EPIII Altersfreigabe

Neo schrieb:
Stell dir vor es bestellen sich 14-15 Jährige Karten und dan kommt das es ab 16 ist ;).

Das ist dann dumm gelaufen, läßt sich aber nicht ändern. ;)
Die Kinos müssen wissen, wie sie mit ihren Kunden umgehen. :rolleyes:

Was von "Es ist noch nicht entschieden" wird hier eigentlich nicht verstanden ? :confused:
 
Gut kann sein. Aber naja wir warten es einfach mal ab, ich glaube es wird ab FSK: 12 sein ;)
 
Zitat von Neo
Stell dir vor es bestellen sich 14-15 Jährige Karten und dan kommt das es ab 16 ist


Das ist gängige Praxis und eigenes Risiko.
Hab das selbst schon mal erlebt... damals... als ich noch jünger war so halt:)...


Deshalb: Die Karten ab 12 sagen nichts über die letztendliche Bewertung
 
Neo schrieb:
Der Film ist ab 12. Dies hat der vor Verkauf von T-Online bestätigt ;)

Genau wie bei mir im Cinemaxx (Hannover) diese Kinos/Kartenverkäufer haben denk ich ihre Quellen. Es spricht nicht viel für die FSK16 alle Trailer ab 12, alle SW-Filme nie höher als 12. Zudem denke ich würden sie den Film ehe kürzen als das sie eine FSK16-Version rausbringen. Ich denke der Film is FSK12 dass wird doch kein Kino machen das sie so eine Gefahr eingehen :eek: . Ich gebe zu dass es noch nicht entschieden ist aber so viel wie jetzt schon dafür spricht wäre es doch sehr unerwartet. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Yaddle13 schrieb:
Zudem denke ich würden sie den Film ehe kürzen als das sie eine FSK16-Version rausbringen. Ich denke der Film is FSK12 dass wird doch kein Kino machen das sie so eine Gefahr eingehen :eek:

Die Kinos selber dürfen die Filme nicht kürzen, oder? Zumindest nicht ohne Erlaubnis der Produktionsfirma bzw. der Vertriebsfirma?
 
Also in SciFi Filmen wird net so hart bewertet. Wie hier zu lesen...

FSK-ONLINE schrieb:
Altersein-
stufungen


Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die ?geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen?, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). In den FSK-Grundsätzen wird dabei bewusst auf eine vermutete potentielle Wirkung abgestellt.
Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen. Nach Art. 140 des Grundgesetzes sind die Sonntage und christlichen Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen die ?stillen? Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.
Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der möglichen Wirkungen kann es nicht geben, wohl aber Maßstäbe, die der sachkundigen Auslegung bedürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.

Freigegeben ab 6 Jahren

Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den 6- bis 11-jährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem 9. Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein 6-jähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.

Freigegeben ab 12 Jahren

Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem ?Helden? einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

Freigegeben ab 16 Jahren

Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.

Keine Jugendfreigabe

Das bisherige ?höchste? Kennzeichen ?Nicht freigegeben unter 18 Jahren? lautet seit 1. April 2003 ?Keine Jugendfreigabe?. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 JuschG erfolgt für Videos die Vergabe des Kennzeichnens ?Keine Jugendfreigabe?, wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt; für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert werden.

Hmm ich glaub nicht daran dass er ab 16 wird :rolleyes: .

FSK-ONLINE schrieb:
Zur Kennzeichnung des Spielfilms ?Star Wars Episode II ? Angriff der Klonkrieger? mit ?freigegeben ab 12 Jahren?

