Habemus Papam - Wir haben einen Papst

Ich stimme da Space zu. Der Vatikan ist ein unabhängiger und Weltweit anerkannter (Kirchen)Staat, dessen Oberhaupt Ratzinger ist. Damit hat er nach dem Gesetzt keinen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft - also muß er sie abgeben.

Gleiches Recht für alle!

Ich wette, einiger derer, die das als lächerlich oder "typisch deutsch" empfinden, würden anders reagieren, wenn bspw. ein Bush, eine Queen Elizabeht oder ein Mugabe diesbezügluch zur Auswahl stehen.....
 
Meine Meinung dazu ist, das ich das generell lächerlich finde. Mir ist es Wurst ob da nun ein Bush Papst werden würde oder die Queen, er ist Staatsoberhaupt, aber ob er seine Staatsangehörigkeit nun verliert oder nicht, bleibt er für alle immernoch ein deutscher, schließlich wurde er hier geboren. Laut Gesetz ist es vielleicht richtig das er sie verlieren muss, aber der Sinn dahinter ist mir nicht ganz klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er würde ohnehin nur seine Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Er wäre also kein Deutscher Staatsbürger mehr.Ein Deutscher wäre er m.E. immer noch.Denn eine Vatikanische Nationalität gibt es nicht.Nur eine Vatikanische Staatsangehörigkeit.Daher ist das ein Streit um des Kaisers Bart.
Aber das es dem Ex-Terorristen Störbele Recht wäre,dem Papst die Staatsangehörigkeit zu entziehen,das kann ich mir vorstellen.
 
Jedihammer schrieb:
Aber das es dem Ex-Terorristen Störbele Recht wäre,dem Papst die Staatsangehörigkeit zu entziehen,das kann ich mir vorstellen.

Wenn man genau ist, ist er eigentlich eher ein Ex-Terroristenanwalt. ;) Der Anwalt eines Verbrechers ist nicht zwingend ein Verbrecher, immerhin leben wir in einem Rechtstaat wo jeder einen Verteidiger vor Gericht bekommt.
Und es liegt, wenn man sich den Artikel genau durchliest, wohl eher nicht im Interesse Ströbeles dem Papst seine Staatsangehörigkeit zu entziehen, da dies wenn, dann sowieso automatisch passiert.
Im Gegenteil als Katholik - und offenbar Bild-Leser - sorgt er sich lediglich darum ob "wir" noch "Papst" sind.
 
Wie ist das denn mit der doppelten Staatsbürgerschaft? Ist die schon abgeschafft? Es gibt doch viele Menschen, die zwei Pässe haben, z.B: Deutsch-Türken...
 
Iron Fist schrieb:
Wie ist das denn mit der doppelten Staatsbürgerschaft? Ist die schon abgeschafft? Es gibt doch viele Menschen, die zwei Pässe haben, z.B: Deutsch-Türken...


wollt ich gerad auch mal fragen - ich kenn auch einige, die defenetiv zwei Pässe haben.

Es gibt zwar Staaten, die das verbieten, aber D gehört nicht dazu. Sollte der Vatikan das verbieten?

Leider ist der AOL-Link nich mehr abrufbar
 
Nope, in Deutschland gibt es definitv keine doppelte Staatsbürgerschaft (das haben wir der CDU/CSU zu verdanken). Es gab in den letzten Monaten viele Fälle wo sie Türken welche die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatten diese wieder abgenommen haben weil sie auch türkische Staatsbürger blieben.

Diese ganze Aktion vom Ströbele ist übrigens eine (in meinen Augen reichlich billige) Rache an der CDU/CSU welche die geplante dopplte Staatsbürgerschaft gekippt haben.
 
lain schrieb:
Nope, in Deutschland gibt es definitv keine doppelte Staatsbürgerschaft (das haben wir der CDU/CSU zu verdanken). Es gab in den letzten Monaten viele Fälle wo sie Türken welche die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatten diese wieder abgenommen haben weil sie auch türkische Staatsbürger blieben.

ich kenn aber auch leute ir duetschen und englischem Pass, bzw. deutschem und ungarischen Pas.

also, wer kennt sich hier mit Gesetzen aus?
 
