Interessante, merkwürdige Erkenntnisse zu Star Wars

Die Frage ob es Mord war oder nicht ist klar definiert:
Um wegen Mordes verurteilt zu werden muss die Tat vorsätzlich geplant worden sein und es müssen noch besondere Merkmale zusätzlich erfüllt sein. Mörder ist, wer aus Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Alle anderen Tötungsdelikte fallen unter Totschlag. Wahrscheinlich gibt es für Kriegshandlungen andere Definitionen.
Ich persönlich würde daher zumindest Lor San Tekkas Tod als Totschlag einordnen, selbst bei Han bezweifele ich, dass alle Merkmale des Mordes erfüllt sind.
 
Die Frage ob es Mord war oder nicht ist klar definiert:
Um wegen Mordes verurteilt zu werden muss die Tat vorsätzlich geplant worden sein und es müssen noch besondere Merkmale zusätzlich erfüllt sein. Mörder ist, wer aus Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ja, Mord ist in Deutschland klar definiert - aber eben nicht so!

Mörder ist, wer
  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Von Vorsatz steht da nichts! Das ist eine schöne Erfindung der Medien, aber es ist (in Deutschland) nicht wahr. Ein Mord in Deutschland muss nicht vorsätzlich sein!
 
@riepichiep stimmt, aber in Amerika gibt es diese Regel, und da wir hier von einer amerikanischen Firma sprechen werden die vermutlich auch das amerikanische Recht anwenden.

Von Vorsatz steht da nichts! Das ist eine schöne Erfindung der Medien, aber es ist (in Deutschland) nicht wahr. Ein Mord in Deutschland muss nicht vorsätzlich sein!

Diese "Erfindung" kommt aus amerikanischen Fernsehserien wie "Law and Order" "CSI" und ähnlichen Krimiserien. Wo im Gesetz festgehalten wurde das: Ohne Vorsatz kein Mord vorliegt. Deswegen ist es in diesen Serien auch immer so wichtig, das ein Motiv gefunden wird, welches die Planung des Mordes beweist, also den Vorsatz nachweist. In Deutschland gab es diese Regel auch, aber bei irgendeiner Gesetzesreform, vermutlich bei den Nazis zwischen 1933 und 1941, wurde die Vorsatz-regel abgeschafft. Kein Wunder wenn man bedenkt das die vorsätzlich Völkermord begangen haben.:cry:
 
Die Frage ob es Mord war oder nicht ist klar definiert:
Um wegen Mordes verurteilt zu werden muss die Tat vorsätzlich geplant worden sein und es müssen noch besondere Merkmale zusätzlich erfüllt sein. Mörder ist, wer aus Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Alle anderen Tötungsdelikte fallen unter Totschlag. Wahrscheinlich gibt es für Kriegshandlungen andere Definitionen.
Ich persönlich würde daher zumindest Lor San Tekkas Tod als Totschlag einordnen, selbst bei Han bezweifele ich, dass alle Merkmale des Mordes erfüllt sind.
Unter Umständen kann man Kylo Ren bei der Tötung Han Solos Vorsatz unterstellen, denn nach eigenen Worten habe er sehr lange auf diesen Moment gewartet. Und das sicher nicht um umarmt zu werden, so viel steht fest.;)
 
@Ilargi Zuri Vielleicht könnte man auch noch die Rechte der Drehorte als Diskussionsgrundlage einbeziehen. Einen galaktischen Gesetzestext gibt es ja nicht, den man zu Rate ziehen kann. ;)
Obwohl das dann langsam zu unübersichtlich wird. Vielleicht bleiben wir doch beim deutsch Recht. Das scheint ja schon unterschiedlich interpretierbar zu sein.
 
Einigen wir uns doch einfach darauf, das Luke der Held in den Filmen ist, der die meisten Toten zu verantworten hat. Und das es bei den Bösen Tarkin ist. Über Platz 3 bis 10 können wir ja gerne eine Liste anfertigen...
 
@riepichiep

Lt. Wikipedia rechtliche Interpretation zur Abgrenzung von Totschlag:

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:

  1. Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
  2. dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]
Daher hatte ich diese Info.
 
@riepichiep

Lt. Wikipedia rechtliche Interpretation zur Abgrenzung von Totschlag:

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:

  1. Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
  2. dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]
Daher hatte ich diese Info.
Ich hab mir den Artikel auch durchgelesen - aber während er eben ERST den Gesetzestext zitiert, bezieht er sich bei 1) mit seiner Fußnote [17] eben nicht auf den Gesetzestext, sondern eben auf eine Interpretation.

