Tagespolitik allgemein

Wenn "es ist nun Mal verboten" ein gutes Argument wäre, würden wir immer noch Homosexuelle verfolgen. Also halten wir erst mal fest, ein Verbot ist nicht deswegen durchzusetzen oder strenger zu verfolgen, nur weil es existiert.

Doch, das ist so. Wenn ein Verbot existiert, dann haben Jsutiz und Exekutive das auch durchzusetzen, egal wie falsch oder unsinnig das der ein oder andere auch finden mag. die §§ 131 und 184 stehen nunmal im Gesetzbuch, und finden daher auch Anwendung. Aber selbst wenn der §131 irgendwann wegfällt, oder dahingehend geändert wird, dass fiktionale Gewaltdarstellungen nicht mehr strafbar sind, bleibt noch immer der Jugendschutz, und ich glaube kaum, dass irgendwann die Altersgrenze für Pornos unter die Volljährigkeit gesenkt wird.

Bei Pornographie ist das dagegen völlig anders. Das beginnt ja schon damit, dass auch schon per Gesetz 14 Jährige miteinander vögeln können. Ihnen dann gleichzeitig aber zu verwehren, dass sie sich vögeln ansehen können, egal ob zu zweit oder zur Masturbation, ist widersinnig. In anbetracht dessen, dass Masturbation auch nicht erst mit 18 Jahren startet, ist es ganz klar dass hier eine Diskriminierung von Minderjährigen stattfindet.

Wow.... Minderjährigen den legalen Zugang zu harter Pornographie zu verweigern ist also Diskriminierung? Sorry, aber ich glaube das ist so ziemlich der krasseste Fall von "First World Problem" der mir in letzter Zeit begegnet ist.

Aber ich glaub wegen diesen und ähnlichen Paragraphen hat die NSDAP 1930 schon den Film "Im Westen nichts Neues" boykottiert. Ode was auch immer sie damals als Grund vorgeschoben haben um die Kinos zu besetzen.

Die Schlägertrupps der NSDAP haben 1930 Kinosäle gestürmt, Stinkbomben geworfen und die Besucher vermöbelt, sodaß der Film schließlich aus den Kinos genommen wurde, um die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Der §131 StGB wurde mW erst nach dem Krieg erlassen und seither mehrmals verschärft bzw. geändert um ihn sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Auch wenn ich diesen §, bzw. dessen Anwendung auf fiktive Inhalte für ziemlich schwachsinnig und eine Bevormundung Erwachsner Medienkonsumenten halte, so ist der Vergleich mit der Nazi-Zeit doch etwas weit hergeholt. Die Intention des Gesetzgebers war immerhin mit dem Verbot einer verherrlichenden Gewaltdarstellung Art. 1 GG umzusetzen, sprich die Menschenwürde zu schützen. Dies mit dem Kunstverständnis der Nazis auf eine Stufe zu stellen geht selbst mir zu weit, der die dunklen Tage der Videoverbotswelle bewusst miterlebt hat... :p

Das mit dem Rechtsfreiem Raum ist ohnehin so eine Sache, da im Internet eben zuerst mal entscheidend ist welche Gesetze gelten, und das ist in der Regel das Land in dem die Domain registriert ist. Also für die meisten Seiten das US-Recht, und die sind da wesentlich lockerer was Freie Meinungsäußerungen, Pornographie ect. angeht. Seitenbetreiber wie Twitter, Google, Facebook ect. bieten halt nur ihre Dienste eben auch in Deutschland an und halten sich in der Regel hauptsächlich an US Rechte, auch wenn sie sich zwangsweise natürlich auch an Deutsche Gesetze halten müssen. In der Regel allerdings erst nach einem Jahrelangem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. (Allein bis das mit der Gema und YouTube geregelt war.)

Das meinte ich damit, dass staatliche Stellen der technischen Entwicklung spätestens seit der Erfindung des Buchdrucks ständig hinterher rennen. Das Informationszeitalter und die Globalisierung machen es in diesem Fall vielleicht immer schwieriger nationales Recht entsprechend durchzusetzen, aber es wäre wohl ziemlich naiv anzunehmen, dass das nicht trotzdem versucht wird. Und dass die Amis das mit der Pornographie lockerer sehen, halte ich für ein Gerücht... ;)

C.
 
