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Original geschrieben von CK-2587
@Jedihammer
Gott sei Dank muss man in unserem Rechtsstaat immer noch die SCHULD beweisen und nicht wie in anderen Ländern die Unschuld... insofern ist deine Anschuldigung der Beihilfe zum Mord rechtlich nicht zu stützen.
Original geschrieben von Jedihammer
Rechtlich leider nicht,da gebe ich Dir Recht.
Aber dieser Mann nannte die RAF "Genossen im Untergrund",warf Brandbomben auf Polizisten,und lebte mit RAF-Terroristen unter einem Dach.
Und er wußte nichts von dem Mord an Karry ?
Wer`s glaubt wird selig.
Original geschrieben von Gandalf der Weiße
Wenn ihn aber keine Schuld nachgewiesen werden kann, ist es etwas blöd ihn als Helfer zu beschuldigen oder weißt du mehr als das Gericht?
Außerdem ist es alles andere als schlecht, dass die Schuld bewiesen sein muss. Finde ich zumindest und fast jeder normal denkende auch.
Original geschrieben von Gandalf der Weiße
Mhh, wenn das so ist. Aber frei-gesprochen ist nun mal freigesprochen.
Original geschrieben von Jedihammer
Genau das sehe ich anderst.
Lieber einen Unschuldigen zuviel verurteilt,als einen Schuldigen laufen lassen.
Original geschrieben von Beatrice Furrer
@ Gandalf
Im Prinzip teile ich deine Meinung. Aber wenn man sich den Hamburger Terror-Prozess in Erinnerung ruft und nunmher zur Kenntnis nehmen muss, dass der vermeintliche Terrorist Abdelghani Mzoudi nicht für seine mehr oder weniger klar erwiesene aber leider nicht ausreichlich bewiesene Mittäterschaft zur Verantwortung gezogen werden kann, muss man sich schon fragen, in was für einem Rechtstaat das deutsche Volk lebt.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich Abdelghani Mzoudi mächtig ab der deutschen Justiz ins Fäuschen lacht.
mfg
Bea
Original geschrieben von Crimson
Das sagst Du aber auch nur solange, bis es Dich selbst oder eine Dir nahestehende Person erwischt. Beklagst Du nicht in einem anderen Thread die Tatsache, wie leicht es z.B. für die Springer-Presse ist, Leute (vorsetzlich) zu ruinieren und in aller Öffentlichkeit in die Enge zu treiben?
Es ist doch jetzt schon so, daß man jemanden nur lange genug mit Dreck bewerfen muß; irgendwas bleibt bestimmt hängen und eine sensationsgeile Öffentlichkeit hat ihr nächstes "Opfer". Mit dieser von Dir geäußerten Rechtsauffassung wäre dem Denunziantentum in diesem Land (mal wieder) Tor und Tür geöffnet.
C.
Original geschrieben von CK-2587
[B
.
Außerdem, was würde mir (ich beantworte diese Frage jetzt einfach mal für mich) die Bestrafung des Täters bringen, schließlich besteht auch so keine Chance, das "Liebste auf der Welt" zurückzubekommen? [/B]
Original geschrieben von Jedihammer
Es ist ja wohl ein Unterschied,ob die Springerpresse jemanden
aufgrund von haltlosen Dingen ruinieren will,alleine aus der Tatsache,daß er ihr nicht genehm ist,oder ob ein begründeter Verdacht besteht.
Aber jetzt frage ich Dich :
Das Liebste auf der Welt wird Dir genommen.Es gibt nur zwei Leute,die es gewesen sein können,aber man kann es keinem der beiden Leute beweisen.
Wäre es Dir lieber,der Schuldige endkommt,bevor ein Unschuldiger
bestraft wird ? Oder wäre es Dir lieber,Du weißt,daß zwar ein Unschuldiger bestraft wird,aber Du hast die Gewißheit,daß der Schuldige auch bestraft wurde ?
Original geschrieben von Jedihammer
ÄH,verstehe ich Dich jetzt richtig,Dir wäre es egal,ob der Täter bestraft werden würde oder nicht,da man die Tat ohnehin nicht rückgänig machen könnte ?
Sorry, aber so hört sich das an.