Der Prozess um Andreas Türck

Jetzt Widersprichst du dir entgültig ^^

"Moderatoren u.s.w. grunsätzlich unsympathisch und ich erwarte nicht den gringsten Anstand von ihnen."

Ist Türck etwas kein Moderator? dem du eine solche tat nicht zutraust? ;) Immerhin hätte das auch was mit Anstand zu tun im gewissen dingen.


Und für naiv oder dumm halten wir dich sicher nicht. Und dein Bauchgefühl, um es mal so zu nennen, teilen mittlerweile viele. Es scheint ziemlich eindeutig, das Türck unschuldig ist. Unabhöngig opder er Promi is oder nicht ^^
 
Wo widerspricht sie sich den, sie sagte doch das sie ihn ebenfalls nicht leiden kann. ;)


Zitat von MorlaSith
Es ist einfach nur diesmal so,
obwohl ich diesen Mann nicht leiden kann und mich allein schon die Musik seiner Sendung genervt hat.


Steht wohl deutlich in ihrem letzten Beitrag....
EDIT:
Eiskalt erwischt :D *mit wehenden Fahnen untergeht*
Ich denk mal es liegt an ihrem Bauchgefühl das sie es eben gerade von ihm nicht erwartet, aber Moderatoren an sich nunmal für untendruch hält..... :rolleyes: ich hör lieber einfach auf. Das soll sie dann erklären oder so stehen lassen...
Out..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meinte das auch nicht, Revan. Sondern sie widersprach sich, das sie einmal sagte, er is prominent, ihm laufen die Frauen nach, er hat es nicht nötig...

Und dann sagte sie, sie erwarte keinerlei Anstand von den Moderatoren.., Anstand = korrektes Verhalten ... das widerspricht sich meiner Meinung nach irgendwo ein bissl.
 
Callista Ming schrieb:
Ich meinte das auch nicht, Revan. Sondern sie widersprach sich, das sie einmal sagte, er is prominent, ihm laufen die Frauen nach, er hat es nicht nötig...

Und dann sagte sie, sie erwarte keinerlei Anstand von den Moderatoren.., Anstand = korrektes Verhalten ... das widerspricht sich meiner Meinung nach irgendwo ein bissl.

Nicht zwingend. Er kann ja ein anstandsloses A****loch sein, dem trotzdem die Frauen hinterherlaufen, weil er berühmt ist.

Dass er ein A-Loch ist ipliziert aber irgendwo, da sei dir Recht gegeben, dass er wohlmöglich schuldig ist, und dass ihm die Frauen hinterherlaufen, dass er unschuldig ist.
Das wiederspricht sich, aber das sind nur Implikationen.
 
Tja schei*e das es soviel Interpretationsspielraum ^^Ich will Morlachen deswegen ja auch nicht ärgern oder so ^^ wollte nur sagen, was halt falsch verstanden wurde ^^
 
Zuerst hab ich auch geglaubt dass er schuldig ist, aber mittlerweile bin ich mir da nicht mehr so sicher :eek: Vor allem die Tatsavche dass das "Opfer" zwei Tage darauf wieder Sex hatte o_O
 
Wieso isses wichtig, wann das Opfer danach qwieder sex hatte.. das is jedem selbst überlassen, wie er mit so einer Tat umgeht. Wenn das ein Indiz für die Falschheit der Anschuldigung ist, na dann gute nacht...
 
Jedihammer schrieb:
Selbst die Staatanwaltschaft fordert jetzt einen Freispruch für Türck

Jop, und jetzt hacken alle auf der Staatsanwaltschaft rum... Dabei wären die Medien, die ersten, die die Staatsanwaltschaft verflucht hätten, wenn diese nichts gemacht hätte und das angebliche Opfer zu dem Blatt mit en 4 großen Lettern gegangen wäre um da ihre Geschichte auszuplaudern...

Naja, man kann's nie richtig machen, was man auch tut, es ist falsch. Ob er jetzt schuldig ist oder nicht, das weiß nur er und das Mädel. Aber ich denke mal die Richter werden nach dem Grundsatz in dubio pro reo handeln und ihn frei sprechen...
 
@Furia
Wie ist das eigentlich, wenn die Frau nicht klein bei geben wollen würde?
Sie ist ja nur Nebenklägerin, allerdings kenne ich da nicht den genauen Ablauf bzw. die Aufteilung. Darf sie dann von sich aus erneut klagen oder muß sie sich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft beugen?
 
