Tagespolitik allgemein

Die private Ebene hat das längt verlassen. Die Glaubwürdigkeit des Bundespräsidenten ist ein Politikum, insbesondere, wenn es um Aussagen geht, die öffentlich getätigt werden, wie Wulff es im TV getan hat.

Hat es nicht. Wulff hat als Privatmann dort angerufen und auch als Privatmann die Äußerungen der Bild kommentiert. Es geht hier schließlich um Verfehlungen von Wulff, die eigentlich in keinem Zusammenhang zu seinem Amt stehen.

Wulff wird immer mehr zur Boulevard Witzfigur ala zu Guttenberg

Ich finde genau hier muss man einen deutlichen Schnitt setzen, was die Berichterstattung angeht. :p
 
Hat es nicht. Wulff hat als Privatmann dort angerufen und auch als Privatmann die Äußerungen der Bild kommentiert. Es geht hier schließlich um Verfehlungen von Wulff, die eigentlich in keinem Zusammenhang zu seinem Amt stehen.

Aber kann man als Politiker und dazu noch als Bundespräsident wirklich so blauäugig sein, anzunehmen, daß ein als "Privatmann" getätigter Anruf bei der Bild(!) dort tatsächlich auch als solcher gesehen und vertraulich behandelt wird?
Und wo fängt beim höchsten Repräsentanten des Staates das Private an und wo endet es? Wulff weiß sehr wohl, daß er vielleicht nichts angestellt hat, weswegen man ihm juristisch an den Karren fahren kann, aber das er schon das ein oder andere angestellt hat, was moralisch sein eigenes Ansehen sowie das Ansehen seines Amtes beschädigen kann. In dieser Situation noch beim größten Schmierblatt des Landes anzurufen und dessen Chefredakteur* auf seiner Mailbox zu beschimpfen zeugt schon von unglaublicher Naivität und Dummheit.

C.

* Prinzipiell finde ich es ja nichts schlimmes, wenn Kai Dieckmann beschimpft wird, aber ein Bundespräsident sollte schon besser überlegen, wann und warum er das macht...
 
In dieser Situation noch beim größten Schmierblatt des Landes anzurufen und dessen Chefredakteur* auf seiner Mailbox zu beschimpfen zeugt schon von unglaublicher Naivität und Dummheit.

Von Beschimpfungen weiß ich nichts, sollte aber Wulffs Version wahr sein, dass er lediglich um einen Aufschub um einen Tag gebeten hat, dann verstehe ich die Aufregung erst recht nicht.

Das einzige was mich an dem Thema interessiert, ist die direkte Gegenüberstellung der Berichterstattung seitens der Bild von Guttenberg und Wulff. Das war es auch schon. :p
 
Wulff hat als Privatmann dort angerufen und auch als Privatmann die Äußerungen der Bild kommentiert. Es geht hier schließlich um Verfehlungen von Wulff, die eigentlich in keinem Zusammenhang zu seinem Amt stehen.

Wo hat er denn genau angerufen? Der Unterschied zwischen privat und nicht privat ist für mich ganz klar. Wenn er Dieckmann zu Hause oder auf dem privaten Handy anruft, ist die Sache vertraulich. Wenn er aber im Büro anruft, dann ruft er ihn nicht als Bekannten an, sondern als Chefredakteur der Bild.
 
Wo hat er denn genau angerufen? Der Unterschied zwischen privat und nicht privat ist für mich ganz klar. Wenn er Dieckmann zu Hause oder auf dem privaten Handy anruft, ist die Sache vertraulich. Wenn er aber im Büro anruft, dann ruft er ihn nicht als Bekannten an, sondern als Chefredakteur der Bild.

Er hat wohl von seinem Handy auf dem handy von Diekmann angerufen.
Ob das Handy von Wulf jetzt ein Diensthandy oder ein privates ist weiß ich nicht.
Allerdings frage ich mich langsam ob es im bezug auf den Anruf nicht Wulf ist der die Wahrheit sagt.
Denn sonst hätte die Bild doch schon die Wahrheit verbreitet.


Übrigens, ich warte noch immer auf den Mob der Wulf mit der Kraft der Montagsdemos aus dem Amt fegt :D:D:D


Hoffentlich kommt nach Wullf endlich mal wieder ein Präsident mit dem Format seiner vorvorgänger. Aber ich glaube solche Leute gibt es heute einfach nicht mehr.

