EU-Verfassung: Wie gut ist sie?

Ich persönlich habe mich mit dieser Verfassung ehrlich gesagt noch nicht so genau befasst,daher kann und will ich keine nStellungnahme dazu abgeben.
Was ich allerdings zutiefst ablehne,ist die Tatsache,daß die BRD ohne das Volk zu befragen,Grundgesetz hin oder her,Hoheitsrechte abgibt.
 
Da durch die EU-Verfassung (EUV, und auch den EU-Vertrag sowie ähnliche Richtlinien und Vereinbarungen) die nationale Souveränität und Selbstbestimmung einer Nation (und dadurch seiner Büger) ausgehebelt wird, betrachte ich für mich die EUV für illegal.

Solange Deutschland nicht teil eines kompakten und festgelegten Staatenbundes im klassischen Stil ist, darf es seine Hoheitsrechte nicht einfach so aufgeben, weil Politiker es so wünschen. Es ist ein Punkt, der alle Betrifft und somit auch alle - daher über Volksentscheid - darüber abstimmen müßen. Was wäre wohl gewesen, wenn man sich freiwillig der Verfassung Belgiens unterstellt hätte... :rolleyes:

Desweiteren betrachte ich den Mangel an Wissen rund um die EUV nicht als Fehler oder eigene Schuld der Bürger, sondern als sträfliches Versäumnis seitens des Staates. Prinzipell hätte man jedem Bürger eine Kopie vorab in den Briefkasten werfen müßen. Wo kommen wir denn dahin.....

EDIZ
@Joachim
Ich glaube hier sind wir so ziemlich einer Meinung.... ;)
 
Lowbacca schrieb:
Grundsätzlich halte ich eine EU-Verfassung für richtig und wichtig. Aber ich würde gerne wissen, was genau da drin steht. :konfus:

WERTE UND ZIELE: Die Verfassung verpflichtet die Europäische Union zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Statt eines direkten Gottesbezuges enthält der Text einen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas.

GRUND- UND BÜRGERRECHTE: Die EU-Grundrechtecharta ist Bestandteil der Verfassung. Sie enthält die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte, die justiziellen Grundrechte sowie die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Prinzipien, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten und anderen Übereinkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Sozialcharta von EU und Europarat ergeben. Ferner wird eine europäische Unionsbürgerschaft geschaffen und die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens eingeführt.

EU-PRÄSIDENT: An der Spitze der Europäischen Union steht künftig ein Präsident. Er soll von den EU-Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre gewählt werden, deren Arbeit im "Europäischen Rat" koordinieren und EU-Gipfel vorbereiten. Die bislang halbjährlich zwischen den Mitgliedsländern rotierende EU-Ratspräsidentschaft wird damit abgeschafft. Der EU-Präsident soll die Union auch nach außen vertreten, dabei aber die Zuständigkeiten des EU-Außenministers beachten.

EU-AUßENMINISTER: Neu geschaffen wird der Posten eines EU-Außenministers. Er soll dem Rat der nationalen Außenminister vorsitzen und gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission sein. Ernannt werden soll der EU-Außenminister von den Staats- und Regierungschefs, wobei die Zustimmung des EU-Kommissionspräsidenten erforderlich ist.

MINISTERRAT: Im EU-Ministerrat, in dem die jeweiligen Fachminister der EU-Staaten sitzen, soll in mehr Politikbereichen als bisher mit Mehrheit entschieden werden. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Für einen Beschluss ist die Zustimmung von 55 Prozent der Länder notwendig, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Für ein Veto sind mindestens vier Mitgliedsstaaten erforderlich.

EU-KOMMISSION: Jeder Mitgliedsstaat stellt in der EU-Kommission bis 2014 einen Kommissar. Danach wird die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitliedsländer reduziert; ihre Benennung geschieht nach dem Rotationsprinzip. Der Kommissionspräsident wird auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs vom Europaparlament gewählt.

EUROPAPARLAMENT: Die Mitbestimmung wird wesentlich erweitert. So wählt das Parlament nicht nur den Kommissionspräsidenten, sondern billigt auch die gesamte EU-Kommission. Ferner wird das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments in der EU-Gesetzgebung weiter ausgebaut, unter anderem im Haushaltsrecht sowie im Agrar- und im Justizbereich. Die Zahl der Europaparlamentarier wird ab 2009 auf 750 begrenzt, wobei kleine Mitgliedsstaaten mindestens 6 Abgeordnete, große höchstens 96 stellen sollen.

