Original geschrieben von Astral ¯||¯
Solche Gesetze sind ja absolut lächerlich! Und zudem widersprechen sie der Verfassung. Nämlich der Kunstfreiheit.
Also ich kann dir sagen, daß der Jugendschutz in der Verfassung einen höheren Stellwert hat als die Kunst.
Eim Grundrecht darf eben dann ausgeübt werden, solange es nicht andere Grundrechtsträger oder höherrangige Grundrechte verletzt.
Und Schutz von Kindern und Jugendlichen ist weitaus höher einzustufen als Kunst.
Und je nachdem welchen Kunstbegriff du zur Deutung vorlegst, sind gewisse Dinge ratz fatz durch das Raster gerutscht und fallen nicht unter Kunst.