Der Fall Daschner oder wieviel Gewalt ist erlaubt?

Beatrice Furrer schrieb:
Was meint ihr: Ist es angezigt, dass Daschners Rettungsfolter mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird. Oder sollte in einem solchen Fall das Wohl des Opfers über dem des Täters stehen und eine Relativierung des Folterverbots möglich sein?

Ich bin der Ansicht, daß jemand, der ein Kind getötet hat, seine Bürgerrechte verliert und daß man ihm da auf jeden Fall Gewalt androhen darf. Anders läge der Fall, wäre der Verdächtige in der Tat unschuldig gewesen oder wäre nicht nur bedroht, sondern wirklich tätlich angegriffen worden - was er ja nicht wurde.

Deswegen sollten sie von einer Bestrafung absehen. Es war ja wirklich nur ein gutgemeinter Versuch, das Kind doch noch lebendig zu finden. Es sollten mehr Beamte so engagiert bei ihren Fällen sein. Das sollte man nicht bestrafen.
 
Danke Winston. Schlimm das es wirklich nötig war genau das auszusprechen.
Mir schrieb:
Sicher sollen die Beamten diese Verantwortung tragen, wer sonnst? Das bedeutet ja nicht, dass man sie nicht wegen Amtsmissbrauchs oder Unverhältnismäßigkeit der Mittel anklagen kann. Das wäre eine Pflicht, die man den Beamten aufbürdet und allein eine Folgeuntersuchung ist so unangenehm, dass sie sich gut überlegen werden, ob Gewalt oder Androhung in der jeweiligen Sachlage angemessen ist (Sogar Soldaten, kriegen eingeimpft wann Gewaltanwendung in angebracht und wann nicht!).
Ich hoffe, das stellt auch klar, wie eng der Rahmen wäre.
 
Also ... Ich finde man sollte das über Nothilfe abwickeln und einfach die Entführung als gegenwärtigen Angriff anerkennen ... Das wäre meiner Ansicht nach die beste Lösung.

Immerhin ging es um Leib und Leben des Opfers gegen Leib des Täters. Das kann ich verletzen, wenn der Täter einen anderen mit einem Messer angreift, aber nicht, wenn ich genau weiß der hat jemanden eingesperrt, ohne Nahrung und Wasser, und dieser Person droht mehr als nur eine Schramme von nem Butterfly ...

Ich mein, hey, wir sprechen hier ja nicht davon, dass die den bewusstlos geschlagen haben, ihm Knochen gebrochen haben und die Zigaretten an ihm ausgedrückt. Sie haben ihm Angst gemacht, das war alles ... Das würde ich ja nicht ein Mal als Körperverletzung deffinieren ... Nötigung war's ja, aber in Abs. III dieses Paragraphen ist die Androhung bzw die Gewalt nur dann rechtswidrig, wenn der Zweck verwerflich ist ... Und ich finde nicht, dass DIESER Zweck verwerflich war... Aber wir werden sehen wie das Gericht entscheiden wird.

Die Anklage an sich finde ich ok. Muss so sein, damit keiner denkt er könne Straftäter/Verdächtige zusammenschlagen wie's ihm passt. Ne Verurteilung fände ich aber nicht in Ordnung. Wie gesagt, das Gesetz hat einige Möglichkeiten Daschner frei zu sprechen, mal sehen ob sie genutzt werden.

PS: Wenn's um mein Kind ginge würde ich persönlich auf's Präsidium gehen und den Typen grün und blau schlagen, mir die Infos holen, mein Kind holen und dann weiter drauf hauen ....
 
furia lynn schrieb:
PS: Wenn's um mein Kind ginge würde ich persönlich auf's Präsidium gehen und den Typen grün und blau schlagen, mir die Infos holen, mein Kind holen und dann weiter drauf hauen ....

tja nur wuerdest du garnicht erst in die naehe des typen kommen. was meinst du denn wieso familien angehoerige & co. des taeters/opfers nicht mit in die ermittlungen eingebunden werden duerfen...man muss immer den klaren kopf behalten und objektiv sein, sonst endet man wie dieser daschner...
 
