Tagespolitik allgemein

Und was hat der Kosovokrieg damit zu tun?

Als damals die ersten Kampfflugzeuge in Italien richtung Jugoslawien gestartet sind hatten deutsche Sender nichts besseres zu tun als dies zu verbreiten.
Das dies den Piloten der Flugzeuge das Leben hätte kosten können und das man damit den gegner gewarnt hat war denen wohl weniger wichtig als die Meldung.
 
Die Debatte um Wulff hat meines Erachtens jetzt auch den Punkt erreicht an dem er abtreten muss. Er hat so viele Fehler gemacht und sich dermaßenunglücklich verhalten, dass er nie wieder die moralische Isntanz über dem Parlament sein kann. Damit kann er seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen und muss zurücktreten.

Ich selbst hielt ihn damals für die schlechtere Wahl. Und es hat sich auch bestätigt. Gauck der ein guter Präsident hätte werden können wird wohl nciht noch einmal antreten.

Ich finde es nur sehr schade welches Schaden dsa höchste Amt im Staate in den letzten Jahren genommen hat.

Der Rücktritt von Köhler aus den falschen Gründen, das Durchdrücken von Wulff gegen den (besseren) beliebteren Kandidaten im Volke aus rein machtpolitischen Gründen, und schließlich die jetzige unwürdige Debatte, angeheizt durch Wulff selbst, die allmählich fast schon in Korruptionsvorwürfen gipfelt.

Wer immer das Amt jetzt übernimmt muss ein sehr integerer Mann sein der dem Posten die Glaubwürdigkeit und die Würde zurückgibt die er unter Weizsäcker oder Herzog noch hatte. Das wird ein hartes Stück Arbeit. Ich hoffe das gelingt.
 
Als damals die ersten Kampfflugzeuge in Italien richtung Jugoslawien gestartet sind hatten deutsche Sender nichts besseres zu tun als dies zu verbreiten.
Das dies den Piloten der Flugzeuge das Leben hätte kosten können und das man damit den gegner gewarnt hat war denen wohl weniger wichtig als die Meldung.

Warum auch? Die Verfehlung liegt da vielleicht nicht bei den Medien, sondern bei denen, die den Fakt dass es nach Jugoslawien geht, nicht geheim halten konnten.
Die BBC hat auch den Angriff auf Goose Green angekündigt, letztendlich ohne Effekt, eher zum Vorteil.
 
Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage, wie sinnvoll oder notwendig dieses ach so wichtige Amt des Bundespräsidenten überhaupt ist, kann ich nicht verstehen, wie dieser unwahrscheinlich farblose Politiker namens Wulff überhaupt Ministerpräsident und schließlich Bundespräsident werden konnte. Horst Köhler hatte ja noch ein gewisses Maß an Charakter und Ausstrahlung, Wulff hingegen geht dies indes völlig ab.
Kurz vor Weihnachten hab ich einige Interviews mit ihm gesehen, und Wulff war dort nicht mehr und nicht weniger als ein Paradebeispiel einer wandelnden Schlaftablette, so einschläfernd, monoton und emotionslos trug er seine Sätze dem Publikum vor.
Der Mann soll abdanken, und gut isses.
 
Zuletzt bearbeitet:
Horst Kohl hatte ja noch ein gewisses Maß an Charakter und Ausstralung, Wulff hingegen geht dies indes völlig ab.

Dafür ist Köhler aber auch aus sehr suspekten gründen gegangen. Oder vielleicht auch gegangen worden. Weil seine Begründung leuchtet einem immer noch nicht wirklich ein. Nur weil ihm zwei Wochen vorher mal die Wahrheit rausgerutscht ist und deswegen kritisiert worden ist. Also soviel Kritik muss man als Bundespräsident schon vertragen können.
Da hätte Wulff ja inzwischen noch eher eine Grund, den Möllemann zu machen und sich dem Sommerloch Stopfdienst der Massenmedien dauerhaft zu entziehen. (Frei nach Pispers) :D



Aber Wulff sein Ruf ist jetzt eh mal vorerst ziemlich angekratzt, wenn nicht sogar ruiniert. Auch wenn Frau Merkel ihm ja vor Weihnachten noch quasi einen Persilschein des Vertrauens ausgesprochen hat. Aber mal sehen wie lange er es im Amt noch aushält, oder auch ausgehalten wird. Je nach dem wie man es halt sehen möchte.
 
Auch wenn Frau Merkel ihm ja vor Weihnachten noch quasi einen Persilschein des Vertrauens ausgesprochen hat.

