Mein ehemaliger Dekan heißt Peter-Christian Müller-Graff. Ich find mit so einem Namen ist man gestraft *gg*
Ansonsten hilft beim Ehenamen § 1355 BGB weiter:
Abs.1: Wenn nix von den Ehegatten bestimmt wird, behalten sie ihren Namen (also wenn sie sich net einigen können). Wenn sie sich einigen können, haben sie einen gemeinsamen Ehenamen
Abs.2: Als Ehenamen darf der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Ehefrau bestimmt werden (dieser Absatz wurde aber kürzlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil er gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Somit darf man jetzt im Prinzip den Namen als Ehenamen bestimmen, den man zur Zeit der Heirat trug, oder auch einen Doppelnamen)
Abs.3: Der Ehename wird bei der Eheschließung bestimmt, darf aber auch später bestimmt werden.
Abs.4: Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, darf den Namen, den er bei der Heirat trug, vor- oder hinterstellen (Hier sei anzumerken, dass es mal hieß er müsse vornedran, dann wieder hintendran und beidesmal wurde es mit der "Eindeutigkeit des Namens" begründet) Wenn der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, einen Doppelnamen hat, so kann er nur einen Teil zum Ehenamen hinzufügen
Abs.5: Bei Scheidung oder Tod eines Ehegatten darf man den Ehenamen behalten, zum Geburtsnamen zurückkehren, oder zum Namen, den man bei der Eheschließung inne hatte.
Beim Namen des Kindes sind die §§ 1616ff. Ausschlag gebend:
§1616: Bei Eltern mit gemeinsamen Ehenamen erhält das Kind den Ehenamen
§1617: Bei Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen und gemeinsamer Sorge müssen sich die Eltern einigen ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters kriegt. Falls sie sich nicht einigen (wenn sie das schon nicht beim eigenen Namen konnten, werden sie's wohl auch net beim Kind hinkriegen ...), dann überträgt das Familiengericht die Entscheidung an einen Elternteil.
§1617a: Bei Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen und alleiniger Sorge kriegt das Kind den Namen des Elternteils, der die Sorge hat. Unverheiratete können dem Kind auch den Namen des anderen Teils (also dessen ohne die Elterliche Sorge) geben, wenn dieser zustimmt.
Man sieht, dass ich gerade Familienrecht höre, oder ? *gg*
Naja, ich finde Doppelnamen nicht schlimm. Meine Tanten, die verheiratet sind haben ihren Namen dem Ehenamen vorangestellt. Ich finde das sehr in Ordnung, weil irgendwo wollen sie auch die Bande zur eigenen Familie behalten. Meine Tanten werden meist nur mit einem Namen (also dem Ehenamen) geführt. Aber der Geburtsname gehört irgendwo auch zu einem und ich würde mich auch ungern von meinem Namen trennen. Wenn ich mal heiraten sollte, dann werd ich wohl den Namen meines Mannes annehmen, aber meinen hinzufügen. Ich empfind das als ne Art Ehrerweisung an meine Familie, dass man sieht, dass ich mich nicht von ihnen losgesagt hab ... Klingt blöd, ist aber so
