Tagespolitik allgemein

Mir ist zwar IIRC bekannt, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht in jedem Fall gilt! Allerdings wäre hier generell - oder auch speziell in diesem Fall - interessant zu wissen, in wiefern es orts- oder auch gruppierungsgebundene Einschärkungen gibt und...

Im Prinzip ist es schon mal mindestens fragwürdig, hier direkt Versammlungsfreiheit in den Raum zu schreien, denn in Artikel 8 GG heißt es im zweiten Absatz: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.. Da die meisten S21-Gegner nicht in der Kneipe an der Ecke gegen den neuen Bahnhof gemosert haben, sondern vor dem Baugelände, gilt schon mal das Versammlungsgesetz. Punkt eins.

Punkt zwei. Artikel 8 GG garantiert das Recht auf freie Versammlung nur, wenn diese Versammlungen friedlich und ohne Waffen ablaufen. Und friedlich kann man das, was in Stuttgart abgegangen ist, nun bei weitem nicht nennen. Allein diese verrückten Baumschmuser, die Bauzäune eingerissen haben, um auf das Gelände zu kommen, dürften die Eigenschaft friedlich nicht mehr erfüllt haben.

...Müsste nicht eigtl. auch für den "Einsatz Wasserwerfern und Schlagstöcken durch Angehörige und Beamte der offiziell zulässigen Exekutivbehörden" ein Gebot der "Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes" gelten? :confused:

Was wäre denn ein milderes Mittel gewesen? Lieb bitten, ob die Herren und Damen Ökofaschisten sich bitte hinwegbegeben würden? Die eingesetzten Mittel der Polizei waren nunmal die mildesten, verfügbaren Mittel und darum durfte die Polizei diese auch einsetzen.
 
Ich versteh ja die Baden Württemberger nicht ganz. Ich dachte man hat die Grünen gewählt um S21 zu stoppen.
Und jetzt ist man auf mal dafür? :confused:

Nicht wirklich. Da CDU, FDP und SPD für S21 sind/waren haben über 2/3 der Wahlberechtigten Parteien gewählt die den Bahnhofsbau begrüßen. Für das Erstarken der Grünen waren in erster Linie Fukushima und die Unzufriedenheit gegenüber Stefan Mappus verantwortlich.
 
Eine kurze Frage hätte ich mal :

Eben in der Tagesschau forderte Herr Stroebele aufgrund der Verhaftung von Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben im Zusammenhang mit den Mördern aus Zwickau ein zwingendes NPD-Verbot.
Da der Ex-NPD-Funktionär im Verdacht steht die Mörder unterstützt zu haben müsse die NPD verboten werden.
Herr Wohlleben ist im Moment nur Verdächtigt,für ihn gilt auch die Unschuldsvermutung(die ja ach so großes Gewicht in der demokratischen Rechtsordnung hat).
Er ist im Moment weder angeklagt noch verurteilt eine terroristische Organisation unterstützt zu haben. Laut den Prinzipien der Rechtsordung der BRD ist der Herr Wohlleben unschuldig.
Herr Stroebele leitet aus der Tasache daß Herr Wohlleben ein ehemaliges(führendes ? ) Mitglied der NPD war ein zwingendes NPD-Verbot ab.
Wie gesagt, wegen eines Mannes der bisher noch in dieser Sache als unschuldig zu gelten hat und für den auch die Unschuldsvermutung gilt.

Hans Christian Stroebel nun selber ist ein rechtlich verurteilter Unterstützer der RAF und führendes Mitglied der GRÜNEN. Wenn ich seinen Worten folge müßten wir dann nicht auch die GRÜNEN verbieten ?:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hans Christian Stroebel nun selber ist ein rechtlich verurteilter Unterstützer der RAF und führendes Mitglied der GRÜNEN. Wenn ich seinen Worten folge müßten wir dann nicht auch die GRÜNEN verbieten ?:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Der Herr ist nicht ganz richtig im Oberstübchen. Vor einer Woche, hat seine Frau in seinem Beisein, ein paar Jungen angezeigt, die mit einer Futterschleuder Köder für Fische ausgelegt haben und Frau Stroebel mit einem solchen Köder trafen - im Angelrevier ihres Angelvereins. Betreffender Teil des Sees war für Schwimmer gesperrt. Herr Stroebel und seine holde Maid schwammen dort trotzdem.

