U
uzth4s
Gast
habe diesen Brief vom Zoll bekommen bezueglich 2 Mini laserschwertern von Master Replicas. Kurz: Der deutsche Zoll hat sie im Auftrag von Lucasfilm beschlagnahmt weil Grauimporte nicht zulaessig sind.
Ich dachte das were hier ganz interessant, da es den Internationalen Sammlermarkt revolutionieren koennte:
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Sehr Geehrter Herr Ketzer,
durch Gutachten des Schutzrechtsinhabers wurde festgestellt, dass der bei Ihnen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verbrachten Ware (zwei Lichtschwert Star Wars "Luke Skywalker") eine Schutzrechtsverletzung in Form eines Parallelimportes/Grauimports vorliegt, da der Schutzrechtsinhaber der Verbringung weder expliziet noch impliziet zugestimmt hat (§14 Absatz 1 bis 3 Markengesetz).
Smit stehen der Einfuhr Verbote- und Beschraenkungen entgegen.
Deswegen wird auf Auftrag des Schutzrechtsinhabers die Grenzgeschlagnahme gem. §146 Markengesetz angeordnet.
Gegen diesen Verwaltungsakt ist der Einspruch des Rechtsbehelf zulaessig.
Mit freundlichen Gruessen
...
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auf der zweiten Seite des Anhangs:
Sie koennen gegen die Beschlagnahme gerichtliche Entscheidung (§62 Abs. 1 Gesetz ueber Ordnungswiedrigkeiten) beantragen.
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Ich dachte das were hier ganz interessant, da es den Internationalen Sammlermarkt revolutionieren koennte:
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Sehr Geehrter Herr Ketzer,
durch Gutachten des Schutzrechtsinhabers wurde festgestellt, dass der bei Ihnen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verbrachten Ware (zwei Lichtschwert Star Wars "Luke Skywalker") eine Schutzrechtsverletzung in Form eines Parallelimportes/Grauimports vorliegt, da der Schutzrechtsinhaber der Verbringung weder expliziet noch impliziet zugestimmt hat (§14 Absatz 1 bis 3 Markengesetz).
Smit stehen der Einfuhr Verbote- und Beschraenkungen entgegen.
Deswegen wird auf Auftrag des Schutzrechtsinhabers die Grenzgeschlagnahme gem. §146 Markengesetz angeordnet.
Gegen diesen Verwaltungsakt ist der Einspruch des Rechtsbehelf zulaessig.
Mit freundlichen Gruessen
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auf der zweiten Seite des Anhangs:
Sie koennen gegen die Beschlagnahme gerichtliche Entscheidung (§62 Abs. 1 Gesetz ueber Ordnungswiedrigkeiten) beantragen.
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