Talon Karrde
Ex-User
Mit Zweierlei Maß wird so im Grunde aber auch gemessen. Kidnapper machen sich schließlich auch der Freiheitsberaubung schuldig.Drüsling schrieb:Wenn man allerdings den Mörder hinrichtet, dann sagt man damit auch aus, dass er weniger Wert ist als seine Opfer, und weniger Rechte besitzt. Das ist in einer Demokratie problematisch, finde ich.
Wenn man erst anfängt die Menschen in zweierlei Qualität einzuteilen, dann kann man den Laden auch gleich dicht machen, denn einer der wichtigsten Grundsätze einer Demokratie muss immer die Gleichheit der Person sein.
So seh ich das.
Jetzt nehme ich mal ein Beispiel aus dem Kidnapping das relativ harmlos ist. Unter den Kidnappern ist irgendwer, der die Entführten versorgt, der ihnen Nahrung bringt und sich um sie kümmert, solange sie "in Gewahrsam" sind. Derjenige hat davon abgesehen nichts mit dem Kidnapping zu tun. Er schließt nicht einmal die Tür ab, hinter der die anderen Verschlossen sind - das macht ein anderer. Er war auch nicht dabei, als die Entführung statt fand.
Er macht sich auf jedenfall der Beihilfe schuldig. Der Unterlassenen Hilfeleistung usw.
Ich meine sogar, dass nicht wirklich ein Unterschied gemacht werden wird. Die Anklage wird m.E. unter anderem ebenfalls Freiheitsberaubung lauten (Wahrscheinlich wird das Urteil jedoch nicht so scharf sein, wie bei den Mittätern).
Diesen Jemand würde ich in der Analogie nun mit einem Koch oder Arzt oder ähnlichem im Gefängnis vergleichen: Jemand der ebenso wie jeder Vollzugsbeamte keine Bestrafung zu befürchten hat.
Na ich denke mal, ich habe erst mal genug legale und illegale Täter verglichen.^^
Wobei das aber nicht Mord sondern Totschlag ist.Drüsling schrieb:Jemanden der seine Frau oder einen Bekannten im Affekt erschlagen hat, der bereut, und bei dem klar ist dass er es nicht wieder tut, hinzurichten, ist meiner Meinung nach eine überzogene Strafe.
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