Bundesverfassungsgericht verbietet Abschuß von Flugzeugen

Rolle schrieb:
Einfach. Ich kann es verhindern, dann mache ich das auch. *Das Flugzeug wird zur Landung gezwungen*. Ich kann es nicht verhindern-egal. Gesetz ist dann auch egal weil es nicht hilft.

Dann erkläre mir bitte mal,wie Du ein großes Verkehrsflugzeug zur Landung zwingen willst,wenn Du es ohnehin nicht abschiessen darfst ?(Warum das BVG hier Warnschüsse erlaubt ist mir ohnehin ein Rätsel.Was nutzt eine Warnung,wenn ich im Ernstfall ohnehin nicht schissen darf)
Gehen wir mal von einer 747 aus.Willst Du die mit einem Kampfjet abdrängen,oder niederdrücken ?Mit Terroristen,die ohnehin sterben wollen ?
Eher bricht der Kampfjet auseinander.

Es gibt definitiv nur zwei Möglichkeiten.
Entweder am schiesst die Maschine ab,oder man läßt sie sich in ein Ziel stürzen und läßt damit zu den Passagieren noch mehr unschuldige Menschen sterben.

Und von einer Tasache bin ich persönlich felsenfest Überzeugt.
Wenn solch eine Situation eintritt,WIRD man das Flugzeug abschiessen,und sich dann auf einen aussergesetzlichen Notstand berufen.
Vorrallem,wenn ein,wie hier schon genannt,AKW als Ziel in den Bereich eines möglichen Zieles rückt.
 
Talon Karrde schrieb:
Dann wäre man aber wieder dran, wegen unterlassener Hilfeleistung, oder?
Nein, wärste nicht, weil bei unterlassener Hilfeleistung musst Du auch eine (rechtliche) Möglichkeit haben zu handeln. Und wenn Du zwar eine Möglichkeit hättest, mit dieser aber gegen Strafgesetze verstößest ist Dir das nicht zumutbar diese Möglichkeit wahrzunehmen, zumindest bei der Tötung Unbeteiligter, bei Körperverletzung. Damit wärst Du bei 323c raus, der Tatbestand wäre nichtmal eröffnet.

alpha7 schrieb:
aber woanders geht es doch auch?

Wenn ich in einem Krankenhaus bei einem Medikament nur noch soviel habe, dass ich 1(!) Schwerkranken oder 5(!) gerade Infizierte heilen kann, würde doch (moralisch!) keiner dem Arzt einen Vorwurf machen, wenn den 5 das Medikament gibt - und der 1 sterben muss.

Dein Beispiel hat mit dem Flieger nichts zu tun. In Deinem Beispiel besteht Gefahr für Leib und Leben bei 6 Personen, ich kann aber nicht alle retten. In solchen Fällen bleibt es dem Handelnden überlassen wen er rettet. Er kann, auf Dein Beispiel bezogen, einen retten oder 5, man wird ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, da er eben nur begrenzte Möglichkeiten hatte. Das wäre genauso, wenn die 2 Kiddies im See drohen zu ertrinken und der Rettungsschwimmer nur eines retten kann, dann wird ihm daraus auch kein Strick gedreht.

Das sind aber deswegen andere Fälle, weil ich hier nur eine bestimmte Anzahl der in Not geratenen retten kann und damit keine Unbeteiligten schädige. Bei den Flugzeugen würde ich beim Abschuss des Flugzeugs Unbeteiligte töten, denn die Menschen, die im Flieger sitzen bedrohen diejenigen am Boden nicht. Das ist der Springende Punkt. Von ihnen geht kein Angriff aus, den ich abwehren könnte. Die GEfahr geht von den Terroristen und dem Flieger aus NICHT von den "normalen Passagieren".

Und das BVerfG hat Recht, wenn es sagt, dass nicht Sicher steht ob die Insaßen auch alle sterben, denn es gab unzähliche Flugzeugabstürze, wo man gesagt hat, da kann keiner überlebt haben und trotzdem gab es diese "Wunder" (Es gibt zB Piloten, die ein Flugzeug, das fast keinen Sprit mehr hatte, heile wieder runter gebracht haben - da hat jeder gedacht die würden die Maschine abschmieren lassen). Es könnte auch sein, dass Passagiere der Flugzeuge im WTC überlebt haben, dann aber durch den Einsturz des Gebäudes starben, wäre das Gebäude aber nicht eingestürzt, hätte man noch Menschen retten können. Sowas kann eben keiner vorher sagen.