Frau Merkel ist selber der größte Wendehals der dt. Politik. Die wird sich sofort gegen Wulff stellen, wenn es erste Anzeichen gibt, dass ihr die Affäre gefährlich werden könnte. Und das wird wohl irgendwann passieren, immerhin hat sie König Kreditaffäre auf den Thron gehoben. :rolleyes:
 
Frau Merkel ist selber der größte Wendehals der dt. Politik. Die wird sich sofort gegen Wulff stellen, wenn es erste Anzeichen gibt, dass ihr die Affäre gefährlich werden könnte. Und das wird wohl irgendwann passieren, immerhin hat sie König Kreditaffäre auf den Thron gehoben. :rolleyes:

Das Problem mit dem Bundespräsidenten ist das dieser nicht vom Volke gewählt wird.
Immer wieder setzten die jeweils Mächtigeren einen verdienten Parteisoldaten auf diesen Stuhl.
Zum Dank werden dann auch mal verfassungswiedrig zusammen gekommene Gesetze unterschrieben. Siehe Bruder Johannes.
Man sollte den BP endlich vom Volk wählen lassen wenn es es schon einen BP geben muß.
Der Hinweis auf die schlechten Erfahrungen mit dem Reichspräsidenten ziehen m.E.n. ohne nicht mehr bzw. haben nie gezogen.
Der BP, egal vom vom Volk oder von der Bundesversammlung gewählt ist nicht viel mehr als ein Grüßgottaugust.Und war er auch nie.
Da hatte der Reichspräsident hatte da ganz andere Befugnisse.
Der BP ist ja nicht einmal OB.
 
Der BP, egal vom vom Volk oder von der Bundesversammlung gewählt ist nicht viel mehr als ein Grüßgottaugust.Und war er auch nie.

Trotzdem muss jedes erlassene Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden, er kann eine Minderheitenregierung ernennen, den Gesetzgebungsnotstand ernennen, oder - unter gegeben Umständen - den Bundestag auflösen. Das mag nach außen hin nichtig erscheinen, aber dies sind trotzdem weitreichende Befugnisse.
 
Trotzdem muss jedes erlassene Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden,

Dessen Unterschrift er allerding nur aus verfassungsrechtlichen Bedenken ablehnen kann.
Ist ein Gesetzt und dessen Zustandkommen im Rahmen des Grundgesetzes kann er die Unterschrift nicht verweigern.

er kann eine Minderheitenregierung ernennen,

Nein Minderheitsregierung kann nur regieren wenn sie von einer anderen Fraktion die offziel nicht der Regierung angehört unterstützt bzw. tolleriert wird. Auch eine solche Regierung kann nicht gegen die Mehrheit des Bundestages Gesetze erlassen.
Der BP hat im gegensatz nicht das Recht eine Regierung zu ermächtigen auch gegen die Mehrheit des Parlaments Gesetze zu erlassen.

, den Gesetzgebungsnotstand ernennen, oder -

Zwar ist mit dem Ausrufen des Gestzgebungsnotstand der Fall geschaffen in dem das Paralament ohne Befugnisse da steht, dies kann aber von Parlament abgewehrt werden wenn durch dieses z.B. ein neure Bundeskanzler gewählt wird.
Auch kann die Bundesregierung hier nicht alleine schalten und walten, sondern der Bundesrat sitzt mit im Boot.

unter gegeben Umständen - den Bundestag auflösen.

Auch dieses Recht hat er nur dann, wenn dafür die vom Grundgesetz vorgesehenen Gründe vorliegen.
Von sich aus kann er dies nicht tun.
Und m.W.n. wurde jede vorzeitige Auflösung des Bundestages durch das BVG untersucht und genehmigt.
 
Dessen Unterschrift er allerding nur aus verfassungsrechtlichen Bedenken ablehnen kann.

Nein. Er kann die Unterschrift auch verweigern, wenn das Gesetz bzw. das Zustandekommen des Gesetzes formelle Fehler aufweist. So geschehen, 1951 mit dem Gesetz über die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer.


Nein Minderheitsregierung kann nur regieren wenn sie von einer anderen Fraktion die offziel nicht der Regierung angehört unterstützt bzw. tolleriert wird. Auch eine solche Regierung kann nicht gegen die Mehrheit des Bundestages Gesetze erlassen.

Ich habe nicht davon gesprochen, dass eine Minderheitsregierung in diesem Fall Gesetze über den Kopf des Bundestages erlassen kann. Trotzdem, kann der Bundespräsident eben doch eine Minderheitsregierung ernennen, wenn ein Bundeskanzlerkandidat auch nach dem dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit hat.

Artikel 63, Absatz 4, Grundgesetz​

Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.


Auch kann die Bundesregierung hier nicht alleine schalten und walten, sondern der Bundesrat sitzt mit im Boot.

Das ist doch vollkommen irrelevant für die Frage, welche Befugnisse der Bundespräsident hat. Die Initiative liegt in diesem Fall bei ihm und bei niemand anderen.


Auch dieses Recht hat er nur dann, wenn dafür die vom Grundgesetz vorgesehenen Gründe vorliegen.
Von sich aus kann er dies nicht tun.

