Jugendliche Straftäter

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ich hoffe nur fuer den richter, dass er damit leben kann, wenn mind. eins der kids wieder ein unschuldiges maedchen vergewaltigt...

meinerseits steigen widerum die zweifel an der effektivitaet in unserem sogenannten rechtsstaat. :rolleyes: armes deutschland :(
 
Unabhängig einer gerechten Strafe ist die Resozialisierung des Täters sehr wichtig, weil nach dessen haftzeit potentielle Opfer geschützt werden müssen. Jugendstrafanstalten sind wirklich die Schulen für Straftäter. Dass der Täter in eine betreute Wohngruppe kommt und thearpeutisch behandelt wird finde ich in diesem Fall besser, als ihn im Knast erst richtig verrohen zu lassen. Allerdings vermisse ich eine wirkliche Bestrafung. Ich bin ja gerne für Zwangsarbeit, eine Bestrafung, die leider durch Nazideutschland ein Negativum in der öffentlichen Wahrnehmung geworden ist. Außerdem sollten so einem Straftäter während der haft/Unterbringung alles mögliche entzogen werden wie Fernsehschauen, Zigarreten rauchen usw., das Essen sollte sehr spartanisch aber trotzdem nahrhaft und gesund sein und was weiß ich noch, was man ihm alles noch entziehen könnte. Das Jugendstrafgesetz ermöglicht solche Bestrafungen auch im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht. Manchmal wünsche ich mir auch die Prügelstrafe bei bestimmten Delikten für unser Land.

Dass die anderen Täter Bewährungsstrafen bekommen haben ist ein Skandal angesichts der Schwere der Straftat.
 
Das Jugendstrafgesetz ermöglicht solche Bestrafungen auch im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht. Manchmal wünsche ich mir auch die Prügelstrafe bei bestimmten Delikten für unser Land.

So etwas würde doch nur noch mehr Hass in einem Sträfling schüren.
Gewisse Personen könnten dan erst recht gefährlich werden.
 
So etwas würde doch nur noch mehr Hass in einem Sträfling schüren.
Gewisse Personen könnten dan erst recht gefährlich werden.

Nein, dem würd ich jetzt so nicht zustimmen! Ich hatte selber mit Ex-Häflingen zu tun und die viele von denen sagen wirklich, dass sie selber das Gefängnis keineswegs als Strafe gesehen haben, schon allein deshalb, weil man überhaupt nicht die Notwendigkeit hat sich mit seiner Tat zu beschäftigen - was ja der eigentliche Sinn eines Gefängnisaufenhaltes wohl sein sollte. Wer 24 Stunden zugang zu einem Fernseher hat, kann sich selber geistig und emotional ausschalten und hat noch dazu nicht das Gefühl draußen irgendwas zu verpassen (zumal ja viele in Freiheit auch nicht anders leben - bloß dass der Tagesablauf etwas geregelter is und ein paar Stangen vor dem Fenster sind...).
Das Konzept in den bayerischen Jugendjustizvollzugsanstalten find ich eigentlich recht gut: Die Jugendlichen/Heranwachsenden dürfen keinen Fernseher haben (ein Radio allerdings schon) und laut Gesetz ist dort Arbeitspflicht für alle (in der Praxis fehlt es leider an Stellen).
 
Nun ich hätte da eine ganz einfach Antwort:

Militärschule oder Besserungsanstallt, wo die keinem merh auf der Nase rumtanzen können und richtig gesagt bekommen wo es lang geht. nach einem Jahr wären die wie neu:verwirrt:

Klappt in den USA ja ganz hervorragend.

Tjoaa... tut es... Ich wär da sofort dabei so ein System zu befürworten. Aber da sind wir wohl leider in der Minderheit.
 
Ich würde nicht sagen, dass die Boot Camps in den USA mehr Erfolg bringen. Auch die Tatsache, dass dort 5jährige nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden können scheint nicht sonderlich zufunktionieren, da die USA trotzdem immense Straftaten zu verzeichnen haben, mehr Serientäter zu beklagen haben und und und.

Ein Zwischending wäre mal ausprobierfähig, also etwas härter, als jetzt in D, aber nicht so hart wie in den USA. Halt wie oben schon geschrieben, mit den vorhandenen Normen etwas effektiver arbeiten.