Man könnte nun wahrs. endlos auch diskutieren, was genau mit "vorsätzlich" gemeint ist.
Um wegen Mordes verurteilt zu werden muss die Tat vorsätzlich geplant worden sein
Das GEPLANT lässt sich halt auschließen. Wenn der Satz ohne "GEPLANT" gewesen wäre, hätte ich wahrs. gar nicht reagiert ;-)

Siehe dazu auch:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil
http://www.rp-online.de/nrw/panoram...-polizei-sucht-tatverdaechtigen-aid-1.6693564

Interessant ist bei beiden Artikel, dass der (versuchte) Mord nicht geplant war, sondern im Affekt passiert ist (besonders Artikel Nr. 2). Ich weiß nicht genau, was der Volljurist unter "Vorsatz" versteht, aber es muss eben nicht geplant(!) sein.
 
Ich hab mir den Artikel auch durchgelesen - aber während er eben ERST den Gesetzestext zitiert, bezieht er sich bei 1) mit seiner Fußnote [17] eben nicht auf den Gesetzestext, sondern eben auf eine Interpretation.

Man könnte nun wahrs. endlos auch diskutieren, was genau mit "vorsätzlich" gemeint ist.

Das GEPLANT lässt sich halt auschließen. Wenn der Satz ohne "GEPLANT" gewesen wäre, hätte ich wahrs. gar nicht reagiert ;-)

Siehe dazu auch:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil
http://www.rp-online.de/nrw/panoram...-polizei-sucht-tatverdaechtigen-aid-1.6693564

Interessant ist bei beiden Artikel, dass der (versuchte) Mord nicht geplant war, sondern im Affekt passiert ist (besonders Artikel Nr. 2). Ich weiß nicht genau, was der Volljurist unter "Vorsatz" versteht, aber es muss eben nicht geplant(!) sein.

Dazu muss ich gestehen, dass ich diesen ersten Satz mit dem geplant einfach mal so rausposaunt habe und danach erst recherchiert. Bei der anschließenden Ergänzung/Verbesserung ist mir das geplant dann durch die Korrektur durchgeflutscht. Du hast natürlich recht, diese Wort ist fehl am Platze.

Ein Freund von mir ist Volljurist, und wie es sich für diesen Berufsstand gehört, sind alle Antworten auf juristische Fragen ohne Gewähr und werden oft erst nach umfangreichen Recherchen unter Vorbehalt beantwortet. Da ist die Interpretation des Gesetzes deutlich wichtiger als der Gesetzestext an sich.

Wahrscheinlich. Hab an den 5 fach Schuss nicht gedacht. Das selbe ließe sich dann aber auch eventuell über Poe Damaron sagen. Habe da aber gerade keine Infos wie viel Personal auf Starkiller stationiert war.

Irgendwo gab es mal eine Aufstellung über die Anzahl der jeweiligen Todesopfer-aber Episode VII war noch nicht mit dabei.
Wäre tatsächlich mal interessant.
 
Von Vorsatz steht da nichts! Das ist eine schöne Erfindung der Medien, aber es ist (in Deutschland) nicht wahr. Ein Mord in Deutschland muss nicht vorsätzlich sein!
Dass Mord Vorsatz voraussetzt, steht zwar nicht im von dir zitierten § 211 StGB, es geht allerdings aus § 15 StGB hervor. Da steht nämlich drin, dass es sich immer um vorsätzliche Delikte handelt, wenn im jeweiligen Delikt nichts anderes dabei steht. Wenn du dir die einzelnen Delikte im StGB anschaust, wirst du feststellen, dass dort nirgends der Begriff "Vorsatz" explizit genannt wird, eben weil's eine allgemeine Voraussetzung für alle Delikte ist, die nicht aus Fahrlässigkeit begangen werden (das Gegenbeispiel dazu wäre die fahrlässige Tötung, § 222 StGB, wo explizit Fahrlässigkeit genannt wird). Von daher muss ein Mord in Deutschland definitiv vorsätzlich sein.

Interessant ist bei beiden Artikel, dass der (versuchte) Mord nicht geplant war, sondern im Affekt passiert ist (besonders Artikel Nr. 2). Ich weiß nicht genau, was der Volljurist unter "Vorsatz" versteht, aber es muss eben nicht geplant(!) sein.
Damit hast du wiederum völlig Recht. Eine Planung ist heute nicht mehr erforderlich für einen Mord. Früher, von 1872 bis 1941, war das mal so, bis also die Nazis den Paragraphen geändert haben. Ob das von dir genannte Missverständnis da herkommt oder aus einem anderen Rechtssystem, weiß ich allerdings auch nicht.

Eine Affekthandlung schließt nach deutschem Verständnis zwar die (ja nicht mehr erforderliche) Planung aus, allerdings nicht per se den Vorsatz. Kurz zusammengefasst kennt man drei Arten vom Vorsatz: Der Täter handelt absichtlich, der Täter hat sicheres Wissen, dass er die Tat verwirklicht, oder der Täter nimmt die Tat billigend in Kauf.