Horatio d'Val schrieb:
@Furia
Wie ist das eigentlich, wenn die Frau nicht klein bei geben wollen würde?
Sie ist ja nur Nebenklägerin, allerdings kenne ich da nicht den genauen Ablauf bzw. die Aufteilung. Darf sie dann von sich aus erneut klagen oder muß sie sich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft beugen?

Also in einem Strafprozess klagt die Staatsanwaltschaft, nicht der "Geschädigte". Man könnte jetzt noch Berufung einlegen, aber dazu müsste die Frau ne Staatsanwaltschaft finden, die Anklage erhebt und ich zweifle sehr daran, dass sie da Glück haben würde. Ich bin mir allerdings auch nicht sicher ob das geht, wenn die Staatsanwaltschaft im ersten Prozess auf Freispruch plädiert hat... Ich frag mal nach *gg*

Der Frau bliebe jetzt noch eine Zivilklage auf Schadensersatz wegen immateriellem Schaden, aber wenn schon ein Gericht gesagt hat, dass sie ihn aus Mangel an Beweisen (oder weil evtl. für das Gericht die Schuld nicht erwiesen war ?!) nicht verurteilen können, ist es ungefähr unmöglich für ein Zivilgericht dann ihn zum Schadensersatz zu verurteilen. Die Gerichte sind an Entscheidungen anderer Gerichte gebunden (es sei denn man ist in Bayern *gg*) und können ihn über den Umweg des Zivilrechts nicht strafrechtlich belangen, wenn ein Strafgericht dies nicht getan hat.

Also mit meinen unzulänglichen Kenntnissen der Prozessordnung würde ich sagen, dass dies ihre einzige Chance ist, wenn er denn wirklich schuldig ist.
 
Furia Lynn schrieb:
Aber ich denke mal die Richter werden nach dem Grundsatz in dubio pro reo handeln und ihn frei sprechen...

Nun, das denke ich auch. Und, ich meine, das ist das einzig Vernüftige in diesem Fall. So wie ich den Prozess bislang verfolgt habe, steht eh Aussage gegen Aussage, wobei man dem Opfer anlasten muss, dass die Frau ein ziemlich gestörtes Verhältnis zur Realität hat. Andreas Türck wird - wohl oder übel - der Prominenten-Bonus zu gute kommen, was nicht heisst, dass er an der Sache nicht auch sein Qäntchen Schuld zu tragen hat. Wenn er am Ende bloss mit einem blauen Auge davon kommt, dann ist das mehr als gnädig und er kann dem lieben Gott auf den Knien danken, dass er seine ungezügelte Lüsternheit nicht mit einem grösseren Denkzettel bezahlen muss.

Am fairsten wäre wohl, wenn sich die beiden Prozessgegner auf einen Vergleich einigen könnten. So würde Jeder verdientermassen sein Fett weg kriegen. Und Justizia müsste sich nicht dem garantiert laut werdenden Vorwurf beugen, irgend eine Seite begünstigt zu haben, was ich persönlich auch nicht für gegeben halte. ;)

Gruss, bea
 
@Furia LYnn:

Was sagte dieses "im zweifel für den angeklagten" eigentlich genau aus? Ich mein die Beweise und Gutachten sprechen doch eien ziemlich deutliche Sprache für die Unschuld von Türck. Wäre es nicht ein glater freispruch? Oder heißt so ein freispruch immer "in dubio pro reo"?
 
Wookie Trix schrieb:
Nun, das denke ich auch. Und, ich meine, das ist das einzig Vernüftige in diesem Fall. So wie ich den Prozess bislang verfolgt habe, steht eh Aussage gegen Aussage, wobei man dem Opfer anlasten muss, dass die Frau ein ziemlich gestörtes Verhältnis zur Realität hat. Andreas Türck wird - wohl oder übel - der Prominenten-Bonus zu gute kommen, was nicht heisst, dass er an der Sache nicht auch sein Qäntchen Schuld zu tragen hat. Wenn er am Ende bloss mit einem blauen Auge davon kommt, dann ist das mehr als gnädig und er kann dem lieben Gott auf den Knien danken, dass er seine ungezügelte Lüsternheit nicht mit einem grösseren Denkzettel bezahlen muss.

