Tagespolitik allgemein

@Eli Vanto
Ich gebe Dir jetzt mein Ehrenwort,das sich meine Worte hier nicht gegen Deine Person richten.

Wenn man bedenkt, dass etliche Italien-Urlauber nicht getestet wurden, sondern ganz regulär auf Arbeit gehen, kann die Dunkelziffer extrem hoch sein.

Aber so fängt es an.
Ich habe neulich hier erwähnt was in der Firma meiner Frau vorgefallen ist.
Und heute wurde es noch schlimmeer.
Eine Kollegin meiner Frau wurde heute der Zutritt zur Firma verwehrt nur aus einem Grund. Die war in Italien beim Ski Fahren. Sie hatte weder eine Erkältung,noch war sie anderweitig krank.
Hier geht eine Hexenjagt los,die nicht mehr zu verstehen ist.
Mit dem ersten Glied wird die Kette geschmiedet. Wie geht das weiter ?
Will man Leute auf dem Scheiterhaufen verbrennen weil sie in Italien waren ?
So soll das enden ?
Darf ich jetzt nicht einmal mehr zur Arbeit gehen weil ich gestern beim Italiener oder beim Chiniesen gegessen habe ?
Wo soll das denn alles bitte enden ?

@Ben
Du bist Jurist.
Wie sieht das denn bitte rechtlich aus was in der Firma meiner Frau passiert.
Dürfen die einen Mann dessen Ehefrau seit drei Wochen eine Erkältung hat,oder eine Frau die lediglich im Ski Urlaub in Italien war und die keinerleih Krankheitssymtome zeigt so mir nichts dir nichts vom Betrieb ausschliessen ?
 
@Jedihammer Keine Sorge, hätte ich auch nicht persönlich genommen. :-)

Ich habe neulich hier erwähnt was in der Firma meiner Frau vorgefallen ist.
Und heute wurde es noch schlimmeer.

An deinen ersten Bericht kann ich mich noch gut erinnern. Ich fand das Verhalten des Arbeitgebers damals falsch und finde es heute noch falsch. Im Fussball-Thread ging es ja um große Veranstaltungen. Und da finde ich es richtig, dass man vermeidbare große Menschenansammlungen vermeidet, wenn sie sich vermeiden lassen. Denn diese sind einfach ideal, um ein Virus zu verbreiten.

Im Arbeitsalltag sieht die Sache für mich anders aus. Ein paar grundlegende Verhaltensregeln und der Ausbreitung ist ein Riegel vorgeschoben. Im Arbeitsalltag lässt sich das gut kontrollieren. Außerdem verläuft die Krankheit bei den meisten ohnehin sehr sanft.
 
Hier geht eine Hexenjagt los,die nicht mehr zu verstehen ist.
Mit dem ersten Glied wird die Kette geschmiedet. Wie geht das weiter ?
Will man Leute auf dem Scheiterhaufen verbrennen weil sie in Italien waren ?
So soll das enden ?
Darf ich jetzt nicht einmal mehr zur Arbeit gehen weil ich gestern beim Italiener oder beim Chiniesen gegessen habe ?
Wo soll das denn alles bitte enden ?

Puh, nur gut dass du nicht in "künstliche Panik" verfällst. :p
 
Wenn die Personen im Risikogebiet waren, ja, dann hat der AG jedes Recht, die Personen aus der Firma herauszuhalten. Das gilt hier auch überall für Schulen und Kindergärten. Es besteht doch ein leichter Unterschied, ob man beim Italiener, der seit Wochen oder Monaten das Land nicht verlassen hat, Essen geht, oder aus einer Gegend kommt, die offiziell Risikogebiet ist. Bisschen übertrieben, hm?
 
Aber so fängt es an.
Ich habe neulich hier erwähnt was in der Firma meiner Frau vorgefallen ist.
Und heute wurde es noch schlimmeer.
Eine Kollegin meiner Frau wurde heute der Zutritt zur Firma verwehrt nur aus einem Grund. Die war in Italien beim Ski Fahren. Sie hatte weder eine Erkältung,noch war sie anderweitig krank.
Hier geht eine Hexenjagt los,die nicht mehr zu verstehen ist.
Mit dem ersten Glied wird die Kette geschmiedet. Wie geht das weiter ?
Will man Leute auf dem Scheiterhaufen verbrennen weil sie in Italien waren ?
So soll das enden ?
Darf ich jetzt nicht einmal mehr zur Arbeit gehen weil ich gestern beim Italiener oder beim Chiniesen gegessen habe ?
Wo soll das denn alles bitte enden ?

Ich sags mal so zu all der Panik:

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Ganz Italien befindet sich nun im kompletten Lockdown. Öffentliche Ansammlungen sind verboten, Unis und Schulen bleiben bis 3.4. geschlossen.