ZUSTÄNDIGKEITEN: Im Verhältnis zwischen der Union und ihren Mitgliedsstaaten gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip. Die EU soll also nur tätig werden, soweit die Mitgliedsstaaten der Union in der Verfassung Aufgaben zuweisen und sofern diese am besten auf der europäischen Ebene gelöst werden können. Gegen etwaige Verletzungen dieses Prinzips kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt werden.

STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT: Auf Vorschlag der EU-Kommission stellt der Ministerrat ein übermäßiges Haushaltsdefizit eines Landes fest. Die Einleitung des Defizitverfahrens wird auf Empfehlung der EU-Kommission von einer qualifizierten Mehrheit der Länder im Ministerrat getroffen, die mindestens drei Fünftel der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

SYMBOLE: Als Symbole der Europäischen Union werden die blaue Fahne mit den zwölf Sternen als Europaflagge, Beethovens "Ode an die Freude" als Hymne und der 9. Mai als Europatag festgeschrieben. Das Motto der EU lautet: "Einig in Vielfalt".

Quelle: ddp
 
Jedihammer schrieb:
Ich persönlich habe mich mit dieser Verfassung ehrlich gesagt noch nicht so genau befasst,daher kann und will ich keine nStellungnahme dazu abgeben.
Was ich allerdings zutiefst ablehne,ist die Tatsache,daß die BRD ohne das Volk zu befragen,Grundgesetz hin oder her,Hoheitsrechte abgibt.

Hämmerchen... Es steht aber schon im GG drin, dass die BRD Hoheitsrechte abgeben soll... Steht sogar haar genauso im Grundgesetz, dass der Bund dazu befugt ist um ein vereintes Europa zu verwirklichen. Da wird das mit der Abstimmung nicht viel helfen, wenn die Entscheidung schon quasi im GG drin steht.

Außerdem hat die BRD, wie jeder andere EU Staat, schon lange bestimmte Hoheitsrechte abgegeben... Nur jetzt wird das Ganze aufgebauscht, weil das plötzlich nicht mehr EG Vertrag, sondern Verfassung heißt, worauf sich dann der EuGH und Brüssel berufen können...
 
Furia Lynn schrieb:
Hämmerchen... Es steht aber schon im GG drin, dass die BRD Hoheitsrechte abgeben soll... Steht sogar haar genauso im Grundgesetz, dass der Bund dazu befugt ist um ein vereintes Europa zu verwirklichen. Da wird das mit der Abstimmung nicht viel helfen, wenn die Entscheidung schon quasi im GG drin steht.

...

Oh Furiachen.
Sag Dur nur noch einmal etwas auch nur ein Promil Falsches über das III.Reich.
Ich zerlegt Dich dermaßen,ich mach dich so fertigt,ich nehm Dich auseinander,daß kannst Du Dir nicht vorstellen. :D ;) :D


Nein,Spaß beiseite.

Das wußte ich jetzt selber nicht,daß das GG soetwas vorsieht.Wußte ich ehrlich nicht.
Da ich immer wieder sehr gerne etwas Neues lerne,danke ich Dir für diese Info.
 
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher... Ich glaube abder der Art. 23 früher den Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten enthielt, bzw. die Verpflichtung der BRD einen solchen Zusammenschluss zu fördern.

Dass Art 23 1989 aufgehoben und 1992 wieder eingefügt wurde, bestärkt mich in dieser Annahme, aber wie gesagt, 100%ig sicher bin ich mir nicht.

@Hämmerchen: Bitte, ich gebe Dir immer wieder gerne Nachhilfestunden in Jura und Pferdekunde *gg*
 
Furia Lynn schrieb:
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher... Ich glaube abder der Art. 23 früher den Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten enthielt, bzw. die Verpflichtung der BRD einen solchen Zusammenschluss zu fördern.

Dass Art 23 1989 aufgehoben und 1992 wieder eingefügt wurde, bestärkt mich in dieser Annahme, aber wie gesagt, 100%ig sicher bin ich mir nicht.

Hast aber recht.
In Art. 23 standen früher Aussagen zum räumlichen Geltungsbereich des GG und zum Beitritt deutscher Gebiete.
1992 wurde dann die heutige Regelung eingefügt.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Hast aber recht.
In Art. 23 standen früher Aussagen zum räumlichen Geltungsbereich des GG und zum Beitritt deutscher Gebiete.
1992 wurde dann die heutige Regelung eingefügt.