Außerdem weiß man auch nicht ob so ein Terrorist die nötige Ausbildung hat um eine Passagiermaschine punktgenau auf ein Gebäude abstürzen zu lassen (übrigens das größte Argument für Verschwörungstheoretiker, die nicht glauben, dass die Al Quaida für 9/11 verantwortlich war, aber hier kann Sabermaster sicherlich mehr dazu sagen). Das sind alles vage Punkte, die keiner mit Sicherheit beantworten kann. Und wegen diesen Punkten kann man, rechtlich gesehen, keine Unbeteiligten töten.

Ich betone es nochmal, es geht hier um die Tötung Unbeteiligter. Bei der Zerstörung des Flugzeugs oder der Tötung der Kamikazepiloten würde niemand was sagen, es wäre rechtlich, wenn nicht durch ein solches Gesetz, zumindest über Notwehr und Nothilfe zu lösen, Polizisten dürfen immerhin auch Angreifer umbringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Aber ich darf im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe keine unbeteiligten Dritten töten.

Zum Beispiel mit dem Atomkraftwerk, ist es nicht so, dass die Mauern eines solchen um einiges Stärker sind, als die eines normalen Gebäudes? Sie müssen immerhin auch kleineren Unfällen Stand halten können. Folglich muss das schon ein ziemlich großes Flugzeug sein, was da drauf fällt und ein solches ist nicht so leicht zu steuern, nicht bei den Geschwindigkeiten. Und wenn man sich da um ein paar Zehntel Grad verrechnet, kommt man einige hundert Meter vor oder hinter dem Ziel an. Hinzu kommt, dass Kerosin, soweit ich mich an gewisse Wissenssendungen erinnere, nicht so leicht brennbar ist, sogar schwerer brennbar, als normales Benzin oder Diesel. Da wäre dann auch eine Explosion nicht unbedingt zu erwarten.

Und außerdem muss ich lain zustimmen, man müsste für solche Fälle alle 100 km Düsenjets geparkt haben und rund um die Uhr Piloten stellen, die nur darauf warten, dass Terroristen ein Flugzeug entführen und selbst dann wäre es nicht gewährleistet, dass sie rechtzeitig ankommen, oder durch das Abschießen der Maschine nicht andere Menschen töten, weil das Ding rein zufällig auf ein kleines Dorf fällt, das der Pilot des Düsenjets übersehen hat. Ich mein, dem Terroristen wird es relativ egal sein ob die Düsenjets versuchen ihn abzudrängen, der hat ja schon seinen Frieden geschlossen und will zu den 72 Jungfrauen. Wer da glaubt, dass er sich zum Landen bewegen lässt, der lebt hinter'm Mond. Und bevor er sich abschießen lässt, lässt er das Flugzeug statt in Mainhatten eben in Darmstadt runter. In dem Moment ist es dann auch egal. Damit hätte man garnichts verhindert, sondern lediglich auf Plan B des Terroristen umgesattelt.
 
@Furia Lynn
Ein kleiner Learjet reicht bei schneller Geschwindigkeit womöglich schon aus eine 3-Meter Stahlbetonwand zu durchbrechen, ein klein wenig größeres Flugzeug auf alle Fälle, das bestreitet heute kein Experte mehr. Als die Kernkraftwerke gebaut wurden, dachte niemand an einen solchen Terroranschlag.
Ich bin jetzt nicht so firm, was Kerosin angeht, aber immerhin hat das brennende Kerosin im World Trade Center es geschafft, die meterdicken Stahlträger zum Schmelzen zu bringen, was die Gebäude schließlich zu Einsturtz brachte.

Es stimmt aber, dass Terroristen mit dem Ziel ein Kernkraftwerk treffen zu wollen sicherlich keine Vorankündigung machen werden. Das bedeutet, dass niemand weiß, was denn nach einer Entführung passieren wird. Erinnert euch an den Fall als die RAF 1977 eine Boeing 737 entführt hatten. Die wollten damals die Befreiung von Häftlingen und Geld, keinen nuklearen Supergau. Derjenige der die Entscheidung zum Abschuss geben würde, der Verteidigungsminister oder wer auch immer, weiß wohl nie im Moment des Befehls, ob er richtig handelt.
 
