PSW und Urheberrecht

Wenn ein Unternehmen mit Sitz in den USA damit droht, dass Leute möglicherweise bald ihre Arbeit verlieren oder wenigstens ihre Einnahmen sinken werden, wenn sie nicht massiv gegen eine geplante EU-Richtlinie mobil machen, dann geht das schon in dieselbe Richtung wie 'ne pauschale Verunglimpfung von Demonstranten.

Naja, man macht ja auch gegen eine Richtlinie mobil, die auch von Datenschützern und Urheberrechtlern massiv kritisiert wurde. Da ist der Druck von einem US-Konzern auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn Datenschützer (von UN und Bundesregierung) oder führende europäische Institute für Urheberrecht offene Briefe schreiben und vor dieser Richtlinie warnen, weil es "wissenschaftlicher Konsens*" ist dass einige Artikel so nicht verabschiedet werden dürfen.
Kurzum, die Kritik und die Proteste sind alleine schon durch inhaltliche Evaluation der Richtlinie substantiiert. Daher verbietet sich das herabwürdigende Verhalten gegenüber der Proteste sowieso.

*https://www.create.ac.uk/wp-content/uploads/2017/02/OpenLetter_EU_Copyright_Reform_24_02_2017.pdf
 
Du glaubst doch nicht, dass der Protest gegen die Richtlinie, ohne Googles 'Intervention', derartige Ausmaße angenommen hätte. Das war alles andere als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Das ist traurig genug. Von daher ist es eine Win-Win-Situation, weil die Richtlinie dadurch die Aufmerksamkeit bekommen hat die sie verdient hat.
Zumal die "Intervention" von Google ein Blogpost war, der so ziemlich die Bedenken geteilt hat, die auch Urheberrechtsexperten in den Offenen Briefen geteilt haben.
 
Das klingt jetzt auch ganz schön pauschalusierend, als ob nun jemand der Videos für YouTube macht nicht für sein Geld arbeite würde, nur weil es eben kein Beruf mit festen Arbeitszeiten ist, bedeutet ja nicht das die großen YouTuber den ganzen Tag nichts machen und sich nur für eine Stunde am Tag vor die Kamera setzen.

Es bedeutet aber auch nicht, dass es da keine Horden von Leuten gibt, die massenweise Katzenvideos zusammenklauen, mittels Adobe Premiere neu zusammenschneiden und als "Cat Derping Compilation - July 2019" abspeichern und hochladen. Auf YT läuft so Zeugs dann mmer schön mit 5 bis 8 Werbespots auf 30 Minuten.

Es geht nicht um die ganzen Coldmirrors und leFloids, sondern um die Deppen, die Videos klauen und damit Geld verdienen. Massenweise. Geschäftsmäßig. Und dabei verdient Youtube auch noch kräftig mit.

Die Methodik für kleine Content-Diebe: https://discountfixer.com/youtube-revenue-machine-course-review/
 
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Das Argument sehe ich ein, aber die neue Reform hilft da jetzt auch nicht wirklich, sofern YouTube dann nicht jedes neue originale Video in den Copyright Filter aufnimmt, und dann bei Reupload dann die Gewinne mit den eigentlichen Urheber teilt.
Dazu müsste der Urheber des lustigen Katzenvideos aber A.) das Video auch als erster auf YouTube hochladen, und B.) sowas dann auch vor dem Upload zustimmen. Und dann können die großen Diebe dieser Compilations ja ins leere schauen.

Ich sehe aber nicht ob bei sowas die Urheberrechtsreform hilft. Wobei es ja auch fraglich ist ob bei Haustiervideos überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht wird, da ja jeder die Kamera auf sein Haustier richten kann, selbiges auch bei Festinstalation von CTV Kameras, und Crash Cams die man auch öfters bei Unfallvideos und Fails ect. sieht. Gibt es da schon Urteile vom BGH für sowas? (Wobei letzteres eher ausländische Videos betrifft, da bei uns ja auch noch das persönlichkeitsrecht gibt, und man sein Bild nicht unerlaubt veröffentlichen darf, wie etwa seinerzeit "The Star Wars Kid".)
Ich kenne in Bezug auf die Schöpfungshöhe & Urheberrecht nur ein Urteil von 2013, und da ging es um Pornographie, und da stellte der LG München fest das diese nicht Schützenswert ist.
https://online.ruw.de/suche/kur/Die...e-steht-es-u-f2e5ec8e1d81cc93407deb6669c9db77