So viele mit Format waren da aber auch nicht darunter.
 
Hat es nicht. Wulff hat als Privatmann dort angerufen und auch als Privatmann die Äußerungen der Bild kommentiert. Es geht hier schließlich um Verfehlungen von Wulff, die eigentlich in keinem Zusammenhang zu seinem Amt stehen...
Tja, und wenn das genau so war, dann hat Wulf hier IMHO einen Denkfehler gemacht:
Ich denke auch nicht, dass das in unserer Nachrichten-Branche so funktioniert.
WENN Wulf in einer Nachrichten-Redaktion anruft, KANN er IMHO gar nicht als "Privatperson" dort anrufen - und zwar, weil er schlicht und ergreifend als regierender Politiker eine "Person des öffentlichen Lebens" ist.
Ich meine, klar kann natürlich jeder als Privatperson in einer Nachrichten-Redaktion anrufen. Aber was sollen die Mitarbeiter, Journalisten und Redakteure einer solchen Redaktion damit anderes anfangen, als dann eine so getätigte Aussage zu veröffentlichen. Und alleine durch die Veröffentlichung erhält eine scheinbar privat getätigte Aussage bereits auch eine (gesellschafts-)politische Dimension, wobei der Grad dessen sicherlich dabei wieder davon abhängt, wie "privat" die Person ist, die anruft bzw. wie groß das öffentliche Interesse an einer so getätigten Aussage ist. Wenn also z. B. 'Lieschen Müller' bei der Bild-Zeitung anruft und denen ihr Leid klagt, dass ihr Mann sie verlassen hat owe, werden die mit Sicherheit entgegnen: "Schön für sie Fr. Müller... Tut uns wirklich sehr leid für sie... Aber jetzt würden wir bitte gerne wieder unsere Arbeit aufnehmen! Vielen Dank für ihren Anruf... (und belästigen Sie uns bitte nicht noch einmal mit ihrem privaten Quatsch, den dort draußen niemand interessiert!)..."
Wie schon angemerkt: Was hätte Wulf denn damit bezwecken wollen? Das Die Redaktion der Bild-Zeitung ihr Berichterstattung über ihn einstellt? -Das KANN er gar nicht verlangen - weder als Amts-, noch als Privatperson - und er selbst sowieso schon gar nicht, weil diese Grenzen bei ihm fließend sind und somit IMMER ein gewisses öffentliches Interesse daran besteht. Allerdings halte ich Wulf für erfahren und klug genug, dass er das weiß. Wenn das war es IMO Wulf eher darum gegangen, dass ggf. etwas richtig gestellt wird. Problem bei so etwas immer: Das kann ebenso gut zum Bumerang werden, weil er selbst keinen Einfluss darauf hat, in welchen Gesamtbezugsrahmen die Redaktion die Veröffentlichung seiner Aussage setzt!!!
Hier hätte er vorher wissen müssen, das jedwede so getätigte Aussage entsprechend als solche auch dann verwendet wird - selbst wenn das heißt, sie wird als "Privatperson äußert sich öffentlich" verwendet. Somit WIRD damit eine entsprechende Aussage plötzlich öffentlich und bekommt aufgrund dioeser "Öffentlichkeit" und dem damit verbundenen, allgemeinen Interesse eine politische Dimension im Sinne von "Bundespräsident Christian Wulf äußert sich als Privatmann öffentlich". :konfus:
Stattdessen hätte Wulf wenn dann als "Privatperson" in die Öffentlichkeit treten und dieses als Umstand öffentlich direkt so bestätigen sollen. Aber auch dann ist die Trennung zwischen der privaten und der Amtsperson Wulf fließend - und zwar schlichtweg durch den "Öffentlichkeits"-Aspekt.
Schlichtweg: Wulf hat auf eigenes, "privates" :-)D) Risiko hin wenn dann dort angerufen und... - ich würde meinen - wohl simpel mit 'Äpfeln statt Birnen gehandelt!!! :D:D
 
@Jedihammer
Ich rede jetzt von Leuten die einfach einen Integeren Eindruck gemacht haben und denen man die Reden auch abgekauft die sei gehalten haben. Leute wie Heuss oder Weizsäcker oder Herzog. Ich weis, dass du da sicher auch wieder einige Infos hast welchen Dreck die am Stecken hatten oder wo sie geheuchelt haben, aber trotzdem fand ich die glaubwürdiger und vor allem würdevoller als die letzten beiden Präsidenten.

