Talon Karrde
Ex-User
Das würde ich dann als arglistige Vertuchung einer potentiellen *hüstel* Straftat bezeichnen.Furia Lynn schrieb:Kommt immer darauf an. Frau kann in den meisten Fällen wohl sagen sie war sich net sicher, war sicher, dass es der andere war, hat gehofft, dass es der andere war und und und. Damit fällt der Vorsatz und somit auch die Straftat weg ... und DAS ist das Problem.
Und alles was zur Vertuchung einer Straftat dient gilt ebenfalls als Straftat.
Und das Recht sich nicht selbst zu belasten welches Jeder Straftäter hat, ist zwar gegeben, zählt hier aber nicht. Die Strafe fällt schließlich schlimmer aus, wenn der Täter sich nicht belastet.