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Zu deiner Frage: im Prinzip kann man eine Partei verbieten, wenn das Verhalten ihrer Mitglieder darauf hindeutet, dass die Partei das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen/abzuschaffen. Allerdings, und da ist deine Schlussfolgerung ganz richtig: dazu müsste im vorliegenden Fall, der Herr Wohlleben erst einmal rechtskräftig verurteilt sein - und selbst dann, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht nur wegen einer Person, die gesamte Partei verbietet.

Was nicht heißen soll, dass ein Verbot der NPD nicht durchsetzbar wäre. Ich rede hier nur vom konkreten Fall.
 
Eben in der Tagesschau forderte Herr Stroebele aufgrund der Verhaftung von Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben im Zusammenhang mit den Mördern aus Zwickau ein zwingendes NPD-Verbot.
Da der Ex-NPD-Funktionär im Verdacht steht die Mörder unterstützt zu haben müsse die NPD verboten werden.

Er hat das so gesagt? Das einzige was ich dazu finde ist, dass wenn sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen sollten, dann....

Hans Christian Stroebel nun selber ist ein rechtlich verurteilter Unterstützer der RAF und führendes Mitglied der GRÜNEN. Wenn ich seinen Worten folge müßten wir dann nicht auch die GRÜNEN verbieten ?

Wenn Stroebele dem ADAC beitritt, willste die dann auch verbieten? ;)
 
Wie ich jetzt erfahren habe, haben unter anderem die Niederlande und Frankreich ebenfalls Ihre Botschafter aus dem Iran abgezogen. Es scheint so dass die Internationale Gemeinschaft jetzt ernst macht und den Iran nicht nur wirtschaftlich sondern auch diplomatisch isoliert.

Meine Vermutung war von Anfang an, dass die Erstürmung der Botschaft nur inszeniert war und es scheint sich jetzt auch zu bewahrheiten. Der britische Aussenminister hat ja auch deutlichste Worte dafür gefunden, was er von der Entschuldigung der iranischen Regierung hält. Ist ja auch zu läscherlich anzunehmen, dass ein Regime wie der Iran es nicht schaffen sollte eine Botschaft zu schützen wo er doch sonst sein eigenes Volk bei jeder Gelegenheit zusammenknüppeln oder -schießen lässt. :rolleyes:

Die britische Sanktion dass britische Banken keine Geschäfte mehr mit iranischen Banken machen dürfen hat wohl die Mullahs so aufgeschreckt wie es keine andere Massnahme geschafft hat. Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit dir gröbste Keule der Sanktionen jetzt auch von anderen Staaten gegen den Iran zu ziehen: die Abschottung des Landes von allen internationalen Finanzmärkten. Was mit einem Land passiert das nicht mehr an den Finanzmärkten teilnehmen kann erfahren wir grade in Europa schmerzlich. Der Iran wäre inerhalb kürzester Zeit bankrott und damit auch das Regime am Ende. Verstehe gar nicht was die internationale Gemeinschaft noch zögern lässt.
 
...in Artikel 8 GG heißt es im zweiten Absatz: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.. Da die meisten S21-Gegner nicht in der Kneipe an der Ecke gegen den neuen Bahnhof gemosert haben, sondern vor dem Baugelände, gilt schon mal das Versammlungsgesetz (...)
Artikel 8 GG garantiert das Recht auf freie Versammlung nur, wenn diese Versammlungen friedlich und ohne Waffen ablaufen (...)
Lieb bitten, ob die Herren und Damen Ökofaschisten sich bitte hinwegbegeben würden? Die eingesetzten Mittel der Polizei waren nunmal die mildesten, verfügbaren Mittel und darum durfte die Polizei diese auch einsetzen.
Da ich kein Jurist bin, kann ich nur einmal wieder mehr Danke für Deine Einlassungen dazu sagen. :)
Das allerdings hinter meinen Fragestellungen sich noch eine weitere Intention verbirgt, wird wahrscheinlich nicht verwundern.
In sofern gibt es bei solchen Geschichten wie eben entsprechenden Demonstrationen hierbei immer eine ganze Reihe an Subgruppen, die entweder entgegen dem Gesetz oder mit ihm zu Opfern oder auch zu Tätern werden. Und diese gibt es dabei i. d. R. und wohlgemerkt auf beiden Seiten der prinzipiellen Zweiparteilichkeit solcher Demonstrationskonstrukte.