Darum, sprach ich auch davon, dass er dies unter gegebenen Umständen tuen kann.
 
Nein. Er kann die Unterschrift auch verweigern, wenn das Gesetz bzw. das Zustandekommen des Gesetzes formelle Fehler aufweist. So geschehen, 1951 mit dem Gesetz über die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Ist ein formeller Fehler nicht gleich zu setzen mit nicht verfassungskonforn zustandegekommen ?

Ich habe nicht davon gesprochen, dass eine Minderheitsregierung in diesem Fall Gesetze über den Kopf des Bundestages erlassen kann. Trotzdem, kann der Bundespräsident eben doch eine Minderheitsregierung ernennen, wenn ein Bundeskanzlerkandidat auch nach dem dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit hat.

Er kann diese Regierung war ernennen, aber ihr keine Vollmachten erteilen.
Daher wäre diese Regierung handlungsunfähig wenn sich die Oppostion einig ist.
Die Ernennung einer Minderheitsregierung ist formal nichts anderes als eine Mehrheitsregierung.
 
Ist ein formeller Fehler nicht gleich zu setzen mit nicht verfassungskonforn zustandegekommen ?

Jein, mindestens für den Rechtswissenschaftler, gibt es einen Unterschied. Ein formeller Fehler, wäre es beispielsweise, wenn ein Zustimmungsgesetz, nicht durch den Bundesrat geht, obwohl es das ja muss. Das Gesetz wäre dann nicht verfassungsgemäß zustande gekommen, was hier aber meint, dass es eben nicht auf dem durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Weg, erlassen wurde (die Zustimmung durch den Bundesrat fehlt).

Was du hingegen in deinem vorherigen Post meintest, wäre die materielle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten. Dabei geht es darum, ob das Gesetz inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist/übereinstimmt. Das ist eben ein feiner Unterschied, denn es nicht ganz unumstritten, ob es in der Kompetenz des Bundespräsidenten liegen sollte, ein Gesetz auf Verfassungskonformität zu prüfen.


Er kann diese Regierung war ernennen, aber ihr keine Vollmachten erteilen.
Daher wäre diese Regierung handlungsunfähig wenn sich die Oppostion einig ist.
Die Ernennung einer Minderheitsregierung ist formal nichts anderes als eine Mehrheitsregierung.

Ja, das stimmt, aber es ändert eben nichts daran, dass der Bundespräsident die Befugnis hat, eine Minderheitsregierung auf Bundesebene zu ernennen.
 
Zwischenfrage: Ist es überhaupt möglich, einen Bundespräsidenten mit weißer Weste jenseits des 39. Lebensjahres aus dem Parteiensumpf zu fischen?

Im Zusammenhang mit dem Debakel um Wulff erscheint mir diese Altersgrenze so schwachsinnig, wie noch nie zuvor. Je älter die Kandidaten, umso größer die Chance, dass die Kandidaten Dreck am Stecken haben und damit nicht wirklich integer sein können.
 
Das stört mich persönlich jetzt eher weniger. Im Gegenteil, ein wenig Lebenserfahrung sollte ein Bundespräsident schon haben.
Ich sehe das eher so wie Jedihammer: Ich würde bei einer Reform des Amtes eher die Machtfülle ausweiten, sei es durch Übertragung des Oberbefehls über die Streitkräfte (die formelle Übertragung würde mir schon genügen, die tatsächliche Arbeit kann ja weiterhin ein Minister machen), einer Ausweitung seines Prufungsrechts zu einem echten Vetorecht oder gar durch eine Übertragung des Budgetrechts vom Bundestag auf den Bundespräsidenten (denn sind wir doch mal ehrlich: durch nichts wird in Berlin mehr Zeit verschwendet, als durch das Geschachere um die Finanzen). Um diese Machtfülle zu legitimieren sollte er dafür dann aber auch direkt vom Volk und nicht wie jetzt über zig Ecken in der Bundesversammlung gewählt werden.
 
Was mich an der Sache mehr beunruhigt ist die Tatsache daß der BP so gut mit dem Springerverlag kann das er die persönlichen Nummern von Diekmann,Friede Springer und dem Boss von Spinger hat.
Die Macht dieses Konzerns ist bedenklich.

Übrigens will die "Bild" jetzt die Nachricht im Wortlaut öffendlich machen.
Sollte Wulf gestern wieder gelogen haben so hoffe ich das ihn dann nichts mehr rettet.
Aber ich denke das es da zwei Frauen gibt die ihm den Rücktritt verbieten;)
 
Ich versteh immer noch nicht, wie man so dämlich sein kann, wissentlich eine so heikle Mitteilung auf Band zu sprechen. :konfus:
Genaugenommen könnte Wulff somit, im Gegensatz zu einem heimlichen Mitschnitt, die Veröffentlichung gar nicht verbieten, oder wie ist da die gesetzliche Lage?
 
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