Ausländergesetz Par 85 Absatz 1 schrieb:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
...
4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und
...

Und hier die Ausnahmen:

§ 87 Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit



(1) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn

1. das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,

2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,

3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,

4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,

5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder

6. der Ausländer politisch Verfolgter im Sinne von § 51 ist oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wird.

(2) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

(3) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Bundesgebiet in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist.

(4) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.

(5) Erfordert die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit die Volljährigkeit des Ausländers und liegen die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 im übrigen nicht vor, so erhält ein Ausländer, der nach dem Recht seines Heimatstaates noch minderjährig ist, abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 eine Einbürgerungszusicherung.
 
lain schrieb:
Diese ganze Aktion vom Ströbele ist übrigens eine (in meinen Augen reichlich billige) Rache an der CDU/CSU welche die geplante dopplte Staatsbürgerschaft gekippt haben.


Genau so ist es.Ströbele macht sich mit Sicherheit keine Sorgen darüber,das der Papst kein "Deutschér" mehr sein könne,sondern er will nur irgendwie der CSU und dem Papst schaden.
 
Jedihammer schrieb:
Genau so ist es.Ströbele macht sich mit Sicherheit keine Sorgen darüber,das der Papst kein "Deutschér" mehr sein könne,sondern er will nur irgendwie der CSU und dem Papst schaden.

Unsinn. Er ist allerhöchstens schadenfroh, während die CSU sich selbst schadet. Auch das ist ein Unterschied. Als ob Ströbele in der Sache mehr zu sagen hat als seine Meinung, und die auch nur, wenn sie irgendjemand abdruckt.

Desweiteren ist er wie erwähnt selbst Katholik, und als solchem läge ihm sicher nichts ferner, als dem Papst schaden zu wollen. Diese Mutmaßung ist einfach lächerlich.
 
Andere Posts welche sich auf Vermutungen oder die eigene Meinung stützen als lächerlich zu bezeichnen, zeugt von ignoranz und fehlendem Anstand...

Und mal zur doppelten Staatsbürgerschaft: Ich fand es damals richtig diese Idee nicht durchkommen zu lassen. Warum sollte jemand zwei Staatsbürgerschaften haben? Entweder oder. Hop oder Top. Irgendwann sollte man sich entscheiden was man will. Irgendwo hört die Toleranz und das Arschkriechen auch mal auf...
 
Marvel Moon schrieb:
Andere Posts welche sich auf Vermutungen oder die eigene Meinung stützen als lächerlich zu bezeichnen, zeugt von ignoranz und fehlendem Anstand...

Vielleicht hast du recht, ich ziehe "lächerlich" zurück und entscheide mich statt dessen für das Wort "hanebüchen".
Immerhin besteht ja vielleicht die vage Möglichkeit, dass Ströbele tatsächlich "dem Papst schaden" will, auch wenn ich mir das nun beim besten willen nicht vorstellen kann.

Jemanden scheinbar nur aufgrund seiner Parteizugehörigkeit als "Ex-Terroristen" zu bezeichnen, obwohl dieser nie wegen irgendwas verurteilt wurde, ist aber mindestens ebenso ignorant und Anstandslos...
 
Marvel Moon schrieb:
Andere Posts welche sich auf Vermutungen oder die eigene Meinung stützen als lächerlich zu bezeichnen, zeugt von ignoranz und fehlendem Anstand...

Und mal zur doppelten Staatsbürgerschaft: Ich fand es damals richtig diese Idee nicht durchkommen zu lassen. Warum sollte jemand zwei Staatsbürgerschaften haben? Entweder oder. Hop oder Top. Irgendwann sollte man sich entscheiden was man will. Irgendwo hört die Toleranz und das Arschkriechen auch mal auf...