Oder um es zu konkretisieren:
IMHO und AFAIK haben wir - ob nun in Rechtstheorie oder interpretatorischer bzw. angewendeter Rechtspraxis - eine all zu starke Verlagerung und Wertigkeit des Schutzes an Sachen und Dingen (auch oder vor allem unabhängig von Sachen und Dingen, welche beispielsweise eine volks- oder verfassungsseelenimmanente schutzwürdige Wertigkeit besitzen), denn diese ist in sofern höher, als dass von rechts- bzw. gesetzwegen hierbei nicht wenig häufig in der Praxis gar der Schutz des Dings oder einer Sache schwerer wiegen, als Leib, Seele oder Geist im Sinne der Meinung einer Gruppe an Bürgern bzw. Personen bestimmter variabler Größe.
In sofern gilt für mich einfach nach wie vor die recht simple Logik, dass ein "nieder gerissener Zaun" niemals mehr, sondern gar eher weniger Wert sein kann, muss und sollte, als ein "verletzter Mensch" an sich. Die Realität abgewandter Rechts- bzw. Exekutivgesetzpraxis sieht indes jedoch wie gesagt anders aus.
Dieses Verhältnis verstehe ich meinerseits jedenfalls nicht als "Verhältnismäßigkeit oder verhältnismäßige Zulässigkeit an Mitteleinsatzes".
Damit meine ich wahrlich somit nicht, dass Polizisten bzw. Polizeistreitkräfte sich nicht schützen sollen dürfen. Doch im Hinblick auf die "verhältnismäßige Anwendbarkeit entsprechender Mittel" gibt es immer eine IMO recht eindeutige Unterscheidung zwischen offensiv oder defensiv verwendbaren Mitteln. In sofern - die Polizei besitzt grundsätzlich DURCHAUS die entsprechende Ausrüstung, sich selbst schützen zu können - und das gar weitaus effektiver, als z. B. Demonstranten.
Und ebenso wenig können die Demonstranten in Umstand der Demonstrationsgruppe insgesamt etwas dafür, dass hier mglw. Polizeistreitkräfte mit unzureichender Defensiv-Ausrüstung - oder unzureichender Ausrüstung an sich - angerückt sind.
Auch ich bin wahrlich kein Freund von dem mir durchaus bekannten Demonstrationstypus, den man als "Jau, jetzt hau ich mir noch ein paar Bier in die Birne und eine Pulle Korn, nehme ein paar Pflastersteine mit und dann geht es ab..."-Typen bezeichnen kann, denn solche Typen sorgen neben den erhöhten Verletzungsrisiko wohlgemerkt letztlich auf beiden Seiten dafür, dass zudem auch noch der thematische Demonstrationsgrund untergraben und ad absurdum geführt wird.
In sofern bin ich der Ansicht, dass solche Typen eindeutig in den Bau gehören - oder zumindest nicht auf eine ernst zu nehmende und gemeinte Demonstration, da sie deren Atmosphäre vergiften.

Nichts desto trotz stimmt für mich aber letztlich auch das Verhältnis zwischen dem Recht des/r Polizisten auf das Hochkochen von Emotionen und dem "Nerven-zeigen" zu dem Demonstranten nicht - eher sogar im Gegenteil. Der Demonstrant darf sich eigtl. nicht einmal emotional verfärbte "verbale Missgriffe" erlauben - von etwaigen von ihm ausgehenden "Rangeleien" oder "emotional eher versehentlichen Schubsern" einmal ganz abgesehen. Während solche "Möchte-gern-Attacken" gerne im Nachhinein als genau letzteres ausgelegt werden - was natürlich auch gerade dann so seinen Rechtfertigungsgrund in den Medien bekräftigt, wenn die Atmosphäre "mal wieder irgendwie eskaliert ist" - waren entsprechende Aktionen seitens der Polizisten dann natürlich nur Reaktionen.