Wenn ein Verbot existiert, dann haben Jsutiz und Exekutive das auch durchzusetzen, egal wie falsch oder unsinnig das der ein oder andere auch finden mag. die §§ 131 und 184 stehen nunmal im Gesetzbuch, und finden daher auch Anwendung.

Schön wärs. Ich möchte heute noch dem Programmdirektor (weiß nicht mehr, ob es ARD oder ZDF gewesen ist) den Paragraph 131 um die Ohren hauen, der meinte, dass es angemessen sei, die Erschießung eines Vietcong auf offener Straße durch den Saigoner Polizeichef Nguyễn Ngọc Loan zur Hauptsendezeit im Fernsehen zu zeigen. Das war Anfang/Mitte der 90er.
 
Ich halte Willkür nicht für ein First World Problem.

Nur um das mal zusammenzufassen: Wir reden hier davon, dass es für 14-jährige nicht möglich ist, sich legal Schmuddelfilme zu besorgen. First-World-iger geht es ja kaum noch, wenn das tatsächlich ein Problem sein sollte, an dem sich staatliche Willkür festmachen lässt. Gut, man könnte einwenden, dass der Staat es letztlich auch nur willkürlich festgelegt hat, dass die Volljährigkeit mit 18 Jahren erreicht ist, aber dann können wir so ziemlich jedes Gesetz und jede Norm als "Willkür" ablehnen.

Schön wärs. Ich möchte heute noch dem Programmdirektor (weiß nicht mehr, ob es ARD oder ZDF gewesen ist) den Paragraph 131 um die Ohren hauen, der meinte, dass es angemessen sei, die Erschießung eines Vietcong auf offener Straße durch den Saigoner Polizeichef Nguyễn Ngọc Loan zur Hauptsendezeit im Fernsehen zu zeigen. Das war Anfang/Mitte der 90er.

Für die Anwendung des §131 ist nicht die Gewaltdarstellung an sich ausschlaggebend, sondern auch der Kontext in der diese vorkommt und der Zweck, dem sie dient. Die Erschießung des Vietcong - übrigens eines der bekanntesten Bilder des 20. Jh. - stellt ein Dokument der Zeitgeschichte dar, und die Intention des Programmdirektors dürfte wohl kaum eine Verherrlichung des Vorgangs oder der reine Selbstzweck der Gewaltdarstellung gewesen sein, und ich wage doch mal stark zu bezweifeln, dass diese Tat in dem redaktionellen Teil dieser Sendung gutgeheißen und als etwas Nachahmenswertes angepriesen wurde.

C.
 
Für die Anwendung des §131 ist nicht die Gewaltdarstellung an sich ausschlaggebend, sondern auch der Kontext in der diese vorkommt und der Zweck, dem sie dient.

Für mich war einzig und alleine die krasse Gewaltdarstellung ausschlaggebend. Der Kontext ist für mich wegen der grausigen Darstellung an sich flöten gegangen. Mit meinen zehn Jahren habe ich damals verstanden, dass das echt war, aber das "warum" ist vor dem Bildmaterial an sich völlig irrelevant geworden.

Das Recht, mir so etwas zu zeigen, das hätten m.E. nur meine Eltern haben dürfen und nicht irgendein Regisseur. Von daher kann man sich den wohlfeilen Paragraphen 131 in den Allerwertesten stecken, denn dieses Gesetz hat für mich persönlich einfach genau dann versagt, als es am wichtigsten gewesen wäre und zwar wegen einer völlig willkürlichen Ausnahmeregelung.
 
Es geht nicht um Volljährigkeit oder die Bezugsfähigkeit von Pornos sondern um Basisprinzipien einer freiheitlichen Demokratie. Das Verbote und Einschränkungen erlassen wurden, ohne zu ermitteln ob es eine Gefahr gibt, wie diese ausgeprägt ist, nach dem Subsidiaritätsprinzip zu überprüfen ob ein staatliches eingreifen nötig ist und wenn ja, in welchem Maß, ist eine grobe Verletzung dieser Prinzipien, welche in Geldverschwendung, Bürokratie und letztendlich Diskriminierung mündet.
 
Doch, das ist so. Wenn ein Verbot existiert, dann haben Jsutiz und Exekutive das auch durchzusetzen, egal wie falsch oder unsinnig das der ein oder andere auch finden mag. die §§ 131 und 184 stehen nunmal im Gesetzbuch, und finden daher auch Anwendung. Aber selbst wenn der §131 irgendwann wegfällt, oder dahingehend geändert wird, dass fiktionale Gewaltdarstellungen nicht mehr strafbar sind, bleibt noch immer der Jugendschutz, und ich glaube kaum, dass irgendwann die Altersgrenze für Pornos unter die Volljährigkeit gesenkt wird.