JimmyBond schrieb:
tja nur wuerdest du garnicht erst in die naehe des typen kommen. was meinst du denn wieso familien angehoerige & co. des taeters/opfers nicht mit in die ermittlungen eingebunden werden duerfen...man muss immer den klaren kopf behalten und objektiv sein, sonst endet man wie dieser daschner...

Wolgang Daschner gilt als korrekter Beamter,der den ganzen Vorgang, den er mit Sicherheit hätte vertuschen können,sogar noch protokolliert hat.
Er ist opjektiv geblieben und hat kühlen Kopf bewahrt.
 
Jedihammer schrieb:
Wolgang Daschner gilt als korrekter Beamter,der den ganzen Vorgang, den er mit Sicherheit hätte vertuschen können,sogar noch protokolliert hat.
Er ist opjektiv geblieben und hat kühlen Kopf bewahrt.

ach hat er das? hm, also ich glaub ich hab ihn letztens inner glotze gesehen. die medien-tussi meinte irgendwas von.....wegen androhung von folter gegen einen tatverdaechtigen muss sich herr daschner vor gericht verantworten.....wenn wir ihn nicht verurteilen, werden andere polizisten kommen und leute wegen weit weniger delikten quaelen....
 
JimmyBond schrieb:
ach hat er das? hm, also ich glaub ich hab ihn letztens inner glotze gesehen. die medien-tussi meinte irgendwas von.....wegen androhung von folter gegen einen tatverdaechtigen muss sich herr daschner vor gericht verantworten.....wenn wir ihn nicht verurteilen, werden andere polizisten kommen und leute wegen weit weniger delikten quaelen....

Oh,da habe ich wohl unser Rechtssystem falsch verstanden.
Ich dachte bisher,ein Angeklagter wird von einem ordendlichen Gericht verurteilt oder nicht.Wußte gar nicht,daß eine "Medien-Tussi" entscheiden kann,daß "wir ihn verurteilen müssen" ;)


Nochmal,es war niemand bei der Drohung dabei,ausser den Polizei-Beamten und Herrn Daschner. Natürlich der Täter noch,aber wer hätte ihm geglaubt ?Er hätte die Sache locker vertuschen können.Er tat es nicht.
Und was immer einige wohl nicht verstanden haben :

Wolfgang Daschner hat nicht versucht ein Geständnis zu "erfoltern"
Er wollte lediglich den Aufentaltsort eines 11jährigen Jungen erfahren.
 
Jedihammer schrieb:
Wolfgang Daschner hat nicht versucht ein Geständnis zu "erfoltern"
Er wollte lediglich den Aufentaltsort eines 11jährigen Jungen erfahren.

durch androhung von köperlicher gewalt, die ihm verboten ist. deshalb steht er jetzt vor gericht und das zu recht.
 
moses schrieb:
durch androhung von köperlicher gewalt, die ihm verboten ist. deshalb steht er jetzt vor gericht und das zu recht.

Sicher nach geltendem Recht ist an der Anklage nichts auszusetzen.
Wir werden sehen,was das Gericht entscheidet.
Viel wird es nicht ,und das auch zu Recht
 
Jedihammer schrieb:
Sicher nach geltendem Recht ist an der Anklage nichts auszusetzen.
Wir werden sehen,was das Gericht entscheidet.
Viel wird es nicht ,und das auch zu Recht

warum?

ich privat & als vater kann ja daschners verhalten durchaus nachvollziehen, nur der staat kann und darf derartiges nicht dulden und muss mit aller schärfe dagegen vorgehen. wenn der staat das durchgehen lässt kommt der nächste und droht gewalt nicht nur an, sondern führt es auch durch und das nicht nur bei kindesmördern sondern da wo man meint das es "notwendig" währe.
 
Zuletzt bearbeitet:
medien-tussi sagt: wegen androhung von folter gegen einen tatverdaechtigen muss sich herr daschner vor gericht verantworten. ende
alles andere kam aus meinem munde

Jedihammer schrieb:
Und was immer einige wohl nicht verstanden haben :
Wolfgang Daschner hat nicht versucht ein Geständnis zu "erfoltern"
Er wollte lediglich den Aufentaltsort eines 11jährigen Jungen erfahren.

und ich sags nochmal. die rechte und gesetze des staates sind immernoch wichtiger als dieser junge.
 
moses schrieb:
wenn der staat das durchgehen lässt kommt der nächste und droht gewalt nicht nur an, sondern führt es auch durch und das nicht nur bei kindesmördern sondern da wo man meint das es "notwendig" währe.
Ich weise noch einmal auf der Verhältnismäßigkeit der Mittel hin.