Zum ersten Absatz:Volle Zustimmung!
Zum zweiten Absatz:Noch mehr Zustimmung!
Ob der Papst nun die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht,sein Ursprung hat er ganz sicher hier.Zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen ist sowieso das letzte,dass wir Deutschen immer arschkriechen müssen habe ich ja mitlerweile verstanden,aber irgendwo muss mal schluss sein!
 
Drüsling schrieb:
Unsinn. Er ist allerhöchstens schadenfroh, während die CSU sich selbst schadet. Auch das ist ein Unterschied. Als ob Ströbele in der Sache mehr zu sagen hat als seine Meinung, und die auch nur, wenn sie irgendjemand abdruckt.

Er hat doch wohl die Lawine ins rollen gebracht mit seiner Anfrage an die Bundesregierung.Wäre er besorgt,hätte er einfach seinen Mund gehalten.
Stöbeles Leben ist einfach eine einzige Kritik an Deutschland und er hat bisher alles getan,um diesen Staat zu schaden,und alles,auf was dieser Staat geleistet oder was seine Staatsbürger geleistet haben.Ausser natürlich die Leistungen der APO und der RAF.Man siehe sich seine "Karriere" an.Leute wie Stöbele waren u.a. der Grund,warum die Notstandsgesetze während der Terrorwelle in der BRD erlassen wurden.Man sehe sich seine Arbeit in dem parlamentarischen Kontrollausschuss für die Geheimdienste an.

Drüsling schrieb:
Diese Mutmaßung ist einfach lächerlich.

Gut,meine Meinung(die ich übrigens im Gegensatz zu vielen anderen Usern immer bis aufs letzte Komma begründen kann) ist für Dich lächerlich.Das ist Dein Recht.
Allerdings erinner ich mich an einen bestimmten User,der sich hier in geschichtlichen Dingen ein paar mal lächerlich gemacht hat.
So hat dieser User u.a. doch tatschächlich die USS Housatonic als U-Boot bezeichnet.Und einige Beiträge dieses Users in anderen Threads,die sich mit geschichtlichen Ereignissen befassten,waren dermaßen lächerlich,daß besagter User sogar auf nachdrückliche Nachfrage keine korrekte und befriediegende Antwort geben konnte.Und schon gar keine Nachprüfbare.

Aber eines ist sicher.Besagter User wird irgendwann bestimmt wieder etwas lächerliches von sich geben.Also keine Auslegungssache,sondern etwas,was faktisch einfach lächerlich ist.
Und dann wird ein anderer User da sein,und ihn an Lächerlichkeiten erinnern :mad: :mad: :mad:


Drüsling schrieb:
Jemanden scheinbar nur aufgrund seiner Parteizugehörigkeit als "Ex-Terroristen" zu bezeichnen, obwohl dieser nie wegen irgendwas verurteilt wurde, ist aber mindestens ebenso ignorant und Anstandslos...

Da haben wir doch schon etwas Lächerliches.
Wo habe ich Ströbele wegen seiner Parteizugehörigkeit als Ex-Terrorist bezeichnet.
Im Gegensatz zu Dir,habe ich mich sehr genau mit der Vita des Herrn Ströbele befaßt,auch mit der Zeit,bevor es die Grünen gab.
Aber was erwarte ich von jemanden,der glaubt,seine Oma hätte während einer "Wahl" den Karabiner eines SA-Mannes im Rücken gehabt.


Drüsling schrieb:
, obwohl dieser nie wegen irgendwas verurteilt wurde, ist aber mindestens ebenso ignorant und Anstandslos...


So Herr Lächerlich,ist er das nie ?
Da sehen wir mal,wer hier lächwerlich ist .
Keine Ahnung haben,aber anderen die Ahnung absprechen wollen
Siehe hier :

Diese Tätigkeit brachte Ströbele 1975 eine vorübergehende Inhaftierung und 1982 die Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung ein.

