hilfe im thema mietrecht, dringend!

Stasia

fieses und niveauloses Biest..
hier tummeln sich ja einige zukünftige die sich mit dem rechtssystem auskennen..
ich bräuchte dringend ein paar informationen, nachdem mein vermieter meint, er müsse mich terrorisieren..

a)
Die monatliche Gesamtmiete is spätestens am 3. Werktag eines Monats an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme ermächtigte Person oder bezeichnete Stelle (Bankkonto) kostenfrei im Voraus zu zahlen.

bekannte meinten, spätestens am 3. werktag eines monats, müsse ich den beweis bringen das dass geld am 3. werktag abgebucht/eingezahlt wird. stimmt das?
der vermieter meinte, es hieße laut ihm aber, dass ers am 3. bereits haben muss. was stimmt nun?

b) darf mein vermieter bei unseren arbeitgebern anrufen, sich nach uns erkundigen, obwohl er gehaltsnachweis und arbeitsvertrag hat?

b1) darf mein arbeitgeber überhaupt auskunft geben?

mein vermieter meint nämlich er müsse uns hinterherschnüffeln.. und das passt mir irgendwie nicht

c) uns wurde vor 7 tagen, einfach ma so ohne vorwarnung der kabelanschluss vom tv gekappt. niemand hatte uns gesagt, dass wir den kabelanschluss auf uns überschreiben lassen müssen, bzw. einen neuantrag stellen.
am telefon der kabelgesellschaft erfahre ich von der dame, dass mein vermieter das schon im januar gekündigt hat und wir es somit eigentlich zum einzug hätten neubeantragen sollen.

der vermieter behauptet steif und fest, er hätte uns zum mietvertrag einen antrag mitgegeben, hat er aber nicht. und nun das beste: im mietvertrag und seinen nebenkosten, die nicht gerade gering sind steht:

15. die Kosten
a)des Betriebs der Gemeinschaftsantennenlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandkalebnet verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten enstprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für die Breitsbandkabelanschlüsse.

ich habe von der kabelgesellschaft nun eine einmalrechnung von 52 euro, für den anschluss an sich. und monatlich soll ich nun 17,20 euro fürs tv zahlen

ist dafür nicht mein vermieter durch die nebenkosten die ich bereits zahl zuständig?

und nun zum letzten thema: meine küche.. als wir die wohnung das erste mal mit markler und vermieter betraten, sie uns die zimmer zeigten und alles.. deuteten beide auf die rechte seite der küche, dort war (zumindest optisch) der starkstromstecker für den elektroherd.. und ja, beide zeigten dort hin bei der erklärung..

12 wochen später kommt meine maßangefertigte küche. alles passt, keiner hatte sich vermessen und dann zum ende "wir können den elektroherd nicht anschließen, der stecker bietet gar keinen starkstrom."
wir telefonierten am gleichen tag noch mit dem vermieter, er meinte er wüsse nicht mehr wo der anschluss säße und lachte.. 10 minuten später ruft seine frau an und erzählt mir, sie hatten den ofen in einer kombination aus ofen, herd, edelstahlschutz bis zur decke und dunstabzug auf der linken seite, ca 1,20m von der tür entfernt.. toll.. da die küche dann schon stand, konnte man keinen unterputz anschluss mehr auf die andere seite legen, nun musste mir ein elektriker am abend, den herd sporadisch anschließen dass ich ihn wenigstens benutzen kann bis der anschluss verlegt ist.. kosten 35 Euro

4 tage später erst, wurde mein anschluss dann aufputz, die halbe küche entlang zum herd verlegt.. sprich das kabel sieht man nun an der tür entlang, kosten : teile 49 euro - arbeitszeit 168 euro

muss mir die der vermieter zurückerstatten? immerhin war es seine fehlauskunft


so das wärs, es wäre nett wenn ich schnellstmöglich antwort bekäme, denn die lästigen telefonanrufe meines vermieters, gehen wieder los
 
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt besuchen. Beratungsgespräche sind meistens kostenlos oder Kosten nur wenige €.
Zumindest das mit dem Kabelfernsehen ist mit sehr Suspekt, aber da ich mich mir rechtlichen Dingen nicht auskenne, kann ich dir leider nix genaues Sagen.