"Lieb bitten" oder ähnliche Formulierungen finde ich hierbei allerdings ebenfalls fehl am Platz - und das wohlgemerkt EBENFALLS auf beiden Seiten der Zweiparteilichkeit!!! Darüber hinaus weißt Du so gut wie ich, dass in den meisten Praxisfällen auf beiden Seiten hier wohl kaum von "lieb bitten" gesprochen werden kann, obwohl der ideelle Grundgedanke dabei vielleicht gar nicht einmal schlecht wäre (Vielleicht macht dann am Ende gar die Polizei bei den Demonstranten mit??? :D)
Aber zurück zur Sache! -Ausdrücke wie "Öko-Faschos" sind hierbei ebenso wenig hilfreich, weil unklar ist, wie viele der dortigen Demonstranten tatsächlich im Sinne des Endteils der Bezeichnung "Fascho" diese dann tatsächlich verdient hätten - ganz zu schweigen davon, ob es sich bei diesem Anteil gar um die Mehrheit der Demonstranten gehandelt hat. Wie gesagt - für mich ist das inzwischen all zu typisch für eine gewisse Haltung in der Öffentlichkeit dazu, was dabei durch die Medien auch noch weitgehend mitgetragen wird. Es ist ja dann klar, dass es IMMER gleich die ganze Menge an Demonstranten war, welche die "böse, bösen Gewaltbereiten oder gar faschistisch Motivierten" waren.

EINFACH ist für mich bzw. in meinen Augen jedenfalls der Unterschied zwischen Wahrheit, Realität sowie deren facettenartiger, fragmentarischer und ausschnitthafter Abbildung in den Medien ABSOLUT GAR NICHTS - sondern im Gegenteil weitaus komplexer! Doch davon erfährt man in der Reegel eher weniger, wenn man nicht selbst vor Ort dabei war. Und selbst dann kommt es noch darauf an, von welcher der beteiligten Seiten man sich hier berichten ließe.
Mir, der ich nun einmal nicht da irgendwo dabei war, fällt indes zumindest erst einmal eines auf:
Ich kenne mich zwar noch weniger mit den rechtsverbindlichen Pflichten aus, an die sich ein Polizist zu halten hat. Aber ob ich mir nun Artikel wie z. B. den 8er im GG oder § 15 S. 3 VersG anschaue - alle diese Artikel- bzw. Gesetzstexte beziehen sich ordnend bzw. rahmenrechtsgebend und Liberalitäten des deutschen Bundesbürgers im Sinne des Demonstranten bzw. "sich versammelnden oder versammlungsbereiten Bundesbürgers" einschränkend oder gar rechte-(auf)-lösend.
Sie richten sich also eindeutig AN oder ggf. GEGEN den Demonstranten, Bürger oder Menschen. ;)

... Art. 8 (GG)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden...

Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vom 23. Mai 1949
 
In sofern gilt für mich einfach nach wie vor die recht simple Logik, dass ein "nieder gerissener Zaun" niemals mehr, sondern gar eher weniger Wert sein kann, muss und sollte, als ein "verletzter Mensch" an sich. Die Realität abgewandter Rechts- bzw. Exekutivgesetzpraxis sieht indes jedoch wie gesagt anders aus.

Niedergerissene Zäune waren in meiner Ausführung nur als Indiz dafür gemeint, dass eine Demonstration bzw. Versammlung nicht mehr friedlich verlief. Damit verstießen betreffende "Wutbürger", oder Demonstranten eben gegen geltendes Recht. Die Polizei hat ab diesem Moment das Recht und vor allem die Pflicht, diese Versammlung aufzulösen. Mir ist persönlich auch nicht bekannt, dass die Polizei z.B Kundgebungen vor dem Stuttgarter Rathaus gewaltsam aufgelöst hat, dort wurde schließlich friedlich demonstriert.

Ich stimme dir weiter gerne zu, dass ein Menschenleben immer mehr zählt, als ein Gegenstand/ein Ding/eine Sache und sei dieser Gegenstand/dieses Ding/diese Sache noch so teuer. Aber, das tut zumindest hier, nichts zur Sache. Die Baumschützer/Wutbürger/Ökofaschisten wurden hier nicht gewaltsam aufgehalten bzw. entfernt, weil sie den wertvollen Zaun eingerissen haben, sondern, weil sie gegen Gesetze verstoßen haben und zwar gegen das Versammlungsgesetz, sowie gegen das Strafrecht, denn Landfriedensbruch war das mit Sicherheit auch (Hausrecht der Bahn etc.). Die Polizei musste in diesem Fall also dafür sorgen, dass das endet.

Und hiermit kommen wir wieder zum mildesten, geeigneten Mittel: die Demonstranten wären sicherlich nicht nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei von der Baustelle verschwunden. Also, kann die Polizei zur Durchsetzung ihrer Aufgabe Mittel des unmittelbaren Zwangs anwenden - und dazu gehören eben auch der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern.

