Tagespolitik allgemein

Da hat ein Polizist aus Versehen einen Verbrecher, ich betone, einen Verbrecher im Einsatz getötet, und muß sich jetzt wegen "fahrlässiger Tötung" vor Gericht verantworten.

Das ist doch ganz normal. Deutsche Amtsträger geraten automatisch in die Mühlen der Justiz wenn sie im Rahmen ihres Dienstes "Straftaten" begehen. Das fängt dabei an, dass man automatisch eine 50 % Schuld trägt, wenn man mit Sondersignalen in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und geht bis dahin das deutsche Soldaten sich vor Gericht verantworten müssen wenn sie im Einsatz ihre Waffe gebraucht haben. Sobald es soweit kommt ist der Staat schnell weg und man steht selbst als Depp da.

Die Sachen, die ich in den letzten Jahren gesehen und erlebt hab, denke ich mir bestimmt nicht aus, und wer's nicht glaubt soll einfach mal an einem beliebigen Wochenende mit dem Bus oder dem Sonderzug zu einem Auswärtsspiel fahren, am besten zu einer sogenannten "Risikopartie", dann können wir gerne nochmal über dieses Thema diskutieren.

Tolles Argument. :)
 
Das ist doch ganz normal. Deutsche Amtsträger geraten automatisch in die Mühlen der Justiz wenn sie im Rahmen ihres Dienstes "Straftaten" begehen. Das fängt dabei an, dass man automatisch eine 50 % Schuld trägt, wenn man mit Sondersignalen in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und geht bis dahin das deutsche Soldaten sich vor Gericht verantworten müssen wenn sie im Einsatz ihre Waffe gebraucht haben. Sobald es soweit kommt ist der Staat schnell weg und man steht selbst als Depp da.

Und genau das ist es, was mir Regelmäßig die Galle überlaufen läßt.
es ist, wie Du sagst, Normal.
 
Und einen letzten Satz zu dem erschossenen Kriminellen aus dem Panorama-Bericht: Wir wollen hier nicht vergessen, daß es sich hier um einen Kriminellen und Verbrecher gehandelt hat.

Beging er denn gerade ein Verbrechen, als er erschossen wurde? Wenn ich den Fall richtig in Erinnerung habe, dann saß der Mann einfach in seinem Auto und machte keinerlei Anstalten zu flüchten oder sich gegen die Beamten zur Wehr zu setzen, und trotzdem feuerte einer der Polizisten acht(!) Schüsse in den Wagen ab, den ersten davon aus einer Distanz von ca. 50cm.
Auf einen auf frischer Tat ertappten Täter oder in einer Notwehrsituation zu schießen ist ja ok, aber einfach auf jemanden losballern, der vielleicht ein Verbrecher ist und keinerlei Anstalten macht zu flüchten o.ä.? Was wenn eine Verwechslung vorgelegen hätte, und mal eben ein Unschuldiger durchlöchert wird. Kollateralschaden?

C.
 
Ja, er saß in einem gestohlenen Auto.

Und deswegen darf man erschossen werden?


Naja...Raub, gefährliche Körperverletzung, darunter der Angriff mit Pfefferspray auf einen Polizisten und noch ein paar andere strafrechtliche Delikte, insgesamt rund 160 Verfahren.

Und wenn es 200 Vorstrafen wären. Trotzdem kann ein Polizist nicht einfach nach Gutdünken auf jemanden schießen, der weder einen Fluchtversuch unternimmt noch einen Angriff auf den Polizisten startet.

C.
 
:rolleyes:

Du fragst ob er gerade ein Verbrechen beging, ich geb Dir die Antwort. Wie Du nun auf das schmale Brett kommst, dass ich die Todesschüsse glutheiße, kann nicht mal ich Dir beantworten.

Und wenn es 200 Vorstrafen wären. Trotzdem kann ein Polizist nicht einfach nach Gutdünken auf jemanden schießen, der weder einen Fluchtversuch unternimmt noch einen Angriff auf den Polizisten startet.