Meines Wissens gehört Kabelfernsehen nicht zu den Nebenkosten dazu, so dass du die im Normalfall zusätzlich selbst tragen musst.

Was die Küche angeht, das ist definitiv der Fehler des Vermieters. Das müsste er m.W. bezahlen.

Wie gesagt. Geh auf jeden Fall zu einem Anwalt und lass dich beraten. Da bist du dann auch auf der sicheren Seite.

mfg
 
Also die Kabelfernsehgeschichte ist ganz einfach:
Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass die Kabelanschlusskosten in den Nebenkosten inbegriffen sind, musst du dich selber bei Kabel Deutschland, Ish oder Iesy um einen Anschluss kümmern. Auch die Kosten trägst du.

Das mit der Küche ist halt Pech. Bei einer Besichtigung probiert man JEDE Steckdose aus. Man überprüft ALLES was man zum wohnen benötigt.
Dann erstellt man zusammen mit dem Vermieter ein Protokoll. Darin stehen alle Schäden und Besonderheiten. Das ist dazu da, damit du wenn du ausziehst nicht für Schäden haftbar gemacht werden kannst die du nicht verursacht hast.


Ich bin zwar kein Jurist, aber ich habe schon mehrere Besichtigungen und Gespräche mit fairen und humanen Vermietern hinter mir ;)
 
in den nebenkosten steht: wärmeversorgung, warmwasserversorgung, wasserversorgung und entwässerung, hausstrom, hausreinigung & schneeräumdienst, hauswart, aufzug, gartenpflege, kabelfernsehen & antenne, müllbeseitigung, grundsteuer, straßenreinigung, schornsteinreinigung, sach- und haftpflichtversicherung...

keines derer ist angekreuzt, doch, alles ist inbegriffen da dies bei mitvertragübergabe so gesagt wurde.. er hat uns erklärt, alles was aufgezählt wird ist inbegriffen..

im übrigen hat er nicht mal die anzahl der schlüssel und zimmer eingetragen, er hats damit also nicht so genau genommen, scheinbar.. obwohl wir es ihm sagten dass ich eine nebenkosten direktaufstellung möchte, bisher hab ich immer noch keine bekommen
 
im übrigen hat er nicht mal die anzahl der schlüssel und zimmer eingetragen, er hats damit also nicht so genau genommen, scheinbar.. obwohl wir es ihm sagten dass ich eine nebenkosten direktaufstellung möchte, bisher hab ich immer noch keine bekommen
Machen Vermieter gerne so, dass sie bei Einzug den kulanten miemen und das alles gaaarnicht so eng sehen mit dem Protokol und hinterher bist du der Dumme, weil du keine Beweise in der Hand hast udn auf deinem Schaden sitzen bleibst.
Daher dürfte (laut meinem nichtjuristischen Kenntninsstand) auch bei der Steckdose nichts zu machen sein, weil du es nicht beweisen kannst.

Und zu der Sache mit dem Arbeitgeber: Dein Arbeitgeber ist ohne polizeilichen Beschluss meines Wissens niemandem auskunftsberechtigt oder gar -pflichtig. Im Gegenteil. Würde ich meinem Arbeitgeber gehörig auf die FInger klopfen, wenn der irgendwem Ausküfte erteilt. Dein Vermieter kann einen Gehaltsnachweis verlangen, den du ja auch erwähnt hast (und den bekommt er auch von über dich und nicht direkt von deinem Arbeitgeber) aber das dürfts dann auch gewesen sein.