Sollen doch ein paar dumme glauben, sie könnten es jetzt auch so machen oder weiter gehen. Sie werden dabei mächtig auf die Schnauze fliegen.
 
auf welchem § stuetzt sich die staatsanwaltschaft eigentlich?
§§ 22, 23, 340 StGB, § 343 StGB, § 240 StGB ?

edit - frage hat sich erledigt ... schwere noetigung und amtsmissbrauch
 
Zuletzt bearbeitet:
Gott sei Dank wird es wohl für Herrn Daschner und den Ermittler nicht allzu schlimm werden.Der zuständige Staatsanwalt hat heute sein Plädoyer gehalten und darin für beide Männer lediglich eine Geldstrafe gefordert,die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden soll.Ausserdem soll Daschner 10 000 Euro und
der Ermittler 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Nächste Woche soll dann die Verteidigung ihr Plädoyer halten.Dann ist es am gericht zu endscheiden.Am 20.12. soll das Urteil gesprochen werden.
 
Hm ... das ist wirklich eine verzwickte Lage, in der Daschner da war. Ich wüsste jetzt ehrlich nicht, was ich da tun würde.
Allerdings: 100-prozentig sicher, dass sie den richtigen haben, können sie nicht sein. Und das ist das Problem bei Folter. Sie könnten einem Unschuldigen wehtun, und für nichts.
Ich halte mich einfach mal zurück mit meiner Meinung, denn das ist wirklich zu schwierig für mich, mich da reinzuversetzen :/.
 
Jedihammer schrieb:
Gott sei Dank wird es wohl für Herrn Daschner und den Ermittler nicht allzu schlimm werden.Der zuständige Staatsanwalt hat heute sein Plädoyer gehalten und darin für beide Männer lediglich eine Geldstrafe gefordert,die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden soll.Ausserdem soll Daschner 10 000 Euro und der Ermittler 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Ich bin froh, daß der Staatsanwalt keine sehr harte Strafe gefordert hat und hoffe, daß das Gericht dementsprechend entscheidet. Meine Ansicht dazu habe ich ja oben schon kundgetan.
 
JimmyBond schrieb:
medien-tussi sagt: wegen androhung von folter gegen einen tatverdaechtigen muss sich herr daschner vor gericht verantworten. ende
alles andere kam aus meinem munde



und ich sags nochmal. die rechte und gesetze des staates sind immernoch wichtiger als dieser junge.

Recht und Gesetz sind zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen Deutschlands da. Dazu zählt auch ein Geiselopfer. Außerdem hat sich Herr Daschner die Entscheidung auch nicht ganz einfach gemacht, sonst hätte er nicht vorher mehrere Leute nach ihrer Meinung gefragt. Hätte er den Jungen durch seine Drohung gerettet, wäre er sicher der Held gewesen. Ist er aber nun nicht. Und dann hat er auch nur Gewalt ANGEDROHT, nicht ausgeführt. Dem Studenten geht es nämlich - ganz im Gegensatz zu seinem Opfer, dessen Familie und Freunde - supergut. Ich denke, daß Herr Daschner richtig gehandelt hat und kann sein Verhalten nur unterstützen. Sie waren sich zu dem Zeitpunkt ja auch bereits darüber im Klaren, den "Richtigen" zu haben, es ging lediglich um den Aufenthaltsort des Jungen. Demnächst werden wahrscheinlich polizeiliche Ermittlungen noch schwieriger, weil auch die allerkleinste Nötigung zwingend ausgeschlossen werden muß. Gute Nacht, Deutschland!

Gruß Tommy
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Mann hat im vollem Bewußtsein dessen was Ihn erwarten wird versucht ein Menschenleben zu retten,egal mit welchen Mitteln.

Polizeibeamte sollen sich aber nicht opfern, sie sollen helfen. Und schon gar nciht, indem sie sich den Regeln widersetzen, ohne daß es dafür einen Grund oder einen Anlass gibt.
 
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