Was ich persönlich befürworten würde wäre die Öffnung des Jugendstrafrechts zum Erwachsenenstrafrecht hin. Bisher ist es ja so, dass man erst ab 18 nach dem StGB bestraft werden kann und auch bis 21 es noch nicht muss, aber manche Jugendliche haben schon mit 14 eine Zentimeterdicke Akte bei der Polizei und da wäre eine härtere Bestrafung wirklich mal angebracht.
 
Ich würde nicht sagen, dass die Boot Camps in den USA mehr Erfolg bringen. Auch die Tatsache, dass dort 5jährige nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden können scheint nicht sonderlich zufunktionieren, da die USA trotzdem immense Straftaten zu verzeichnen haben, mehr Serientäter zu beklagen haben und und und.

Ein Zwischending wäre mal ausprobierfähig, also etwas härter, als jetzt in D, aber nicht so hart wie in den USA. Halt wie oben schon geschrieben, mit den vorhandenen Normen etwas effektiver arbeiten.

Was ich persönlich befürworten würde wäre die Öffnung des Jugendstrafrechts zum Erwachsenenstrafrecht hin. Bisher ist es ja so, dass man erst ab 18 nach dem StGB bestraft werden kann und auch bis 21 es noch nicht muss, aber manche Jugendliche haben schon mit 14 eine Zentimeterdicke Akte bei der Polizei und da wäre eine härtere Bestrafung wirklich mal angebracht.


Gute Idee..... Was deine Meinung zu bootcamps angeht, so sei sie dir gegönnt. Es ist jedoch nachgewiesen das die Rückfallquoten nach einem Aufenthalt dort eher gering sind. Das dort Menschen gebrochen werden und nach einem "Schema" neu geformt werden ist eine Wahrheit die man entweder aktzeptiert oder die man ablehnt. Ich gehöre zu den Menschen die sagen das es mir scheiß egal ist was mit Straftätern passiert so lange sie nur bestraft werden und hinterher keinen Scheiß mehr bauen.

Natürlich kann man damit argumentieren das es Menschenunwürdig wäre jemanden so zu "behandeln". Zu der Thematik kann ich nur den Film "Projekt Bootcamp" empfehlen. Da wird in der Fiktion von der Deutschen Justiz ein deratiges System aufgebaut. Der Film beleuchtet alle Aspekte sehr gut, auch wenn ich mit seinem Fazit nicht übereinstimme. (ist glaub ich ne ZDF-Produ)
 
Was ich persönlich befürworten würde wäre die Öffnung des Jugendstrafrechts zum Erwachsenenstrafrecht hin. Bisher ist es ja so, dass man erst ab 18 nach dem StGB bestraft werden kann und auch bis 21 es noch nicht muss, aber manche Jugendliche haben schon mit 14 eine Zentimeterdicke Akte bei der Polizei und da wäre eine härtere Bestrafung wirklich mal angebracht.

Die Jugendstrafen sind zwar kürzer als die im Erwachsenenstrafrecht - aber von den Bedingungen her in den JVAs wesentlich strenger. Also seh ich jetzt keinen Anlass dafür das Erwachsenenstrafrecht schon auf Kinder auszuweiten - auch Kinder mit 14 Jahren können für ihre Verbrechen ins Gefängnis wandern - und tun es auch!
Gegen eine lange Haftstrafe für Heranwachsende spricht ja außerdem auch noch, dass ihnen damit ja jede Chance auf ein späteres geregeltes Leben, also Schulabschluss und Ausbildung, genommen wird und sie damit noch mehr in Richtung Kriminalität gedrängt würden.

Sicherlich ist aber über eine Senkung des Alters für die Strafmündigkeit nachzudenken, weil Kinder heute einfach wesentlich früher "erwachsen" werden. Man sollte allerdings auch immer berücksichtigen, dass soetwas wie Kriminalität immer von gesellschaftlichen Normen abhängt und sich niemals wird auslöschen lassen (schon allein deshalb, weil dann eben andere Vergehen zu Verbrechen "befördert" werden).

Darüber, was eine "angemessene" Strafe ist, hab ich mir ehrlich gesagt auch scho oft den Kopf zerbrochen, aber in der heutigen Gesellschaft ist das wahrscheinlich gar nicht mehr möglich ohne dabei wirklich eklatant gegen die Menschenwürde zu verstoßen (man sollte ja nicht vergessen, dass ja bereits durch eine Haftstrafe die Grundrechte z.T. stark beschränkt werden). Aber was tut Leuten, die misshandelt, vergewaltigt und gedemütigt wurden, schwer drogenabhängig und psychisch krank sind denn noch wirklich weh? Bevor das jetzt wieder jemand missversteht: Ich nehme die Täter hier keineswegs in Schutz - aber solche Hintergründe gibt es (und das nicht zu selten) und die relativieren dann irgendwie die Strafen die drohen ganz gewaltig.
 