Ah, danke, hab' ich das doch richtig in Erinnerung. Eine der wenigen Vorlesungen, die ich beim Kirchhof interessant fand. Da hat er dann von irgendeinem Problem gefaselt, dass in dem Art. 23 aF stand und zu riesen Problemen geführt hätte, hätten die ihn drin gelassen. Dann haben aber die werten Verfassungsrichter eine Nacht überlegt und sind auf die glorreiche Idee gekommen den Artikel dann durch den heute gültigen zu ersetzen. So, oder so ähnlich...

@Trix: Die EMRK ist NICHT Bestandteil der Verfassung. Die Verfassung erkennt die EMRK an und ist bemüht dieser beizutreten. Das heißt selbst, wenn die Verfassung in Kraft tritt, kann man sich nicht direkt auf die EMRK berufen, sondern muss die Grundsätze im Rahmen einer anderen Norm geltend machen.
 
Darth Hirnfrost schrieb:
Kurz und bündig: Ja. Mich regt es tierisch auf, dass die Bürger bei solch gewichtigen Entscheidungen kein Stimmrecht haben

dem ist nichts hinzuzufügen

Lowbacca schrieb:
Ich denke auch nicht, dass eine Volksabstimmung in diesem Fall sinnvoll gewesen wäre. Der Durchschnittsbürger hat einfach zu wenig Ahnung von der ganzen Sache (nationale Gesetze, europ. Abkommen, transatlant. Beziehungen etc.).

vielleicht soll der Durchschnittsbürger aber auch wenig Ahnung haben? :rolleyes:

zumal Hans Eichel auch nich aus dem Kopf weiß, wieviel Nullen so eine Milliarde hat (es sind 9)
 
Ich finde es nicht gut, dass in einigen Ländern die Bürger abstimmen dürfen und in anderen nicht. Wo ist denn da bitte das "einheitliche Europa"?
Ich gebe zu, dass ich mir den Verfassungstext auch nicht wirklich angesehen habe. Woran das liegt? Ich bin sicherlich nicht gerade politisch desinteressiert, eher frustriert. Bei der EU-Verfassung handelt es sich um etwas, wo mir sofort klar war, dass wir da eh wieder nicht zu gefragt werden- von vornherein stand fest, dass Deutschland da zustimmen wird. Die Bürger wurden- wie immer nicht über den Inhalt informiert-wozu auch, wenn sie eh nicht abstimmen können. So kommt es mir zumindest vor.
In Ländern, in denen generell über Dinge abgestimmt wird, die die EU betreffen sind die Leute viel informierter und interessierter. In Dänemark haben wir in der Schule ständig Europarelevante Themen durchgenommen- klar, es wurde ja auch über den Vertrag von Nizza und den EURO abgestimmt. Aber anscheinend ist das bei uns dummen Deutschen ja nicht möglich. Man hat Angst vor einem Nein- wobei ich es den LKeuten noch nichteinmal verdenken könnte, wenn sie mit NEIN stimmen würden. Ich bin kein Europagegner, aber mich ärgert einfach diese Bevormundung der Bürger durch Politiker, die manchmal allzu sehr durch die rosariote Europabrille sehen!
Die Politiker brauchen sich nicht zu wundern, wenn niemand mehr zur Europawahl geht, wo man ein Parlament wählen darf, dass nicht viel Einfluss hat. Deutlicher kann man den Bürgern nicht sagen, dass sie nichts zu sagen haben!
 
Jiyuu schrieb:
Die Politiker brauchen sich nicht zu wundern, wenn niemand mehr zur Europawahl geht, wo man ein Parlament wählen darf, dass nicht viel Einfluss hat. Deutlicher kann man den Bürgern nicht sagen, dass sie nichts zu sagen haben!
In der Verfassung werden gerade die Stärkung und Kompetenzerweiterung des Parlaments vorgesehen. ;)

Aber die von dir angesprochene Problematik ist natürlich vorhanden und sie streut Wasser auf die Mühlen der Populisten und dubiosen Stimmenfänger, was eine beängstigende Entwicklung darstellt. :(
Warum dem nicht einfach durch mehr Transparenz und Mitbestimmung entgegengewirkt werden kann... naja...

@alpha7
Wüsste ich aus dem Stehgreif auch nicht, aber gut, ich bin auch kein tagtäglich mit solch schwindelerregenden Summen jonglierender Finanzminister... :D
 
Lowbacca schrieb:
Ich denke auch nicht, dass eine Volksabstimmung in diesem Fall sinnvoll gewesen wäre. Der Durchschnittsbürger hat einfach zu wenig Ahnung von der ganzen Sache (nationale Gesetze, europ. Abkommen, transatlant. Beziehungen etc.).

