Sind Beleidigungen oder Gewalt in Songs überhaupt erlaubt?

Darth Max

Abgesandter
Hallo,
es gibt ja einige Songs, wo Beleidigungen oder Gewalt vorkommen.

Zum Beispiel beim Song "Funhouse" von P!iNK. Im Clip sieht man, wie P!NK (an irgendeiner Stelle) den bösen Finger zeigt.
Oder noch ein Beispiel zum Song von Ceelo Green (oder wie er heißt; den Namen von dem von ihm gemeinten Song könnt ihr ja googeln...). Sein neuster Song hat ja auch einen Titel, der nicht gerade nett ist :)

Es gibt bestimmt noch weitere, aber hier kommt meine Frage:
Ist das überhaupt erlaubt?? Ich bin jetzt nicht dafür, dass diese Songs verboten werden sollen, manche sind ja auch nur aus Spaß gemacht, aber nachdem das passiert ist, könnte man sich schon fragen, ob das so geht:

Ich habe gestern im Fernseher eine Reportage gesehen, dass eine Frau, oder so, einen Nachbarn beleidigt hat und dafür mehr als 200 Euro Strafe zahlen musste. Und wenn man sich vorstellt, dass es Songs gibt (zum Beispiel Raps oder die oben genannten Beispiele), wo andauernd oder einmal diese Beleidigungen vorkommen, ob die Sänger nicht dafür angezeigt werden??
Wenn es tatsächlich so ist, dass sie dafür Geldstrafen erhalten, die aber so klein sind, dass sie ihm Wurscht sind, dann ist es was anderes, aber davon habe ich noch nie etwas gehört.

Kann mir bitte jemand erklären wie so etwas abläuft??
 
Es gibt in Deutschland die künstlerische Freiheit aufgrund des Grundgesetzes. Deshalb werden solche Songs meistens nicht weiter verfolgt. Manchmal wird es zum Beispiel als Satire eingestuft. Wenn du aber jemanden auf der Straße persönlich beleidigst, erfüllst du damit eine Straftat und kannst zivilrechtlich oder/und strafrechtlich verfolgt werden.
 
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Ich habe gestern im Fernseher eine Reportage gesehen, dass eine Frau, oder so, einen Nachbarn beleidigt hat und dafür mehr als 200 Euro Strafe zahlen musste. Und wenn man sich vorstellt, dass es Songs gibt (zum Beispiel Raps oder die oben genannten Beispiele), wo andauernd oder einmal diese Beleidigungen vorkommen, ob die Sänger nicht dafür angezeigt werden??
Wenn es tatsächlich so ist, dass sie dafür Geldstrafen erhalten, die aber so klein sind, dass sie ihm Wurscht sind, dann ist es was anderes, aber davon habe ich noch nie etwas gehört.

Die Beleidigungen in solchen Liedern sind ja meistens nicht gegen bestimmte, reale Personen gerichtet.

Oh mein Gott, hat 5 Stunden gedauert

5 Minuten Recherche mit Google hätte dir mit Sicherheit diese fürchterlich lange Wartezeit erspart.
 
gabs da nicht vor ein paar jahren mal den fall, das irgend ein rapper einen anderen in einem lied beleidigt hatte und der seitdem nicht mehr singen darf?
wie hieß der doch gleich?:confused:
 
gabs da nicht vor ein paar jahren mal den fall, das irgend ein rapper einen anderen in einem lied beleidigt hatte und der seitdem nicht mehr singen darf?

Da gilt wohl der Unterschied, daß ich ein Lied mit Texten wie "Alle Männer sind Schweine!" schreiben darf, aber nicht mit sowas wie "Karl Müller aus der Alemannenstraße 12 in Buxtehude ist ein Schwein!".

Das Stilmittel der Beleidigung sollte daher ziemlich wurscht sein.

("Herr Richter, ich habe die Beleidigung doch GESUNGEN!" - "Sagen Sie das doch gleich! Freispruch!")
 
Da sich die Frage auch auf das Stichwort "Gewalt" bezieht:

Wenn ein gewisser Grad von Gewalt erreicht ist, der eine "jugendgefährdende" Stufe erreicht hat, kann ein Lied indiziert werden (sprich, es darf nur noch volljährigen Höhrern zugänglich gemacht werden, also Kaufen unterm Ladentisch bzw. mit Altersnachweis), wenn eine strafrechtliche Relevanz festgestellt wird (sprich, der Inhalt ist mit dem Grundgesetz unvereinbar) sogar eine Beschlagnahmung, was ein Verbot der weiteren Verbreitung dieses Liedes in Deutschland bedeutet. Diese Stufe kommtmeistens bei rechtsradikalem "Liedgut" zum Tragen bzw. bei offen menschenverachtenden Hip Hop-Songs. Strafrechtlich relevant wird es allerdings erst, wenn die Interpreten diese Machwerke öffentlich aufführen und ihnen somit der Tatbestand der Volksverhetzung nachgewiesen werden kann.