Wow.... Minderjährigen den legalen Zugang zu harter Pornographie zu verweigern ist also Diskriminierung? Sorry, aber ich glaube das ist so ziemlich der krasseste Fall von "First World Problem" der mir in letzter Zeit begegnet ist.

Ich würde diese Paragraphen als übermäßig konservativ bezeichnen. Und ja, man könnte hier durchaus Argumentieren, dass der Staat sich mit diesen Gesetzen auch in die freie Entfaltung von Jugendlichen einmischt, mit dem Vorwand sie zu beschützen. Allerdings bin ich mir gerade nicht ganz sicher wo die Justiz die Grenzen zwischen Erotik, Pornographie und harter Pornographie zieht, wenn überhaupt.
Medizin und Psychologie würden heute jedenfalls anders Argumentieren wie schädlich Pornographie für Jugendliche ist, als wie vor fünfzig Jahren. Deshalb hielte ich ein paar leichte Modernisierungen von § 184 nicht mal für so falsch. Die meisten 16 jährigen haben einen ausgeprägten Sexualtrieb, und durchs Internet ist es eben wirklich leicht etwas zu finden, da schon eine einfache Google Bildersuche mit abgeschalteten Filtern (ein paar Klicks reichen dafür) ausreicht, haben wir eine ganze Kette von Anwendungsmöglichkeiten von § 184 wie er zutrifft und wer da nun den Schuld haben könnte, dass ein unter 18 jähriger nackte Körper sieht. Wenn man das Gesetz strikt durchpeitscht wurde die Aufsichtspflicht verletzt und die Eltern sind Schuld dran, wegen der Störerhaftung durch den ersten und zweiten Absatz. Google ist Schuld da nicht schnell genug zensiert wurde. Und wenn man dann noch Pech hat, hat der unter 18 dann noch nach Inhalten von gleichaltrigen gesucht, und dann könnte noch § 184c und d ins Spiel kommen.

Noch dazu, gab es vor ein paar Jahren nicht eine Statistik/Umfrage die Aussagte, dass eine vielzahl an Jugendlichen bereits in Kontakt mit pornographischen Inhalten gekommen sind? Hat das nicht erst die Debatte wieder aufflammen lassen? Besonders wirkungsvoll scheint dieses Gesetz jedenfalls nicht zu sein. Oder vielleicht wird es auch einfach nicht so oft zur Anzeige gebracht, da was in Privatwohnungen passiert, in der Regel auch noch glücklicherweise privat bleibt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätte jedenfalls ziemlich viel zu tun, wenn man den Browserverlauf von Jugendlichen kontrollieren müsste, nur um ein Gesetz auf Teufel komm raus durchzusetzen. Desweiteren würden sich die Jugendgefängnisse dann ziemlich schnell wegen solchen Bagatellen füllen. :D

Edit: Was genau bedeutetet eigentlich "wirklichkeitsnahes Geschehen" im Kontext zu § 184a-c? Fallen darunter fiktive Geschichten und Charaktere oder ist es von der Detailliertheit abhängig? Gibt ja genug Rule34 Material das diesbezüglich äußerst Fragwürdig und explizit ist, von Sonic the Hedgehog, Pokemon, Simpsons und den viele Anime Schulmädchen...
 
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Ich find die Altergrenze von 18 Jahren für Pornographie und "Killerspiele" etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass echter Sex ab 14 Jahren erlaubt ist und man ab 17 in die Streitkräfte eintreten darf. Die REALEN Dinge sind für Jüngere geeignet, nicht aber FIKTIONALE Darstellungen davon?! Was ne Logik...