Noch einmal eine Frage zur Legitimation des GG. Die Versammelung, welche die Verfassung ausarbeitete, wurde vom Volk gewählt, aber nur in der Funktion als Länderregierung. Wusste das Volk, dass diese ein GG ausarbeiten wird? Wurden die Länderabgeordneten vom Volk beauftragt.
 
Ich glaube ihr habt das Urteil des BVerfG nicht so richtig verstanden. Was die Richter primär sagten ist das es eben niemals in einem Gesetz kodifiziert werden darf das zur Abwägung eines Unheils unschuldige Menschen getötet werden dürfen.
Sie haben aber auch gesagt das es verständlich wäre wenn z.b. ein Minister in einem Notfall so einen Befehl geben würden und das er dann wahrscheinlich freigesprochen werden würde.

Es geht eben darum das man soetwas nicht in ein Gesetz schreiben darf, denn wenn man einmal mit damit anfängt dann ist das Tor geöffnet das auch in anderen Fällen zu tun.
 
Furia Lynn schrieb:
Dein Beispiel hat mit dem Flieger nichts zu tun. In Deinem Beispiel besteht Gefahr für Leib und Leben bei 6 Personen, ich kann aber nicht alle retten. In solchen Fällen bleibt es dem Handelnden überlassen wen er rettet. Er kann, auf Dein Beispiel bezogen, einen retten oder 5, man wird ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, da er eben nur begrenzte Möglichkeiten hatte. Das wäre genauso, wenn die 2 Kiddies im See drohen zu ertrinken und der Rettungsschwimmer nur eines retten kann, dann wird ihm daraus auch kein Strick gedreht.
Da habe ich in einem Lehrgang kürzlich (deshalb glaube ich nicht an ein bloßes Gerücht) von einem ähnlichen Fall gehört, wo man dem Retter aber einen Strick draus drehen wollte.

Der Fall war so, dass ein Haus brannte. Die Kinder (ein sechs jähriges Mädchen, ein acht jähriges Mädchen und ein 12 Jähriger Junge) waren noch in dem Gebäubde. Jemand kam zu Hilfe und eilte in das in Brand stehende Haus. Er konnte beide Mädchen auf einmal tragen, und schleppte sie raus (entschied sich also gegen den Jungen), er konnte den Jungen dann auch wegen der Feuerentwicklung nicht mehr retten.
Ein paar Monate später wurde er wegen Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung vorgeladen. Es kam nur deswegen nicht zu einem Schuldspruch, da das Leben des Helfers selbst bedroht gewesen war.
 
Würde gerne noch eine Antwort auf die Frage haben, was mit den Trümern passiert, sollte tatsächlich mal ein Verkehrsflugzeug aus den hier zur Diskussion stehenden Gründen abgeschossen werden müssen. In dem Fall stellen sich mir Fragen.

Wie will man erreichen, dass eine Maschine über Gebieten abgeschossen werden kann, die wenig bis gar nicht besiedelt sind.

Ich glaube kaum, dass sich Terroristen vom Kurs abdrängen lassen würden. Viel mehr würden sie den Vogel doch selber in die Luft jagen, vorzugsweise über einem Gebiet, wo der Schaden durch herabstürzende Trümmer möglichst hoch ist und die Ziviklbevölkerung noch mehr geschunden wird.

Auch täte mich interessieren, wie man sich so einen Abschuss vorzustellen hat. Wie weit wäre da das Streufeld der humfliegenden Trümmer. Wie gross würden solche Trümmer sein? Wie wahrscheinlich ist das Szneanrio, dass die Landschaft von trümerteilen übersäht würde, die auf den Betrachter nicht unbedingt einen apetitlichen Eindruck machen.

Was ist mit der Identifikation der Passagiere? Da weiss man ja aus anderen Flugzeugkatastrophen, dass Passsagierlisten nicht zwingend mit der tatsächlich Bestand der Mitflieger übereinstimmen?

