David Somerset
Dr. rer. nat.
Der Kompromissvorschlag zwischen Deutschland und Frankreich zu den Uploadfiltern sieht drei Kriterien vor, die alle erfüllt sein müssen, damit eine Ausnahme in Frage kommt:
1. Die Plattform ist nicht älter als 3 Jahre
2. Der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat
Das PSW kommt also rein danach nicht in Frage, weil es älter als 3 Jahre ist. Jetzt ist die Frage ob das PSW ein "online content sharing service provider" ist. Mein Profilbild ist urheberrechtlich geschützt, eigentlich alle Bilder die ich hier gerade sehe sind urheberrechtlich geschützt. Die Medien-Rubrik ist einzig dafür da ihren Nutzern die Chance zu geben Medien hochzuladen, die auch urheberrechtlich geschützt sein können. Lösung ist entweder eine dieser ominösen Lizenzen zu erweben, die Rechte für alle Inhalte beinhaltet die hochgeladen werden könnten, die Uploadfunktion zu schliessen oder aber einen Uploadfilter zu nutzen...dessen Wirksamkeit noch in den Sternen steht.
1. Die Plattform ist nicht älter als 3 Jahre
2. Der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat
Das PSW kommt also rein danach nicht in Frage, weil es älter als 3 Jahre ist. Jetzt ist die Frage ob das PSW ein "online content sharing service provider" ist. Mein Profilbild ist urheberrechtlich geschützt, eigentlich alle Bilder die ich hier gerade sehe sind urheberrechtlich geschützt. Die Medien-Rubrik ist einzig dafür da ihren Nutzern die Chance zu geben Medien hochzuladen, die auch urheberrechtlich geschützt sein können. Lösung ist entweder eine dieser ominösen Lizenzen zu erweben, die Rechte für alle Inhalte beinhaltet die hochgeladen werden könnten, die Uploadfunktion zu schliessen oder aber einen Uploadfilter zu nutzen...dessen Wirksamkeit noch in den Sternen steht.