Aber am besten warten wir auf Furia^^
 
in den nebenkosten steht: wärmeversorgung, warmwasserversorgung, wasserversorgung und entwässerung, hausstrom, hausreinigung & schneeräumdienst, hauswart, aufzug, gartenpflege, kabelfernsehen & antenne, müllbeseitigung, grundsteuer, straßenreinigung, schornsteinreinigung, sach- und haftpflichtversicherung...

keines derer ist angekreuzt, doch, alles ist inbegriffen da dies bei mitvertragübergabe so gesagt wurde.. er hat uns erklärt, alles was aufgezählt wird ist inbegriffen..

Der Mietvertrag wird denke ich eine Ausführung des Maklers sein. Diese haben solche Standard Mietverträge. Dort steht bei den Nebenkosten eigentlich immer alles dabei. War bei mir auch so. Ich wurde aber auch erst später von der Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass der Vermieter/die Hausverwaltung keinen Vetrag mit dem hessischen Kabelvertreiber Iesy ht und ich mich selber darum kümmern muss.
Man ist leider immer erst später schlauer :( Bei der nächsten Besichtigung wird euch das sicher nicht mehr passieren ;)
Schade das euer Vermieter dann auch noch so ein Depp ist und euch auflaufen lässt.
 
Hi,

grundsätzlich gilt das, was Gorilla ganz am Anfang geschrieben hat : such Dir einen Anwalt ! Und leiste Dir eine Rechtsschutzversicherung. Und trete in den örtlichen Mieterverein ein (obwohl dort auch Ahnungslose sitzen ;) ) Alles, was Dir Bekannte oder auch Forumsuser (meine Wenigkeit eingeschlossen !) sagen, ist bei einem Rechtsstreit für die Katz !!! Ich übernehme sowieso keine Gewähr bei Nutzung meines Geschreibsels ;)

Zu 1) Es wird vertraglich ein Zahlungsziel für die Miete vereinbart. Dieses Ziel ist einzuhalten. Du bist am 4. Werktag im Monat schon in Verzug mit Deiner Zahlung. Es ist nur wichtig, wann dem Vermieter die Monatsmiete zugegangen ist. Überweisungstätigung etc. ist vollkommen irrelevant, da die Art der Zahlung irrelevant ist. Im Zweifesfall kann man den Termin immer einhalten, wenn man Bargeld übergibt :braue Und mal ehrlich, wo ist das Problem, das Geld im Voraus so anzuweisen, dass es pünktlich oder einen Tag früher da ist ? Als Arbeitnehmer kriegt doch auch jeder die Krise, wenn der Lohn einen Tag später da ist, warum soll der Vermieter da nicht sauer werden ?

ABER : Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, ich habe auch schon andere Urteile gesehen, bei denen tatsächlich auf den Zeitpunkt der Zahlung abgehoben wurde.

Zu 2) Zu neugierig darf Dein Vermieter nicht sein. Und Dein Arbeitgeber sollte keine Auskunft geben. Dafür gibt es die freiwillige Selbstauskunft. Zwar muss diese in einigen Punkten nicht zwingend wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, muss dem Vermieter aber reichen.

Zu 3) Der Vermieter muss Euch eine Grundversorgung im Bereich Fernsehen und Radio zur Verfügung stellen, das heisst dass eine Hausantenne mit terrestrischem Programmempfang vorhanden sein muss. Kabel ist nur optional. Speziell in Gebieten, in denen man mittlerweile auch DVB-T empfangen kann ist auch die Hausantenne gerne Streitpunkt. Hier gilt natürlich auch die vertragliche Vereinbarung. Meist sind solche Punkte angekreuzt. Bei Euch anscheinend nicht.

Hier sage ich mal VORSICHT ! Nebenkostenvorauszahlungen sind was anderes als Nebenkostenpauschalen !!! Die einen werden nachträglich abgerechnet analog zu Heizkosten und Wasser, die anderen werden pauschal erhoben, egal wie hoch der tatsächliche Anteil über das Jahr war. Also genauen Wortlaut im Vertrag checken !