Hexenjagd oder nicht - langsam wird es bedenklich. Vor einer Woche haben die sozialen Medien noch gelacht über Italiener, die die Supermärkte ausgeräumt haben. Ich wette, die meisten sind jetzt ziemlich froh, rechtzeitig gebunkert zu haben.
 
Ich wohne im Süden Österreichs, nahe an der italienischen Grenze und bei uns ist alles noch ganz normal; keine leergeräumten Supermärkte usw. Man hört die Leute zwar reden und auch uns wurde vom Arbeitgeber bereits nahegelegt, möglichst daheim zu bleiben; Dienstreisen wurden ebenfalls gestrichen, auch national. Panik spüre ich aber keine.
In der Firma meines (Ex)Freundes wurde allerdings schon vor Wochen der gesamte Atemmasken-Vorrat entwendet (Pharmakonzern)...mutmaßlich, um es für gutes Geld an unsere südlichen Nachbarn zu verschachern.

Dass man Angst haben muss/sollte, glaube ich aber nach wie vor nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber kein Arbeitsrechtler. ;) Grundsätzlich würde ich so eine Situation einfach als bezahlten Urlaub begreifen, der Arbeitgeber ist selbstverständlich verpflichtet den Lohn fortzuzahlen.

Ich bin Arbeitsrechtler, vielleicht kann ich da etwas aufklären. Der Arbeitgeber hat generell bei jedem Anschein einer hoch ansteckenden Erkrankung (dazu gilt z.B. die Grippe) eines Mitarbeiters das Recht (und eigentlich sogar die Pflicht), ihn nach hause (bzw. zum Arzt (mit Einschränkungen)) zu schicken. Das ergibt sich nämlich aus der Fürsorgepflicht gegenüber den gesunden Mitarbeitern. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle seine Mitarbeiter zu jeder Zeit heil und unbeschadet wieder von der Arbeit nach Hause kommen. Hier hat der Arbeitgeber natürlich Lohnfortzahlungspflicht bis zur Grenze von 6 Wochen. (Das gilt im Übrigen auch bei vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne, nur dass der Arbeitgeber sich den Lohn hier vom Amt erstatten lassen kann.)

Eine weitere Möglichkeit ist der sogenannte Zwangsurlaub bei betrieblicher Krise. Wie man damit im Corona-Fall argumentieren könnte, müsste ich allerdings mal recherchieren.

Nun ist dieser Fall natürlich schwieriger, weil offensichtlich keine Symptome erkennbar waren oder sind. Der Arbeitgeber könnte auch hier argumentieren, dass er in der Pflicht ist, das Arbeitsangebot der Mitarbeiterin zu verweigern. Auch hier muss der Arbeitgeber natürlich weiterzahlen. Ein solcher Ausfall ist sein betriebliches Risiko. Was er tun müsste, wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Nun lässt sich hier über einiges streiten und ist meiner Meinung nach rechtlich auch nicht ganz so eindeutig. Im Zweifel gilt für die Betroffene, sollte sie mit dem Ganzen nicht einverstanden sein: Anwaltlichen Rat einholen und ggf. mit Betriebsrat in Verbindung setzen.

Der Arbeitgeber könnte (sollte es der Job hergeben) auch bitten im Home-Office zu arbeiten. Anordnen kann er das allerdings nicht. Weigert sich der Arbeitnehmer und will der Arbeitgeber trotzdem, dass er zuhause bleibt, muss der Arbeitgeber ihm Lohn fortzahlen, obwohl er zuhause nicht arbeitet.

Und noch so nebenbei: Der Arbeitgeber hat im Regelfall kein Recht darauf, zu erfahren, wo man sich in der Freizeit (Urlaub) aufhält. Selbst wenn derjenige in China war. Allerdings kann der Arbeitgeber nach meiner Auffassung schon ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob es im unmittelbaren Umfeld der Person Corona-Fälle gibt. Denn dann gilt wieder die genannte Fürsorgepflicht aus dem ersten Absatz.
 
Allerdings kann der Arbeitgeber nach meiner Auffassung schon ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob es im unmittelbaren Umfeld der Person Corona-Fälle gibt.

Ist es nicht viel eher so, dass der AN stattdessen dazu verpflichtet ist, ansteckende Krankheiten an den AG zu melden? Ein derartiges Recht des AG wäre viel zu umfassend und wäre IMO ziemlich unverhältnismäßig.
 
Ist es nicht viel eher so, dass der AN stattdessen dazu verpflichtet ist, ansteckende Krankheiten an den AG zu melden? Ein derartiges Recht des AG wäre viel zu umfassend und wäre IMO ziemlich unverhältnismäßig.

