Tagespolitik allgemein

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Diese hier :

Überleitungsvertrag
(recht.voelker.vertrag und recht.straf.prozess)


Der Überleitungsvertrag (lang: Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) wurde am 26.5.1952 zwischen der BRD, den USA, Großbritannien und Frankreich geschlossen und am 30.3.1955 bekannt gemacht (BGBl. II 405). Er dient der Ausführung des Deutschlandsvertrags und regelt verschiedene Fragen hinsichtlich des Fortbestands und der Aufhebung von Besatzungsrecht. Er ist durch den sog. 2+4-Vertrag größtenteils suspendiert worden.

Immer noch gültig sind Erster Teil: Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Zweiter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Art. 7 Abs. 1 Überleitungsvertrag legt die Rechtswirksamkeit der Entscheidungen der Besatzungsgerichte fest.

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

Damit legt Artikel 7 fest, dass die Urteile und Entscheidungen der alliierten Gerichte nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam bleiben, d.h. sie haben die gleiche Wirkung wie rechtskräftige Urteile von deutschen Gerichten. Daraus folgt, dass eine erneute Verfolgung oder Wiederaufnahme der Verfahren durch deutsche Gerichte oder Behörden ausgeschlossen ist (Creifelds-Kauffmann, Stichwort Überleitungsvertrag).

Eine weitergehende Wirkung geht von einem rechtskräftigen Urteil nicht aus. Insbesondere werden nicht alle deutschen Behörden, insbesondere die Kultusbehörden, an die in den Urteilen festgestellten Tatsachen gebunden.

Weiterhin gültig bleibt Art. 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Damit werden die entsprechenden Maßnahmen der Besatzungsbehörden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können.


Kann man da denn wirklich von voller Souveränität sprechen?

Das ist die Frage die gestellt werden muß
 
...Das ist die Frage die gestellt werden muß
Und die zumindest schon einmal eine Antwort kennt, die dazu finden konnte:
...Gültigkeit der Urteile

Der Artikel 26 des Londoner Statut schrieb fest, dass die Urteile der Nürnberger Prozesse endgültig und nicht anfechtbar sein sollten. Bei der Wiedererlangung der vollen Souveränität durch die deutsche Wiedervereinigung wurde mit den Alliierten vertraglich geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ohne Unterschied alliierte und bundesdeutsche Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze ändern, streichen oder aufheben kann, solange sie sich dabei an die Vorgaben der parlamentarischen Demokratie hält.[13] Die Urteile der Nürnberger Prozesse hätten also geändert werden können, blieben aber genau so, wie sie gefällt wurden....

Quelle: Wikipedia | Nürnberger Prozesse | Gültigkeit der Urteile
 
Soweit ich es kenne(egal was der Dreck namens Wikiblödia von sich gibt) hat die BRD die Urteile von Nürnberg niemals anerkannt.
Alle von diesen Tribunalen verurteilten Menschen gelten nach bundesdeutscher Rechtsauffasung als nicht vorbestraft, sofern sie nur von diesen Tribunalen schuldig gesprochen wurden.

Bitte tu mir in Zukunft einen Gefallen und komme mir in Diskussionen nicht mit Verweisen auf den Wkidreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte tu mir in Zukunft einen Gefallen und komme mir in Diskussionen nicht mit Verweisen auf den Wkidreck.

Ich finde Ihren Mangel an Glauben beklagenswert. :p

Soweit ich es kenne(egal was der Dreck namens Wikiblödia von sich gibt) hat die BRD die Urteile von Nürnberg niemals anerkannt.
Alle von diesen Tribunalen verurteilten Menschen gelten nach bundesdeutscher Rechtsauffasung als nicht vorbestraft, sofern sie nur von diesen Tribunalen schuldig gesprochen wurden.

Art. 7 (1) Überleitungsvertrag legt fest, dass alle Urteile der Besatzungsgerichte ihre Rechtswirksamkeit beibehalten. Da die BRD den Überleitungsvertrag ratifiziert hat, hat sie damit schlussendlich auch die Rechtswirksamkeit der Urteile der Nürnberger Prozesse anerkannt, die ja von Besatzungsgerichten gefällt wurden.
 
Art. 7 (1) Überleitungsvertrag legt fest, dass alle Urteile der Besatzungsgerichte ihre Rechtswirksamkeit beibehalten. Da die BRD den Überleitungsvertrag ratifiziert hat, hat sie damit schlussendlich auch die Rechtswirksamkeit der Urteile der Nürnberger Prozesse anerkannt, die ja von Besatzungsgerichten gefällt wurden.

Zum einen blieb der BRD gar nichts anderes übrig.
Zum anderen, wie ist es dann möglich, daß alle in nÜrnberg verurteilten in Deutschland als nicht vorbestraft gelten ?
 