Es ist wohl wie mit einem Minsterpräsident. Der sollte in meinen Augen auch den Landesvater verkörpern können und diese drei haben das im Amte des Bundespräsidenten eben auch gemacht.
 
WENN Wulf in einer Nachrichten-Redaktion anruft, KANN er IMHO gar nicht als "Privatperson" dort anrufen - und zwar, weil er schlicht und ergreifend als regierender Politiker eine "Person des öffentlichen Lebens" ist.

Wulff hat imho aber nicht in der Redaktion angerufen sondern auf einem Handy von Diekmann. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, das Wulff als Bundespräsident kein Anrecht auf ein Privatleben hätte, da er ja ständig im Amt und deswegen ständig eine Person des öffentlichen Lebens ist.
 
@Jedihammer
Ich rede jetzt von Leuten die einfach einen Integeren Eindruck gemacht haben und denen man die Reden auch abgekauft die sei gehalten haben. Leute wie Heuss oder Weizsäcker oder Herzog. Ich weis, dass du da sicher auch wieder einige Infos hast welchen Dreck die am Stecken hatten oder wo sie geheuchelt haben, aber trotzdem fand ich die glaubwürdiger und vor allem würdevoller als die letzten beiden Präsidenten.

Janem jetzt wirst Du lachen.
Wenn es einen Bundespräsidenten gibt gegen den ich nichts zu sagen hätte, dann wäre das Roman Herzog. Und gegen Papa Heuss etwas zu sagen würde mir auch schwer fallen..
Zu Weizsäcker kennst hier jeder langjährige User meine Meinung, aber Du hast hier Recht auch der strahlte eine gewiße Würde aus.
Am erbärmlichsten war allerdings(noch weit vor Wulf) Bruder Johannes.
Der war der einzige Bundespräsident der sein Volk und seinen Staat gehaßt hat.
Die Gründe für diese meine Meinung habe ich hier mehrfach dargelegt.

Was allerdings im Moment an der Diskussion um Wulf abgrundtief verachtenswert ist, ist die Tatsache das jetzt nicht nur seine persönlichen Verfehlungen ans Licht gebracht werden, sondern das hier eine Schlamschlacht auch gegen seine Frau geführt wird.
Jeder von euch was ich von dieser Dame halte.Die Dame ist verachtenswert. Aber deswegen gleich eine zweite Erna Gruhn aus ihr zu machen ist abgrundtief erbärmlich.
Vorallem weil diese Vorwürfe mit Sicherheit jedweder Grundlage entbehren.
 
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Wulff hat imho aber nicht in der Redaktion angerufen sondern auf einem Handy von Diekmann. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, das Wulff als Bundespräsident kein Anrecht auf ein Privatleben hätte, da er ja ständig im Amt und deswegen ständig eine Person des öffentlichen Lebens ist.
Gut, von meiner hat er dann eben auf Diekmanns Handy angerufen, und...? :konfus:
Ich meine, was soll das? Was wollte denn "Privatmann" Wulf damit bezwecken...?
Nun, vlt. ging es ja sinngemäß auch nur um: "Hey Dicky, wollte nur mal wieder Deine Stimme hören..." owe... :verwirrt::konfus:
Also mal ehrlich und Hand aufs Herz - ich glaube das nicht, Du etwa?
Wulf rief Diekmann an, weil er ein "privates Anliegen" hatte. Und was erfolgt daraus? Was soll Diekmann damit anfangen?
Und ich kann mir wirklich kaum vorstellen, dass Diekmann Aussagen Wulfs am Handy im Sinne von "Wir haben da ein Problem..." als "Ach, weißt Du noch, wie es damals im Kindergarten war" missinterpretieren kann. ;)

(PS: Alle hier getätigten Aussagen sind natürlich reine Fiktion, die der Veranschaulichung dienen und keinerlei realen Konkretionswert bzgl. Wulf - oder Diekmann - besitzen!!!)
 
Gut, von meiner hat er dann eben auf Diekmanns Handy angerufen, und...? :konfus:

...er hat eben nicht in der Redaktion angerufen. :verwirrt:

Keine Ahnung wie die privaten Verhältnisse von Wulff und Diekmann sind. Nur wenn ein Gespräch in einem privaten Rahmen stattfindet, dann ist das nun mal so. Nicht umsonst sind Telefonate besonders geschützt.