Hier wird einmal in die richtige Richtung gedacht :

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Aktuell

Sicherungsverwahrung für Jugendliche

Lebenslang für Jungtäter

Auch besonders gefährliche jugendliche Schwerverbrecher sollen künftig nach Haftende noch lebenslang eingesperrt bleiben können. Dies plant die Koalition.



Berlin - Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will für gefährliche jugendliche Straftäter eine nachträgliche Sicherungsverwahrung einführen. Diese soll für besonders dramatische Fälle gelten, bei denen sich im Verlauf des Strafvollzugs keinerlei Besserung gezeigt hat.

Der Entwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes soll laut Ministerium in den nächsten Wochen vorliegen. Derzeit sieht das Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vor.

Nach dem Vorschlag sollen junge Täter, die schwere Verbrechen begangen haben, zum Ende ihrer Haft auf ihre Gefährlichkeit überprüft werden. Dies betrifft etwa Fälle von Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung. Begutachtet werden sollen alle Jugendlichen, die zu mindestens sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Darauf haben sich laut Ministerium die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt. Der Richterbund nannte den Vorschlag falsch und populistisch. dpa/rtr

Zwar sind bereits die Gegner dieser Reform in Stellung,aber ich würde alleine schon die Diskussion als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen.
 
Ich tendiere dazu, dem Vorstoß von Frau Zypris recht zugeben, habe aber auch meine Zweifel. Strafe muß sein und es gibt sicherlich auch Fälle, in denen eine Sicherheitsverwahrung angebracht ist.

Was auf jeden Fall erstmal weg muß ist diese unsäglich Grenze des Jugendstrafrechts von 21. Wer 18 ist und alle Rechte eines vollwertigen Bürgers trägt, hat auch mit dem Erwachsenen-Strafrecht behandelt zu werden.
 
Was auf jeden Fall erstmal weg muß ist diese unsäglich Grenze des Jugendstrafrechts von 21. Wer 18 ist und alle Rechte eines vollwertigen Bürgers trägt, hat auch mit dem Erwachsenen-Strafrecht behandelt zu werden.


Genau der MUß weg.
Es handelt sich bei der sogenannten Volljährigkeit ohnehin nur um eine willkürlich gezogenen Grenze.

Wer ein Verbrechen begeht,der sollte auch wie jeder andere bestraft werden.
Wenn ich alleine an die unsägliche UN-Konvention denke,die Staaten vorschreiben will,daß man zur Tatzeit "Minderjährige" nicht exekutieren darf,dann schüttelt sich mir alles.

Wenn ich also z.B. am 13.07. Volljährig werde,und ich ermorde am 12.07 um 23.59 Uhr jemanden,dann darf man mich nicht exekutieren.
Morde ich jedoch am 13.07. um 00.01 Uhr,dann darf man es.
Das ist doch purer Schwachsinn

Natürlich muß irgendwo eine Grenze gezogen werden,auch was das Strafmaß angeht.
Aber es kann doch nicht angehen,daß ein z.B. 17.Jähriger Mörder der Todesstrafe entgehen darf,nur weil er noch keine 18 ist.
Oder ein 13.Jähriger Serienstraftäter engeht jedweder Strafe,nur weil er noch nicht "Strafmündig" ist.

Hier muß dringend nachgebessert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder ein 13.Jähriger Serienstraftäter engeht jedweder Strafe,nur weil er noch nicht "Strafmündig" ist.
Das erinnert mich gerade an eine Sendung in der von sogenannten "Klaukindern" die Rede war.
Hierbei handelt es sich um unter Vierzehnjährige die über die Grenze nach Deutschland geschickt werden um ein paar Diebstähle zu vollziehen. Werden sie geschnappt ist die Polizei machtlos, kann sie nur in ein Heim stecken, in dem die Kinder auch nicht eingesperrt werden dürfen, was zur Folge hat, das ihr Heimaufenthalt höchstens Stunden andauert.
Sind sie irgendwann 14 werden sie nicht mehr über die Grenze geschickt. Dieser "Rechtsstaat" kann absolut nichts dagegen unternehmen bei den gegenwärtigen Gesetzen.
 