Sagt auch kein Schwanz.
 
:rolleyes:

Du fragst ob er gerade ein Verbrechen beging, ich geb Dir die Antwort. Wie Du nun auf das schmale Brett kommst, dass ich die Todesschüsse glutheiße, kann nicht mal ich Dir beantworten.



Sagt auch kein Schwanz.

:crazy :crazy :crazy

Also so langsam....

Vielleicht hätte ich schreiben sollen, ob er gerade ein "erschießungswürdiges" Verbrechen beging, damit auch ja keine Missverständnisse aufkommen. :zuck:

C.
 
Ja, so langsam glaub ich auch....

Missverständnisse sind gar nicht aufgekommen. Du fragst ob er ein Verbrechen begangen hat und ich geb Dir die Antwort.
Weitere Antworten kannst au dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes raus lesen.
 
Und wenn es 200 Vorstrafen wären. Trotzdem kann ein Polizist nicht einfach nach Gutdünken auf jemanden schießen, der weder einen Fluchtversuch unternimmt noch einen Angriff auf den Polizisten startet.
Du magst hier recht haben, aber bitte, es traf hier keinen unschuldigen Engel, sondern jemanden mit 160 Verfahren, der in einen gestohlenen Auto saß.

Es ist leider wieder einmal so, daß hier ein Täter auf Kosten eines Polizisten in die Opferrolle gedrängt werden soll.
Und das werde ich niemals verstehen.
 
Also wenn jemand ein derartiges Vorstrafenregister hat in dem auch der Angriff auf Polizeibeamte mit Hilfsmitteln körperlicher Gewalt verzeichnet ist dann wäre ich als Polizist auch ziemlich nervös und würde wahrscheinlich bei der erstesn falschen Zuckung lieber einmal zu oft als einmal zu wenig abdrücken. Wer weiß ob der Typ nicht ne Knarre dabei hat und mich gerade erschießen will. Sollte dies der Hintergrund sein dann kann ich den Polizisten absolut verstehen.
 
Du magst hier recht haben, aber bitte, es traf hier keinen unschuldigen Engel, sondern jemanden mit 160 Verfahren, der in einen gestohlenen Auto saß.

Das er ein Engel war hab ich auch nicht behauptet. ;) Aber andererseits sollte man sich schon fragen, ob ein Polizist, der - nervös hin, nervös her - sofort sein komplettes Magazin auf einen Verdächtigen entleert den richtigen Beruf gewählt hat. Wie gesagt: was wäre wenn z.B. in einem solchen Fall mal eine Verwechslung vorliegt, und ein Unschuldiger weggepustet wird?


Du wirst auch immer mehr zu einem Diskussionspartner der auf Kindergartenniveau arbeitet.

Anpassung?! :zuck:
Man muß wohl kein Genie sein, daß meine Frage nach einem gerade begangenen Verbrechen auf ein solches abzielt, welches auf eine Bedrohung für Leib und Leben des Polizisten, der die Schüsse abgegeben hat darstellte.
Für so unbedarft, daß nicht zu erkennen halte ich Dich nicht wirklich...

C.
 
Das er ein Engel war hab ich auch nicht behauptet. ;)
.

Weiß ich.


Aber andererseits sollte man sich schon fragen, ob ein Polizist, der - nervös hin, nervös her - sofort sein komplettes Magazin auf einen Verdächtigen entleert den richtigen Beruf gewählt hat.
.

Also ich persönlich denke, daß der Polizist hier richtig gehandelt hat.
Bei solch einem Verbrecher kann man nie wissen, was er als nächstes tut.
Daher lieber die Gefahr sofort und mit aller Macht neutralisiert.


Wie gesagt: was wäre wenn z.B. in einem solchen Fall mal eine Verwechslung vorliegt, und ein Unschuldiger weggepustet wird?
.