Das Netz ist und war nunmal nie ein rechtsfreier Raum, obwohl dort lange Zeit vieles ging, was in der realen Welt nicht möglich war, weil der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterhergerannt ist.
Interessanterweise "durfte" man so in 2000ern, noch fast alles. "Durfte" heißt, es war natürlich de jure seit jeher und überall verboten, wurde im Netz de facto aber kaum verfolgt. Das enthielt z.B. Beleidigungen, Verleumdung, Gewaltpornographie und Co.
Bis auf Urheber- und Markenrechtsverstöße, die i.d.R. jedoch zivil- und nicht strafrechtlich geahndet wurden. Man erinnert sich an den grassierenden "Abmahnwahn", wo Filesharern mal eben Abmahnungen von bis zu 4000€ (!) ohne vorherigen Hinweis ins Haus geflattert sind oder Videospiel-Gilden die Verwendung ganz normaler Alltagsbegriffe im Namen untersagt wurde, weil bestimmte Produkte schon so heißen. Laut einer Studie wurden 6% der damaligen deutschen Internetnutzer schonmal abgemahnt. Ende der 2000er wurde die florierende Abmahnindustrie durch neue Regeln kastriert, danach ist die Abmahnrate rapide eingebrochen und man hört seit dem Suizid des bekanntesten Abmahnanwalts Günther Freiherr von Gravenreuth gar nichts mehr davon. Und seit ACTAs Scheitern und dem Aufstieg legaler Streaming-Dienste wie Netflix ist die ganze Raubkopie-Debatte eigentlich weg vom Fenster.
 
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Für mich war einzig und alleine die krasse Gewaltdarstellung ausschlaggebend. Der Kontext ist für mich wegen der grausigen Darstellung an sich flöten gegangen. Mit meinen zehn Jahren habe ich damals verstanden, dass das echt war, aber das "warum" ist vor dem Bildmaterial an sich völlig irrelevant geworden.

Das Recht, mir so etwas zu zeigen, das hätten m.E. nur meine Eltern haben dürfen und nicht irgendein Regisseur.

Mit zehn Jahren haben Deine Eltern allerdings die Aufsichtspflicht, und darunter fällt auch, was man sich in dem Alter im TV so ansehen darf, und was nicht. ;)


Es geht nicht um Volljährigkeit oder die Bezugsfähigkeit von Pornos sondern um Basisprinzipien einer freiheitlichen Demokratie. Das Verbote und Einschränkungen erlassen wurden, ohne zu ermitteln ob es eine Gefahr gibt, wie diese ausgeprägt ist, nach dem Subsidiaritätsprinzip zu überprüfen ob ein staatliches eingreifen nötig ist und wenn ja, in welchem Maß, ist eine grobe Verletzung dieser Prinzipien, welche in Geldverschwendung, Bürokratie und letztendlich Diskriminierung mündet.

Und worin liegt jetzt genau die Diskriminierung, wenn gewisse Medieninhalte erst ab einer gewissen Altersgrenze zugänglich sind? Auch wenn ich Totalverbote und die Bevormundung Erwachsener Medienkonsumenten in den meisten Fällen für ziemlich beknackt halte, so finde ich den Jugendschutz doch ein ziemlich berechtigtes Anliegen. Im Falle von harter Pornographie sieht der Gesetzgeber die Gefahr die davon für Kinder und Jugendliche, die davon ausgeht wohl darin, dass dort in den meisten Fällen eine eher lockere Sexualmoral vertreten wird und Frauen als jederzeit verfügbar dargestellt werden und zumeist ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern gezeigt wird. Aus Sicht des Gesetzgebers nennt man sowas wohl "sozialethisch desorientierend", zumal man sich irgendwann mal den Schutz von Ehe und Familie mal in die Verfassung geschrieben hat.
Nur um das nochmal zu betonen: Das ist nicht unbedingt zu 100% meine persönliche Überzeugung, sondern das, was der Gesetzgeber vorgibt, und von daher sollte man sich nicht zu sehr wundern, wenn das jetzt auch verstärkt auf die sogenannten "neuen Medien" angewendet wird.

Ich würde diese Paragraphen als übermäßig konservativ bezeichnen.

Ja, durchaus. Ich würde sogar große Teile des deutschen Jugendschutzes als ziemlich übertrieben und blödsinnig darstellen, nämlich genau den Teil, mit dem Erwachsene gegängelt und bevormundet werden.

Und ja, man könnte hier durchaus Argumentieren, dass der Staat sich mit diesen Gesetzen auch in die Freie Entfaltung von Jugendlichen einmischt, mit dem Vorwand sie zu beschützen.

Das ist ein schmaler Grat, das stimmt.

Allerdings bin ich mir gerade nicht ganz sicher wo die Justiz die Grenzen zwischen Erotik, Pornographie und harter Pornographie zieht, wenn überhaupt.

Diese Grenzen gibt es durchaus. Als Pornographie bezeichnet man gemeinhin die explizite Darstellung eines Geschlechtsaktes zum reinen Selbstzweck aus rein kommerziellen Gründen.

