@Draht Vater
Bei so mancher Contra-Position bin ich mir nicht so sicher. Zugegebenermaßen, es gibt auch Pro-Positionen bei denen ich mir nicht sicher wäre.
@Mitth'raw'nurodo
Stimmt, Gäfgen hätte auch nur ein Strohmann sein können. Das macht meiner Ansicht nach aber wenig, denn dann hätte er definitv etwas mit den Entführern zu schaffen. Er hätte was gewusst. Unter den von dir sugerierten Umständen wäre schätzungsweise auch keine Folter Notwendig, weil er dann viel eher geredet hätte.
Darauf dass die Schuld erst vor Gericht festgestellt würde, habe ich irgendwie nur gewartet.
Es geht aber auch nicht darum die Schuld zu beweisen, sondern nur um das Opfer zu retten, nach dem eine Schuld ermittelt wurde. Wenn man in U-Haft gesteckt wird, oder eine Hausdurchsuchung vollzogen wird, haben wir geringere Voraussetzungen, und alles andere als eine vor Gericht festgestellte Schuld.
Hier sind Beweise vorausgesetzt, welche den Täter klar als solchen indentifizieren - hier ist nicht von einem Rechtkräftigen Urteil mit Strafe die Rede. Welche das sind, und wo das zutrifft, haben wir nicht zu entscheiden, sondern ein Richter, der für solche schwierigen Entscheidungen ausgebildet wurde. Und wieviel jenseits eines Prozesses wie wir sie aus Film und Fernsehen kennen, von Richtern entschieden wird, muss ich doch hoffentlich nicht jemanden aus dem öffentlichen Dienst erklären.
Bei einem Geständnis wie es Gäfgen abgegeben hatte, würde ich übrigens nicht mal den Richterentscheid als nötig erachten... aber da bin ich flexibel.
Ob im vorliegenden Falle, angenommen der Täter hätte nicht gestanden, die Beweise ausgereicht hätten, ist in der Tat ne interessante Frage. Aber die haben wir nicht zu beantworten, sondern ein Richter.
EDIT
Um eine Wiederholung des (übrigens richtigem) Argument, dass Hausdurchsuchung und Folter zwei verschiedene Dinge seien, zuvorzukommen:
Der Punkt um den es hier ging, ist dass mittels Hausdurchsuchung auf Bewilligung eines Richters die Polizei eine Grenze überschreiten darf, die sie normalerweise nicht überschreiten dürfte. Das ist die Gemeinsamkeit, die gemeint ist, wenn man im Vergleich die Hausdurchsuchung heranzieht.
Die schwere der Vorgenommenen Handlungen, stellen in der Tat einen Unterschied dar. Das darf man gar nicht kleinreden. Aber hier muss auch berücksichtigt werden, dass eine Hausdurchsuchung unter viel milderen Umständen erfolgen kann, wie die Folter unter den von Darth Ki Gon formulierten Voraussetzungen.
So reicht es aus, wenn die Polizei einen Tipp bekommen hat, dass man Drogen verkaufen würde, und frühere Drogengeschäfte Aktenkundig sind. Da ist es egal, ob das Jahre zurück liegt, es nur sanfte Drogen in geringen Mengen waren, während heute massiver Handel mit harten Drogen unterstellt wird.
Hier wäre der fiktive Paragraph dem weit überlegen, da 1. das Leben eines Menschen in unmittelbarer Gefahr stehen muss und 2. Geständnis oder belastende Beweise notwendig sind, welche einem Richter ausreichen. Es liegen also auch weitaus strengere Vorraussetzungen vor. Ein Unterschied, den man, wenn man schon auf die Unterschiede der Maßnahmen beharrt, nicht unter den Teppich kehren sollte.
EDIT²
@Leonie
Die Bedenken wegen eventuellen Nachwirkungen sind nicht unangemessen. Da geht es auch um die Frage bei Unschuldigen, und die können tatsächlich, so unwahrscheinlich es bei den Vorraussetzungen auch sein mag, auch davon betroffen werden. Es werden schließlich auch mal Unschuldige verurteilt. Auch das darf man nicht unter den Teppich kehren.
Nur, begibt man sich auf dieser Argumentationsebene, dann sollte man sich vielleicht auch gleich Gedanken machen, ob man nicht Haftstrafen die länger als 2-4 Monate dauern, abschaffen müsste. Klar ist das hier auch eine individuelle Gewichtung. Als Maßstab würde ich aber hier das StGB vorschlagen. Danach, halten sich Körpervertzung und Freiheitsberaubung die Waage (kommt natürlich auch immer auf die schwere der Tat an; mit kurzem einsperren im Kleiderschrank oder so, worauf wohl nur eine Geldstrafe fallen würde, wollen wir ja sicher nicht das Gefängnis gleichsetzen).