Wer ein Verbrechen begeht,der sollte auch wie jeder andere bestraft werden.
Wenn ich alleine an die unsägliche UN-Konvention denke,die Staaten vorschreiben will,daß man zur Tatzeit "Minderjährige" nicht exekutieren darf,dann schüttelt sich mir alles.


Wenn ich also z.B. am 13.07. Volljährig werde,und ich ermorde am 12.07 um 23.59 Uhr jemanden,dann darf man mich nicht exekutieren.
Morde ich jedoch am 13.07. um 00.01 Uhr,dann darf man es.
Das ist doch purer Schwachsinn
Eine Grenze muß man ziehen. Ist wie mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (auch wenn da die "Folgen" sicherlich nicht zu vergleichen sind. Es ist nun mal in den meisten westlichen Staaten und in sehr vielen anderen so, daß diese Grenze 18 Jahre ist. Finde ich ok, auch wenn es manchen sicherlich unlogisch erscheint.

Oder willst dann zukünftig auch mit 49 Stundenkilometern Strafe zahlen? :D


Natürlich muß irgendwo eine Grenze gezogen werden,auch was das Strafmaß angeht.
Aber es kann doch nicht angehen,daß ein z.B. 17.Jähriger Mörder der Todesstrafe entgehen darf,nur weil er noch keine 18 ist.
Oder ein 13.Jähriger Serienstraftäter engeht jedweder Strafe,nur weil er noch nicht "Strafmündig" ist.

Hier muß dringend nachgebessert werden.
Und dann stellt man sich die Frage.....warum wird der 15jährige nicht so bestraft wie der 17jährige..... Eine Endlosspirale ohne Ende :konfus: Man muss eine Grenze ziehen. Und wie schon oben beschrieben erscheint mir die 18er-Grenze angemessen, da mit diesem Alter auch Rechte wie Pflichten offiziell werden.

Wo man aber defintiv drüber reden kann, sind die (Haft)Strafen für minderjährige Täter.
 
Die Strafmündigkeit mit 14 ist halt eine Art Relikt aus einer anderen Zeit. In den letzten Jahrzehnten hat sich ja aber gezeigt, dass Kinder immer früher erwachsen werden. Es ist also auch aus der Hinsicht auf jedenfall sinnvoll über eine Herabsetzung des Mindeststrafalters nachzudenken. Zumal auch meine Erfahrung durchaus besagt, dass Kinder schon im Alter von 9 bis 10 Jahren ein sehr gutes Verständnis davon haben, was Recht und was Unrecht ist.

Trotzdem bleib ich dabei: Man kann ein Kind nicht genauso für etwas bestrafen wie einen Erwachsenen, bzw. nicht unter allen Umständen. Nicht umsonst gibt es die Möglichkeit Heranwachsende zwischen 18 und 21 entweder nach dem Jugend- oder nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen! Denn auch in dem Alter entscheiden viele noch net über ihre Eltern hinweg, sind somit quasi ferngelenkt und zudem leicht zu beeinflussen (ein Beispiel: Eine 19jährige ist auch nach fast einem halben Jahr intensiver Betreuung nicht bereit gewesen sich gegen ihre Eltern zu stellen - sie wär tatsächlich lieber ins Gefängnis gegangen!). Zudem hab ich ja bereits darauf hingewiesen, dass man Jugendlichen damit oft die gesamte Zukunft nimmt - und sie damit erst Recht an den Rand der Gesellschaft drängt. Übrigens auch ne interessante Sache, dass die meisten delinquenten Jugendlichen (so aus eigener Erfahrung) eine Arbeitsauflage als größere Strafe empfinden als eine relativ kurze Zeit im Knast (eigentlich logisch: Für den Knast pack ich meine Sachen und fahr hin. Dann sitz ich die Zeit hab. Hab ich ne Arbeitsauflage, muss ich mich bei der zuständigen Stelle melden, muss mit denen Gespräche führen, muss arbeiten und in Kontakt zu anderen Menschen treten, also wesentlich mehr Stress). Meiner Meinung nach sollte somit das Jugendstrafgesetz in beide Richtungen flexibler werden: Für wirklich schwere Verbrechen schon in dem Alter, auch ne entsprechend harte Bestrafung - aber für kleinere Delikte ( ja, nicht wenige Leute sitzen auch schon im Jugendalter für Sachen wie einfachen Betrug oder Schwarzfahren im Knast!) sollte es noch häufiger die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs oder anderer Methoden, die tatsächlich eine Auseinandersetzung mit der Tat bedeuten, geben.
 