Hier für Dich sogar den Link,für die Landbevölkerung zum nachlesen :
http://biografien.focus.msn.de/templ/te_bio.php?PID=2074&RID=1

Vieleicht solltest es Du,bevor Du anderen Lächerlichkeit vorwirfst den Spruch von Dieter Nuhr beherzigen : WENN MAN KEINE AHNUNG HAT,EINFACH MAL DIE KLAPPE HALTEN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedihammer schrieb:
So hat dieser User u.a. doch tatschächlich die USS Housatonic als U-Boot bezeichnet.Und einige Beiträge dieses Users in anderen Threads,die sich mit geschichtlichen Ereignissen befassten,waren dermaßen lächerlich,daß besagter (...)

Oh mein Gott ich hab zwei Namen verwechselt, wie furchtbar! Und es dann nachher auch noch aufgeklärt als ich es gemerkt hab, und zugegeben dass die Schuld bei mir lag, wenn du mir da tatsächlich einen Strick draus drehen willst, dann viel Spass.

Jedihammer schrieb:
(...)User sogar auf nachdrückliche Nachfrage keine korrekte und befriediegende Antwort geben konnte.Und schon gar keine Nachprüfbare.

Besser als User, die sich so überlegen fühlen dass sie auf ernstgemeinte Nachfragen, die dazu dienen die Sachlage zu klären dann einfach GAR NICHT mehr antworten.

Jedihammer schrieb:
Da haben wir doch schon etwas Lächerliches.
Wo habe ich Ströbele wegen seiner Parteizugehörigkeit als Ex-Terrorist bezeichnet.
Im Gegensatz zu Dir,habe ich mich sehr genau mit der Vita des Herrn Ströbele befaßt,auch mit der Zeit,bevor es die Grünen gab.

Wieder nichts Konkretes. Dann belegs doch mal.

Jedihammer schrieb:
Aber was erwarte ich von jemanden,der glaubt,seine Oma hätte während einer "Wahl" den Karabiner eines SA-Mannes im Rücken gehabt.

Ich hab lediglich geschildert was meine Oma mir erzählt hat, und wollte mittels Leuten die sich damit offenbar auskennen wie dir Licht in die Angelegenheit bringen. Danke das du meine Oma jetzt reinbringst, sie hat ja auch so viel mit Ströbele und dem Papst zu tun.
Genau wie übrigens auch die "Housatonic".

Jedihammer schrieb:
So Herr Lächerlich,ist er das nie ?
Da sehen wir mal,wer hier lächwerlich ist .

Ich hab nicht dich als lächerlich bezeichnet, sondern deine Mutmassung als solche in meinen Augen, was ich dann in meinem nächsten Post auch relativiert habe. Wenn du da nicht unterscheiden kannst, und gleich persönlich werden musst, dann viel Spass.

Jedihammer schrieb:
Vieleicht solltest es Du,bevor Du anderen Lächerlichkeit vorwirfst den Spruch von Dieter Nuhr beherzigen : WENN MAN KEINE AHNUNG HAT,EINFACH MAL DIE KLAPPE HALTEN.

Siehe direkt oben: Gleichfalls!

Landbevölkerung schrieb:
Sein linkspolitisches Engagement blieb nicht ohne Auswirkungen auf die berufliche Praxis: Der Rechtsanwalt trat für drei Jahrzehnte als Verteidiger in politischen Strafverfahren auf. So verteidigte er u.a. 1972-1975 Andreas Baader, der einer der führenden Köpfe der so genannten „Rote Armee Fraktion“ (RAF) war.

Diese Tätigkeit brachte Ströbele 1975 eine vorübergehende Inhaftierung und 1982 die Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung ein.