Ausdrücke wie "Öko-Faschos" sind hierbei ebenso wenig hilfreich, weil unklar ist, wie viele der dortigen Demonstranten tatsächlich im Sinne des Endteils der Bezeichnung "Fascho" diese dann tatsächlich verdient hätten - ganz zu schweigen davon, ob es sich bei diesem Anteil gar um die Mehrheit der Demonstranten gehandelt hat.

Da ich hier ja als privater Mensch diskutiere, kann ich mir solche Wertungen, wie sie das Wort Ökofaschist ja auch impliziert, durchaus erlauben. Den Wink mit den Grundrechten brauche ich ja nicht machen, oder? :D

EINFACH ist für mich bzw. in meinen Augen jedenfalls der Unterschied zwischen Wahrheit, Realität sowie deren facettenartiger, fragmentarischer und ausschnitthafter Abbildung in den Medien ABSOLUT GAR NICHTS - sondern im Gegenteil weitaus komplexer! Doch davon erfährt man in der Reegel eher weniger, wenn man nicht selbst vor Ort dabei war. Und selbst dann kommt es noch darauf an, von welcher der beteiligten Seiten man sich hier berichten ließe.

Nichtsdestotrotz werden Polizei und Behörden in Stuttgart nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben. Das Problem ist, dass viele Demonstranten sich hinter einem Halbwissen verstecken und dann tatsächlich der Meinung sind, im Recht zu sein. Ja, es gilt das Recht auf Versammlungsfreiheit, aber unter freiem Himmel wird dies durch das Versammlungsgesetz eingeschränkt - das vergessen viele bzw. wissen sie es gar nicht. Und dann ist der Schrei der durch die Medien und die Bevölkerung geht, eben groß. Der Buhmann ist in diesem Fall dann meistens die böse, böse Polizei.

Mir, der ich nun einmal nicht da irgendwo dabei war, fällt indes zumindest erst einmal eines auf:
Ich kenne mich zwar noch weniger mit den rechtsverbindlichen Pflichten aus, an die sich ein Polizist zu halten hat. Aber ob ich mir nun Artikel wie z. B. den 8er im GG oder § 15 S. 3 VersG anschaue - alle diese Artikel- bzw. Gesetzstexte beziehen sich ordnend bzw. rahmenrechtsgebend und Liberalitäten des deutschen Bundesbürgers im Sinne des Demonstranten bzw. "sich versammelnden oder versammlungsbereiten Bundesbürgers" einschränkend oder gar rechte-(auf)-lösend.
Sie richten sich also eindeutig AN oder ggf. GEGEN den Demonstranten, Bürger oder Menschen. ;)

Ich muss gestehen, ich verstehe die Formulierung bzw. den Absatz nicht ganz. Alle Deutschen haben das Recht... in Artikel 8 GG ist allerdings genauso gemeint, wie er da steht. Der Teilsatz sagt nicht mehr und nicht weniger, als das nur deutsche Bürger sich auf diesen Artikel berufen können (wobei es da in Sachen EU noch ein paar Ausnahmen gibt). Ist wahrscheinlich nicht relevant zu deinem obigen Absatz, aber ich wollte es nochmal erwähnen. ;)
 
...Die Polizei hat ab diesem Moment das Recht und vor allem die Pflicht, diese Versammlung aufzulösen...
Das ist mir schon ziemlich klar! -Vor allem haben sie das Recht dazu!

...Also, kann die Polizei zur Durchsetzung ihrer Aufgabe Mittel des unmittelbaren Zwangs anwenden - und dazu gehören eben auch der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern...
...Tja, super Idee wenn Du mich fragst, diese Sachen unter "Mittel des unmittelbaren Zwangs" einzuordnen oder wie dann hier bei einer weitgehend friedlichen Demo gar als zulässig zu erklären.
Ist darüber hinaus doppelt interessant, dass man aber andererseits den Damen anrät, doch ein "Pfefferspray" gegen unmittelbare Bedrohungen durch potenzielle Vergewaltiger oder Triebgewalttäter einzusetzen! -Mannomann, dass ist mal eine echt bemerkenswerte "Bandbreite für unmittelbare Mittel"! (Entschuldige den Sarkasmus! Richtet sich nicht gegen Dich!)

