Talon Karrde schrieb:
Dann wäre man aber wieder dran, wegen unterlassener Hilfeleistung, oder?
Nein, wärste nicht, weil bei unterlassener Hilfeleistung musst Du auch eine (rechtliche) Möglichkeit haben zu handeln. Und wenn Du zwar eine Möglichkeit hättest, mit dieser aber gegen Strafgesetze verstößest ist Dir das nicht zumutbar diese Möglichkeit wahrzunehmen, zumindest bei der Tötung Unbeteiligter, bei Körperverletzung. Damit wärst Du bei 323c raus, der Tatbestand wäre nichtmal eröffnet.
alpha7 schrieb:
aber woanders geht es doch auch?
Wenn ich in einem Krankenhaus bei einem Medikament nur noch soviel habe, dass ich 1(!) Schwerkranken oder 5(!) gerade Infizierte heilen kann, würde doch (moralisch!) keiner dem Arzt einen Vorwurf machen, wenn den 5 das Medikament gibt - und der 1 sterben muss.
Dein Beispiel hat mit dem Flieger nichts zu tun. In Deinem Beispiel besteht Gefahr für Leib und Leben bei 6 Personen, ich kann aber nicht alle retten. In solchen Fällen bleibt es dem Handelnden überlassen wen er rettet. Er kann, auf Dein Beispiel bezogen, einen retten oder 5, man wird ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, da er eben nur begrenzte Möglichkeiten hatte. Das wäre genauso, wenn die 2 Kiddies im See drohen zu ertrinken und der Rettungsschwimmer nur eines retten kann, dann wird ihm daraus auch kein Strick gedreht.
Das sind aber deswegen andere Fälle, weil ich hier nur eine bestimmte Anzahl der in Not geratenen retten kann und damit keine Unbeteiligten schädige. Bei den Flugzeugen würde ich beim Abschuss des Flugzeugs Unbeteiligte töten, denn die Menschen, die im Flieger sitzen bedrohen diejenigen am Boden nicht. Das ist der Springende Punkt. Von ihnen geht kein Angriff aus, den ich abwehren könnte. Die GEfahr geht von den Terroristen und dem Flieger aus NICHT von den "normalen Passagieren".
Und das BVerfG hat Recht, wenn es sagt, dass nicht Sicher steht ob die Insaßen auch alle sterben, denn es gab unzähliche Flugzeugabstürze, wo man gesagt hat, da kann keiner überlebt haben und trotzdem gab es diese "Wunder" (Es gibt zB Piloten, die ein Flugzeug, das fast keinen Sprit mehr hatte, heile wieder runter gebracht haben - da hat jeder gedacht die würden die Maschine abschmieren lassen). Es könnte auch sein, dass Passagiere der Flugzeuge im WTC überlebt haben, dann aber durch den Einsturz des Gebäudes starben, wäre das Gebäude aber nicht eingestürzt, hätte man noch Menschen retten können. Sowas kann eben keiner vorher sagen.
Außerdem weiß man auch nicht ob so ein Terrorist die nötige Ausbildung hat um eine Passagiermaschine punktgenau auf ein Gebäude abstürzen zu lassen (übrigens das größte Argument für Verschwörungstheoretiker, die nicht glauben, dass die Al Quaida für 9/11 verantwortlich war, aber hier kann Sabermaster sicherlich mehr dazu sagen). Das sind alles vage Punkte, die keiner mit Sicherheit beantworten kann. Und wegen diesen Punkten kann man, rechtlich gesehen, keine Unbeteiligten töten.
Ich betone es nochmal, es geht hier um die Tötung Unbeteiligter. Bei der Zerstörung des Flugzeugs oder der Tötung der Kamikazepiloten würde niemand was sagen, es wäre rechtlich, wenn nicht durch ein solches Gesetz, zumindest über Notwehr und Nothilfe zu lösen, Polizisten dürfen immerhin auch Angreifer umbringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Aber ich darf im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe keine unbeteiligten Dritten töten.
Zum Beispiel mit dem Atomkraftwerk, ist es nicht so, dass die Mauern eines solchen um einiges Stärker sind, als die eines normalen Gebäudes? Sie müssen immerhin auch kleineren Unfällen Stand halten können. Folglich muss das schon ein ziemlich großes Flugzeug sein, was da drauf fällt und ein solches ist nicht so leicht zu steuern, nicht bei den Geschwindigkeiten. Und wenn man sich da um ein paar Zehntel Grad verrechnet, kommt man einige hundert Meter vor oder hinter dem Ziel an. Hinzu kommt, dass Kerosin, soweit ich mich an gewisse Wissenssendungen erinnere, nicht so leicht brennbar ist, sogar schwerer brennbar, als normales Benzin oder Diesel. Da wäre dann auch eine Explosion nicht unbedingt zu erwarten.
Und außerdem muss ich lain zustimmen, man müsste für solche Fälle alle 100 km Düsenjets geparkt haben und rund um die Uhr Piloten stellen, die nur darauf warten, dass Terroristen ein Flugzeug entführen und selbst dann wäre es nicht gewährleistet, dass sie rechtzeitig ankommen, oder durch das Abschießen der Maschine nicht andere Menschen töten, weil das Ding rein zufällig auf ein kleines Dorf fällt, das der Pilot des Düsenjets übersehen hat. Ich mein, dem Terroristen wird es relativ egal sein ob die Düsenjets versuchen ihn abzudrängen, der hat ja schon seinen Frieden geschlossen und will zu den 72 Jungfrauen. Wer da glaubt, dass er sich zum Landen bewegen lässt, der lebt hinter'm Mond. Und bevor er sich abschießen lässt, lässt er das Flugzeug statt in Mainhatten eben in Darmstadt runter. In dem Moment ist es dann auch egal. Damit hätte man garnichts verhindert, sondern lediglich auf Plan B des Terroristen umgesattelt.