Was einfache Beleidigungen in Songs angeht: selbst wenn diese zielgerichtet gegen bestimmte namentlich genannte Leute gehen, so ist das ein zivilrechtlicher Tatbestand. Wiglav Droste und Bela B. haben Ende der 80er z.B. einen Song produziert, der auf einem Prosatext von Droste basierte mit dem Inhalt und Titelo "Grönemeier kann nicht tanzen". Herbert Grönemeier ging dagegen vor, was zu einer Unterlassungverfügung führte. Strafrechtlich verfolgt wurde niemand, der Song durfte in dieser Form, unter diesem Titel nur nicht mehr vertrieben werden. Ergebnis: eine SIngle mit dem Titel "Herbert kann nicht tanzen".
Persönliche Beleidigungen spielen heutzutage eigentlich ausschließlich im Hip Hop eine Rolle, wenn ein Interpret den anderen disst. Manchmal ist es eine abgekartete Sache, um die Verkäufe von beiden beteiligten hochzutreiben, manchmal ist der Konflikt echt. Aber der beleidigte wird nie eine Zivilklage anstreben. Denn wer gegen die Aussagen in einem Song eines Kollegen eine Zivilklage anstrengt, kann sich auch gleich ganz aus der Szene verabschieden.
Generell kann man hier sagen: wo kein Kläger, da kein Beklagter. Beleidigungen als inhalt eines Verfahrens spielen vörnehmlih dann eine Rolle, wenn jemand persönlich "in Ausübung seines Amtes" beleidigt wird. Sprich einen Polizisten, der vor einem steht, sollte man tunlichst nicht mit Kraftausdrücken belegen. Genausowenig einen Richter oder Staatsanwalt. Wenn ein Kabarettist dagegen einen Amtsträger in der Politik beleidigt, fällt das 1. unter Satire (und die ist weitestgehend geschützt), und 2. würde kein Politiker den politischen Selbstmord begehen einen Kabarettisten zivilrechtlich zu verfolgen. Ähnliches trifft auf Songtexte zu.
 
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Persönliche Beleidigungen spielen heutzutage eigentlich ausschließlich im Hip Hop eine Rolle, wenn ein Interpret den anderen disst. Manchmal ist es eine abgekartete Sache, um die Verkäufe von beiden beteiligten hochzutreiben, manchmal ist der Konflikt echt. Aber der beleidigte wird nie eine Zivilklage anstreben. Denn wer gegen die Aussagen in einem Song eines Kollegen eine Zivilklage anstrengt, kann sich auch gleich ganz aus der Szene verabschieden.

:verwirrt: DJ Tomekk! War da nicht irgendwas weil er gedisst wurde und dann gerichtlich dagegen vorging?

Da frage ich mich wer hier den grössten Kindergarten veranstaltet. Die ganzen krassen Gangster die dissen oder die Leute die diesen Kindergartenkram so ernst nehmen das sie zum Anwalt rennen...
 
Na Beleidigungen gab damals auch schon in der Musik Industrie.
Mozart selbst hat z.B: Das Kanon 231 (Ab der 3 Auflage 382c benannt), zwar ist das zur Heutiger Zeit sehr Harmlos aber zu Mozarts Zeiten sehr gewagt und Provokant.
In dem Kanon singt ein "Chor Leckt mich im A..."

Zu Mozarts Zeiten gab es keine Musikindustrie... Die Musikindustrie ist erst mit der Erfindung der Tonträger entstanden. Also rund 80-90 Jahre nach Mozarts Ableben.

Mal davon abgesehen ist das meiste von dem was Mozart an Dünnschiss erdacht hat so erst gar nicht erschienen weil man damals schon verhindert hat das solcher Mist veröffentlicht wird. Mozarts Texte wurden für die Veröffentlichung umgeschrieben damit sie der Zeit entsprechend nicht unanständig waren. Das steht übrigends in deiner Quelle.

Wer wirklich was schräges von Mozart lesen will sollte die Briefe an seine Mutter lesen.