Wer kommt für die Passagiere auf? Milliardenklagen seitens amerikanischer Passagiere, irgenwie nicht undenkbar, oder? Wer kommt für den Schaden auf? Weder die Regierung noch die Fluggesellschaften haben dafür das nötige Geld.

Danke für etwaige Erklärungsversuche

Gruss, Bea
 
Furia Lynn schrieb:
Hinzu kommt, dass Kerosin, soweit ich mich an gewisse Wissenssendungen erinnere, nicht so leicht brennbar ist, sogar schwerer brennbar, als normales Benzin oder Diesel. Da wäre dann auch eine Explosion nicht unbedingt zu erwarten.

Ich ging bisher immer davon aus, dass Kerosin ebenfalls hochentzuendlich ist, warum die Flugzeuge beim auftanken auch unbedingt geerdet werden muessen. Bin mir aber nicht sicher. Ich nehme mal an, dass uns da Sabermaster naehres erzaehlen kann.

Darth Mund schrieb:
Ich bin jetzt nicht so firm, was Kerosin angeht, aber immerhin hat das brennende Kerosin im World Trade Center es geschafft, die meterdicken Stahlträger zum Schmelzen zu bringen, was die Gebäude schließlich zu Einsturtz brachte.

Geschmolzen sind die Stahltraeger nicht (so heiss wird Kerosin bestimmt nicht), die Hitze hat aber ausgereicht, dass sich die Stahltraeger verziehen und damit die ganze Statik durcheinander kam. (Das ist auch allgemein das Problem bei Braenden in Stahlkonstruktionen.)

lain schrieb:
Was die Richter primär sagten ist das es eben niemals in einem Gesetz kodifiziert werden darf das zur Abwägung eines Unheils unschuldige Menschen getötet werden dürfen.
Sie haben aber auch gesagt das es verständlich wäre wenn z.b. ein Minister in einem Notfall so einen Befehl geben würden und das er dann wahrscheinlich freigesprochen werden würde.

Es geht eben darum das man soetwas nicht in ein Gesetz schreiben darf, denn wenn man einmal mit damit anfängt dann ist das Tor geöffnet das auch in anderen Fällen zu tun.

Das finde ich auch vollkommen nachvollziehbar und auch richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wookie Trix schrieb:
Auch täte mich interessieren, wie man sich so einen Abschuss vorzustellen hat. Wie weit wäre da das Streufeld der humfliegenden Trümmer. Wie gross würden solche Trümmer sein? Wie wahrscheinlich ist das Szneanrio, dass die Landschaft von trümerteilen übersäht würde, die auf den Betrachter nicht unbedingt einen apetitlichen Eindruck machen.


Damals der Zusammenstoß der beiden Flugzeuge bei Überlingen als Beispiel. Dort wurden die Trümmer auf einer Fläche von etwa 350 km² verstreut. Die Trümmer waren relativ groß.

Hier in dem PDF (Offizieller Untersuchungsbericht) sind auch Bilder von Trümmerteilen.

Klich mich, ich bin ein Link ;)
 
Sir Killalot schrieb:
Damals der Zusammenstoß der beiden Flugzeuge bei Überlingen als Beispiel. Dort wurden die Trümmer auf einer Fläche von etwa 350 km² verstreut. Die Trümmer waren relativ groß.

Nun, der Zusammenstoss fand ja auch auf normaler Reisehoehe statt. Bei einem Abschuss muss man aber auch bedenken, dass sich die Maschine bereits in niedrigeren Hoehen und evtl. auch ueber dicht besiedeltem Gebiet befinden kann.
 
Flugzeuge sind keine fliegenden Bomben

Blackmore schrieb:
Ich ging bisher immer davon aus, dass Kerosin ebenfalls hochentzuendlich ist, warum die Flugzeuge beim auftanken auch unbedingt geerdet werden muessen. Bin mir aber nicht sicher. Ich nehme mal an, dass uns da Sabermaster naehres erzaehlen kann.
Furia Lynn hat recht. Kerosin für Flugzeuge (JP4) hat zwar auch immernoch das Symbol für hochendzündliche Krafstoffe auf den Fässern stehen. Allerdings liegt der Flammpunkt deutlich höher als bei Benzin. Benzin hat etwa 21°C, dagegen Kerosin über 50°C. Die Grenze für das Sicherheitssymbol liegt bei 61°C. Die Selbstenzündungstemperatur liegt bei etwa 220°C und die Brenntemperatur bei etwa 800°C. Kerosin wird aber wegen anderer Eigenschaften als Flugkraftstoff verwendet. Gute Pumpfähigkeit, keine löslichkeit mit Wasser, gute Schmiereigenschaften, friert erst bei sehr niedrigen Temperaturen ein, usw.
 