Wo steht das er ein Ex-Terrorist ist? Welchem Vergehen wegen wurde er inhaftiert? Hat er Steine geworfen? Autos in die Luft gesprengt? Flugzeuge in Hochhäuser geflogen? Das alles kann ich deiner Quelle nicht entnehmen.

Aber lass uns nicht streiten, red nur weiter deinen Kram, ich werd ihn versuchen zu ignorieren so gut es geht.
Schade, dass manche Leute immer gleich persönlich werden müssen, nur weil jemand anderer Meinung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Drüsling schrieb:
Spass.



Besser als User, die sich so überlegen fühlen dass sie auf ernstgemeinte Nachfragen, die dazu dienen die Sachlage zu klären dann einfach GAR NICHT mehr antworten.

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Wo und wann ?



Drüsling schrieb:
Wieder nichts Konkretes. Dann belegs doch mal.



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Ich kann belegen,daß ich Ströbele niemals wegen seiner Parteizugehörigkeit als Ex-Terrorist bezeichnet habe,sondern wegen seiner Vita.Einen Teil seiner Vita hast Du doch in dem von mir genannten Link lesen könnnen.
Du hast per Zitat ausdrücklich auf meine Stellungnahme geantwortet,ich hätte mich mit der Vita des Herrn Stöbele genau befaßt.ich habe dazu geantwortet,in dem ich seine Vorstrafe in Feld geführt habe.Also,welchen Teil des Satzes hast Du nicht verstanden ?
Ich habe seine Vergangenheit und seine Vorstafe belegt.


Drüsling schrieb:
Ich hab lediglich geschildert was meine Oma mir erzählt hat, und wollte mittels Leuten die sich damit offenbar auskennen wie dir Licht in die Angelegenheit bringen. Danke das du meine Oma jetzt reinbringst, sie hat ja auch so viel mit Ströbele und dem Papst zu tun.
Genau wie übrigens auch die "Housatonic".

.

Ich wollte Dir bloß mal vor Augen führen,daß Du der Letzte bist,der anderen Lächlichkeit vorwerfen sollte.
Was übrigens nicht nur mir so vorgekommen ist,sondern Marvel und Crosis ebenfalls.

Drüsling schrieb:
Ich hab nicht dich als lächerlich bezeichnet, sondern deine Mutmassung als solche in meinen Augen, was ich dann in meinem nächsten Post auch relativiert habe. Wenn du da nicht unterscheiden kannst, und gleich persönlich werden musst, dann viel Spass.

.

Du hat mich sehr wohl als Lächerlich bezeichnet,was,wie ich oben geschrieben habe,auch anderen aufgefallen ist.


Drüsling schrieb:
.



Siehe direkt oben: Gleichfalls!

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Wo habe ich iom Bezug auf Herrn Ströbele durch Ahnungslosigkeit geglänzt ?
Im Gegeteil zu Dir,habe ich allesamt meine Behauptungen belegen und begründen können.
Ich habe nicht behauptet,daß Ströbele jemand ist,der
nie wegen irgendwas verurteilt wurde,
Das hast Du von Dir gegeben.
Ich habe Dir bewiesen,daß er sehr wohl für irgendwas verurteilt wurde.

Ich wußte,daß er vorbestraft ist.


Drüsling schrieb:
Wo steht das er ein Ex-Terrorist ist? Welchem Vergehen wegen wurde er inhaftiert? Hat er Steine geworfen? Autos in die Luft gesprengt? Flugzeuge in Hochhäuser geflogen? Das alles kann ich deiner Quelle nicht entnehmen.

.

Bevor man jemanden als Lächerlich bezeichnet,sollte man selber doch zumindest die Kunst des lesens und des Verstehen des Gelesenen beherrschen.

Hier steht doch ganz klar :

Sein linkspolitisches Engagement blieb nicht ohne Auswirkungen auf die berufliche Praxis: Der Rechtsanwalt trat für drei Jahrzehnte als Verteidiger in politischen Strafverfahren auf. So verteidigte er u.a. 1972-1975 Andreas Baader, der einer der führenden Köpfe der so genannten „Rote Armee Fraktion“ (RAF) war.