Das setzt aber natürlich eine entsprechende Diagnose voraus. Im Ursprungs-Beispiel ging es lediglich um den Urlaubsort, es lagen noch nicht mal Symptome vor. Da stellt sich für mich eher die Frage, ob man verpflichtet ist, sich testen zu lassen. Ich kenne jetzt auch ein Beispiel, wo eine AN 1 Woche nach ihrer Rückkehr Symptome zeigte und dann nach Hause geschickt wurde. Da es ein entsprechendes Labor ist, wurde auch gleich ein Test eingeschickt. Aber da lagen bereits Symptome vor.
 
Ist es nicht viel eher so, dass der AN stattdessen dazu verpflichtet ist, ansteckende Krankheiten an den AG zu melden? Ein derartiges Recht des AG wäre viel zu umfassend und wäre IMO ziemlich unverhältnismäßig.

Bis auf Arbeitspflicht (Hauptpflicht) Treuepflicht, Verschwiegenheit, vertragliche und gesetzliche Wettbewerbsverbote (Nebenpflichten) gibt es meines Wissens für den AN keine Pflichten, die im Arbeitsvertrag enthalten sind.

Dem steht die Fürsorgepflicht (auch eine Nebenpflicht) des AG gegenüber: Sorge um die Erhaltung der Gesundheit sowie Aufrechterhaltung der guten Sitten.
 
Das finde ich ziemlich beunruhigend...

Ich finde es nicht nur beunruhigend, sondern auch traurig...

Gerade habe ich auf Facebook mitbekommen, dass sich manch einer über die "Geister-Fußballspiele" aufregt und man das ganze nicht so hochkochen sollte, da eine normale Grippe schlimmer wäre (komisch,es gibt sehr viele Hobbyärzte unter Uns,dieser ist aber ausdrücklich kein Arzt). Ich persönlich begrüße es sehr, dass Armin Laschet zum Beispiel Veranstaltungen ab 1000 Besucher untersagt. Und ich bin wahrlich kein großer Fan von Laschet.

Dann muss man sich halt eine zeitlkang in Verzicht üben, ich persönlich habe kein Problem damit.
 
Bis auf Arbeitspflicht (Hauptpflicht) Treuepflicht, Verschwiegenheit, vertragliche und gesetzliche Wettbewerbsverbote (Nebenpflichten) gibt es meines Wissens für den AN keine Pflichten, die im Arbeitsvertrag enthalten sind.

Nicht im Arbeitsvertrag. Aber vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung ist auch mit Infektionskrankheiten drin, wenn man das Gesetzesspielchen mal auf die extreme Spitze treibt. Dazu gehört, sich nicht krank zu melden, wenn man die Seuche hat und eben auch, nach einer ordentlichen ärztlichen Diagnose zu verschweigen, dass man die halbe Firma bereits infiziert haben könnte. So zumindest mein Laienverständnis.
 
Nicht im Arbeitsvertrag. Aber vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung ist auch mit Infektionskrankheiten drin, wenn man das Gesetzesspielchen mal auf die extreme Spitze treibt. Dazu gehört, sich nicht krank zu melden, wenn man die Seuche hat und eben auch, nach einer ordentlichen ärztlichen Diagnose zu verschweigen, dass man die halbe Firma bereits infiziert haben könnte. So zumindest mein Laienverständnis.

Du, da rennst du bei mir ohnehin offene Türen ein. Ich finde es vor allem im aktuellen Fall auch rücksichtslos und fahrlässig. Wie es damit dann aber tatsächlich rechtlich aussieht, weiß ich auch nicht. Aber grundsätzlich vermute ich, liegt es in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, solche Personen nach Hause zu schicken. Und im Ernstfall wäre er wohl derjenige der bei Pflichtverletzung sich vor dem Gesetz grade machen müsste.
 
Aber grundsätzlich vermute ich, liegt es in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, solche Personen nach Hause zu schicken.

Klar, aber die Krankheitsgeschichte seines Angestellten (wie weiter oben angesprochen) und dessen Familie, Freunden und Bekannten geht den Arbeitgeber grundsätzlich nix an. Deswegen finde ich das mit dem "Recht" eines AG auf derartige Auskünfte auch sehr seltsam formuliert.
 
@icebär Du bist ja auch nicht verpflichtet zu sagen, WO du warst. Du bist eigentlich nur angehalten, dich an die aktuell empfohlenen Quarantäneregelungen zu halten - und die sind halt eben, 14 Tage daheim zu bleiben nach Besuch im Risikogebiet. Wo genau du warst und das alles, obs vielleicht auch einfach ein Kontakt zu einem Infizierten war, das geht niemanden etwas an. Im Prinzip reicht es, wenn der AN in der PA anruft und eben sagt, dass er sich ab sofort in Quarantäne befinden wird. Fertig.
 
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