Jedihammer schrieb:
Und von einer Tasache bin ich persönlich felsenfest Überzeugt.
Wenn solch eine Situation eintritt,WIRD man das Flugzeug abschiessen,und sich dann auf einen aussergesetzlichen Notstand berufen.
Vorrallem,wenn ein,wie hier schon genannt,AKW als Ziel in den Bereich eines möglichen Zieles rückt.

Seh ich genauso, und finde ich auch ganz richtig. Sobald man es erst einmal "erlaubt" sinkt die Hemmschwelle, und somit steigt die Chance von Fehlurteilen.
Mit der momentanen gesetzlichen Lage, wird es sich jeder Verantwortliche drei Mal überlegen, ob ein Abschuss wirklich gerechtfertigt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wookie Trix schrieb:
Wer kommt für die Passagiere auf? Milliardenklagen seitens amerikanischer Passagiere, irgendwie nicht undenkbar, oder? Wer kommt für den Schaden auf? Weder die Regierung noch die Fluggesellschaften haben dafür das nötige Geld.

Danke für etwaige Erklärungsversuche

Gruss, Bea
Das stimmt nicht so ganz. Wenn eine ganze Menge unschuldige Personen sterben wird immer nach einem Schuldigen gesucht. Dieser kann jemand sein, der damit nur wenig zu tun hat, aber man hat halt einen Schuldigen. Dieser kann die Kosten selbstverständlich nicht aufbringen, deshalb würden sich Regierung und Fluggesellschaft bereit erklären einen "Kulanzbetrag" zu zahlen. Damit wäre der Imageverlust wieder hergestellt. Die Regierung selber oder die Fluggesellschaft kann man dafür aber nicht veranwortlich machen. Da würde der "Hammer" vor Gericht bereits nach 3 Sekunden fallen...:D
 
Was ich mich aber frage ist, wieso das Gesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ueberhaupt geaendert werden muesste, wenn ein terroristischer Angriff erfolgt?

Das waere dann doch ein Notstand, bei dem die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden koennte. Also auch der Abschuss eines von Terroristen geflogenen (und dann eben ohne Passagieren besetztes) Flugzeug. Das wuerde dann doch einem Angriff auf die BRD darstellen, der als Verteidigungsfall verstanden werden kann.

Oder sehe ich das falsch? Gilt der Verteidigungsfall bzw. Kriegszustand nur, wenn ein legitimer Staat die BRD angreift?
 
Wookie Trix schrieb:
Würde gerne noch eine Antwort auf die Frage haben, was mit den Trümern passiert, sollte tatsächlich mal ein Verkehrsflugzeug aus den hier zur Diskussion stehenden Gründen abgeschossen werden müssen. In dem Fall stellen sich mir Fragen.

Wie will man erreichen, dass eine Maschine über Gebieten abgeschossen werden kann, die wenig bis gar nicht besiedelt sind.

Ich glaube kaum, dass sich Terroristen vom Kurs abdrängen lassen würden. Viel mehr würden sie den Vogel doch selber in die Luft jagen, vorzugsweise über einem Gebiet, wo der Schaden durch herabstürzende Trümmer möglichst hoch ist und die Ziviklbevölkerung noch mehr geschunden wird.

Auch täte mich interessieren, wie man sich so einen Abschuss vorzustellen hat. Wie weit wäre da das Streufeld der humfliegenden Trümmer. Wie gross würden solche Trümmer sein? Wie wahrscheinlich ist das Szneanrio, dass die Landschaft von trümerteilen übersäht würde, die auf den Betrachter nicht unbedingt einen apetitlichen Eindruck machen.

Was ist mit der Identifikation der Passagiere? Da weiss man ja aus anderen Flugzeugkatastrophen, dass Passsagierlisten nicht zwingend mit der tatsächlich Bestand der Mitflieger übereinstimmen?