Noch dazu, gab es vor ein paar Jahren nicht eine Statistik/Umfrage die Aussagte, dass eine Vielzahl an Jugendlichen bereits in Kontakt mit pornographischen Inhalten gekommen sind? Hat das nicht erst die Debatte wieder aufflammen lassen? Besonders wirkungsvoll scheint dieses Gesetz jedenfalls nicht zu sein. Oder vielleicht wird es auch einfach nicht so oft zur Anzeige gebracht, da was in Privatwohnungen passiert, in der Regel auch noch glücklicherweise privat bleibt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätte jedenfalls ziemlich viel zu tun, wenn man den Browserverlauf von Jugendlichen kontrollieren müsste, nur um ein Gesetz auf Teufel komm raus durchzusetzen. Desweiteren würden sich die Jugendgefängnisse dann ziemlich schnell wegen solchen Bagatellen füllen.

Lass Dir gesagt sein, dass wir auch vor den Zeiten des Internets für gewöhnlich keine Probleme hatten, als Minderjährige an Pornographie zu gelangen. Dafür gab es genügend große Geschwister, Cousins oder Kumpels. Lediglich die Menge des Materials, auf das man Zugriff hatte war weitaus kleiner, als heutzutage.

Ich find die Altergrenze von 18 Jahren für Pornographie und "Killerspiele" etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass echter Sex ab 14 Jahren erlaubt ist und man ab 17 in die Streitkräfte eintreten darf. Diese realen Dinge sind für Jüngere geeignet, nicht aber fiktionale Darstellungen davon? Also bitte.

Zunächst einmal ist ein Porno nicht fiktional (wer ein dummes Wortspiel machen mag, der kaufe sich bitte ein "c"), da dort qua Definition echte Sexualakte explizit dargestellt werden. Im Übrigen kann man wohl kaum verhindern, dass 14-jährige beginnen ihren eigenen und/oder den Körper eines/einer anderen zu entdecken, ob allerdings für diese 14-jährigen, die sich gerade erst ihrer eignen Sexualität bewusst werden auch gleich Filme wie "Geile Gang-Bang-Schlampen Teil 14" oder "Willige Stuten hart geritten" geeignet sind, ist zumindest zweifelhaft und stark diskussionswürdig.

Interessanterweise "durfte" man so in den 2000ern, noch fast alles. "Durfte" heißt, es war natürlich damals wie heute und davor, de jure verboten, wurde de facto im Netz aber kaum verfolgt. Das u.a. enthielt Beleidigungen, Verleumdung, Gewaltpornographie etc.

:facep:
Wie Du bereits richtig erwähnst, waren diese Dinge bereits verboten, als man das im Netz ja noch "durfte", bzw. sich keiner dafür interessiert hat. Wie ich bereits oben schrieb, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich der Gesetzgeber dafür zu interessieren beginnt, was da so alles durch die Leitungen fließt, von daher finde ich das Gejammer darüber, was man in der "guten alten Zeit" im Netz noch alles "durfte" ziemlich scheinheilig und weltfremd. Man darf heute nicht mehr und nicht weniger als damals, nur dass heute vielleicht etwas genauer hingeschaut wird.

C.
 
Diese Grenzen gibt es durchaus. Als Pornographie bezeichnet man gemeinhin die explizite Darstellung eines Geschlechtsaktes zum reinen Selbstzweck aus rein kommerziellen Gründen.
Die Frage ist aber auch wo fängt harte Pornographie an. Viele Schmuddelmagazine zeigen ja oft nur Nacktheit und erotische Posen, und sind teilweise zensiert, (also vergleichsweise harmlos) in Filmen wird dann meist der Akt vollzogen und reicht vom Blümchensex bis zu BDSM, mir scheint das § 184 auf alles zugreift, egal wie die Darstellungen den ist. Nacktheit bei Dr. Sommer ist dagegen dann ja wieder in Ordnung, da diese der Aufklärung dient, für viele ist dann der einstieg in die Sexualität und Erotik. (Ob das so in der Bravo noch dargestellt wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis).

Und dann natürlich meine Frage aus meinem Edit von oben.
Was genau bedeutetet eigentlich "wirklichkeitsnahes Geschehen" im Kontext zu § 184a-c? Fallen darunter fiktive Geschichten und Charaktere oder ist es von der Detailliertheit abhängig? Gibt ja genug Rule34 Material das diesbezüglich äußerst Fragwürdig und explizit ist, von Sonic the Hedgehog, Pokemon, Simpsons und den viele Anime Schulmädchen...
 
