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Naja, mehr oder weniger. Eigentlich gilt es nicht an Arbeitstagen - aber laut §25 MGB ist es nicht zulässig, jemanden an einem Wochenend-Geburtstag arbeiten zu lassen, also können Samstag und Sonntag im Falle eines Geburtstages rein rechtlich gesehen keine Arbeitstage sein, sodass das mit dem Ausdehnen gilt.