Ist leider auch schon vorgekommen.
Siehe den Fall des Wanderes, der auf der Suche nach Dieter Zurwehme von der Polizei aus versehen erschossen wurde.
Aber wieviele Polizisten wurden bereits im Dienst erschossen, weil sie selber zuspät zur Waffe griffen ?
Ich denke die Zahl liegt weitaus höher als solche bedauernswerten Einzelfälle.
 
Anpassung?!
Man muß wohl kein Genie sein, daß meine Frage nach einem gerade begangenen Verbrechen auf ein solches abzielt, welches auf eine Bedrohung für Leib und Leben des Polizisten, der die Schüsse abgegeben hat darstellte.
Für so unbedarft, daß nicht zu erkennen halte ich Dich nicht wirklich...

Anscheinend schon, schließlich stellst Du die Frage nach einem Verbrechen welches er gerade begeht. Welche Art von Verbrechen Du meinst ging daraus nicht hervor. Du gingst noch nicht mal von irgendeinem Verbrechen aus, da du "es so in Erinnerung hast das der Typ einfach in "seinem" Auto saß".
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Du nicht wusstest ob er nun gerade ein Verbrechen verübte (was er definitiv tat) oder nicht.

Desweiteren fand ich es wichtig klar zustellen was für ein Typ das "Opfer" war. Eben das er schon zweimal der Polizei entkommen ist, wobei er einmal sogar handgreiflich wurde und einen Polizisten verletzte.
Dass das alles aus deinem Beitrag hervorging hab ich echt nicht gesehen. Hab nur oberflächlich und was davon gelesen, dass die Polizei einen unschuldigen (vielleicht Verbrecher) Bürger erschossen hat, der gerade in seinem Auto rumsaß und das Neujahrsfeuerwerk genossen hat. Bin halt unbedarft.


sofort sein komplettes Magazin auf einen Verdächtigen entleert den richtigen Beruf gewählt hat.

Sorry, vielleicht lese ich auch nur nicht richtig. Aber der Polizist hat sieben Schuss auf das "flüchtende" Fahrzeug entleert, welches dann in ein Auto auf der rechten Straßenseite auffuhr. Ändert natürlich nichts daran, das der Erste, tödliche, Schuss nicht verhältnismäßig war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoff doch nicht, dass hier zwei profilierungssüchtige Anwälte Erfolg haben. Die armen Piraten ... Nö das ist echt nicht mehr fassbar. Am besten wäre es gewesen, diese Typen auf den Grund des Indischen Ozeans zu schicken ... Hätte ma sich jetzt schon einiges erspart.
 
Das hier ist der Lacher des Jahres.
Zwei von der Bundesmarine vor Somalia gefangene Piraten, welche an Kenia zur Aburteilung übergeben wurden, verklagen jetzt die BRD :

Piraterie vor Somalia: Seeräuber-Anwälte verklagen Bundesregierung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik


Warum kann ich mich der Vermutung nicht erwehren, daß sie sogar eine Aussicht auf Erfolg haben ?:verwirrt:

Der 1. April war schon oder?

Wie schon erwähnt handelt es ich wohl um Profilneurotiker......
Da hat es den Anscheind das die Abmahnwelle wohl nicht mehr lukrativ ist und sie sich und Auslandskonflikte stürzen.
Wenn man mal auf deren Webseite schaut, ist da schon die ein oder andere Fragwürdige Referenz.
Oliver Wallasch
Andreas Schulz
Der arbeiten sofort nur mit Login... :D

Was soll davon mal wieder halten, am besten Abstand von solchen Leuten.
Dann noch die bodenlose Frechheit von Steuergelder bezahlt werden zu wollen, da hoffe ich doch daß das AA bitte demensprechend reagiert.
 
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Naja, Mitarbeiter bestrafen, die eine Methode angewandt haben die durch das Justizministerium gedeckt war und erst von Obama verboten wurde, ist auch gar nicht angebracht.
 
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