Also mal ehrlich und Hand aufs Herz - ich glaube das nicht, Du etwa?

Ne, diesen Kindergarten-Talk glaube ich auch nicht. Um was es geht wurde doch von Beiden mittlerweile dargelegt. Diekmann behauptet, dass Wulff den Artikel verhindern wollte, Wulff behauptet, dass er um einen Aufschub von einem Tag gebeten hat, damit er zumindest im Land ist. Laut Abschrift des Telefonats, berichtet der Spiegel, ging es wirklich um einen Aufschub von einem Tag und das wars. :rolleyes:

Und ich kann mir wirklich kaum vorstellen, dass Diekmann Aussagen Wulfs am Handy im Sinne von "Wir haben da ein Problem..." als "Ach, weißt Du noch, wie es damals im Kindergarten war" missinterpretieren kann.

Ich weiß aber auch, bei was für einem Blatt Diekmann arbeitet.
 
...Diekmann behauptet, dass Wulff den Artikel verhindern wollte, Wulff behauptet, dass er um einen Aufschub von einem Tag gebeten hat, damit er zumindest im Land ist. Laut Abschrift des Telefonats, berichtet der Spiegel, ging es wirklich um einen Aufschub von einem Tag und das wars. :rolleyes: ...
Und genau mit dieser Deiner Darlegung bestätigst Du, was ich meinte:
Es besteht ein öffentliches Interesse an dem Inhalt des Gespräches zwischen Wulff und Diekmann und alleine dadurch wird die unterschiedliche Auffassung des Gesprächsinhalts seitens Wulff und Diekmann selbst bereits zum Politikum - selbst, wenn sie tatsächlich nur als "Privatleute" gesprochen hätten.

Aber auch das ist nicht so, wie Du gerade bestätigt hast!!! Denn wenn Wulff als Privatmann mit Diekmann telefoniert, um ihn zu bitten, einen Artikel, der sich inhaltlich mit dem Amtsmann Wulff befasst, einen Tag lang zurückzuhalten, ist das für Diekmann ein Absurdum in sich:
Das Ansinnen Wulffs kann entweder nur gegenstandsvoll sein, wenn er es als Amtsmann an Diekmann stellt (wobei sich dann aber für Diekmann auch die Frage stellen würde, ob Amtsmann Wulff das Verlangen können dürfte) - oder wenn er es als Privatmann stellt und sich der geplante Artikel eindeutig rein mit dem Privatmann Wulff befasst - was zu erweisen gewesen wäre.
Wie ich schon sagte: Eine "Schnaps"-Idee von Wulff!!! ;)

...Ich weiß aber auch, bei was für einem Blatt Diekmann arbeitet.
Naja, eben...
Da kann sich Wulf gleich nioch einen Schnaps bestellen und Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zuprosten -oder eher besser: gleich ein zweites Mal sich selbst!!! :D
 
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Es besteht ein öffentliches Interesse an dem Inhalt des Gespräches zwischen Wulff und Diekmann und alleine dadurch wird die unterschiedliche Auffassung des Gesprächsinhalts seitens Wulff und Diekmann selbst bereits zum Politikum - selbst, wenn sie tatsächlich nur als "Privatleute" gesprochen hätten.

Die Privatsphäre hat sich nicht dem öffentlichen Interesse unterzuordnen, weiterhin, muss und darf sich die Justiz nicht der Politik beugen. Demzufolge kann das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht einfach ignoriert werden, nur weil es sich bei der Affäre um ein Politikum handelt. Auch Amtsmann Wulff kann sich auf Grundrechte berufen.
 
Es besteht ein öffentliches Interesse an dem Inhalt des Gespräches zwischen Wulff und Diekmann und alleine dadurch wird die unterschiedliche Auffassung des Gesprächsinhalts seitens Wulff und Diekmann selbst bereits zum Politikum - selbst, wenn sie tatsächlich nur als "Privatleute" gesprochen hätten.

Wie Ben schon sagte, ist allein die Tatsache, dass ein Teil der Bevölkerung maßloses Interesse an dem Inhalt des Gesprächs zeigt, nicht genügend um die Privatssphäre zu kippen...wäre ja noch schöner. :)
Vor allem ist das Interesse lediglich voyeuristischer Natur.
 