Zum einen blieb der BRD gar nichts anderes übrig.
Zum anderen, wie ist es dann möglich, daß alle in nÜrnberg verurteilten in Deutschland als nicht vorbestraft gelten ?

Weil es eben kein bundesdeutsches Gericht war, welches die Urteile ausgesprochen hat, könnte ich mir vorstellen. Wie ist das z.B. wenn ich im Ausland, womöglich noch außerhalb der EU eine Straftat begehe und verurteilt werde, dann gelte ich in Deutschland doch ebenfalls nicht als vorbestraft, genauso, wenn ich in Deutschland was angestellt habe, und nach verbüßen meiner Strafe auswandere, dann gelte ich im Zielland auch nicht als vorbestraft, oder?
Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass die Verurteilten von Nürnberg und ähnlichen Tribunalen in Deutschland zwar rechtlich nicht als vorbestraft gelten, sie aber im Gegenzug auch nicht das Recht haben bzw. hatten, vor bundesdeutschen Gerichten in Revision zu gehen oder HAftentschädigung o.ä. einzuklagen.

C.
 
Zum anderen, wie ist es dann möglich, daß alle in nÜrnberg verurteilten in Deutschland als nicht vorbestraft gelten ?

Sie wurden nicht ins Strafregister eingetragen, die allgemeine Stimmung in der BRD - zum damaligen Zeitpunkt - tendierte in Richtung Totschweigen & Schlussstrich-ziehen, das ist alles richtig, keine Frage. Aber, die Urteile gegen die Verurteilten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurden, mit Ausnahme des Urteils gegen Alfred Jodl, auch nicht aufgehoben. Ergo, wurde die Rechtswirksamkeit doch anerkannt - wenn auch zähneknirschend.

Edit:

Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass die Verurteilten von Nürnberg und ähnlichen Tribunalen in Deutschland zwar rechtlich nicht als vorbestraft gelten, sie aber im Gegenzug auch nicht das Recht haben bzw. hatten, vor bundesdeutschen Gerichten in Revision zu gehen oder HAftentschädigung o.ä. einzuklagen.

Die Witwe Alfred Jodls tat genau das. Jodl wurde daraufhin 1953 von einem Münchner Gericht freigesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Art. 7 (1) Überleitungsvertrag legt fest, dass alle Urteile der Besatzungsgerichte ihre Rechtswirksamkeit beibehalten. Da die BRD den Überleitungsvertrag ratifiziert hat, hat sie damit schlussendlich auch die Rechtswirksamkeit der Urteile der Nürnberger Prozesse anerkannt, die ja von Besatzungsgerichten gefällt wurden.
*Ähm... Klopf-klopf...? Mal-so-anfrag... :wook3:eek:*

Was ist denn hiermit?
...2. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Überleitungsvertrag«) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.

3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil:

Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5

Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8

Quelle: Archiv.Jura.Uni-Saarland | Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387
So wie ich das verstehe, dürfte das Problem dabei in diesen Formulierungen stecken... :konfus:
Denn: Wie können Bestimmungen eines Vertrages, der suspendiert resp. außer Kraft gesetzt wurde, in Kraft bleiben????

… Erster Teil
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

  • Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern, (…)
  • Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(…)

Quelle: Bundesgesetzblatt online
(Anmerkung: Bei diesem Textauszug handelt es sich um eine informative Auszugs-Wiedergabe des online öffentlich einsehbaren entsprechenden BGBL im Rahmen des deutschen Zitierrechts!!!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie wurden nicht ins Strafregister eingetragen, die allgemeine Stimmung in der BRD - zum damaligen Zeitpunkt - tendierte in Richtung Totschweigen & Schlussstrich-ziehen, das ist alles richtig, keine Frage. Aber, die Urteile gegen die Verurteilten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurden, mit Ausnahme des Urteils gegen Alfred Jodl, auch nicht aufgehoben. Ergo, wurde die Rechtswirksamkeit doch anerkannt - wenn auch zähneknirschend.

Jodls Urteil wurde nicht aufgehoben, er wurde zwar von einer deutschen Spruchkammer im Rahmen des Entnazifizierungsprozess von deutscher Seite freigesprochen, wobei die Verbrechen gegen den Frieden für die Jodl ebenfalls verurteilt worden war ausgeschlossen wurden da es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand dafür gab.. Dieser Freispruch wurde allerdings am 03.09.1953 vom bayrischen Minister für politische Befreiung,Thomas Dehler, auf Druck der USA widerrufen.
 