[...]
Was auf jeden Fall erstmal weg muß ist diese unsäglich Grenze des Jugendstrafrechts von 21. Wer 18 ist und alle Rechte eines vollwertigen Bürgers trägt, hat auch mit dem Erwachsenen-Strafrecht behandelt zu werden.

Das halte ich für keine gute Idee. Viele wissen nämlich nicht, dass das Jugendstrafrecht in vielen Teilen strenger als das Erwachsenenstrafrecht ist und sich auch pädagogischer Instrumentarien bedient. Einen Erwachsenen kann man nicht einfach so ohne weiteres ohne Zigaretten mit nur einer Bibel in der Zelle einsperren. Bei Jugendlichen geht das schon, nur mal als Beispiel genannt. Jugendliche oder junge Erwachsenene, die nach dem Jugendstrafrecht verurteil worden sind, kann man, wenn die Strafe bzw. die Reststrafe auf Bewährung umgewandelt wurde, z.B. vorschreiben, dass der Delinquent einer Arbeit nachgehen muss, er bestimmte Orte z.B. bei Freunden, berüchtigte Kneipen oder Diskotheken nicht besuchen darf, er gemeinnützige Stunden ableisten muss, also Zwangsarbeit sozusagen, und die Richter können noch viele andere Auflagen stellen, die es im Erwachsenenstrafrecht nicht gibt. Auch ist manchmal die Mindeststrafe im Jugenstrafrecht bei bestimmten Delikten höher als im Erwachsenenstrafrecht.

Die Höchststrafen sind im Erwachsenenstrafrecht aber höher als im Jugendstrafrecht und zwar deshalb, weil man Jugendliche, die sich noch in ihrer Entwicklung befinden, nicht zu lange einem entwicklungshemmenden Umfeld aussetzen will, wo sich deren Defizite nur noch vergrößern und ihre eh schon mangelnde soziale Kompetenz verschlechtert, was widerum die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit erhöht.

Alledings bedaure ich auch, dass unabhängig ob Jugendliche oder Erwachsene bei manchen schweren Straftaten sehr gnädig geurteilt wird. Eine Strafe muss auch als Strafe empfunden werden, sonst ist es keine Strafe. Hier sollte man Instrumentarien und Methoden finden, wie man einen Menschen wirklich bestrafen kann.

Dass man die Höchststrafe im Jugenstrafrecht dem Erwachsenenstrafrecht anpassen will und auch die Sichherheitsverwahrung einführen will, halte ich für längst überfällig. Hier geht's ja schließlich nicht um Kaugummidiebe sondern um Mörder, Vergewaltiger, Totschläger usw. Und der Schutz der Opfer sollte hier die klare Priorität sein.

Im neuen Spiegelmagazin steht, dass in der Sicherheitsverwahrung vermutlich etliche Täter sitzen, die bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Rückfallrisiko besteht. Ha, ha..., na und. Wenn es auf professionelle Art nicht möglich ist, herauszufinden, ob bei jemanden ein Rückfallrisiko besteht oder nicht, bin ich im Zweifelsfall aus Gründen der Sicherheit für die Opfer und gegen die Täter, zudem die Täter im Gegensatz zu den Opfern ja auch schweres Unheil über Menschen gebracht haben.
 
Eine Endlosspirale ohne Ende :konfus: Man muss eine Grenze ziehen. Und wie schon oben beschrieben erscheint mir die 18er-Grenze angemessen, da mit diesem Alter auch Rechte wie Pflichten offiziell werden.

Ich persönlich finde die 18er Grenze als weit übertrieben.
Vorallem bei Kapitalverbrechen ist es m.E. nicht einzusehen,daß ein Mensch,der noch keine 18 ist,wesendlich schwächer betraft wird als ein Erwachsener.
Viele Staaten dieser Erde behandeln bereits 15.Jährige Verbrecher wie andere Verbrecher auch.Gute Beispiele wären hier der Iran(dazu gab es gestern um 23.00Uhr in WDR eine interessante Sendung),Nigeria,Jemen,Saudi-Arabien,Pakistan,VR China oder auch die USA.
Dies wäre m.E. eine Grenze,unter der ich auch sagen würde,daß man hier noch von anderen Maßstäben ausgehen sollte.
Allerdings müßte es möglich sein,auch solche von Talon ins Gespräch gebrachten "Klaukinder" auch schon vor dem 14.Lebensjahr zu bestrafen.


