Tagespolitik allgemein

SPON zumindest erläutert es so:
Er muss mit 21 Jahren Haft oder Einweisung in die Psychiatrie rechnen.

Ich persönlich fände die Psychatrie am angebrachtesten. Nicht nur, dass er offenbar Wahnvorstellungen hat (Er bezeichnet sich ja selbst als Templer...), sondern ich glaube auch, dass es für ihn persönlich eine weit schlimmere Bestrafung wäre, als unzurechnungsfähig/geisteskrank erklärt zu werden, als wenn er "nur" ins Gefängnis müsste.
 
Wäre aber mit Blick auf die Höchststrafe in Norwegen - 21 Jahre - die schlimmere Strafe für Breivik. Aus einer geschlossenen Anstalt würde er so leicht nicht hinauskommen.
Wobei ich nicht glaube das dieser Verrückter wirklich Geisteskrank ist.
Ja klingt komisch dieses bewusst benutzte Oxymoron, aber das Eine muss ja nicht immer mit dem Anderem Hand in Hand gehen.
Wobei man jetzt auch fies fragen könnte, ob so einem wie Brevik nicht ein Schicksal wie R.P. McMurphy bekommen würde...
 
Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieser Spinner erneut mordet, sobald er die Gelegenheit dazu bekommt, denn er ist ein Idealist, der aktive Gewaltanwendung als argumentatives Überzeugungsmittel missverstanden hat.

Alleine diese Weltsicht dürfte ihn als komplett asozialen Verrückten klassifizieren. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man so einen Staatsfeind (!) je wieder frei lässt.
 
Es ist quatsch, schon alleien das er zwar zugebt die Menschen getötet hat, bereut nicht mehr getötetet zu haben und trotzdem auf unschuldig plädiert. Der sieht das ja nichtmal als Mord an was er da getan hat.

Könnte in seiner eigenen Logik aber schlüssig sein. Seine eigene Darstellung ist ja nicht öffentlich, aber nach allem was ich so gesehen und gelesen habe, sieht er sich als Widerstandskämpfer gegen ein von Staatsfeinden übernommenes System. (Als er sich stellte, hat er sich sogar als "Kommandeur des norwegischen Widerstands" bei der Polizei gemeldet.) Seine Opfer sind für ihn dann eben Kollateralschaden bei der Wiederherstellung der richtigen Ordnung. Und was seine erstrebte, richtige Ordnung betrifft, ist er natürlich weder schuldig, noch Staatsfeind, ganz im Gegenteil.

Allerdings frage ich mich, ob er ernsthaft geglaubt hat, irgendetwas, außer einer Liveschalte zum Prozess, erreichen zu könen.
 
Allerdings frage ich mich, ob er ernsthaft geglaubt hat, irgendetwas, außer einer Liveschalte zum Prozess, erreichen zu können.

Naja vielleicht findet er Nachahmer mit seinen Aktionen die er vor dem Gericht abzieht.
Vielleicht fängt auch jemand an nachzudenken wieso Anders Breivik so etwas getan hat.

Die meiste Zeit werden seine Taten und Gedanken nur als Böse und Verrückt bezeichnet.

Er sprach doch in seinem Manifest von der Propagandaphase....Der zieht das konsequent durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mad Blacklord: ACK... Ich finde es sogar noch schlimmer: Ich hoffe nicht, der Typ will auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus bzw. dass ihm das anerkannt werden könnte oder der Richter das gar so durchgehen lassen würde.

Er wurde ja zunächst als Unzurechnungsfähig erklärt.
Dagegen hat er sich gewehrt und auch das "unabhänige" Gericht.
Jetzt gibt es ein neues Gutachten das passt.
 
@Jedihammer: Na, ich kann ehrlich nicht genau sagen, was ich IMHO passender fände...

Sicherheitsverwahrung gibt es auch in Norwegen...
Was heißt "Sicherheitsverwahrung" eigentlich genau? Ich meine mal gehört zu haben, dass dann irgendwann mal nach Jahren auf (Inhaftierten- bzw. Verteidiger-)Antrag hin jemand zustimmen müsste, dass er wieder auf freien Fuß käme. Aber wer müsste dann zustimmen? Richter? -Eine Kommission? :confused:

...Ich persönlich fände die Psychiatrie am angebrachtesten (...) Er bezeichnet sich ja selbst als Templer...
Was ich eher IMO als Frage "ausreichend langfristiger Therapierungswürdigkeit" sehen würde. Gäbe es nicht eigentlich vielleicht so etwas wie "lebenslänglich mit der Möglichkeit zur selbstbestimmten, phasenweisigen Bereitwilligkeit zur Therapierung in einer geschlossenen Einrichtung" für Breivik?