Mozarts Mutter schrieb:
Ich winsch ein guete nacht, scheiss ins beth das kracht, es ist schon über oas jetzt kanst selber reimen: sch....
 
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Zum Thema Mozart fällt mir doch noch das gute Stück aus dem Musikunterricht ein... Ein 4-Stimmiger Kanon:

Jugendfreier Text
Bona nox!
Bist a rechter Ochs,
Bona notte,
Liebe Lotte,
Bonne nuit,
Pfui, pfui,
Good night, good night,
Heut' müß' ma no weit,
Gute Nacht, gute Nacht,
's wird höchste Zeit,
Gute Nacht,
Schlaf' fei' g'sund und
Bleib' recht kugelrund!

Originaltext: Wien, 2. Sep. 1788
Bona nox!
bist a rechta Ochs;
bona notte,
liebe Lotte;
bonne nuit,
pfui, pfui;
good night, good night,
heut müßma noch weit;
gute Nacht, gute Nacht,
scheiß ins Bett daß' kracht;
gute Nacht,
schlaf fei' g'sund und
reck' den Arsch zum Mund.
 
also ich finde nicht, dass man jemand für solche texte belangen sollte. selbst wenn jemand direkt angesprochen wird. es gibt schlimmeres und ich finde solche musik bei entsprechender laune durchaus entspannend und gut zum runterkommen.
 
also ich finde nicht, dass man jemand für solche texte belangen sollte. selbst wenn jemand direkt angesprochen wird. es gibt schlimmeres und ich finde solche musik bei entsprechender laune durchaus entspannend und gut zum runterkommen.

Wenn jemand in einem Lied explizit angesprochen wird, dann wird der Künstler i.d.R. nur dann dafür belangt, wenn der der oder die Besungene Zivilrechtliche Schritte einleitet, und das ist nunmal jedermanns gutes Recht wenn er/sie sich verunglimpft fühlt. Klar gibt es "schlimmeres", aber ich weiß nicht, wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du z.B. in einem Lied diffamiert wirst oder jemand ehrenrührige Unwahrheiten über Dich verbreitet. Die Frage ist halt immer, wie entspannt der Besungene mit sowas umgeht, oder was in dem Lied behauptet wird.
Grönemeyer (s.o.) und Steffi Graf ("I wanna make love with Steffi Graf" von den "Angefahrenen Schulkindern") zogen z.B. vor Gericht, während z.B. Helmut Kohl ("Helmut Kohl schlägt seine Frau" - Die Ärzte) oder Gerhard Schröder ("Hol mir mal ne Flasche Bier" - Stefan Raab) nichts in die Richtung unternahmen.
Was strafrechtliche Konsequenzen angeht, so gelten für Lieder die gleichen Gesetze, wie für andere Medienerzeugnisse, sprich sie können mit Indizierung oder Verbot belegt werden, wenn sie jugendgefährdend sind, Gewalt verherrlichen, zu Straftaten aufrufen oder verfassungsfeindliche Inhalte haben. Ob diese Maßnahmen in Deutschland - ähnlich wie z.B. bei Filmen oder Spielen - immer sinnvoll angewendet werden, ist die andere Seite der Medaille.

C.
 
:verwirrt: DJ Tomekk! War da nicht irgendwas weil er gedisst wurde und dann gerichtlich dagegen vorging?

Da frage ich mich wer hier den grössten Kindergarten veranstaltet. Die ganzen krassen Gangster die dissen oder die Leute die diesen Kindergartenkram so ernst nehmen das sie zum Anwalt rennen...
ja, tomekk ließ damals den vertrieb der single "Fuk Toemak!" gerichtlich untersagen, ebenso wie Moses Pelham die Produktion der Creme de la Creme Songle "Moses, bitte hau mich nicht" stoppen ließ.

Beide Künstler haben dafür zwar Disrespekt geerntet, sind aber auch nach diesen Geschichten nicht innerhalb der Szene geächtet gewesen.

Und iin beiden Fällen führte das immerhin dazu, dass die Vinyl Single der Disses heute relativ selten is. Gute Sache für Sammler
 
beleidigungen in liedern werden genauso gehandhabt, wie jede andere beleidigung auch. zivilrechtlich kann man auf unterlassung bzw. richtigstellung oder auch ggf. schadensersatz klagen. strafrechtlich handelt es sich bei der beleidigung um sein sogenanntes absolutes antragsdelikt. soll heißen die staatsanwaltschaft wird nur tätig, wenn der verletzte einen strafantrag stellt.
 
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