Wenn der Staat den jungen Menschen schon mit 16 Jahren erlaubt,gewiße Rechte und Verantwortungen wahr zu nehmen,wie z.B. das Teilnehmen am motorisierten Strassenverkehr,dann sollten zumindest Kapitalverbrechen und ähnlich schwere Starftaten ab 15 jahren mit der vollen Härte bestarft werden,mit der auch z.B. ein 35jähriger bestraft wird.
 
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Viele Staaten dieser Erde behandeln bereits 15.Jährige Verbrecher wie andere Verbrecher auch.Gute Beispiele wären hier der Iran(dazu gab es gestern um 23.00Uhr in WDR eine interessante Sendung),Nigeria,Jemen,Saudi-Arabien,Pakistan,VR China oder auch die USA.

Na, da befinden sich die vom Geist der Menschenrechte und Demokratie beseelten USA ja in richtig "guter" Gesellschaft. :rolleyes:

Allerdings müßte es möglich sein,auch solche von Talon ins Gespräch gebrachten "Klaukinder" auch schon vor dem 14.Lebensjahr zu bestrafen.

Ich würde sagen, daß es hier eher Sinn machen würde, die Hintermänner solcher Banden zu ermitteln und zu bestrafen. Die Kinder werden sicher nicht freiwillig auf Diebestour gehen, sondern werden durch Armut und Erpressung dazu gezwungen und dürften somit bereits gestraft genug sein.

Wenn ich alleine an die unsägliche UN-Konvention denke,die Staaten vorschreiben will,daß man zur Tatzeit "Minderjährige" nicht exekutieren darf,dann schüttelt sich mir alles.

Mich schüttelt eher der Gedanke, daß es offenbar Staaten gibt, die es für sinnvoll erachten, Kinder und Jugendliche hinzurichten... :crazy

C.
 
Mich schüttelt eher der Gedanke, daß es offenbar Staaten gibt, die es für sinnvoll erachten, Kinder und Jugendliche hinzurichten... :crazy

Bei Kinder gebe ich Dir zwar recht,aber ich sehe keinen Grund,einen Jugendlichen,der sich anmaßt einen Mord zu begehen,nicht auch für diesen Mord hinzurichten.
Einige Staaten dieser Erde tun dies,die meisten Staaten leider nicht.
Ich persönlich denke,daß die Staaten,die es tun,es richtig machen.
Sogar der US Supreme Court hat die Hinrichtung zur Tatzeit Minderjähriger erst im März 2005(!!!!!!!!!!!!!!!) verboten.
 
Bei Kinder gebe ich Dir zwar recht,aber ich sehe keinen Grund,einen Jugendlichen,der sich anmaßt einen Mord zu begehen,nicht auch für diesen Mord hinzurichten.

OK, wie Du weißt sehe ich so gut wie keinen Grund, überhaupt jemanden hinzurichten ;) , aber im Falle von Jugendlichen halte ich ein solches Tun erst recht für verfehlt.
Unser Rechtssystem geht nunmal weniger von Rache aus, sondern von Resozialisierung und da ist es wohl kaum geboten gerade besonders junge Menschen hinzurichten, da diese wohl noch am ehesten auf den erzieherischen Effekt der Strafe ansprechen.

Einige Staaten dieser Erde tun dies,die meisten Staaten leider nicht.

Die Staaten die das tun befinden sich allerdings in der Mehrheit geistig & moralisch auf dem Stand des Mittelalters, und dürften somit kaum geeignet sein, als Vorbild für eine moderne Gesellschaft herzuhalten.

Sogar der US Supreme Court hat die Hinrichtung zur Tatzeit Minderjähriger erst im März 2005(!!!!!!!!!!!!!!!) verboten.

Tja, sogar im mittelalterlichsten Land der westlichen Welt scheint langsam ein wenig Vernunft einzukehren.... :p

C.
 
Die Staaten die das tun befinden sich allerdings in der Mehrheit geistig & moralisch auf dem Stand des Mittelalters, und dürften somit kaum geeignet sein, als Vorbild für eine moderne Gesellschaft herzuhalten.
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Und da sind wir wieder bei der alten Streitfrage,wer das entscheidet.
Ich halte die Moral in einigen dieser Staaten für besser und wertvoller als im Westen.
Aber in deser Frage kommen wir beide wohl nie zusammen;)
 
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