Callista Ming
pösäs Kätzchen
Sithkiller schrieb:@ Callista Ming
Jedenfalls ist ein Schüler unter 16 Jahren immer noch ein "Schutzbefohlener". Als solcher muß er Fehler machen dürfen (auch schlimme Fehler - solange sie nicht in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen) ohne daß er dafür um seine Zukunft bangen muß. Er muß zuerst "lernen" daß später mal der geringste Fehler fatale Folgen hat. Nur muß er auch die "Gelegenheit" bekommen um zu lernen.
Ganz ehrlich mit 16 sollte man selbiges längst gelernt haben.