Diese Tätigkeit brachte Ströbele 1975 eine vorübergehende Inhaftierung und 1982 die Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung ein.

Wiederum meine Frage : Welchen Teil des Satzes hast Du nicht verstanden ?:confused: :confused:
Das dürfte doch selbst ein Baumschüler verstehen,oder ?

Drüsling schrieb:
Schade, dass manche Leute immer gleich persönlich werden müssen, nur weil jemand anderer Meinung ist.


Wie man in den Wald schreit,so schallt es zurück.
Ob Du anderer Meinung bist wie ich,das bleibt Dir belassen.Da habe ich kein Problem damit.
Nur lasse ich mich von einer geschichtlichen Flasche und einem politischen Nullkörper wie Dir nicht als Lächerlich bezeichnen,schon gar nicht,wenn Du,wie ich ja jetzt dargelegt habe,wohl gar nicht weißt,wovon Du fasselst.
DU wurdest persönlich,als Du mir Lächerlichkeit unterstellt hast

Drüsling schrieb:
Aber lass uns nicht streiten, red nur weiter deinen Kram, ich werd ihn versuchen zu ignorieren so gut es geht.
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Ja,nur konnte ich meinen "Kram" im Gegensatz zu Dir begründen und darlegen.

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Zuletzt bearbeitet:
Marvel Moon schrieb:
Und mal zur doppelten Staatsbürgerschaft: Ich fand es damals richtig diese Idee nicht durchkommen zu lassen. Warum sollte jemand zwei Staatsbürgerschaften haben? Entweder oder. Hop oder Top. Irgendwann sollte man sich entscheiden was man will. Irgendwo hört die Toleranz und das Arschkriechen auch mal auf...
Richtig! Ich fide es voll und ganz in Ordnung, dass man sich entscheiden muss, was man sein will. Auch wenn es dann solche Fälle wie den deutsch/vatikanischen Papst gibt. Wenn man in ein anderes Land zieht und die Staatsbürgerschaft annimmt, dann muss man das auch voll und ganz. Und außerdem, dann hat man sich der Kultur auch anzupassen.

Jedihammer schrieb:
Sein linkspolitisches Engagement blieb nicht ohne Auswirkungen auf die berufliche Praxis: Der Rechtsanwalt trat für drei Jahrzehnte als Verteidiger in politischen Strafverfahren auf. So verteidigte er u.a. 1972-1975 Andreas Baader, der einer der führenden Köpfe der so genannten ?Rote Armee Fraktion? (RAF) war.

Diese Tätigkeit brachte Ströbele 1975 eine vorübergehende Inhaftierung und 1982 die Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung ein.
Aha, also wurde Ströbele verurteilt und inhaftiert, da er Andreas Baader verteidigte? Wo bleibt da bitteschön der Rechtsstaa? Die Aussage kann nicht ganz richitg sein!;)
 
Iron Fist schrieb:
Aha, also wurde Ströbele verurteilt und inhaftiert, da er Andreas Baader verteidigte? Wo bleibt da bitteschön der Rechtsstaa? Die Aussage kann nicht ganz richitg sein!;)

Seltsam nur,daß dieser Terrorist dies auf seiner eigenen Momepage selber bestättigt:rolleyes:
 
tatsächlich.
Auf Stöbeles Homepage steht:

1980 Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung wegen meines Einsatzes als Verteidiger für die Gefangenen aus der RAF in den Jahren 1970 bis 1975

Mmmmm.. das ist doch eigentlich keine Straftat. Hat der vielleicht damals in Stammheim linke Dinger abgezogen? Z.b die Kamera eingeschmuggelt oder schlimmeres.
Oder etwa wegen der Behauptung die RAF Gefangenen werden einer Isolationsfolter unterzogen.

mfg
colonelveers
 
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