Und wenn ich mir hier so die Beispiele zu §2 UrhG durchlese, glaube ich nicht das solche Haustiervideos, oder Überwachungskamera Videos Schützenswert sind.
Aber laut §4UrhG könnten solche Sammlungen, oder Collagen potenziell wiederum Schützenswert sein, was ich jetzt auch irgendwie ganz interessant finde.
Ich bin halt kein Jurist, aber ein Urteil dazu würde mich jetzt wirklich mal brennend interessieren. Wobei laut LG München das Hochladen einer Sammlung an Bildern einer Ausstellung auf Facebook eine ziemlich klare Urheberrechtsverletzung zu sein scheint.
http://www.gesetze-bayern.de/Conten...-N-6538?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
 
Was auch anscheinend immer wieder gerne vergessen wird: Die meisten Gegner dieser Urheberrechtsreform sind nicht gegen eine Urheberrechtsreform als solches. Alle Quellen, die ich in den letzten Wochen dazu lesen und sehen konnte waren sich einig, dass eine Reform kommen muss. Viele haben sogar Alternativen ins Spiel gebracht.

Es geht hier im Grunde nur um die spezielle Ausgestaltung der jetzigen Reform, die den Anschein hat, sie wurde von Leuten entwickelt, die massiv eigene Interessen verfolgen oder keine Ahnung haben, wie dieses seltsame Internet funktioniert.
 
Es bedeutet aber auch nicht, dass es da keine Horden von Leuten gibt, die massenweise Katzenvideos zusammenklauen, mittels Adobe Premiere neu zusammenschneiden und als "Cat Derping Compilation - July 2019" abspeichern und hochladen. Auf YT läuft so Zeugs dann mmer schön mit 5 bis 8 Werbespots auf 30 Minuten.

Es geht nicht um die ganzen Coldmirrors und leFloids, sondern um die Deppen, die Videos klauen und damit Geld verdienen. Massenweise. Geschäftsmäßig. Und dabei verdient Youtube auch noch kräftig mit.

Die Methodik für kleine Content-Diebe: https://discountfixer.com/youtube-revenue-machine-course-review/

Das trifft halt aber auch zum Beispiel Filmanalysechannel wie diesen hier. Der verwendet natürlich haufenweise gecopyrightetes Material, dass aber ganz klar fair use und dem Zitatrecht unterliegt. Dass Katzenvideochannel dann vermutlich nicht im Filter landen hat ja schon @Mad Blacklord dargelegt, im Gegensatz dürften die in diesem speziellen Video gezeigten Video definitiv entsprechend geschützt sein.
 
Und wenn ich mir hier so die Beispiele zu §2 UrhG durchlese, glaube ich nicht das solche Haustiervideos, oder Überwachungskamera Videos Schützenswert sind.

Netter Versuch. Zu den Lichtbildwerken gehören selbstverständlich auch Videoclips und Fotos von Haustieren. Sobald da irgendwas Interessantes zu sehen ist, kann man regelmäßig davon ausgehen, dass eine solche Aufnahme absichtlich* entstanden ist.

*Absicht = geistige Leistung des Schöpfers, also ein Ausdruck der Persönlichkeit des Schöpfers.
 
In der oben verlinkten PDF steht halt auch "eigene geistige Schöpfung des Urhebers, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck gebracht wird".
Ebenso wichtig aber auch Individualität "wodurch sich das Werk von der Masse des Alltäglichen, Handwerksgemäßen, Banalem abhebt "

Das ist eine sehr weite Definition, die ich auch absolut in Ordnung und nötig finde, nur muss mir mal jemand den Unterschied erklären warum das Abbilden der Haustiere beim spielen, essen, liegen im Alltag, ect. Schützenswert sein soll, das abbilden von einem selbst oder Partner bei sexuellen Handlungen in profaner weißer aber nicht.
Irgendwie sehe ich da schon einen gewissen Doppelstandart. Und das ganze ist schon etwas komplexer wie ich finde.
 
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