Mad Blacklord
weiser Botschafter
2011 ist es wieder soweit das Urheberrecht wird nun zum drittem Mal innerhalb von 10 Jahren, erneut angepasst. Diese 3. Änderung bedeutet wiedermal eine massive Einschränkung des Rechtes eine Privatkopie zu machen und noch sehr viele andere Dinge.
Die ersten zwei Körbe können hier nachgelesen werden.
Bibliotheksportal: Urheberrechtsreform
Um was es genau im drittem Korb geht hier.
COMPUTER UND RECHT - BMJ: Bestandsaufnahme für 3. Korb der Urheberrechtsreform - Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
Eine kleine Analyse was dies genau bedeuten könnte, kann man sich hier ansehen.
[YOUTUBE]v7Szb_Jr3Eo[/YOUTUBE]
Hier nochmal die Liste, mit persönlichem Kommentar von mir.
Die Kommentare sind nicht 100% ernst gemeint, und enthalten mitunter Ironie und/oder Sarkasmus.
Zum Schluss noch der "Kopierparagraph" wie er im Augenblick aussihet
§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Alles im allem kann man wohl sagen dass das Urheberrecht noch komplizierter wird als es ohnehin schon ist, und der Bürger in seinen rechten ganz schön eingeschränkt wird. Anscheinend konsumieren wir wohl zu wenig.
Die ersten zwei Körbe können hier nachgelesen werden.
Bibliotheksportal: Urheberrechtsreform
Um was es genau im drittem Korb geht hier.
COMPUTER UND RECHT - BMJ: Bestandsaufnahme für 3. Korb der Urheberrechtsreform - Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
Eine kleine Analyse was dies genau bedeuten könnte, kann man sich hier ansehen.
[YOUTUBE]v7Szb_Jr3Eo[/YOUTUBE]
Hier nochmal die Liste, mit persönlichem Kommentar von mir.
- Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original
Damit werden sogut wie alle Kopien illegal. Mal eben eine MP3 legal runterladen und dann auf andere Speicher wie MP3 Player, Festplatte oder USB Stick geht nicht mehr.
Weil den Kopierschutz der Originale darf man ja seit dem zweitem Korb nicht mehr umgehen
- Verbot der Herstellung einer Privatkopie durch Dritte
Mal für einen Freund eine Kopie herstellen, auch wenn man ein Original besitz auf dem kein Kopierschutz darauf ist, geht dann ebenfalls nicht mehr.
- Gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware
Ja mal eben mit der Hochmodernen Festplattenrekorder der einem gleich die Werbung herausschneidet, oder Software die einem was herunterlädt und man viel Geld dafür bezahlt hat. Tja das geht dann wohl auch nicht mehr.
- Zweitverwertungsrechte für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen (Open Access)
...
- Überprüfung der bestehenden Regelungen der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG)
Soll das bedeuten das der BKA nun auch den regulären Datenfluss überwachen darf oder was?
- Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software
Warum den nicht gleich den gesamten Secondhand Handel und E-Bay abschaffen?
- Prüfung hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit von Filmurhebern bei unbekannten Nutzungsarten
Dazu fällt mir nichts ein.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 52b UrhG auf „sonstige Bildungseinrichtungen“
O.K.
- Aufhebung des Verbots eines elektronischen Kopienversands durch Bibliotheken
Das ist das einzige was hier nach einem Fortschritt in die richtige Richtung klingt.
- Auswirkungen der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelungen des § 53 Abs. 3 UrhG
Kopieren aus Schulbüchern. Ja oder Nein?
- Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum (§ 59 UrhG)
Heißt das wenn ich ein Bild von jemand oder etwas in einem Forum hochlade dann dem Urheber entlohnen muss? Und ist das nicht schon hier geregelt? § 54 UrhG Vergütungspflicht
- Öffentliche Wiedergabe - Revision des Wortlauts des § 52 UrhG
Was wollen sie den daran neu definieren und/oder abändern? Hatten wir das nicht scon weiter oben.
- Hinterlegungspflicht bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
Ist das nicht sowieso schon gegeben?
- Regelungsmöglichkeiten für verwaiste Werke
Wird ja mal Zeit, wenn sie das immer noch nicht geklärt haben.
Die Kommentare sind nicht 100% ernst gemeint, und enthalten mitunter Ironie und/oder Sarkasmus.
Zum Schluss noch der "Kopierparagraph" wie er im Augenblick aussihet
§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Alles im allem kann man wohl sagen dass das Urheberrecht noch komplizierter wird als es ohnehin schon ist, und der Bürger in seinen rechten ganz schön eingeschränkt wird. Anscheinend konsumieren wir wohl zu wenig.
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