Zu 4) Das mit der Küche ist mehr als doof.
Weil... die meisten, wenn nicht sogar alle, Küchenherde lassen sich sowohl mit Drehstrom als auch mit Wechselstrom betreiben. Der Anschluss erfolgt dann über ein nachträglich anzubringendes Kabel mit normalen Schuco-Stecker,siehe hierzu Anleitung des Elektroherdes. Bei modernen Wohngebäuden mit einer Elektroinstallation nach Stand der Technik und VDI-Richtlinien kein Problem. Kostenpunkt an Material vielleicht 20 Euro, Arbeitszeit vielleicht 15 Minuten.
Das hätten die Küchenfritzen wissen müssen.
Deinen Vermieter würde ich damit nicht behelligen, diese "In-Augenscheinnahmen" wie Besichtigungen sind nicht verbindlich. Klar, dumm gelaufen, aber das hätten auch die Leute der Küchenfirma checken können bzw. IMO auch müssen. Check mal den Auftrag, den Du denen gegeben hast. Auch sind Pläne von Wohnungen nicht wirklich massgeblich, da die Örtlichkeiten nicht mit den Plänen übereinstimmen müssen bzw. dies in der Regel auch nie tun.


ABSCHLIESSEND...

mein Tipp : lasst es nicht eskalieren. Alte Menschen als Vermieter sind sich oft nicht bewusst, dass es zwar ihr Eigentum, aber letztenendes im Besitz des Mieters ist.
Und Du als Mieter hast viele Rechte, darfst aber nicht Deine Pflichten vergessen, an deren erster Stelle pünktliche Mietzahlung steht. Biete keine Angriffsfläche durch solche Kleinigkeiten, dann hast Du auch ein besseres Standing im Falle eines Rechtsstreites.

Im Schlimmsten Falle hilft eh meist nur "Ausziehen".

Gruß,
Michael

P.S.: Ich kenne beide Seiten der Medaille ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
a) zum 3ten Werktag muss die überweisung erfolgen, sprich wenn du den dauerauftrag auf den 3ten tag setzt ist das in ordnung, denn sollte die bank etwas verbocken ist es NICHT deine schuld. jedoch sollte man es trotzdem auf den 1 tag schalten einfach um guten willen zu zeigen man steht ja besser gut als schlecht mit dem vermieter :) es schlimmste was generell passieren kann ist eine mahnung, da dann fristgerecht das geld eingeht ist alles paletti ohne konsequenzen für dich *g*
b)er darf deinen arbeitgeber anrufen, klar :) dein AG ist aber nicht auskunftsberechtigt
c) die kabelgesellschaft muss nach ner kündigung des vertrages net vorwarnen wäre ja noch schöner, du hast als mieter für den kabelanschluss selbst zu sorgen sofern nichts anderes explizit im mietvertrag steht, somit hast du keine ansprüche gegen den vermieter, es liegt schlicht und ergreifend nicht in seiner sphäre.
ob er behauptet einen antrag mitgegeben zu haben oder nicht ist auch egal, er ist dazu schließlich nicht verpflichtet :)
wenn es wie du sagtest ein standartmietvertrag ist bei dem man ankreuzt was zutrifft gelten nur die bestimmungen vor denen ein kreuzchen gesetzt ist, ist bei formularverträgen so.
d) dein vermieter hat dir einen starkstromanschluss in der küche zugesagt und du hast einen, alles weitere ist so hart es klingt DEIn problem, der vermieter ist dafür nicht verantwortlich, solange er dir nicht schriftlich zugesichert hat den starkstromanschluss an einer bestimmten stelkle gesetzt zu haben bzw für dich setzen zu lassen, eine klage hat da keine wirkliche aussicht auf erfolg im besten fall würde n vergleich rauskommen bei dem der vermieter vllt. 30% berappt aber auch dies ist sehr unwahrscheinlich.
den gang zum anwalt kannst dir sparen, wenn du zu nem guten gehst zahlst du schon für die erste beratung wenn du zu nem schlechten gehst schwatzt er dir nen sinnlosen prozess auf :)

PS: in meinem geschreibsel ist keine offizelle rechtsberatung zu sehen die ich nicht vornehmen darf :)
 
