganze sch**ß Programm verantwortlich wären...Jedihammer schrieb:Das Grundgesetz setzt gerade wegen der Erfahrungen während des Nationalsosialismus ,wo man jede Partei einfach verbot,solch hohe Hürden für ein Parteienverbot.Gerade deshalb darf es nur das BVG.Und in den Verbotsanträgen,die eingereicht wurden,wurden mehrere Zitate von NPD-Funktionären als Begrundung aufgeführt,die nachweislich von diesen V-Männern
gemacht wurden.Daraus kann,ich betone KANN,der verdacht entstehen,daß der Staat über die V-Männer die Partei in eine Situation bringen will,inder sie vom BVG
verboten werden kann.Nicht die Richter des BGH sind am scheitern des verbotsantrages schuld,sondern die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden.Der rest der NPD ist sicherlich nicht neutral,aber des waren wohl eindeutig zuviele Äusserungen von V-Leuten
Zum Parteienverbot:
Ich weiß, dass Dtl. im Dritten Reich schlechte Erfahrungen damit gemacht hat und dass es in der DDR nicht viel besser war...
Aber ich find's zum k*tzen, dass man linke/-sextreme Parteien wie KPD(als DKP neugegründet) und eine andere (Name vergessen) verboten werden, aber REhtsextreme nicht...
Das Verbotsurteil der KPD ist ein widerspruch in sich selbst und zeugt von der Ahnungslosigkeit derer, die es gefällt haben! Darin wird Kommunismus als undemokratisch/antidemokratisch dargestelölt, was der reinste Blödsinn ist... Kommunismus ist eine Art der Grundsatzdemokratie!
[nein, ich bin kein Kommunist, sondern Punk, finde aber Kommunismus um einiges besser als das, was hier abgeht]
Hab grad mal wieder die Programme von den drei Parteien überflogen...Jedihammer schrieb:Bei diesen beiden Parteien wird es wohl noch schwerer werden.
Die REPs sind laut ihrem Parteiprogramm(eine ganz wichtige Hürde in einem Verbotsverfahren) meilenweit von der NPD entfernt,und daher wäre ihnen eine Verfassungsfeindlichkeit noch viele schwerer nachzuweisen und den Aspekt,daß sie agressiv-kämpferisch gegen unsere Grundordnung vorgehen(die zweite wichtige Hürde) ist ihnen m.E. sogut wie garnicht nachzuweisen.´
In allen drei Programmen steht was von wegen Demokratie und so, die NPD benutzt sogar das Wort "Volksherrschaft".
Und trotz dieser "demokratischen und friedlichen" Zielsetzungen benutzen zumindest NPD und DVU Boneheads als Wachen bei Parteitagen und v.a. die NPD versucht, selbige auf ihre Seite zu bekommen....
Aus dem Grund geb ich auch net sooo viel auf die Programme von allen drei Parteien, weil se ja irgendwie dem Grundgesetz "entsprechen" müssen...
Die Gerüchte hab ich bisher net gekannt... Aber, selbst wenn 's so ist, frag ich mich, was so 'n A***h im Staatsdienst zu suchen hat und wieso die Partei dem dann noch nachläuft... Wenn se ja so demokratisch ist, wie sie selbst behauptet, dann wär's doch ein leichtes, den los zu werden...Jedihammer schrieb:Was die DVU betrifft,die mag schon eher mehr in Richtung NPD gehen,aber die wird nicht verboten werden.
Kennst Du die Gerüchte,die gegen den Parteivorsitzenden der DVU,Dr.Frey,seit 30 Jahren im Umlauf sind ?Man sagt,er sei ein V-Mann des Verfassungsschutz.
Nicht ich sage dies,man hört nur immer wieder diese Gerüchte.
Kurz gesagt: Solche Begründungen ziehen bei mir nicht
[net auf dich bezogen]
Klar kann nur der bestraft werden, der sich die Musik ins Regal stellt und anhört. Nur ist's eine Tatsache, dass es sich dabei um sog. Rechtsrock, also Nazimusik handelt.Jedihammer schrieb:Und was die Musik auf ihren CDs angeht,da kann man sie nur individuell bestrafen wegen dem Besitz verbotener Musik.Niemals aber die ganze Partei.
Ich bin mir auch netmal sicher, ob's sich dabei um verbotene Musik handelt... Is nur eben ne Tatsache, dass man CDs von den Bands normal nur durch die Szene bekommt.. Aber: Nazi-Musik ist Nazimusik...