@Ben: Ich lasse mich ja gerne überzeugen, dass das ein juristischer Standpunkt ist. Aber geht in dem Fall alleine darum? Geht es hier nur und lediglich um Wulffs Privatssphäre - und war diese von einem journalistisch-juristischem Standpunkt tatsächlich während des Handy-Telefonats gegeben?

Wie gesagt - ich glaube eher, Wulff kann sich hier soviel er will auf seine "Privatssphäre" berufen - er ist eher denke ich in diesem Fall abhängig von der Gunst Diekmanns!
Wie ich schon oben anmerkte, ist das auch eine journalistisch-rechtliche Ermessens- bzw. Interpretationsfrage - und dass aus Sicht Diekmanns hierbei ein Absurdum vorliegt, liegt für mich auf der Hand.
Oder konkreter ausgedrückt: Diekmann mag sich hier charakterlich-moralisch auf recht fragwürdigen Bahnen bewegen, ob er im Unrecht damit ist, wie er mit Wulffs Anruf dabei umgeht, ist m. E. wahrlich nicht klar.
Denn ich betone es noch einmal: Wenn es bei dem Telefonat darum ging, dass "Privatmann" Wulff ihn anrief, um ihn zu ersuchen, einen Artikel über den "Amtsmann" Wulff einen Tag zurückzuhalten, ist das bzgl. Wulffs Recht auf Privatssphäre aus journalistischer Sicht ein Absurdum bzw. kann als solches aufgefasst werden.

Denn DAS wäre ja sonst noch schöner: Da könnte ja sonst jeder Privatmann "Hinz" mit einem Journalismus-Redakteur einer etablierten Tageszeitung telefonieren, um zu verlangen, dass ein Artikel über den öffentlichen Amtsmann "Kunz" zurückgehalten wird!!!
WELCHE rechtliche Grundlage hätte DAS denn? Auf welcher Basis von "Privatsphäre" soll denn dieser Artikel über Amtmann "Kunz" rangieren?
Also - AFAIK wird der Chefredakteur einer Tageszeitung da logischerweise sicherlich z. B. einem Anruf des Innenministers vlt. Gehör schenken, wenn es um die "natioanle Sicherheit" owe ginge. Und mit einiger Sicherheit können Zeitungsartikel per richterlich Beschluss zurück gehalten werden.
ABER - "Privatmann Hinz" kann hier verlangen oder bitten was er will - wenn sich der Artikelinhalt, der zurück gehalten werden soll, nicht EINDEUTIG mit Privatmann Hinz befasst bzw. gar die Informationen in dem Artikel mit unlauteren journalistischen Methoden beschafft wurden (so dass also das Grundrecht des Menschen auf seine Würde z. B. angetastet wurde), kann der Redakteur IMO den Artikel dennoch wie geplant veröffentlichen!!!

Wie unabhängig bzw. unboykottierbar wäre dann unsere öffentliche Presse?

@David Somerset: Und im Übrigen - zwar sollte man hier sicherlich nicht seriösen und Boulevard-Journalismus durcheinander bringen! Doch andererseits ist beides auf seine Weise Journalismus!!!
Und ich glaube nicht, dass man der Bild-Zeitung vorwerfen kann, bislang den Boulevard-Journalismus all zu wenig Beachtung geschenkt zu haben! Wie seriös so etwas auch immer ist - es ist nach wie vor Bestandteil journalistischer Berufspraxis!!!
Oder finden nun neuerdings - apropos voyeuristische Zuschauerinteressen - Papparazi-Foto- oder Filmaufnahmen von barbusigen Hollywood-Sternchen nicht mehr ihren Weg ins TV oder irgendwelche sonstigen Zeitschriften bzw. Magazine - oder finden gar weder mehr Käufer bzw, Einschaltquoten...? :konfus:
 
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@Ben: Ich lasse mich ja gerne überzeugen, dass das ein juristischer Standpunkt ist. Aber geht in dem Fall alleine darum? Geht es hier nur und lediglich um Wulffs Privatssphäre...

Jawohl. Wulff wird keines Verbrechens beschuldigt/verdächtigt, so dass ein Eingriff in seine Privatsphäre unter keinen Umständen gerechtfertigt ist. Es liegt alleine in seinem Ermessen, die Aufnahme freizugeben, oder nicht. Er möchte nicht, also ist so zu akzeptieren und nicht darauf herumzureiten. Punkt aus.