Da nun eh schon so ein Thread existiert möchte ich gerne MEINE Frage stellen:

Ende Dezember letzten Jahres erhielt ich eine Wasserabrechnung meines Vermieters, die meines Erachtens ein wenig hoch war.
Da ich mich über den Betrag erst informieren wollte, habe ich die Rechnung nicht gleich bezahlt. Mitte Januar hat der Vermieter dann sauber Stress gemacht, wo das Geld bleibt, also sagte ich ihm, daß ich Ende Januar den Betrag bezahle.
Nuja, dann fiel plötzlich gegen Ende Januar mein Warmwasserboiler aus.
Ich hatte also mitten im Winter, bei eisigen Temperaturen, nur noch Kaltwasser.

Ich bat meine Vermieter mehrmals, sich des Problems anzunehmen, sie haben nicht reagiert.
Ende Februar stand der Kerl plötzlich vor meiner Wohnungstür, und hat wieder die Wasserabrechnung angemahnt, woraufhin ich ihm entgegnete, daß er das Geld sofort erhält, sobald meine Warmwasser wieder funktioniert.
Er hat dann zehn Minuten lang den Boiler zerlegt, dann erzählt, er habe einen Kundentermin und müsse ein anderes Mal weiter arbeiten und hat sich verkrümelt.

Von da an hat er sich nicht mehr blicken lassen.
Ich habe mehrmals seine Frau und seine Kinder darauf angesprochen, daß das Problem behoben werden soll, aber anscheinend hats ihm niemand ausgerichtet, oder er hats einfach ignoriert.

Ich habe mich - naiv wie ich war - immer wieder vertrösten lassen und darauf gehofft, daß nun endlich mal was gemacht wird, leider hat das nie funktioniert.
Ich konnte mich also monatelang nur eisig, bzw gar nicht duschen, baden musste ich mal, als ich sehr krank war, da musste ich die Badewanne mittels eines Wasserkochers (!) befüllen, ansonsten habe ich mich mehr schlecht als recht bei Bekannten sauber gemacht.

Jedesmal, wenn ich mich beschwerte, hieß es, es werde erledigt, und jedesmal wieder glaubte ich den Blödsinn und nichts passiert.

Letzte Woche nun finde ich wieder mal die besagte Wasserabrechnung an meine Tür gepinnt, mit Zusatzkosten fürs anmahnen etc.
Von den Vermietern fehlt jede Spur, ich sehe nur ab und an die Kinder durchs Haus toben (mit gigantischem Lärmpegel), die Alten seien offenbar nie daheim, wenn ich fragte.
Also habe ich eine Brief verfasst und Ihnen geschrieben, daß ich nun seit sechs Monaten WARMmiete bezahle, ohne warmes Wasser zu haben, und ich nun Mietkürzung verlange. Außerdem schrieb ich, sei durch das unrechtmäßige Kassieren der Warmmiete meine Wasserabrechnung abgedeckt und diese werde nicht mehr bezahlt.

Nun drohen die Idioten mit Anwalt und Mietkündigung (auch nur wieder per Zettel an der Tür, perönlich erwische ich sie ja nicht),

Wie soll ich mich denn nun verhalten?
Kann ich - mittels Zeugenaussagen mehrerer Leute, die wissen, daß ich für den Zeitraum kein Warmwasser hatte - die Mietkürzung auch rückwirkend geltend machen? Muß ich diese Rechnung - trotz nicht erbrachter Leistung meiner Vermieter - bezahlen?
Wie komme ich denn nun zu meinem Recht?
Darf ich zB Handwerker bestellen, die das in Ordnung bringen, und die Kosten auf meine Vermieter abwälzen?

Was kann ich tun?

Danke für Eure Hilfe.
 
@DasDarth:

An deiner Stelle würde ich bei dieser Sache unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Punkt A) Du hast erstmal eine offene Rechnung bei ihm. Nämlich die Jahresbarechnung. Das ist unumstößlicher Fakt. Und die wolltest du Ende Januar bezahlen. Ich hätte das an deiner Stelle auch getan, vielleicht wäre der Boiler dann schon wieder heil.