Wer kommt für die Passagiere auf? Milliardenklagen seitens amerikanischer Passagiere, irgenwie nicht undenkbar, oder? Wer kommt für den Schaden auf? Weder die Regierung noch die Fluggesellschaften haben dafür das nötige Geld.

Danke für etwaige Erklärungsversuche

Gruss, Bea



Also was passiert mit Flugzeug oder Trümmern. Militärische Lenkwaffen funktionieren nach zwei verschiedenen Prinzipen, die einen sind Radargelenkte Raketen, die anderen Infrarot gelenkt. Die Radarraketen werden immer auf die Stelle mit der stärksten Rückstrahlung zielen, was konsturktionsbedingt bei so großen FLugzeug der zentrale Flügelkasten ist. Trifft eine AMRAAM dort wars das, der Flieger verliert einen, wenn nicht sogar beide Flügel. Das heißt es geht postwendend bergab und du kannst relativ genau steuern wo der Flieger runterkommt.

Die zweite Methode ist etwas komplizierter. Die Infrarotraketen werden immer auf die stärkste Infrarotquelle steuern, was die Triebwerksauslässe sind. Da diese Raketen allerdings für den Nahkampf gebaut sind sind ihre Sprengköüfe weentlich kleiner als die von Radarraketen. Das heißt sie fetzen die Engine weg und das wars. Hast du alle Engines erledigt geht es auch abwärts, allerdings in einem steuerbaren Gleitflug(wenn auch mit hundmiserablem Gleitwinkel).

Das heißt das Mittel der Wahl ist die Radarrakete die mit Sicherheit beim ersten treffer zum sofortigen SENKRECHTEN Angang führen wird. Natürlich werden die Trümmer am Boden Schaden anrichten aber eben Steuerbar.

Du kannst von einem sehr kleinen Streufeld(ca 2 - 3 km) für große Teile rechnen und 10-15 km für kleinere.


Und was die Klagen angeht, wen sollen sie denn verklagen? Die Ariline wohl kaum, denn sie kann ja nun nichts dafür das ihr Flugzeug abgeschossen wurde. Und die BRD? Das wäre geradezu lächerlich, damit würden sie nie durchkommen da alles was passiert wäre Gesetzmäßig gewesen wäre wenn die Verfassung dementsprechend geändert wird.


EDIT @ Sir Killalot:

Das Beispiel hinkt. Es ist was anderes ob zwei Flieger voll in einander rasseln in 33000 Fuß oder ob du bei verringerter Höhe eine Rakete anbringst die eben keine Zerfetzende Wirkung hat sondern das Flugzeug in mehrere wirklich große Teile spaltet und eine bischen Kleinzeug. Du kannst bei so einem Abschuß mit einem Streukreis von 3 km Radius rechnen. Was überm Bodesee passiert ist ist absolut unvergleichbar mit diesem Szenario hier. Der Bericht der BFU ist gut, aber beantwortet die Frage nicht wirklich.

Noch ein EDIT:

Auf Seite 22 des Berichts(1.12.1) wird darauf hingewiesen das Unfallstelle des Hauptwracks der Boeing 757-200(die ähnliche Schäden erlitten hat wie sie von einer Rakete verursacht werden, das Leitwerk wurde abgetrennt durch die Tupolew) eine Ausdehnung von 110m * 30m hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verteidigungsminister Jung hat heute erklärt,er würde im Falle eine bedrohung nach dem Prinzip der Notwehr vorgehen und "handeln".
 
Jedihammer schrieb:
Warum das BVG hier Warnschüsse erlaubt ist mir ohnehin ein Rätsel.Was nutzt eine Warnung,wenn ich im Ernstfall ohnehin nicht schissen darf.

Das BVerfG hat festzustellen, ob eine Norm mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Unschuldige Menschen abzuschießen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Warnschüsse abzugeben verstößt aber nicht gegen das Grundgesetz.
Natürlich ist eine Warnung nicht besonders sinnig, wenn man nicht vollstrecken darf, aber die Verfassung schützt nicht vor unsinnigen Gesetzen.
Zu diesem Punkt hat das BVerfG daher nichts zu beanstanden.
Es ist Sache des Gesetzgebers, ob er es jetzt, unsinnig wie es ist, stehen läßt oder es soweit ändert, dass es wieder Sinn macht.

