Padme Naberrie
*Königin von Alderaan*
Beatrice Furrer schrieb:Was meint ihr: Ist es angezigt, dass Daschners Rettungsfolter mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird. Oder sollte in einem solchen Fall das Wohl des Opfers über dem des Täters stehen und eine Relativierung des Folterverbots möglich sein?
Ich bin der Ansicht, daß jemand, der ein Kind getötet hat, seine Bürgerrechte verliert und daß man ihm da auf jeden Fall Gewalt androhen darf. Anders läge der Fall, wäre der Verdächtige in der Tat unschuldig gewesen oder wäre nicht nur bedroht, sondern wirklich tätlich angegriffen worden - was er ja nicht wurde.
Deswegen sollten sie von einer Bestrafung absehen. Es war ja wirklich nur ein gutgemeinter Versuch, das Kind doch noch lebendig zu finden. Es sollten mehr Beamte so engagiert bei ihren Fällen sein. Das sollte man nicht bestrafen.