Jede Argumentation, alá sein Amt würde eine Einschränkung seiner Privatsphäre rechtfertigen, ist Unfug. So, könnte man z.B auch sagen, ein Polizist, oder ein Soldat hätte kein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
 
...was...? Ich werte das mal simpel als "Punkt"!

Jawohl. Wulff wird keines Verbrechens beschuldigt/verdächtigt, so dass ein Eingriff in seine Privatsphäre unter keinen Umständen gerechtfertigt ist...
Richtig (Zumindest soweit, wie ich das im Bezug auf diese "Kreditnahme"-Geschichte verstanden habe)! Habe ich aber auch nicht anders geschrieben!!!

...Es liegt alleine in seinem Ermessen, die Aufnahme freizugeben, oder nicht...
Nein, tut es nicht!
§ 201 StGB ist z. B. hierauf nicht anwendbar:

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden...

Quelle: StGB - Einzelnorm
Hiernach steht eindeutig unter Strafe, wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Ist das hier geschehen? -Nein!
Zum einen war bzw. ist Diekmann durchaus befugt, sich als Journalist entsprechend der in Art. 5 GG geregelten Pressefreiheit "...aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...".
Darüber hinaus war Diekmann auch noch in einem anderen Punkt befugt: Es war SEINE Mailbox, auf die Wulff gesprochen hat!!!
Und war diese Nachrichten bzw. Informationsquelle für Diekmann ungehindert allgemein zugänglich? Natürlich war sie das! Mit dem Anruf von Wulff auf Diekmanns Mobiltelefon und dem Aufsprechen auf dessen Mobilbox hat Wulff automatisch seine Einverständniserklärung erteilt, dass diese Nachricht und somit die darin enthaltenen Informationen für Diekmann bestimmt sind!

HAT Diekmann nun aber das Recht, die (könnte Wulff ja so sagen) "nur für IHN bestimmte" Nachricht und ihren informativen Inhalt zu veröffentlichen?
Ja, hat er- und zwar in jeder Hinsicht des § 201:
Zum einen hat Diekmann NICHT selbsttätig oder vorsätzlich veranlasst, Wulffs "nicht öffentlich gesprochenes Wort" aufzuzeichnen! Diekmann konnte weder ahnen noch wissen, dass Wulff zu diesem Zeitpunkt anrufen würde und die Mobilbox drangehen würde. Es lag in Wulffs völlig eigenem Ermessen, hier eine Nachricht mit bestimmten INhalten bzw. Informationen zu hinterlassen, von der Wulff genau WUSSTE, dass sie aufgezeichnet werden und Diekmann so zugänglich gemacht würden. Im Gegenteil entsprach das somit Wulffs Ansinnen, der WOLLTE, dass Diekmann diese Nachricht erhält!!!
Darüber hinaus ist im Zusatz des § 201 geregelt, dass Diekmann diese Information auch weiterverwenden darf, da es hier Ausnahmeregelungen zu angibt:
"...(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
(...) 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht (...)
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist NICHT RECHTSWIDRIG, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung ÜBERRAGENDER ÖFFENTLICHER INTERESSEN gemacht wird.
Und das - wohlgemerkt nachdem z. B. Nachrichten-Agenturen wie n-tv die Allgemeinheit zusätzlich noch "heiß" darauf gemacht haben, wie nun wohl der genaue Wortlaut von Wulffs Nachricht lautet - das INTERESSE DER ÖFFENTLICHKEIT dabei (relativ -:D) ÜBERRAGEND sein dürfte, dürfte wohl wenig fragwürdig.

...Er möchte nicht, also ist so zu akzeptieren und nicht darauf herumzureiten. Punkt aus...
Und das hast Du zu entscheiden?

...Jede Argumentation, alá sein Amt würde eine Einschränkung seiner Privatsphäre rechtfertigen, ist Unfug. So, könnte man z.B auch sagen, ein Polizist, oder ein Soldat hätte kein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Alleine diese Deine Aussage ist "Unfug"!!!

...Privatsphäre: Diese wird einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben) definiert. Eingriffe in diese Sphäre sind in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z. B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht).