Also ich als jemand, der eher libertär eingestellt ist, stelle mir die prinzipielle Frage, inwiefern der Staat das Recht haben soll, seinen Bürgern vorzuschreiben, wie sie Geschlechtsverkehr haben dürfen oder auf was sie sich selbstbefriedigen?! Wie ich bereits geschrieben hatte, sollte das auf jeden Fall reine Privatsache sein.

Gerade dann wenn Verbote "Opferlose Verbrechen" kreieren würden, sehe ich das sehr kritisch, denn diese sind doch gar keine echten Verbrechen, sondern meistens Moraldiktate. Was gerade bei künstlerisch erschaffenen Darstellungen in der Fiktion der Fall ist.
 
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Also ich als jemand, der eher libertär eingestellt ist, stelle mir die prinzipielle Frage, inwiefern der Staat das Recht haben soll, seinen Bürgern vorzuschreiben, wie sie Geschlechtsverkehr haben dürfen oder auf was sie sich selbstbefriedigen. Wie ich bereits geschrieben hatte, sollte das auf jeden Fall reine Privatsache sein.

Gerade dann wenn Verbote "Opferlose Verbrechen" erschaffen, denn diese sind gar keine echten Verbrechen.

Solange der Geschlechtsverkehr aus freien Stücken unter mündigen Personen stattfindet hat der Staat da auch keine Einwände und auch keine rechtliche Handhabe. Alle Fälle, in denen das nicht so ist sind für gewöhnlich keine opferlosen Verbrechen.
Aber was hat das jetzt damit zu tun, dass gewisse Medieninhalte Beschränkungen unterliegen, wie zB ab welchem Alter sie freigegeben sind?

C.
 
Na wenigstens haben die aber keine Spitzenleute, die z.B. gegen Minderheiten Stimmung betreiben und sie menschenunwürdig behandeln wollen und damit für die Partei als Ganzes sprechen.
Gut die Linke hat auch viele Leute, die einfach mal Blödsinn reden, wie z.B. Sarah Wagenknecht und auch andere wie ich schon sagte.

Ach, die Linkspartei bedient sich doch sehr gerne des Konzeptes, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und nützliche Feindbilder zu schaffen.
 
Mit zehn Jahren haben Deine Eltern allerdings die Aufsichtspflicht, und darunter fällt auch, was man sich in dem Alter im TV so ansehen darf, und was nicht. ;)

Ne du, genau in dieser Situation hätte mich auch die Aufsichtspfkicht meiner Eltern nicht schützen können, weil jemand es sich ganz einfach angemaßt hat, die dokumentierte Tötung eines Menschen im öffentlich rechtlichen Fernsehen zu bringen. Das ist ganz einfach nichts, womit man als Erziehungsberechtigter zu jedem Zeitpunkt rechnen muss und dafür hab ich ganz einfach überhaupt keinerlei Verständnis, denn auch Geschichtsunterricht findet seine Grenzen in der Würde des Menschen. Wer rechnet denn bitte ernsthaft damit, gleich im Fernsehen präsentiert zu bekommen, wie ein Mensch wirklich und wahrhaftig hingerichtet wird?

Selbst die Berichterstattung über den 11. September ist eigentlich schon 5 Schritte zu weit gegangen, aber dort konnte man eben nicht einfach wegsehen, weil diese Tragödie live im Fernsehen auf allen Sendern gleichzeitig lief.

Das bedeutet aber auf gar keinen Fall, dass man so etwas kritiklos hinnehmen muss und die lediglich fehlende Strafbarkeit in diesen Ausnahmen mit einer allgemeinen Legitimation verwechseln sollte. Hier jetzt die Eltern für das verantwortungslose Handeln der Medien ersatzweise einzuspannen ist nicht nur unfair, sondern auch vollkommen unangemessen. Man kann Kindern und Jugendliche nämlich nicht an Medien heranführen, wenn man grundsätzlich damit rechnen müsste, dass jederzeit abartiges Bildmaterial kommen könnte.
 