Punkt B) Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass ale Punkte im Vertrag erfüllt sind. Dazu gehört die Warmwasserversorgung. Es ist dein gutes Recht Mietminderung einzufordern. Aber in deinem Fall bitte mit Anwalt. Wenn dein Vermieter sich nur noch über Zettel mit dir unterhält, wird etwas anderes nichts nützen

Punkt C) Wieso in gottes Namen hast du nicht selber einen Handwerker gerufen, sondern lieber 6 Monate ausgeharrt? Wer kommt denn auf so ne verquere Idee? Handwerker kommen lassen, Boiler reapieren lassen, Vermieter die Rechnung vorlegen und dann deinem Anwalt. Dann hättest du jetzt nicht das Problem, dass du nicht wirklich beweisen kannst, wie lang dein Boiler schon defekt ist. Mit ner Rechnung aus der Zeit, schon.

Also konsultier bitte n Anwalt oder wen beim Mieterschutzbund.
 
Bezahl halt entweder in Zukunft deine Rechnungen, hol dir rechtzeitig Rechtsberatung bei zweifelhaften Rechnungen und lass dir nicht wieder nen halben Monat Zeit, um das Problem anzugehen...
Wer sich in dem Maße mit seinem Vermieter anlegt ist selber schuld.
 
@ Das Darth

Moment mal, Du willst die Abrechnung nich zahlen und Du verlangst Mietminderung? :verwirrt:
Sorry, aber da würde ich als Vermieter allerdings auch Rabatz machen, da sich die Rechnung ja auf bereits erbrachte Leistungen aus dem vergangenen Jahr bezieht. Für die Sache mit dem kaputten Boiler kann man denke ich schon Mietminderung verlangen, und diese womöglich auch mit eventuell offenen Rechnungen verrechnen, aber beides zu verlangen ist nicht drin.

C.
 
@ das Darth

du hättest sofort schriftlich Widerspruch gegen deine Warmwasserabrechnung einlegen sollen, diese Frist ist inzwischen verstrichen und durch das Verstreichen der Frist hast du die Abrechnung als rechtens aktzeptiert. Und was die Mietminderung wegen fehlenden Warmwassers angeht, das hättest du auch sofort machen müssen. Dem Vermieter ein Schreiben aufsetzen, Frist für die Reparatur setzen und bei Verstreichen der Frist mit Mietminderung drohen. Da du beides nicht gemacht hast, hast du jetzt die sprichwörtliche Ars..karte
 
@ das Darth

du hättest sofort schriftlich Widerspruch gegen deine Warmwasserabrechnung einlegen sollen, diese Frist ist inzwischen verstrichen und durch das Verstreichen der Frist hast du die Abrechnung als rechtens aktzeptiert. Und was die Mietminderung wegen fehlenden Warmwassers angeht, das hättest du auch sofort machen müssen. Dem Vermieter ein Schreiben aufsetzen, Frist für die Reparatur setzen und bei Verstreichen der Frist mit Mietminderung drohen. Da du beides nicht gemacht hast, hast du jetzt die sprichwörtliche Ars..karte

Wieso soll er Widerspruch gegen die Warmwasserabrechnung einlegen? Jedem erscheint die zu hoch. Meine 700 Euro erschienen mir auch zu hoch, waren aber absolut in Ordnung. Er kann ohne gute Begründung da keinen Widerspruch einlegen.
 
@Calli: weil nur dann, wenn er Widerspruch einlegt die Zeit ist zu prüfen, ob ein Widerspruch gerechtfertigt ist. Ansonsten muss er die Rechnung nämlich in einem gewissen Zeitraum zahlen, weil er ja damit "einverstanden" ist.

Ob die Rechnung tatsächlich zu hoch ist oder nicht ist ne andere Sache.
 
