icebär
♥ ♥ Pusteblume ♥ ♥
Der Verweis auf das Fehlen einer paramilitärische Wahlkampfhelfertruppe mag richtig sein, aber sollte es nicht eigtl. zum demokratischen Mindeststandard gehören, dass es so etwas nicht gibt?
Dazu die BPB:
Verfassungswidrig und damit sozusagen verbotsfähig ist aber erst, wer mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im Karlsruher Urteil zum KPD-Verbot von 1956[6] heißt es daher: "Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. ... Sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen."
https://www.bpb.de/politik/extremis...teien-und-verbote-sieben-fragen-und-antworten




Aber erfüllt die NPD diese Anforderungen nicht? Angriffe auf Büros von Parteien behindern beispielsweise deren politische Arbeit und dass Anhänger der NPD auch bei Wahlkampfveranstaltungen Personen einschüchtern, ist doch auch schon vorgekommen. Das ist schon der planvolle und gewalttätige Versuch, den demokratischen Prozess zu verhindern.