Was das von dir zitierte Urteil mit den Rasern angeht, ist also auch hier Vorsatz vom Gericht bejaht worden, da es ansonsten nicht wegen Mordes hätte verurteilen können. Ich gehe mal davon aus, dass es sich da um den sogenannten bedingten Vorsatz gehandelt hat, also die oben genannte dritte Art des Vorsatzes. Allerdings liegt der Fall momentan beim BGH, könnte also sein, dass er doch nochmal anders bewertet wird.

Man könnte nun wahrs. endlos auch diskutieren, was genau mit "vorsätzlich" gemeint ist.
Stimmt. Ich hab jetzt mal versucht, es einigermaßen kurz zu halten. :D
 
Irgendwo gab es mal eine Aufstellung über die Anzahl der jeweiligen Todesopfer-aber Episode VII war noch nicht mit dabei.
Wäre tatsächlich mal interessant.
Die Zahlen variieren ja nach Zählweise und der jeweiligen Quelle. Ich habe mal bei www.allouttabubblegum.com recherchiert. Hier die Rangliste des Star Wars Body Count von unten nach oben.

Ep. I 41
Ep. V 67
Ep. II 78
Ep. IV 126
Ep. III 148
Ep. VI 289
Ep. VII 791
RO 954

Info: Wie man an den Zahlen merkt, hat man die Milliarden Toten bei den Planetenzerstörungen in IV und VII nicht mitgezählt, lediglich die implizierten. Die Zahlen beinhalten also auch Tote, deren Tod man nur indirekt sieht. Ist auf der Seite aber gut aufgeschlüsselt. Ich war so frei zwei Tote bei ANH abzuziehen, da Ponda Baba und der gute Dr. für mich nicht gestorben sind.
 
Spannend wäre jetzt tatsächlich die Zahl der Toten von Alderaan, Hosnuen Prime System und der Todessterne bzw. Starkiller Base.

Das dürfte die Schlagzahlen ordentlich hoch treiben und dann können wir den Preis für die Verantwortung der meisten Tode vergeben.
Ach ja, Jeddha und Scarif nicht vergessen.
 
Spannend wäre jetzt tatsächlich die Zahl der Toten
And here we go:

VII 100.000.000.791
IV 2.001.200.126
RO 11.775.954
VI 1.200.289
III 148
II 78
V 67
I 41

Info: Das Hosnian System ist ein Schertzwert (Schätzwert: geile Autokorrektur meines Windowsphones), der auf Hosnian Prime beruht. Die Zahlen schwanken zwischen 79-100 Milliarden. Ich gehe davon aus, dass die übrigen 4 Planeten unbewohnt waren, da es für die weder Namen noch Zahlen gibt. Sonst wäre der Bodycount noch höher.
Bei IV Hab ich Alderaan und den DS-1 mit berechnet; bei VI den DS-2 mit ebenfalls 1,2 Millionen, da er zu seiner Fertigstellung das Doppelte hätte aufnehmen können, sich aber noch im Bau befand; bei RO Jedha.
Falls jemand Lust hat, kann er noch gern die Besatzungskapazitäten der Sternzerstörer etc. heraussuchen und dazu addieren.
Meine Quelle war größtenteils Wookiepedia. Ach, die Starkiller Base-Zahlen sind geheim. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Hosnien Prime Schätzwert:

wenn die übrigen Planeten unbewohnt waren, warum hat man sie dann zerstört?
Möglicherweise waren sie nur ein Kollateralschaden, weil man einfach mal zeigen wollte, was Starkiller Base so drauf hat.

Aber sehr interessante Zahlen. Somit steht der Sieger des Titels Schlächter der Galaxis fest. Es ist tatatttaahhh:

General Hux
 
@Raven Montclair Wie gesagt, ist es nur eine Annahme. Mir fehlen die Zahlen und Wookiepedia hält sich da bedeckt, starwars.com hat nicht wirklich viel Infos und auch sonst habe ich nirgends was finden können.
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass innerhalb eines Sonnensystems nicht alle Planeten bewohnt sein können und somit habe ich mich auf Hosnian Prime beschränken müssen. Aber Ep. VII bleibt somit die Nummer 1 in der Star Wars Off Screen Body Count List.

Wäre auch mal eine interessante Reihenfolge um die Filme zu schauen, von den wenigsten zu den meisten Todeszahlen. ;)
 
Interessant wäre es schon, was auf den anderen Hosnian Planeten war. Denn davon ist auch abhängig welchen Impact Hux' Aktion hatte.
Wenn nur Hosnian bewohnt war bzw groß besiedelt , die anderen dagegen nur leere Planeten oder ähnlich Hoth (kaum besiedelt ) oder Jedha (etwas besiedelt), dann hat Hix zwar gezeigt, er könne 6 Planeten zerstören, aber die Auswirkungen wären ähnlich der von Alderraan, weil letztlich nur Prime ein Verlust wäre
 
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