... Seine eigene Darstellung ...(nach)... sieht er sich als Widerstandskämpfer gegen ein von Staatsfeinden übernommenes System (...) Als er sich stellte, hat er sich sogar als "Kommandeur des norwegischen Widerstands" bei der Polizei gemeldet... Seine Opfer sind für ihn dann eben Kollateralschaden bei der Wiederherstellung der richtigen Ordnung...
...Ja, er beruft sich auf etwas, was sich "Notrecht" (nicht zu verwechseln mit "Notwehr") nennt - also wohl etwas, was man als "Bürgerpflicht zum gesellschaftlichen Schutz" o. Ä. wohl verstehen kann oder können will... :konfus:

Naja vielleicht findet er Nachahmer mit seinen Aktionen die er vor dem Gericht abzieht...
Möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich. Im Unterschied dazu empfinden "üblichere" Straftätern z. B. mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitaus mehr Scham ggü. ihrer begangenen Taten als Breivik.
Ich meine, man muss sich dass ja mal vor Augen führen: Der Typ hat mind. 77 MENSCHEN UMGEBRACHT ...

SIEBEN-UND-SIEBZIG MENSCHEN ...

...und in der Gerichtsverhandlung sitzt er da und flennt wegen seinem "missglückten Kreuzzug" owe... :konfus:

Da bin ich eher der Ansicht, dass man es...
Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieser Spinner erneut mordet, sobald er die Gelegenheit dazu bekommt, denn er ist ein Idealist, der aktive Gewaltanwendung als argumentatives Überzeugungsmittel missverstanden hat.

Alleine diese Weltsicht dürfte ihn als komplett asozialen Verrückten klassifizieren. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man so einen Staatsfeind (!) je wieder frei lässt.
...ACK... absolut nicht besser ausdrücken kann.
Zwar bin ich mit dem Begriff "Idealist" hier nicht glücklich, aber auch das sollte man sich IMO mal vergegenwärtigen:
Nach dem, was er bereits getan hat, hat er es wohl tatsächlich dennoch geschafft zu äußern:

FAZ - Breivik-Prozess in Oslo: "Ich würde es wieder tun"
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat wohl zwei(!) Jugendliche - aus welchen Gründen auch immer - laut Zeugenaussagen verschont, als er zwischen den Angeschossenen umherging, um diese gezielt mit Kopfschüssen zu töten. :rolleyes:

C.

Danke.
Ich wußte da noch irgend etwas im Hinterkopf.
Ich dachte nur gelesen zu haben er habe sie verschont weil sie zu jung gewesen sind.
 
Was heißt "Sicherheitsverwahrung" eigentlich genau? Ich meine mal gehört zu haben, dass dann irgendwann mal nach Jahren auf (Inhaftierten- bzw. Verteidiger-)Antrag hin jemand zustimmen müsste, dass er wieder auf freien Fuß käme. Aber wer müsste dann zustimmen? Richter? -Eine Kommission? :confused:

Die Sicherheitsverwahrung erklärt sich eigentlich von selbst. Nach verbüßen der Höchststrafe, also in Norwegen 21 Jahre und in Deutschland 15 Jahre (als äquivalent zu Norwegen...), schließt die Sicherheitsverwahrung an. Alle 2 Jahre wird dann Überprüft wie die Prognose ist...durch Richter und Psychologen.
 
Es ist quatsch, schon alleien das er zwar zugebt die Menschen getötet hat, bereut nicht mehr getötetet zu haben und trotzdem auf unschuldig plädiert. Der sieht das ja nichtmal als Mord an was er da getan hat.
Wundert mich das da überhaupt der Anwalt, oder eher Pflichtverteidiger(?) mitmacht.

Wenn ich das richtig verstanden habe muß der Anwalt in Norwegen auf Unschuldig plädieren wenn der Angeklagte sich als unschuldig bekennt.
 