Die BRD hat allerdings unterschrieben, die Prozesse nicht wiederaufrollen zu lassen, was man als Zustimmung interpretieren könnte. Inwieweit da der Druck der Siegermächte ausgeübt wurde, ist natürlich fraglich ;)

Aber dennoch brauchen Urteile nicht anerkannt werden, um Gültigkeit zu erlangen, deshalb finde ich die Frage etwas müßig, auch wenn ich mir da eine "offizielle Bestätigung" unserer Regierung wünschen würde, um der Verurteilung dieser Verbrecher etwas Nachdruck zu verleihen.
 
Aber dennoch brauchen Urteile nicht anerkannt werden, um Gültigkeit zu erlangen, deshalb finde ich die Frage etwas müßig, auch wenn ich mir da eine "offizielle Bestätigung" unserer Regierung wünschen würde, um der Verurteilung dieser Verbrecher etwas Nachdruck zu verleihen.

Mittlerweile könnte man sowas erwarten, nach rund 60 Jahren.

Nachdem man in den 50ern und 60ern alles versucht hat, eine Aufarbeitung zu verhindern und zu torpedieren. Liegt wohl am fehlenden Rechtsbewusstsein und am Klüngel jener Tage.
 
So wie ich es immer verstanden habe hat die BRD diese Urteile weniger ob der Schuldfrage nicht anerkannt sondern wegen der Rückwirkung der Gesetze die in Nürnberg zu Grunde gelegen haben.
Gesetze die egen jede internationale Rechtsauffassung rückwirkende Kraft hatten und damit gegen den Grundatz "nulla poena sine lege" verstießen und auuserdem nur gegen den Besiegten angewendet wurden.
Natürlichen waren die Urteile von Nürnberg Siegerjustiz. Wer hätte auch ausser den Siegern Justiz üben können ?
Ich denke auch daß bis auf Generaloberst Jodl keiner an den Galgen ging der da nicht auch hingehört hat.
Im Falle von Dönitz,Reader und Speer gab es auch weitere Fehlurteile(im Falle Speer sogar zu seinen Gunsten)

Wie ich schon mehrfach gesagt habe,der Galgen für die Bande war zwar in Ordnung, das Vorgehen allerdings nicht.
 
Mittlerweile könnte man sowas erwarten, nach rund 60 Jahren.

Nachdem man in den 50ern und 60ern alles versucht hat, eine Aufarbeitung zu verhindern und zu torpedieren. Liegt wohl am fehlenden Rechtsbewusstsein und am Klüngel jener Tage.

So ist es, man hat schließlich gekonnt versucht die Vergangenheit auszublenden und so zu tun, als ob nie etwas passiert wäre. Aber nach einige Begebenheit, wie dem Kniefall von Warschau, sollte man meinen, dass man auch in der Lage hätte sein können, eine offizielle Anerkennung kundzutun. Hätte vielleicht auch mehr zur Aussöhnung beigetragen.

Mich wundert es besonders, dass es in den letzten 20 Jahren nicht passiert ist, wo man doch bemüht ist rigoros gegen Neonazis und Faschisten vorzugehen. Die Anerkennung der Urteile, würde ein deutliches Zeichen setzen. Zu mal die BRD selbst ja nach Kriegsverbrechern gefahndet hat, sprich Haftbefehle ausgestellt hat.

Natürlichen waren die Urteile von Nürnberg Siegerjustiz. Wer hätte auch ausser den Siegern Justiz üben können ?

Und wer hätte es ihnen verübeln können? Die Sieger richten nun mal, so ist der Krieg.

Im Falle von Dönitz,Reader und Speer gab es auch weitere Fehlurteile(im Falle Speer sogar zu seinen Gunsten)

Besonders Speer ist viel zu gut dabei weggekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber dennoch brauchen Urteile nicht anerkannt werden, um Gültigkeit zu erlangen, deshalb finde ich die Frage etwas müßig, auch wenn ich mir da eine "offizielle Bestätigung" unserer Regierung wünschen würde, um der Verurteilung dieser Verbrecher etwas Nachdruck zu verleihen.

2006 gab es, meine ich, eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum 60.Jahrestag der Nürnberger Prozesse. Ich habe den Text gerade nicht parat, aber soweit ich mich erinnern kann, wurde dort auch Stellung bezogen. :verwirrt:

So wie ich es immer verstanden habe hat die BRD diese Urteile weniger ob der Schuldfrage nicht anerkannt sondern wegen der Rückwirkung der Gesetze die in Nürnberg zu Grunde gelegen haben.

Na ja, in den 50er und 60er Jahren, war es durchaus einiges an Solidarität mit den Tätern. Das dürfte auch keine allzu geringe Rolle gespielt haben.
 
Erst schreitet Europa nicht mehr ein in den arabischen Frühling und lässt die Türkei alleine und dann habt ihr ein Problem damit das die Türkei ihre Grenze versucht zu sichern....
 
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