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Was auf jeden Fall erstmal weg muß ist diese unsäglich Grenze des Jugendstrafrechts von 21. Wer 18 ist und alle Rechte eines vollwertigen Bürgers trägt, hat auch mit dem Erwachsenen-Strafrecht behandelt zu werden.
Das halte ich für keine gute Idee. Viele wissen nämlich nicht, dass das Jugendstrafrecht in vielen Teilen strenger als das Erwachsenenstrafrecht ist und sich auch pädagogischer Instrumentarien bedient. Einen Erwachsenen kann man nicht einfach so ohne weiteres ohne Zigaretten mit nur einer Bibel in der Zelle einsperren. Bei Jugendlichen geht das schon, nur mal als Beispiel genannt. Jugendliche oder junge Erwachsenene, die nach dem Jugendstrafrecht verurteil worden sind, kann man, wenn die Strafe bzw. die Reststrafe auf Bewährung umgewandelt wurde, z.B. vorschreiben, dass der Delinquent einer Arbeit nachgehen muss, er bestimmte Orte z.B. bei Freunden, berüchtigte Kneipen oder Diskotheken nicht besuchen darf, er gemeinnützige Stunden ableisten muss, also Zwangsarbeit sozusagen, und die Richter können noch viele andere Auflagen stellen, die es im Erwachsenenstrafrecht nicht gibt. Auch ist manchmal die Mindeststrafe im Jugenstrafrecht bei bestimmten Delikten höher als im Erwachsenenstrafrecht.
Die Höchststrafen sind im Erwachsenenstrafrecht aber höher als im Jugendstrafrecht und zwar deshalb, weil man Jugendliche, die sich noch in ihrer Entwicklung befinden, nicht zu lange einem entwicklungshemmenden Umfeld aussetzen will, wo sich deren Defizite nur noch vergrößern und ihre eh schon mangelnde soziale Kompetenz verschlechtert, was widerum die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit erhöht.
Alledings bedaure ich auch, dass unabhängig ob Jugendliche oder Erwachsene bei manchen schweren Straftaten sehr gnädig geurteilt wird. Eine Strafe muss auch als Strafe empfunden werden, sonst ist es keine Strafe. Hier sollte man Instrumentarien und Methoden finden, wie man einen Menschen wirklich bestrafen kann.
Dass man die Höchststrafe im Jugenstrafrecht dem Erwachsenenstrafrecht anpassen will und auch die Sichherheitsverwahrung einführen will, halte ich für längst überfällig. Hier geht's ja schließlich nicht um Kaugummidiebe sondern um Mörder, Vergewaltiger, Totschläger usw. Und der Schutz der Opfer sollte hier die klare Priorität sein.
Im neuen Spiegelmagazin steht, dass in der Sicherheitsverwahrung vermutlich etliche Täter sitzen, die bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Rückfallrisiko besteht. Ha, ha..., na und. Wenn es auf professionelle Art nicht möglich ist, herauszufinden, ob bei jemanden ein Rückfallrisiko besteht oder nicht, bin ich im Zweifelsfall aus Gründen der Sicherheit für die Opfer und gegen die Täter, zudem die Täter im Gegensatz zu den Opfern ja auch schweres Unheil über Menschen gebracht haben.