Da hast du schon recht. In der direkten Demokratie der Schweiz kann man manchmal die Nachteile von Volksabstimmungen gut sehen. Zum Beispiel die Verwahrungsinitiative letztes Jahr, als sich das Stimmvolk von irgendwelchen Ängsten leiten liess und einen, objektiv analysiert, totalen Bullsh*t angenommen hat. Und in diesen Fall der EUV sind die Zusammenhänge noch komplizierter.
 
Lowbacca schrieb:
Das ist aber eine ziemlich radikale Sichtweise, oder? Eine Diktatur ist eine Diktatur. Und die haben wir bestimmt nicht. Es mag ja direktere Demokratien geben als die unsere, aber völlig unmündig ist der deutsche Bürger nun wirklich nicht.

Wenn meine Sichtweise radikal ist, dann ist sie radikaldemokratisch, und in sofern weder links- noch rechtsradikal, sondern vertitt die "radikale Mitte". Ich glaube nicht, dass das geht.
Ausserdem, was ist radikal daran, das Grundgesetz beim Wort zu nehmen?

Lowbacca schrieb:
Es mag ja direktere Demokratien geben als die unsere, aber völlig unmündig ist der deutsche Bürger nun wirklich nicht.

Wie mündig ist man denn in Deutschland als einfacher Wähler?
Ich wähle eine Partei, deren gemachte Versprechungen mir am ehesten zusagen, von denen ich aber auch schon im Voraus weiss, dass sie nicht gehalten werden.
Ist die Partei dann in der Regierung, hat sie erst einmal 4 Jahre einen fast völligen Freibrief so viel Unsinn zu machen, wie sie will.
Zu dem werden in Deutschland immer mehr Gesetze, Verordnungen und Regelungen erschaffen, die sich teilweise auch schön gegenseitig widersprechen, was dazu führt, dass derjenige im Recht ist, der den teureren Anwalt hat. (Grob formuliert) Die ganzen EU-Gesetze und Bestimmungen kommen noch obendrauf, als wenn man hierzulande noch Entwicklungshilfe in Sachen Bürokratie bräuchte...
Das ist doch kein Zustand! Und damit im Hinterkopf soll man der Bundesregierung zutrauen können, den Karren in einer Krise aus dem Dreck zu zerren.

Nee, danke.
 
Jiyuu schrieb:
Ich finde es nicht gut, dass in einigen Ländern die Bürger abstimmen dürfen und in anderen nicht. Wo ist denn da bitte das "einheitliche Europa"?
Ich gebe zu, dass ich mir den Verfassungstext auch nicht wirklich angesehen habe. Woran das liegt? Ich bin sicherlich nicht gerade politisch desinteressiert, eher frustriert. Bei der EU-Verfassung handelt es sich um etwas, wo mir sofort klar war, dass wir da eh wieder nicht zu gefragt werden- von vornherein stand fest, dass Deutschland da zustimmen wird. Die Bürger wurden- wie immer nicht über den Inhalt informiert-wozu auch, wenn sie eh nicht abstimmen können. So kommt es mir zumindest vor.
In Ländern, in denen generell über Dinge abgestimmt wird, die die EU betreffen sind die Leute viel informierter und interessierter. In Dänemark haben wir in der Schule ständig Europarelevante Themen durchgenommen- klar, es wurde ja auch über den Vertrag von Nizza und den EURO abgestimmt. Aber anscheinend ist das bei uns dummen Deutschen ja nicht möglich. Man hat Angst vor einem Nein- wobei ich es den LKeuten noch nichteinmal verdenken könnte, wenn sie mit NEIN stimmen würden. Ich bin kein Europagegner, aber mich ärgert einfach diese Bevormundung der Bürger durch Politiker, die manchmal allzu sehr durch die rosariote Europabrille sehen!
Die Politiker brauchen sich nicht zu wundern, wenn niemand mehr zur Europawahl geht, wo man ein Parlament wählen darf, dass nicht viel Einfluss hat. Deutlicher kann man den Bürgern nicht sagen, dass sie nichts zu sagen haben!