@Calli: weil nur dann, wenn er Widerspruch einlegt die Zeit ist zu prüfen, ob ein Widerspruch gerechtfertigt ist. Ansonsten muss er die Rechnung nämlich in einem gewissen Zeitraum zahlen, weil er ja damit "einverstanden" ist.

Ob die Rechnung tatsächlich zu hoch ist oder nicht ist ne andere Sache.

Na ja gut, aber man kann mit dem Vermieter immer reden. Und er hat geschrieben, dass er Ende Dezember die Abrechnung erhielt und dem Vermieter gesagt hat, dass er das Geld Ende Januar überweist. 1 Monat müsste zur Prüfung reichen. Und wenn er nach 1 Woche feststellt, dass sie nicht stimmt, kann er doch immernoch widerspruch einlegen. Müssten doch 2 Wochen sein, oder? :verwirrt:
 
@ Callista

man hat 4 Wochen Frist für den Widerspruch und was die Abrechnung angeht, die wenigsten Leute haben Ahnung davon oder wissen überhaupt was sie für Warm- oder Kaltwasser oder Heizung überhaupt zahlen, daher sollte man dann die Abrechnung lieber vom Mieterverein oder ähnlichem überprüfen lassen.
 
@ Callista

man hat 4 Wochen Frist für den Widerspruch und was die Abrechnung angeht, die wenigsten Leute haben Ahnung davon oder wissen überhaupt was sie für Warm- oder Kaltwasser oder Heizung überhaupt zahlen, daher sollte man dann die Abrechnung lieber vom Mieterverein oder ähnlichem überprüfen lassen.

Na ja in der Regel steht drauf, wass man für den Kubikmeter zahlt. Und wenn man sich simpel mal die Stände aller Jahre mitnotiert und aufschreibt, kann man das sehr leicht nachrechnen und nachvollziehen. Das hab ich bei meiner auch geschafft...
 
@ Stasia
a) Die Miete muss am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen

b) Dein Vermieter hat alle Unterlagen.
Ein Anruf/Brief an deinen Arbeitgeber ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

b1) Dein Arbeitgeber darf wahrscheinich auch keine Auskunft geben, weil er dann ebenso gegen den Datenschutz verstoßen würde.
Das darf er nur bei Personen mit entsprechender Lizenz:
Polizei, Kripo.....

c) Dafür das der lacht gehört er eigentlich schon..........aber gut, du hättest halt mit Zeugen fragen sollen ob das ein Starktstromstecker ist und ob da auch Spannung anliegt.
Jeder kaputte Schalter und jede kaputte Steckdose wird fotografiert.
Alle Mängel werden fortografiert und schriftlich festgehalten.
Ein Foto ist ein Beweis.

Wenn du die technischen Vorraussetzungen hast Kabelfernsehen zu schauen, dann zahlst du wie jeder andere auch, die Grundgebühr und die Nutzung.
Der einmalige "Anschluß" dürfte aber schon längst bezahlt sein - sonst würde es ihn nicht geben. Das kann der Vermieter eigentlich nicht immer wieder auf's neue verlangen. Das kann nicht sein.
Du müßtest (ev. mit Hilfe des Mieterschutzvereines) herrausfinden was das Kabelfernsehen kostete. Das wird dann von den Nebenkosten abgezogen, da der Anschluß ja nun gekappt ist.

Ev. kannst du immer noch eine eigene Sat-Schüssel anbringen lassen:
Mietrecht
Du mußt es nur geschickt anstellen. ;)
 
Wieso soll er Widerspruch gegen die Warmwasserabrechnung einlegen? Jedem erscheint die zu hoch. Meine 700 Euro erschienen mir auch zu hoch, waren aber absolut in Ordnung. Er kann ohne gute Begründung da keinen Widerspruch einlegen.

Wenn er einen Boiler hat,dann kann er gar keine Warmwasserabrechnung bekommen.Dann bekommt er lediglich Kaltwasser,das in dem Boiler erhitzt wird.
Und die Kosten für den Boiler,bzw. dessen Betrieb laufen über die Stromkosten.
 
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