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Und worin liegt jetzt genau die Diskriminierung, wenn gewisse Medieninhalte erst ab einer gewissen Altersgrenze zugänglich sind? Auch wenn ich Totalverbote und die Bevormundung Erwachsener Medienkonsumenten in den meisten Fällen für ziemlich beknackt halte, so finde ich den Jugendschutz doch ein ziemlich berechtigtes Anliegen. Im Falle von harter Pornographie sieht der Gesetzgeber die Gefahr die davon für Kinder und Jugendliche, die davon ausgeht wohl darin, dass dort in den meisten Fällen eine eher lockere Sexualmoral vertreten wird und Frauen als jederzeit verfügbar dargestellt werden und zumeist ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern gezeigt wird. Aus Sicht des Gesetzgebers nennt man sowas wohl "sozialethisch desorientierend", zumal man sich irgendwann mal den Schutz von Ehe und Familie mal in die Verfassung geschrieben hat.
Nur um das nochmal zu betonen: Das ist nicht unbedingt zu 100% meine persönliche Überzeugung, sondern das, was der Gesetzgeber vorgibt, und von daher sollte man sich nicht zu sehr wundern, wenn das jetzt auch verstärkt auf die sogenannten "neuen Medien" angewendet wird.

Ich finde auch dass Jugendschutz berechtigt ist, unter der Voraussetzung, dass er nicht einfach mit Befindlichkeiten begründet ist. Arbeitsschutz ist bspw. so eine Sache oder Einschränkungen bezüglich des Einkaufs von Drogen. Das Thema hier ist aber der Jugendmedienschutz. Dass man sich den "Schutz von Ehe und Familie" auf die Fahne geschrieben hat ist dabei so irrelevant wie der Jugendschutz, den man sich ebenfalls auf die Fahne geschrieben hat. Es zählen einzig und allein wissenschaftliche Fakten und die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist im Grundgesetz festgeschrieben, eine lockere Sexualmoral ist also jedem freigestellt und eine Prüderie-Doktrin ist ein direkter Angriff auf dieses Grundrecht. Eine lockere Sexualmoral wäre damit ein sehr schlechtes Argument für den Jugendmedienschutz, genauso wie Annahmen (bspw. in Richtung auf Sexismus durch Pornographie). Ich finde es lächerlich, wenn Erwachsene sich durch Bevormundung gestört fühlen aber dies bei Minderjährigen überhaupt nicht hinterfragen, sondern einfach weil es sie ja nicht mehr betrifft und das ja schon immer so war als gegeben hinnehmen und total korrekt finden.
 
Solange der Geschlechtsverkehr aus freien Stücken unter mündigen Personen stattfindet hat der Staat da auch keine Einwände und auch keine rechtliche Handhabe. Alle Fälle, in denen das nicht so ist sind für gewöhnlich keine opferlosen Verbrechen.
Ich würde ja da mal Inzest in den Raum werfen, der kann durchaus freiwillig zwischen mündigen Personen stattfinden, und wird auch mit Gefängnis bestraft. Dann natürlich auch ein sehr beliebtes Beispiel freiwilliger Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen, sehr schön das Altersbeispiel zwischen einem 16 und 20 jährigen, das ist technisch gesehen auch illegal, auch wenn der Altersunterschied nicht mal 5 Jahre ist. Wobei da sicherlich viele Richter wohl öfters mal Kulanz zeigen.
 
Dass man sich den "Schutz von Ehe und Familie" auf die Fahne geschrieben hat ist dabei so irrelevant wie der Jugendschutz, den man sich ebenfalls auf die Fahne geschrieben hat.

Der Gesetzgeber hält den Schutz von Ehe und Familie allerdings für so relevant, dass er ihn sogar im höchsten Gesetz unseres Landes verankert hat.

Es zählen einzig und allein wissenschaftliche Fakten und die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen.

Auf die "wissenschaftlichen Fakten" bin ich jetzt aber mal gespannt. Gerade bei der Wirkung von Gewaltdarstellungen und Pornographie auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es zahllose wissenschaftliche Studien und Arbeiten, die sich zum Teil eklatant widersprechen.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist im Grundgesetz festgeschrieben, eine lockere Sexualmoral ist also jedem freigestellt und eine Prüderie-Doktrin ist ein direkter Angriff auf dieses Grundrecht.

Wie jedes Grundrecht findet auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit ihre Grenzen dort, wo sie beginnt die Rechte anderer zu verletzen. Im Falle des Jugendmedienschutzes ist das alles eine Frage des Blickwinkels. Du bist offenbar der Ansicht, dass auch minderjährige ein uneingeschränktes Recht auf die mediale Darstellung von Sex und Gewalt haben sollten, der Gesetzgeber hingegen ist wohl der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben sollten, vor allzu krassen Darstellungen geschützt zu werden, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten.