...Nichtsdestotrotz werden Polizei und Behörden in Stuttgart nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben...
Natürlich nicht, wäre ja auch noch schöner! All zu auffällige "Anarchos" (um jetzt auch mal meinerseits einen dieser schönen Begriffe zu verwenden!!! ;):D) zwischen Polizeibeamten würde die Polizisten doch regelrecht dazu herausfordern, aktiv zu werden!
Man gut, dass wir in der Polizei alles nur absolut überzeugte Defensivisten, Demokraten und Pazifisten haben - ach ja, und hoch professionelle, sich selbst kontrollierende dazu!
Nun ja, solche Fälle wie der des "Benno Ohnesorg" sollen sich ja auch nicht wiederholen! (Aber davon mal ganz abgesehen ein Schönes Fall-Beispiel für Wahrheiten und Wirklichkeiten!)

...Das Problem ist, dass viele Demonstranten sich hinter einem Halbwissen verstecken und dann tatsächlich der Meinung sind, im Recht zu sein...
Na, man gut, dass so etwas bei der Polizei ja nicht passieren kann - z. B. "gefährliches Halbwissen" - und man sich dort darüber hinaus die Meinung leisten kann, immer im Recht zu sein! ;)

...Der Buhmann ist in diesem Fall dann meistens die böse, böse Polizei...
ACK - zumindest so lange, bis man dann in den Medien Korrekturberichte darüber nachschiebt, wie es "wirklich" war. Denn die "Ermittlungs- und Tathergangs-Prüfer" bei der Polizei brauchen ja dann eine Zeit lang, um entsprechend Film-Mitschnitte und Videos auszuwerten, bis dann ihr Sprechersprecher verkünden kann, dass die "Eskalation eindeutig von den Demonstranten ausging und sich die Beamten nur verteidigt haben!"


...Ich muss gestehen, ich verstehe die Formulierung bzw. den Absatz nicht ganz. Alle Deutschen haben das Recht... in Artikel 8 GG ist allerdings genauso gemeint, wie er da steht. Der Teilsatz sagt nicht mehr und nicht weniger, als das nur deutsche Bürger sich auf diesen Artikel berufen können (wobei es da in Sachen EU noch ein paar Ausnahmen gibt)...
Mag sein! IMHO ist es aber auch ebenso eine Frage der Lesart, wie man es interpretieren kann - je nachdem!
Für mich steht da schlicht und ergreifend erst einmal schon das drin, was ich oben bemängelt habe: Das alle Deutschen (und von meiner aus auch alle deutschen Bürger) das Recht dazu haben, sich zu versammeln ohne sich dafür irgendwo behördlich anmelden oder um Erlaubnis fragen bzw. bitten zu müssen, so lange sie das friedlich tun, dabei keine Waffen bei sich führen oder auch nicht dummerweise dabei bei Versammlungen unter freiem Himmel gegen irgendein das Versammlungsfreiheitsrecht einschränkendes anderes Gesetz zu verstoßen!

Stimmt, klingt ganz schön! Daraus geht dann natürlich auch nicht hervor, dass man als Demonstrant, der sein Recht auf öffentliche Meinungspostulierung wahrnimmt und sich zu diesem Zwecke öffentlich "unter freiem Himmel mit anderen versammelt", ggf. durch irgendwelche alkoholisierten Wirrköpfe vlt. versehentlich in den Genuss von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern zu kommen.
Es gibt da nämlich ein grundsätzlich-wesentliches Unterschiedproblemchen zwischen Polizei und Demonstranten im "Vereinigungs"- bzw. "Organisations"-Sinne! Selbst wenn die Demonstration ordnungsgemäß 48 Stunden zuvor angemeldet worden ist und den Demonstrations-Führern die Auflagen bekannt sind - im Gegensatz zur Polizei, wo eigtl. jeder Beamte, der auf den Einsatz mit rausgeht, berufs- und rechtseidlich weiß, was er darf und nicht darf und das für alle Kollegen gleichermaßen gilt, können Demonstrationsführer was tun...?
Tja, sie können öffentlich verkünden, was erlaubt und nicht erlaubt ist. Aber Begrenzen können sie die Anzahl der Demonstranten selbst nur schlecht bis gar nicht. Sie können also trotz vlt. aller entsprechenden Sorgfalt gerade jene von der Demonstrantenmenge fernhalten, die nichts anderes wollen, als Stunk und Ärger zu verbreiten oder zu machen.
Und jede weitere Demonstranten-Eskalation droht daher nur immer noch weiter und mehr dazu zu führen, dass weitere Gesetzeserweiterungen und Zusätze erlassen werden, die dann das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit per I - 8.2. GG noch stärker Einschränken.