Wiesbaden, 21.05.2002

?Star Wars Episode II ? Angriff der Klonkrieger? (erst) ab 12 Jahren freigegeben

Auch bei ausgesprochen gut gemachten Filmen muss dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung getragen werden

Entscheidung des Appellationsausschusses (zweite und höchste Berufungsinstanz der FSK) vom 14. Mai 2002

Im Gegensatz zum Arbeitsausschuss der FSK (der den Film am 3. Mai 2002 mit ?freigegeben ab 6 Jahren? gekennzeichnet hatte) gab die erste Berufungsinstanz der FSK, der Hauptausschuss, in seiner Prüfsitzung am 8. Mai 2002 den Film (lediglich) ab 12 Jahren frei (zum freiwilligen Prüfverfahren und den verschiedenen Prüfinstanzen in der FSK siehe die ausführliche Darstellung der Arbeit der FSK unter www.fsk.de).

Gegen diese Entscheidung des Hauptausschusses legte die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) im Einvernehmen mit Twentieth Century Fox of Germany GmbH am gleichen Tage Appellation mit dem Antrag ein, die Entscheidung des Hauptausschusses aufzuheben und den Film mit ?freigegeben ab 6 Jahren? zu kennzeichnen.

Der Appellationsausschuss ist in seiner üblichen Besetzung (Vorsitzender, 2 Sachverständige für Jugendschutz, 4 Vertreter/Vertreterinnen der Obersten Landesjugendbehörden) in der Prüfsitzung am 14. Mai 2002 nach ausführlichen Beratungen des ausgesprochen gut gemachten Filmes zu der Einschätzung gekommen, dass der Film geeignet ist, zumindest das Wohl der 6-jährigen Kinder (sie beginnen in der Schule, das Lesen zu lernen) in der Altersgruppe der 6- bis 12-jährigen zu beeinträchtigen. Da das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) im Bereich dieser Altersgruppen nur eine Freigabe ab 6 Jahren oder eine Freigabe ab 12 Jahren ermöglicht (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 und 3 JÖSchG), war der Film dementsprechend mit ?freigegeben ab 12 Jahren? zu kennzeichnen.

Ausschlaggebend für die Bewertung des Appellationsausschusses waren
· die etwa 35 Minuten andauernden teilweise unübersichtlichen Schlacht- und Kampfszenen in zumeist rasanter Schnittfolge etwa ab der 105. Minute des Filmes, die nach Einschätzung des Ausschusses geeignet sind, die 6- und 7-jährigen zu ängstigen und über zu erregen, zumal ruhige entlastende Momente während und nach diesen Szenen nur äußerst spärlich gezeigt werden,

· die dunkel gehaltenen bedrohlichen Bilder bei den Kämpfen mit den ?Kampfinsekten? auf der ?Fertigungsstraße?, bei denen die Protagonistin, Senatorin Amidala, in einem ?Gießtopf? durch das kochende ?Eisenerz? bedroht wird und nur knapp dem Tode entgeht und

· die Bilder unmittelbar nach dem Tode des Kopfgeldjägers während der Kämpfe in der Arena (sein kleiner Sohn nimmt verzweifelt den abgeschlagenen Kopf seines Vaters in die Hand) sowie die Bilder vom Tode der Mutter des Protagonisten, die schwer verletzt in den Armen des jungen Jedi-Ritters (Anakin Skywalker) stirbt.

Erschwerend trat nach Auffassung des Ausschusses die besondere Länge des Filmes für die 6- und 7-jährigen (142 Min.) sowie der Umstand hinzu, dass der Film als Mittel der Konfliktlösung im wesentlichen nur die Gewalt anbietet.

Von mancher Seite wird es als bedauerlich angesehen, dass durch die Kennzeichnung des Filmes mit ?freigegeben ab 12 Jahren? auch die 10- und 11-jährigen den Film nicht im Kino ansehen dürfen, obwohl bei der Bewertung des Filmes die 6-, 7- und 8-jährigen den Ausschlag gaben. Diese Einschätzung ist verständlich. Sie ist jedoch eine Folge des JÖSchG, das (in seinem § 6 Abs. 3) bestimmte Altersgruppen für eine Freigabe der Filme zusammenfasst. Es sieht (lediglich) die Freigaben ?ohne Altersbeschränkung?, ?ab 6 Jahren?, ?ab 12 Jahren?, ?ab 16 Jahren? und ?nicht unter 18 Jahren? vor. Dies kann in Einzelfällen ? wie bei dem vorliegenden Film ? dazu führen, dass der Film die höhere Kennzeichnung erhalten muss, obwohl er nur für die Jüngeren der entsprechenden Altersgruppe (also etwa für die 6- bis 8-jährigen in der Altersgruppe der Kinder bis zu 12 Jahren) ungeeignet/schädlich ist.

