Ich bin Bayer und muss sagen, dass ich nichts dagegen hätte, aus Dtl. auszutreten. Aber die Franken würden dann aus Bayern austreten wollen. (War nur Spaß, ich würde nie wollen, dass wir aus Dtl. austreten).
Auch ginge dies nicht (das hat zwar jetzt mit SW nichts zu tun, ist aber interessant). Bayern KANN nicht aus der BRD austreten! Es gibt nämlich ein so genanntes "Sezessionsgesetz", das den deutschen Bundesländern verbietet, aus der Bundesrepbulik Deutschland auszutreten. Das heißt, würde Bayern darauf bestehen, selbständig zu werden, wäre dies ein Verstoß gegen einen völkerrechtlich anerkannten Vertrag - dies würde dazu führen, dass die BRD berechtigt wäre, Bayern mit kriegerischen Mitteln von der Abspaltung abzuhalten. Eintreten darf jeder: 1957 ist das Saarland beigetreten, 1990 die fünf "neuen", austreten darf keiner. Es gibt zwar auch Ausnahmeregelungen, z. B. im Kriegsfall. D. h. würde der 3. Weltkrieg ausbrechen, würde die BRD automatisch von einem Bundesstaat in einen Staatenbund umgewandelt - dann wären die Länder selbständig; das wurde damals so beschlossen, weil man verhindern wollte, dass jemals wieder ganz Dtl. in einem Weltkrieg kämpft. In einem "normalen" Krieg gilt das nicht - und ob diese Weltkriegsklausel noch besteht, weiß ich nicht.
Aber: Die Länder haben sowieso große Selbständigkeit: Bayern z. B. hat eine eigene Nationalhymne, eine eigene Fahne (sogar zwei: Rautenmusterfahne und nur weiß-blau), eine Verfassung, eine Regierung, usw. Es gibt auch Länder, die unabhängiger sind, als andere, z. B. eben Bayern, weil Bayern, mit Sachsen und Thüringen, ein Freistaat, d. h. Republik, ist.
Die Selbständigkeit ist aber eingeschränkt durch z. B. den Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG). Dieser Grundsatz schränkt viel ein: So gibt es z. B. nach Art. 21 der Hessischen Verfassung in dem Land sogar noch die Todesstrafe: "Ist jemannd einer strafbaren Handlung für schulddig befunden worden, so können ihm aufgrund der Strafgesetze ... Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden." Steht wortwörtlich noch heute so drinn! In Bayern gab es nach Art. 47 Bay. Verf. die Todesstrafe bis 1998!
Naja. Das war jetzt weg von SW und hin zur Landespolitik, aber da das vorher sooft angesprochen wurde, war es doch ganz interessant.