Und da wundert man sich, dass die deutschen Bürger so wenig Lust und Laune mehr haben, für das öffentliche, friedliche und waffenlose Verkünden ihrer Ansicht oder Meinung jedoch unter freiem Himmel auf die Straße zu gehen?
 
Wie ich jetzt erfahren habe, haben unter anderem die Niederlande und Frankreich ebenfalls Ihre Botschafter aus dem Iran abgezogen. Es scheint so dass die Internationale Gemeinschaft jetzt ernst macht und den Iran nicht nur wirtschaftlich sondern auch diplomatisch isoliert.

Verlaß Dich nicht zu sehr darauf.
Die EU hatte nach dem "Mykonos-Urteil" schon einmal die Botschafter abgezogen. Und sie kamen alle wieder.


Er hat das so gesagt? Das einzige was ich dazu finde ist, dass wenn sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen sollten, dann....

Die Frage ist doch ob ausgerechnet er das sagen darf. Er, der selber als Unterstützer von Terroristen vorbestraft ist.



Wenn Stroebele dem ADAC beitritt, willste die dann auch verbieten? ;)

Am liebsten würde ich ihn selber verbieten;);)
 

Das sieht ja so aus als ob der Iran, im Gegensatz zum Irak seinerzeit, einen wirklichen Kriegsgrund zu provozieren versucht.

Das wird noch zu Spannungen führen. Hier würde wohl die NATO noch eher zustimmen, als noch im Irak. Wegen Irans bestätigtem Atomenergie Programm, der Sache mit den Botschaften, der Drohne usw.
Eigentlich fehlen doch nur noch ein paar solcher Diplomatischen faux pas und eine Verbindung zu Terrororganisation und dann hätten wir "den zweiten Irak Krieg".
Aber wenn sie jetzt schon mit dem Ölpreis drohen fehlt ohnehin nicht mehr viel.
 
"Comical Ali"-Sprüche haben sie zumindest schon mal drauf.
Ehrlich gesagt ist diese Drohung gar nicht mal so unbedeutend. Auch wenn ich sie persönlich auch eher als heißes Luft Argument ansehen.
Der Iran hat die drittgrößten Ölreserven und ist und steht Weltweit an vierter Stelle was die Ölförderung betrifft. Ees gibt da auch soweit mir bekannt ist einige Piplines und wichtige Handelsstraßen für den Öl-Markt aus anderen Ländern die durch den Iran führen.


Aber eine Verdoppelung der Ölpreise ist wohl eher nicht zu erwarten. Aber die Drohung alleine wird morgen für Schwankungen an den Börsen führen. Hat man ja schon alles erlebt.

Warum ?
Wenn eine US-Drohne den Luftraum des Irans verletzt hat der IRan das Recht die Drohne abzuschiessen.
Wo wird hier ein Kriegsgrund provoziert ?

Vielleicht nicht wegen ihrer Drohne selbst. Aber als was man die Zerstörung alles auslegen kann. Hat man ja schon während der Kubakrise gesehen, als Kuba die US Spionageflugzeuge abgeschossen hat, ging die Krise erst richtig los. Und wir haben wieder ähnliche Vorwürfe, dass der Iran Atomwaffen hat, herstellt oder daran arbeitet. Wie fest diese Behauptungen sind, sei mal dahin gestellt. Die Massenvernichtungswaffen aus dem Irak sind ja auch nie aufgetaucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehrlich gesagt ist diese Drohung gar nicht mal so unbedeutend. (...) Der Iran hat die drittgrößten Ölreserven und ist und steht Weltweit an vierter Stelle was die Ölförderung betrifft...
Ich entschuldige mich vorab, falls das jetzt hier vlt. etwas am Thema rüttelt oder es in eine andere Richtung zerrt!!!
Allerdings denke ich, dass uns "Fracking" letztlich alle betrifft und diesem Thema eher dann noch eine weitere, größere und globalere Dimension zusätzlich beschehrt:

OL Search Result schrieb:
[YOUTUBE]6ZFOm0qkihQ&feature=related[/YOUTUBE]
 
Ich weiß ja nicht wie ihr das sieht aber das Foto ist ja richtig putzig....



volksabstimmungs21.jpg






Wenn das "Demo" in kraties schon Betrug bedeutet dann sind die die dieses Plakat gemacht haben und unterstützen echt schlechte Verlierer...
 
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