Talon Karrde schrieb:
Da habe ich in einem Lehrgang kürzlich (deshalb glaube ich nicht an ein bloßes Gerücht) von einem ähnlichen Fall gehört, wo man dem Retter aber einen Strick draus drehen wollte.

Der Fall war so, dass ein Haus brannte. Die Kinder (ein sechs jähriges Mädchen, ein acht jähriges Mädchen und ein 12 Jähriger Junge) waren noch in dem Gebäubde. Jemand kam zu Hilfe und eilte in das in Brand stehende Haus. Er konnte beide Mädchen auf einmal tragen, und schleppte sie raus (entschied sich also gegen den Jungen), er konnte den Jungen dann auch wegen der Feuerentwicklung nicht mehr retten.
Ein paar Monate später wurde er wegen Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung vorgeladen. Es kam nur deswegen nicht zu einem Schuldspruch, da das Leben des Helfers selbst bedroht gewesen war.

Dein Fall unterscheidet sich von den zuvor genannten. In alphas Beispiel hat der Arzt jede Möglichkeit der Hilfeleistung verloren, nachdem er seine Medikamente aufgebraucht hat. Furia Lynn geht in ihrem Beispiel davon aus, dass das andere Kind bereits ertrunken ist, wenn der Rettungsschwimmer das erste Kind am Strand absetzt. Würde sich das andere Kind aber noch über Wasser halten, so würden wir wohl alle erwarten, dass der Rettungsschwimmer nochmal losgeht um das andere Kind auch noch zu retten.
So ist es auch bei deinem Beispiel, wenn der Mann mit den beiden Mädchen rausgekommen wäre und hinter ihm wäre das Haus in sich zusammengestürzt, so wäre der Fall erledigt gewesen.
Nun war es aber wohl so, dass er mit den beiden Mädchen eine halbe Stunde auf der gegenüberliegenden Wiese saß und sich angekuckt hat, wie das Haus abbrannte (Achtung: Überspitzung).
Und da fragt man dann eben: Hätte er nicht vielleicht nochmal rein gekonnt?

Das ist dann verneint worden.
Und die Unzumutbarkeit aufgrund der Selbstgefährdung ist ein sehr guter Grund und in der Prüfung sehr früher Punkt um unterlassene Hilfeleistung zu verneinen, insofern verdient er das "nur nicht" nicht. ;)

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Zum Urteil des BVerfG:

Ich bin mit der Entscheidung insg. zufrieden und begrüße das Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darth Ki Gon schrieb:
Dein Fall unterscheidet sich von den zuvor genannten. In alphas Beispiel hat der Arzt jede Möglichkeit der Hilfeleistung verloren, nachdem er seine Medikamente aufgebraucht hat. Furia Lynn geht in ihrem Beispiel davon aus, dass das andere Kind bereits ertrunken ist, wenn der Rettungsschwimmer das erste Kind am Strand absetzt. Würde sich das andere Kind aber noch über Wasser halten, so würden wir wohl alle erwarten, dass der Rettungsschwimmer nochmal losgeht um das andere Kind auch noch zu retten.
Es wurde in dem Lehrgang aber betont, dass der Mann deswegen angeklagt wurde, weil er sich gegen den Jungen entschieden hatte, als er im Gebäude stand und sich die Mädchen schnappte. Er war im Gebäude und gegenwärtig (!) drohte ihm eine Rauchvergiftung, daher ist er nicht verurteilt worden. (Also wäre er theorethisch auch nicht verurteilt worden, wenn er ohne die Mädchen raus gerannt wäre)

In Furias Beispiel sind ja zunächst auch beide Kinder noch am leben, bevor (!) der Retter sich entscheidet das eine zu retten. Das ist hier der Punkt, wo ich nicht verstehe, dass man ihm nicht fahrlässigen totschlag vorgeworfen hat. (Zumindest versucht; zu einem Schuldspruch wäre es hier m.E. auch nicht gekommen)
 
Ich persönlich würde so argumentieren, das du dann lieber eins rettest und dann sicher rauskommts oder du versuchst beide zu retten und dann ihr drei draufgeht. :)
 
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