Am fairsten wäre wohl, wenn sich die beiden Prozessgegner auf einen Vergleich einigen könnten. So würde Jeder verdientermassen sein Fett weg kriegen. Und Justizia müsste sich nicht dem garantiert laut werdenden Vorwurf beugen, irgend eine Seite begünstigt zu haben, was ich persönlich auch nicht für gegeben halte. ;)

Gruss, bea

Ähm, wenn dieser Vorfall nur ein weiteres Hirngespinst dieser Frau war und Türck definitv UNSCHULDIG ist ( da is in meinen Augen nix mit "im Zweifel blabla..." ) , was hat das dann bitteschön mit "Promi-Bonus" und "Denkzettel" zu tun?

Und wieso ein Vergleich? Ich würde der Frau noch eine extra auf´s Fressbrett geben, schliesslich hat sie eine Karriere/ein Ansehen sehr stark geschädigt.
Danach könnte sie wenigstens einen ehrlichen Prozess wegen Körperverletzung führen und nicht wegen geträumter sexueller Straftaten....
 
@Furia Es gibt doch noch einen Rechtmittelverzicht oder? Wenn die Staatsanwaltschaft sagt sie verzichtet darauf ist das Urteil doch rechtskräftig oder? Irre ich mich?
 
Callista Ming schrieb:
@Furia LYnn:

Was sagte dieses "im zweifel für den angeklagten" eigentlich genau aus? Ich mein die Beweise und Gutachten sprechen doch eien ziemlich deutliche Sprache für die Unschuld von Türck. Wäre es nicht ein glater freispruch? Oder heißt so ein freispruch immer "in dubio pro reo"?

Im Zweifel für den Angeklagten bedeutet, wenn die Schuld (oder Unschuld) nicht komplett bewiesen ist, sondern eben Zweifel bestehen, dass der Angeklagte dann freizusprechen ist. Hier stehen Gutachten und Zeugenaussagen gegen die Aussage der Angeklagten, das Gericht kann also nicht wirklich stichhaltig die Unschuld Türcks feststellen (soweit ich das jetzt mitbekommen habe).

Es sind also Zweifel (wenn auch geringe) da und es ist beim Prozess nichts rausgekommen was ihn komplett belasten würde oder ihn komplett entlasten würde. Es ist ca. die selbe Aussage wie ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Dann weiß man auch nicht genau ob er jetzt schuldig oder unschuldig ist.

@Heuli: Wie gesagt, so wie ich die Zeugenaussagen und Gutachten in der Berichterstattung gesehen habe kann man eben nicht mit Sicherheit sagen, dass Türck schuldig oder unschuldig ist. Wenn er definitiv unschuldig wäre, würde das Gericht ihn einfach frei sprechen. Soweit ich weiß kann aber halt nicht mit Sicherheit sagen ob das jetzt freiwillig war, die Frau sich das nur eingebildet hat oder das geplant hat, oder das erzwungen war und er somit schuldig ist.
 
Wookie Trix schrieb:
Nun, das denke ich auch. Und, ich meine, das ist das einzig Vernüftige in diesem Fall. So wie ich den Prozess bislang verfolgt habe, steht eh Aussage gegen Aussage, wobei man dem Opfer anlasten muss, dass die Frau ein ziemlich gestörtes Verhältnis zur Realität hat. Andreas Türck wird - wohl oder übel - der Prominenten-Bonus zu gute kommen, was nicht heisst, dass er an der Sache nicht auch sein Qäntchen Schuld zu tragen hat. Wenn er am Ende bloss mit einem blauen Auge davon kommt, dann ist das mehr als gnädig und er kann dem lieben Gott auf den Knien danken, dass er seine ungezügelte Lüsternheit nicht mit einem grösseren Denkzettel bezahlen muss.

Hallo? Es gab zwei objektive Gutachter, die aussagten, das die Frau (auf gut deutsch) einen Knall hat. Ehemaligen Schulkameraden sagten aus, das sie schon immer geflunkert habe. Sie wäre von ihrem Stiefvater vergwaltigt und auf einer Kursfahrt ebenfals vergewaltigt worden. Also was redest du hier von Prominente.-Bonus? Die Sachlage ist eindeutig. Und du kannst dir versichert sein, würden die RichterIN und die StaatsanwältIN auch nur einen FUnken zweifel haben, würde das Plädoyer nicht auf Freispruch basieren, sondern würden sie ihm an den Kragen gehen. Aber das tun sie nicht, weil die Sachlage recht eindeutig ist.