Ich finde es lächerlich, wenn Erwachsene sich durch Bevormundung gestört fühlen aber dies bei Minderjährigen überhaupt nicht hinterfragen, sondern einfach weil es sie ja nicht mehr betrifft und das ja schon immer so war als gegeben hinnehmen und total korrekt finden.

Ob und in wie weit Du oder ich den Jugendmedienschutz lächerlich finden ist erstmal irrelevant, da dieser so wie er ist Gesetz ist, und man sich zunächst daran zu halten hat. So wie das in Deutschland gehandhabt wird liegt in der Tat viel im Argen, wobei sich die Situation im Lauf der Jahre schon um einiges gebessert und entspannt hat. Ich bin jetzt sicher nicht der Verfechter einer strickten Zensurpolitik oder ein Fan von Totalverboten fiktiver Werke, allerdings denke ich, dass sich das System von unterschiedlichen Altersfreigaben verschiedener Medieninhalte durchaus bewährt hat. Und mal ehrlich, die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen wird jetzt sicher nicht dadurch bedroht, dass sie erst mit Erreichen der Volljährigkeit Fickelfilmchen legal anschauen dürfen.

C.
 
Noch mal, es geht darum, dass vor einer Einschränkung und einem Verbot spezifische Fragen beantwortet werden müssen und diese Antworten natürlich auf wissenschaftlicher Basis erfolgen müssen. Mit dem Schutz von Ehe und Familie kann man dann nur argumentieren, wenn Ehe und Familie bedroht sind. Das ist der Kern des ganzen. Einen Schutz kann es nur bei einer Gefahr geben. Nun kann man auf die sich widersprechenden Studien zeigen und sich die rauspicken, die einem genehm sind aber das wäre unanständig und irrational. Wenn Studien nicht zum selben Ergebnis kommen, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es gibt keine nennenswerte Gefahr oder eine Seite arbeitet unwissenschaftlich. So wie man beim Medienkonsum in Richtung Videospiele schon über Metastudien festgestellt hat, dass wissenschaftliche Standards verletzt werden. Darüber hinaus müssen wissenschaftliche Arbeiten natürlich auch sowohl von den Erstellern als auch den Rezipienten ordentlich interpretiert werden, nicht dass man sich etwas herauspickt und dann wieder Behauptungen daraus konstruiert alà "Adrenalinpegel steigt, damit macht XY gewalttätig!".

Darüber hinaus ist, was man bei Medien nämlich sehr gerne vergisst, nicht nur die Frage zu beantworten ob denn XY negative Auswirkungen hat. Dass man möglicherweise von einer Darstellung verstört werden kann mag ja nicht schön sein, ist aber noch nicht ausreichend um Einschränkungen oder Verbote zu erlassen. Es ist wichtig vorher festzustellen, wie diese negative Wirkung sich genau darstellt oder wie viele davon betroffen sind oder sein könnten. Erst wenn aus diesen Daten ersichtlich ist, dass das Problem nicht bereits in der Familie bewältigt werden kann oder die Industrie sich sicht selbstregulieren kann, muss der Gesetzgeber handeln aber wiederum nicht nach Schnellschuß, sondern wieder abwägend wieviel Einmischung notwendig ist.

Es ist richtig, dass Grundrechte da aufhören, wo sie andere verletzen aber das muss man eben auch erst mal feststellen. Was da Politiker X so für eine Ansicht hat ist genauso irrelevant wie meine Ansicht. Das einzige was zählt und was für die Gesetzgebung relevant sein sollte sind harte, korrekt ermittelte Fakten. Wenn diese nicht gegeben sind, muss man sich auch nicht an die Gesetze halten. Man muss natürlich mit Konsequenzen rechnen aber es ist falsch zusagen, man sollte sich an Gesetz halten, weil es sind nun Mal Gesetze. Dann haben wir nämlich die Situation dass ein Homosexueller doch gefälligst nicht homosexuell sein soll oder dass man doch bitte seinen jüdischen Nachbarn für die Deportation denunzieren soll, weil es eben das Gesetz so verlangt.

die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen wird jetzt sicher nicht dadurch bedroht, dass sie erst mit Erreichen der Volljährigkeit Fickelfilmchen legal anschauen dürfen.

Wenn ich Minderjährigen unterstelle asexuell zusein natürlich nicht.
 
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