Quelle: Persönlichkeitsrecht (Deutschland) ? Wikipedia
Sie ist schon deshalb "Unfug", weil Wulff - selbst wenn er von zuhause oder seinem Büro owe aus telefoniert hat - die Nachricht und somit die darin enthaltenen Informationen SELBST VERÄUSSERT hat!!! Hier würde die Privatsphäre verletzt werden, wenn Wulff auf seinen eigenen Anrufbeantworter gesprochen hätte und Diekmann, der zufällig bei ihm zuhause zu Besuch gewesen wäre, hätte es mit angehört!!!
Oder auch, wenn Wulff Nachrichten auf seine eigene Mobilbox spricht (oder erhalten hat), darf Diekmann solche Nachrichten und darin enthaltene Informationen nicht veröffentlichen (geschweige denn, sich ohne Wulffs Einverständnis aneigenen!!!)
Somit lässt sich auch der Begriff der Privatsphäre schon einmal definitiv nicht mit Begrifflichkeiten wie "körperliche Unversehrtheit" vergleichen - auch wenn Letzterer sich Ersterem in bestimmten Bereichen unterordnet!!!

Also nix von wegen "Punkt aus"!!!
Wenn ich schreibe, ich lasse mich gerne von einem juristischen Standpunkt überzeugen, dann MEINE ich ÜBERZEUGEN!!!
Und Aussagen wie "unter keinen Umständen" oder "Jede Argumentation, alá sein Amt würde eine Einschränkung seiner Privatsphäre rechtfertigen, ist Unfug" haben für mich die Überzeugungskraft einer Erbse!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit dem Anruf von Wulff auf Diekmanns Mobiltelefon und dem Aufsprechen auf dessen Mobilbox hat Wulff automatisch seine Einverständniserklärung erteilt, dass diese Nachricht und somit die darin enthaltenen Informationen für Diekmann bestimmt sind!

Yoo, für Diekmann. Aber ich weiß schon was kommt: Diekmann ist der Chefredakteur der Bild und damit gibt man bestimmt seine Einwilligung jedes gesprochene Wort was den auditiven Cortex von Diekmann streift natürlich frei gibt. :kaw:

Niemand, aber auch wirklich niemand bestreitet die Rechtmäßigkeit der Aufnahme. Es geht um die Veröffentlichung und dabei ist die Ausnahme eher mit Vorsicht zu betrachten. Ein überragendes öffentliches Interesse besteht nicht automatisch weil ganz doll viele Medien auf die Veröffentlichung pochen. :p

Und sowieso, auch wenn Du hier ganz klar ein überragendes öffentliches Interesse testierst, ist es immer noch eine Ermessensentscheidung der Justiz. DAS öffentliche Interesse gibt es juristisch nämlich gar nicht, das wird von Fall zu Fall immer wieder neu definiert.

Sie ist schon deshalb "Unfug", weil Wulff - selbst wenn er von zuhause oder seinem Büro owe aus telefoniert hat - die Nachricht und somit die darin enthaltenen Informationen SELBST VERÄUSSERT hat!!!

Cool, grad mal das Post- und Fernmeldegeheimnis über Bord geworfen!


Überzeugungskraft einer Erbse!!!

Hachja
 
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...Aber ich weiß schon was kommt...
Ach so, hast Du auch weiter gelesen - oder nur überflogen?
Darüber hinaus: Gerade WEIL Wulff gewusst hat, wen er da anruft, ist hierbei denke ich so manches fraglich - so wie z. B. auch das "nicht öffentlich gesprochene Wort"!

...Es geht um die Veröffentlichung und dabei ist die Ausnahme eher mit Vorsicht zu betrachten. Ein überragendes öffentliches Interesse besteht nicht automatisch weil ganz doll viele Medien auf die Veröffentlichung pochen. :p ...
"Hachje" (schöne Wortschöpfung übrigens! :)) - Du hast aber wirklich nur überflogen, statt gelesen, oder? Es gibt einen gesetzlichen Zusammenhang zwischen "Aufnahme" und "Veröffentlichung" (weshalb ich auch in einem vorigen Post den Begriff "unlautere Mittel" verwendete!!!). Da das bewusste mitschneiden des "nicht öffentlichen gesprochenen Wortes" durch einen "Dritten" grundsätzlich strafbar ist, ist dann auch in jedem Fall die Veröffentlichung dieses Mitschnitts strafbar!
Aber Diekmann war - das hatte ich tatsächlich noch vergessen - auch noch in einem anderen Punkt befugt: Es war SEINE Mailbox, auf die Wulff gesprochen hat!!!
Das allerdings auch die Veröffentlichung mit Vorsicht zu betrachten ist, ACK.