Und wieso soltle seine Lüsternheit mit einem Denkzettel nezahlt werden? Soll jeder, der nach nem Diskobesuch mal nen ONS hat oder der seinen artner im Auto vernascht weil er es nicht nach hause schafft nen Denkzettel bekommen? Oder soll jeder, der einfach mal n Quickie schiebt n Denkzettel bekommen? Weil ihnen allen die Lust überkommt? Ich denke doch nicht.....
Ich weiß ja nicht wie verquer du da denkst aber der Abstaz ist großer Mausemist und zielt an den Fakten und an der Realität sehr weit vorbei..

Wookie Trix schrieb:
Am fairsten wäre wohl, wenn sich die beiden Prozessgegner auf einen Vergleich einigen könnten. So würde Jeder verdientermassen sein Fett weg kriegen. Und Justizia müsste sich nicht dem garantiert laut werdenden Vorwurf beugen, irgend eine Seite begünstigt zu haben, was ich persönlich auch nicht für gegeben halte. ;)

wieso sollte sich ein Mann der unschuldig ist, und das auch bewiesener maßen, mit einem Vergleich zufrieden geben? Das wäre wie ein Eingeständnis und ist höchst Rufschädigend. Nur weil ein Gör shit erzählt? Und ihr das auch bewiesen wurde? Ich weiß nicht, ob du dich mit unserem Rechtsstaat nicht genug auskennst. Aber mit "fairness" hat dies nichts zu tun. Die einzige Seite die gehörig ihr fett weg kriegen sollte, ist das Mädchen. Und ehrlich hoffe ich, das Türck einen Prozess erhebt wegen verleumdung und das sie noch einen weiteren wegen Falschaussage aufgebrummt bekäme. DAS wäre fair.


Edit @Furia:

Danke für die Erklärung :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, von "Kariere ruinieren" kann da wohl keine Rsein, und wenn, dann hat Türck das selber zu verantworten. Es hat ihn ja niemand dazu gezwungen, auf der Main-Brücke mit dieser "Schlampe" Sex zu haben. Er hat sich aus freien Stücken auf dieses Abenteuer eingelassen, weil ihm gerade mal darum war. Es hätte ihm eigentlich klar sein müssen, dass so eine Geschichte u.U. ein schlechtes Ende nimmt und schädlich für die Kariere ist.

Tut mir leid, aber ich kann für Herrn Türck beim besten Willen kein Mitgefühl empfinden, aber auch für die Frau nicht. Beiden gehört für das Affentheater den Hintern versohlt. Darum denke ich schon, dass die Sache auf einen Vergleich hinaus laufen müsste.

Wobei man gerne noch darüber diskutieren darf, wie arg Herrn Türcks Kariere eigentlich geschädigt sein soll. In seiner Branche gehört es doch zum täglichen Allerlei, mit solchen und ähnlichen Geschichten die Schlagzeilen der BILD-ungs-Lektüre zu bestimmen.

Gruss, Bea
 
@Wookie Trix:

Also ... ich bin mir fast sicher, dass ein Vergleich in einem Strafprozess in Deutschland nicht möglich ist. Immerhin klagt hier der Staat und dem Staat ist ein Vergleich zwischen dem Angeklagten und dem Opfer in einem Strafprozess egal... Ist der Angeklagte geständig kann sich das auf das Strafmaß auswirken. Und selbst wenn könnte beim Vergleich nur rauskommen, dass der Angeklagte gesteht und man ihm eine niedrigere Strafe aufbrüht...

Ich weiß nicht ob es in Deutschland möglich ist "Deals" im amerikanischen Stil auszuhandeln, also wenn bei mehreren Vorwürfen die milderen rausgesucht werden, wenn der Angeklagte sich schuldig bekennt, die anderen werden dann nicht angeklagt. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, aber ganz ausschließen kann ich es auch nicht.

Auf alle Fälle ist der Begriff Vergleich im Strafrecht fehl am Platz.

EDIT: Die Angeklagte kann nicht belangt werden. Auf Vergeudung von Zeit deutscher Gerichte, gibt es in Deutschland keine Strafe ^^
 
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