Für die Altersgruppe der 6- bis 12-jährigen enthält der kürzlich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines neuen JÖSchG eine interessante Neuerung. Danach sollen bei Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben sind, auch Kinder ab 6 Jahren diesen Film im Kino ansehen dürfen, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

gez. Dr. Reinhard Bestgen
Vorsitzender des Appellationsausschusses
 
Zuletzt bearbeitet:
Yaddle13 schrieb:
Genau wie bei mir im Cinemaxx (Hannover) diese Kinos/Kartenverkäufer haben denk ich ihre Quellen. Es spricht nicht viel für die FSK16 alle Trailer ab 12, alle SW-Filme nie höher als 12. Zudem denke ich würden sie den Film ehe kürzen als das sie eine FSK16-Version rausbringen. Ich denke der Film is FSK12 dass wird doch kein Kino machen das sie so eine Gefahr eingehen :eek: . Ich gebe zu dass es noch nicht entschieden ist aber so viel wie jetzt schon dafür spricht wäre es doch sehr unerwartet. ;)

Ja deswegen denke ich auch das er ab 12 sein wird ;)
 
Ich glaube die Altersfreigabe der FSK steht und fällt damit, wie sie folgende Szenen bewerten:

- die Verwandlung des Helden in einen Anti-Helden
- Darth Vader´s Konstruktion, d.h auch Crispy Anakin
- Anakin der seine Frau würgt
- evtl. das Töten von Kindern (falls dies zu sehen sein wird)

Aber der Film wird definitiv mindestens ab 12 sein.
 
man man man....


wir sollten mal einen extra thread aufmachen wo wir wetten abschließen können :D :D :D das nimmt ja ausmaße an :D


ich gebe euch einen gut gemeinten rat, lasst es auf euch zu kommen!

macht euch nicht dadurch die vorfreude kaputt!Wenn manche von euch 12 sind und der film ab 16 ist, ist doch kein problem mit einen erwachsenen kommt ihr doch rein. Also steigert euch nicht so da rein!
 
Lord Anakin schrieb:
Wenn manche von euch 12 sind und der film ab 16 ist, ist doch kein problem mit einen erwachsenen kommt ihr doch rein. Also steigert euch nicht so da rein!

...Dann machen die Kinoangestellten ihre Arbeit so schlampig, dass man gleich alleine reingehen kann. ;)
Es ist einem unter 16 Jährigen auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt in einen Film ab 16 zu gehen.
 
Ich habe immernoch die Hoffnung das er ab 16 ist.
Wenn die ihn extra nur damit er ab 12 ist schneiden, fänd ich das verdammt ärgerlich. Das was ich bis jetzt gesehen hab...genial, das muss auch einfach alles drin bleiben.

Bei den Kinos in meiner nähe kommst du nicht mal mit nem Erwachsenen in nen Film ab 16 wenn du schon 15 bist, die leisten da wirklich gut arbeit. So einfach wie früher ist das heutzutage einfach nicht mehr, zumindest bei den Kinos in meiner nähe. Aber mir ist das egal, ich bin scho 16 :braue
 
Hier in der Schweiz zählt die FSK ja zum Glück nicht, und ich habe eben erfahren, dass der Film whrscheinlich ein J12 oder J14 kriegen wird. Aber bis sie sicher sind, ist er ab 16 Jahren (lol, ich krieg eh Tickets irgendwie :p).
 
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