Die Sicherheitsverwahrung erklärt sich eigentlich von selbst. Nach verbüßen der Höchststrafe, also in Norwegen 21 Jahre und in Deutschland 15 Jahre (als äquivalent zu Norwegen...), schließt die Sicherheitsverwahrung an. Alle 2 Jahre wird dann Überprüft wie die Prognose ist...durch Richter und Psychologen.

In Norwegen kann die Sicherheitsverwahrung schon direkt nach der Verurteilung beginnen. Dann sitzt der Täter erstmal 21 Jahre in der Sicherheitsverwahrung und nach diesen 21 Jahren, wird in Abständen von fünf Jahren, die Fortsetzung der Verwahrung angeordnet, oder diese ausgesetzt.

In Deutschland, beginnt die Sicherheitsverwahrung in der Tat nach Verbüßung der Strafe - das müssen aber nicht 15 Jahre sein. So kann ein Täter, der wegen einer besonders schweren Vergewaltigung fünf Jahre eingesessen hat, nach Verbüßung dieser Strafe ebenfalls in Sicherheitsverwahrung gegeben werden. Das Gleiche gilt auch, wenn der Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, das Gericht aber anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

Und: anschließende Sicherheitsverwahrung nach einem Mord funktioniert grundsätzlich so, dass der Täter so lange in Haft bleibt, bis seine lebenslange Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Danach kommt er in Sicherheitsverwahrung.
 
Es ist rechtlich natürlich nicht möglich, aber die einzig wirkungsvolle Strafe wäre es imo, Breivik für den Rest seines Lebens in eine 4 qm Einzelzelle zu sperren und jeden Kontakt mit der Außenwelt zu unterbinden.
Vor allem sollte man ihm keine Gelegenheit geben, irgendeinen seiner Gedanken zu Papier zu bringen und nach außen zu bringen.
Und die ersten Jahre könnte man den Zugang zu Unterhaltungsmedien jeder Art verbieten, damit er nichts anderes tun kann als seine Zellwände anzustarren.

So eine Strafe wäre imo schlimmer als der Tod.
 
@Jedihammer: *Höh...? :konfus:* Gibt es da denn generelle Unterschiede? Ich meine - dürfte ein Verteidiger bei uns z. B. ggf. gegen den Willen bzw. die Auffassung seines Mandanten anders plädieren?

@David & Ben: Vielen Dank für Eure Aufklärungen! :)
Was mich aber nun neugierig gemacht hat: 15 oder 21 Jahre kommen mir ja im Grunde für eine Mord-Tat - nun ja, versteht mich nicht falsch, aber - irgendwo recht niedrig vor.
Sind solche Strafzumessungs-Grenzen eigentlich gesetzlich als "absolute Obergrenzen" geregelt oder gibt es da noch auch eine Art richterlichen Ermessensspielraum (außer nach "unten", versteht sich!) ?

Weil - mal durchaus völlig pragmatisch betrachtet stellt dieser Fall ja sicherlich irgendwo einen sehr speziellen Fall dar, der so manches Präzendenzpotenzial enthielte, oder? :confused:
 
Was mich aber nun neugierig gemacht hat: 15 oder 21 Jahre kommen mir ja im Grunde für eine Mord-Tat - nun ja, versteht mich nicht falsch, aber - irgendwo recht niedrig vor.
Sind solche Strafzumessungs-Grenzen eigentlich gesetzlich als "absolute Obergrenzen" geregelt oder gibt es da noch auch eine Art richterlichen Ermessensspielraum (außer nach "unten", versteht sich!) ?

Ich weiß nicht genau, wie es im norwegischen Strafrecht aussieht, aber in Deutschland gibt es für Mord nur eine einzige Strafe: die lebenslange Haft. Der bzw. die Richter können dann noch eine anschließende Sicherheitsverwahrung anordnen (wenn die Gefahr besteht, dass der Mörder nach der Entlassung erneut töten könnte), oder die besondere Schwere der Schuld feststellen (z.B wenn die Tat besonders grausam war). Bei besonderer Schwere der Schuld, kann der Verurteilte auch nach den mindestens zu verbüßenden 15 Jahren einer lebenslänglichen Haft, keine Bewährung bekommen.

Um es nochmal ausdrücklich zu betonen: 15 Jahre sind in Deutschland nicht die Höchststrafe.
 
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