Klasse formuliert! Besser kann man es nun wirklich nicht sagen... *Knuddel*

Es ist ja nicht so, dass der Bürger in einer direkten Demokratie nur Mitspracherecht hat, er hat auch die Verpflichtung, politische Entscheide nach bestem Wissen und Gewissen zu fällen. Tut es das schlecht, schneidet er sich ins eigene Fleisch. Wer in politischen Belangen mitreden will, wird sich also gut überlegen, wo überall er seine Kreuzchen auf die Abstimmungszettel hin setzen will. Was allenfalls noch zu bedenken wäre, ist, wie man den Bürger davon abbringt, Totzentscheide zu fällen, das heisst, aus lauter Frust eine Partei oder eine Sache zu wählen, die man eigentlich gar nicht wählen würde.

Gruss, Bea
 
Man wird eh erst dann wahre Demokratie erreicht haben, wenn der Bürger über alle Entscheidungen direkt abstimmen darf, die zur Zeit noch von gewählten Volksvertretern duchgeführt werden. Vorher haben wir nur das grobe Zerrbild einer Demokratie.
Ob dies jemals zu realisieren ist, sei dahingestellt.
 
Horatio d'Val schrieb:
Man wird eh erst dann wahre Demokratie erreicht haben, wenn der Bürger über alle Entscheidungen direkt abstimmen darf, die zur Zeit noch von gewählten Volksvertretern duchgeführt werden. Vorher haben wir nur das grobe Zerrbild einer Demokratie.
Ob dies jemals zu realisieren ist, sei dahingestellt.

Wir haben die Demokratie ja auch nur deswegen, weil niemand was besseres erfunden hat.

Ich bin ja eigentlich für die alt-griechische Tyrannei. Das bedeutete einfach, dass ein einzelner im Sinne des Volkes entschieden hat. Nur da hätten wir das Problem ob dann nicht wieder so nen Onkel Dolfi ankommt.

Was mir aber seeeeehr gut gefallen hat war der Ansatz in der Tamuli Trillogie von David Eddings. Da gab es einen Staat, der war eigentlich eine Demokratie mit gewählten Volksvertretern. Nur, wenn diese Volksvertreter gewählt wurden, mussten sie ihr gesamtes Hab und Gut dem Staat überschreiben. Am Ende ihrer Amtszeit wurde dann geschaut ob der Staatsschatz gleich geblieben ist, größer wurde, oder geringer wurde. In dem Prozentsatz, in dem sich der Staatsschatz verändert hat wurde dann auch das Eigentum wieder zurück gegeben. Waren diese Volksvertreter gut, haben sie was an ihrer Amtszeit verdient, waren sie schlecht, haben sie halt verloren.

Das wäre auch eine wunderbare Sparmaßnahme, da dann alle freiwillig jegliche Landes und Bundesregierungen verringern, denn keiner würde mehr gerne Abgeordneter werden. Das führte in besagtem Buch auch dazu, dass Leute, die zur Wahl gestellt wurden, wegen Fluchtgefahr verhaftet wurden *gg*
 
Bin ich eigentlich der Einzige, der fest davon überzeugt ist, sollte Deutschland aus der EU austreten ( jaja, jetz komm bitte kein Politikstudent und sag mir, dass sei ja aufgrund dieser und jener Klausel ned möglich ) , Frankreich das erste Land wäre, das direkt dabei wäre? :D

In erster Linie glaube ich mal rein subjektiv, dass dieses EU-Parlament die größte Steuerverschwendungsmaschine ist, die wir überhaupt haben. Was machen die denn da? Die machen Entscheidungen nicht schneller, flexibler oder was weiss ich was, in meinen Augen wird da die Demokratie mehr und mehr zerstört.

Das Volk kann schon keine Eingriffe mehr auf die Entscheidungen unserer eigenen Politiker nehmen, wie soll das denn erst werden, wenn das EU Parlament bestimmen darf, was die Länder zu tun haben?

Meine Meinung: EU abschaffen, spart Geld und einen Binnenmarkt und offene Grenzen kann man auch ohne diktatorische Parlamente haben.

PS: Is wie gesagt eine sehr subjektive meinung, ich lass mir gerne mal von einem EU Abgeordneten ( die ja eigentlich nie dort sind, sondern nur so tun als ob, aber trotzdem kassieren *stammtischphilosphier* ) oder jemandem, der sich damit auskennt, von der Nützlichkeit eines solch instabilen Konstruktes wie der EU überzeugen.
 
@ Heulli

Geschätztenfalls Deutschland würde sich zu diesem Schritt entschliessen, welche Vor-/Nachteile hätte Deutschland zu erwarten?

Gruss, Bea
 
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