...Und sowieso, auch wenn Du hier ganz klar ein überragendes öffentliches Interesse testierst, ist es immer noch eine Ermessensentscheidung der Justiz. DAS öffentliche Interesse gibt es juristisch nämlich gar nicht, das wird von Fall zu Fall immer wieder neu definiert...
Na, das finde ich doch eine Aussage mit Überzeugungskraft! -Vielen Dank!
Nun ja, ich hatte ja das auch mit dem "öffentlichen Interesse" oben mit einem "schelmischen Augenzwinkern" geschrieben.
Allerdings ist das aber auch die Frage - also wie "überragend" nun hier das öffentliche Interesse ist.
Das "Ermessen eines einzelnen Richters" kann da schon durchaus ob solcher teils scheinbar zwischen Empirie und EDIT: Quantität verwischenden Grenzen vlt. das "Wohl des Volkes" auch nur leicht am Rande streifen! -Aber dann HAT er es ja wenigstens gestriffen!!! :D
Wie dem auch sei - mom. denke ich fraglich, ob daraus überhaupt ein Rechtsstreit resultieren wird.
Mir tut Wulff ja auch durchaus nun mehr noch Leid, nachdem er sich in einem öffentlichen Interview extrem selbstnegativ bzw. -kritisch über seinen Anruf bei Diekmann ausgelassen hat.
Will Wulff da dann gar ggf. noch gegen die Bild-Zeitung bzw, Chefredakteur Diekmann gegen die Veröffentlichung des Mailbox-Inhalts klagen?
Zumal da die Redaktion gar noch auch unser Zitierrecht auf ihrer Seite hat? o_O :konfus:

...Cool, grad mal das Post- und Fernmeldegeheimnis über Bord geworfen! ...
Und zwar 'ganz cool'... :p -Denn die Frage dürfte wohl auch sein, in wie weit Wulff wenn dann daran gedacht hat, bei dem Anruf z. B. seine eigene Rufnummer nicht mit zu übertragen oder die auf die Mailbox gesprochene Nachricht etwaig zu deklarieren!!!
Außerdem wäre sicherlich auch fragwürdig, in wieweit eine Mailbox-Nachricht bereits ein "Dokument" darstellt (bzw. ob überhaupt!!!)? :konfus::kaw:

Nun lass mich doch auch mal! ;):D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt einen gesetzlichen Zusammenhang zwischen "Aufnahme" und "Veröffentlichung" (weshalb ich auch in einem vorigen Post den Begriff "unlautere Mittel" verwendete!!!). Da das bewusste mitschneiden des "nicht öffentlichen gesprochenen Wortes" durch einen "Dritten" grundsätzlich strafbar ist, ist dann auch in jedem Fall die Veröffentlichung dieses Mitschnitts strafbar!

Deinen zitierten Paragraphen haste aber auch gelesen, oder?
Imho KANN es einen Zusammenhang geben, ja, passt hier aber leider nicht. Denn die Aufnahme war gerechtfertigt und die Veröffentlichung ist das eigentliche Thema. Um im Gesetzestext zu bleiben § 201 StGB (1.1.) ist hier völlig fehl am Platz, weil die Aufnahme sicherlich rechtmäßig war. StGB § 201 StGB (1.2.) muss nicht, kann aber mit den Umständen wie die Aufnahme entstanden ist zusammenhängen (unrechtmäßig oder rechtmäßig). Und genau diesen Absatz des Paragraphen betrifft übrigens die Ausnahme, mit der Du argumentiert hast. Verstehst sicher meine jetzige Verwunderung. :p

Und zwar 'ganz cool'... -Denn die Frage dürfte wohl auch sein, in wie weit Wulff wenn dann daran gedacht hat, bei dem Anruf z. B. seine eigene Rufnummer nicht mit zu übertragen oder die auf die Mailbox gesprochene Nachricht etwaig zu deklarieren!!!
Außerdem wäre sicherlich auch fragwürdig, in wieweit eine Mailbox-Nachricht bereits ein "Dokument" darstellt (bzw. ob überhaupt!!!)?

Die Nachricht von Wulff an Diekmanns Mailbox fällt auch unter das Fernmeldegeheimnis.
 
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