Ja, aber du sagst es selbst: "eingeschränkt". Die Behauptung, dass Schusswaffengebrauch im Grenzdienst grundsätzlich möglich ist, ist deswegen aber nicht falsch, sondern es existiert nun mal eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür (§ 11 UZwG). Man hat sich aber bereits über diese grundsätzlich richtige Behauptung echauffiert, obwohl immer betont wurde, dass es sich um die Ultima Ratio handelt.
Das letzte verfügbare Mittel um welche illegale Handlung zu unterbinden? Das Klettern über einen Grenzzaun? Selbst wenn man den inhaltlichen Zusammenhang des Interviews vollkommen außer Acht lässt, ist Frau Petrys Aussage bestenfalls schwammig und irreführend. Sie suggeriert nämlich, dass Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit der Mittel im Grenzschutz außer Kraft gesetzt sind, was eben nicht der Fall ist und sogar im §12 UZwG, also dem unmittelbar folgenden Paragraphen, näher ausgeführt wird.
Zumal Frau von Storch da durchaus ein wenig deutlicher geworden ist. Stichwort: Angreifer.
Aber wir wollen jetzt doch bitte nicht behaupten, dass sämtliche Flüchtlinge unsere Grenze ohne illegale Waffen übertreten, oder?
Wollen wir denn jetzt behaupten, dass die von dir erwähnten Flüchtlinge ihre Macheten bereits bei ihrer Einreise mit sich geführt haben? Ist das denn erwiesen? Können sie diese Macheten nicht auch in Deutschland erworben haben? Sicherlich besteht die Möglichkeit, dass Flüchtlinge und Asylbewerber bereits zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Waffen oder andere illegale Besitztümer mit sich führen; die Regel dürfte das aber nicht sein, denn auch ein Flüchtling mit schädlicher Neigung dürfte über genügend Verstand besitzen, um auf den Trichter zu kommen, dass es womöglich die "bessere Entscheidung" ist, sich erst unmittelbar vor Verübung einer Straftat mit dem entsprechenden Werkzeug auszustatten.
Ich sehe da keinen derart großen Unterschied, zumal da zwei Kulturen zusammenprallen, in denen Gewaltanwendung und staatliches Gewaltmonopol mittlerweile völlig unterschiedlich gewichtet werden.
Doch, es ist sogar ein erheblicher Unterschied. Personen- und Gepäckkontrollen an Flughäfen sind grundsätzlich dadurch gedeckt, dass eine allgemeine Gefährdungslage zulasten des zivilen Luftverkehrs und der entsprechenden Verkehrseinrichtungen angenommen wird. Das bei Unterlassung dieser Kontrollen entstehende Risiko kann aufgrund der erheblichen anzunehmenden Folgen nicht in Kauf genommen werden. Eine vergleichbare Gefährdungslage kann beim Grenzübertritt von Flüchtlingen und Asylbewerbern jedoch nicht angenommen werden.
Es fehlt nicht an den rechtlichen Befugnissen, sondern schlichtweg an den Ressourcen.
Wirklich? Aufgrund der Auslastung des Gesundheitsamtes? Tut mir leid, wenn mir das alles eher schwer vorstellbar erscheint, aber ich gehe persönlich davon aus, dass eine offene Tuberkuloseerkrankung dringlich genug ist, um anderweitig benötigte Ressourcen ggf. kurzfristig freizumachen.
Ehrlich gesagt lese ich dort nur heraus, dass die Supermärkte nicht schließen. "Lage nicht dramatischer als in anderen Großstädten" sagt aber auch nichts zum Positiven aus. Dabei sollte auch klar sein, dass eine anderweitige Behauptung für große Ketten wie Aldi Nord schnell zum wirtschaftlichen Suizid werden würden.
Und das ist inwiefern von Relevanz? Fakt ist, dass die kursierenden Behauptungen falsch sind und die Supermärkte eben nicht schließen werden. Inwiefern kannst du nun belegen, dass in deiner Region Zweitklässlerinnen von
diesen Subjekten belästigt werden? Ich möchte dir nichts unterstellen, aber in dieser ganzen Diskussion will ich nicht auf Grundlage von Gerüchten diskutieren. Wenn diese ganze Debatte eines nicht braucht, sind es fehlende Belege, Gerüchte und Hysterie.