Zoll beschlagnahmt Star Wars Figuren

G

Georginoluckas

Gast
Seid gegrüßt. Ja also, ich habe von einem privaten Verkäufer aus den USA eine wirklich sehr schöne Star Wars Figuren-Sammlung ersteigert. Letzte Woche kam Post vom Zoll, das Paket sei dort. Beim Zoll fragte man mich, ob Darth Vader dabei sei. Ich fragte warum. Weil die Einfuhr von Darth Vader in Deutschland verboten sei, teilten mir die beiden Beamten mit. :konfus: Weiterhin müsse das Paket nun nach München geschickt werden, (so wie ALLES, wo Star Wars drauf steht,) damit dort ein Anwalt
von Lucas überprüfen könne, ob alles original ist. Gestern erhielt ich einen Brief aus München. Mir wurde von einer Anwältin mitgeteilt, dass es sich herausgestellt habe, dass alle Figuren eindeutig nicht für den europäischen Markt bestimmt sind. Damit handele es sich nach den einschlägigen deutschen Bestimmungen, nämlich § 146 MarkenG, um unzulässige Parallelimporte, die bei der Einfuhr zu beschlagnahmen und zu vernichten sind. Die Zollbehörden wären informiert und die Figuren sollen der Vernichtung zugeführt werden. :konfus: Ich hatte in den letzten Jahren 2 oder 3 Pakete bei Ebay in den USA ersteigert u. der Zoll hat nie sowas abgezogen (zuletzt vor ca. 2 Jahren). Wenn sich hier irgendwer besser mit der Materie auskennt, bitte
ich ganz klar um HILFE! Ich habe noch 2 weitere Pakete mit Star Wars-Figuren erhalten (ebenfalls kürzlich bei Ebay ersteigert), die sind auch beim Zoll.
Was wäre ratsam? Widerspruch beim Zoll gegen die Beschlagnahmung einlegen?
 
Ich kann dir leider nicht helfen, am besten fragst du da mal bei einem ausgewiesenen Rechtsexperten an. Aber dein Fall wirkt auf mich ziemlich kurios.

Für mich klingt der §146 MarkenG so, als greife er nur bei Plagiaten, aber sagt nichts über Parallelimporte aus. :verwirrt:

Ich habe zwar eben das erste Mal von dem Begriff gehört, aber fällt der Erwerb markengeschützter Waren von Drittanbietern nicht unter den Grundsatz der Patenterschöpfung?

Widerspruch einzulegen, ist sicher die einzige Möglichkeit, deine Figuren zu retten. Ob das rechtliche Konsequenzen haben kann, weiß ich nicht. Allerdings wird sich an der Situation nichts ändern, wenn du nichts in die Richtung unternimmst.

Naja, ich habe eigentlich keine Ahnung von so was, aber der Fall ist interessant. ^^
 
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Das kann schon sein, wenn man davon ausgehen kann, dass du die Sachen zum Wiederverkauf gekauft hast. Also wenn du zum Beispiel ein komplettes Case mit Doppelten gekauft hast und sie dich "erwischen" schaut es schlecht aus :(

Wär auf jeden Fall cool, wenn du uns auf dem Laufenden hältst.
 
Die Geschichten über vom Zoll beschlagnahmte SW-Figuren sind so alt wie Star Wars selber.
Ist im meisten Fall eine temporäre Sache oder ein versuchter Strafall oder gar ein Fake(was ich bei einigen "Händlern" bereits erleben durfte.
Das letzte Mal habe ich das bei der Famba Echse von Toys R Us erlebt. Die wäre verboten nach deutschland einzuführen.
Das Ende vom Lied war, daß ein Freund von mir in den USA war und sie mir einfach im Handgepäck mitgebracht hat.
Ich zumindest habe schon sehr viele Star Wars Figuren in den USA erworben und hatte im Geiste des freien Handels niemals Propleme mit dem Zoll.
 
Ich denke auch, dass hier der Verdacht besteht, dass mit den Figuren gehandelt werden soll. Ich habe auch mal im Fernsehen gesehen wie eine Frau nachweisen musste, dass es sich bei einem Paket Masters-Figuren um ein Geschenk handelt, da der Zoll es geöffnet hatte.

Ich würde mal versuchen nachzuweisen, dass du die Figuren nur sammelst und keinesfalls damit handeln willst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Figuren für eine Private Sammlung vernichtet werden. Da könnte man ja alles was aus den USA kommt und nicht nach Deutschland exportert wird, nicht dort kaufen...
 
Wenn es tatsächlich nur darauf ankommt, ob es sich hierbei um einen Parallelimport handelt, würde ich sofort Widerspruch erheben und gegebenenfalls im einstweiligen Rechtschutz dafür sorgen, dass die Sachen nicht sofort vernichtet werden (kann ich jetzt nicht sagen, ob das muss, dafür müsste man den Text des Bescheides kennen).

Am besten suchst Du Dir dafür einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, der wird auch sagen können wie man dem entgegen treten kann. Wenn es tatsächlich nur darum geht, ob Du das Zeug wieder verkaufen willst, musst Du halt das Gegenteil darlegen und evtl. beweisen.

Wobei natürlich die insgesamt nun 3 Pakete beim Zoll zumindest den Anschein erwecken da steckt was gewerbliches dahinter...
 
Hi ich wollte jetzt nicht extra einen Thread eröffnen:

Ich habe in den USA die Replik von König Theodins Schwert von United Cutlery bestellt. Der warenwert in Euro beräge 123,00. Dazu kamen noch 40 Euro Versand, somit war es also viel billiger als in Deutschland. Jetzt ist das Ding hier in Heidelberg beim Zoll und ich soll es mit einer Rechnung und einem Zahlungsnachweis abholen. Meine Frage: Kommt da Zoll drauf? Und wenn ja wieviel? Ich find im Internet nur Kauderwelsch auf der Seite des Zoll aber keine richtige Antwort....
 
Freibetrag wurde angehoben auf 150 Euro.
Wird also in Deinem Fall spannend, je nachdem wie sie die Transportkosten anteilig berechnen oder nicht.

Und ob du, wenn du quasi zollfrei bist, die normalen 19% MwSt. zahlen musst, kommt auf das Zollamt an. Hatte schon Faelle wo ich gar nichts bezahlen musste und andere wo die 19% faellig wurden....

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.

Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008.
 
Muss ich die 19% Einfuhr-Umsatzsteuer vom Warenwert oder auf den Gesamtwert also inkl. Frachtkosten bezahlen? Wenn ich das auf das Gesamtnetto zahlen muss dann käme ich nämlich grade noch auf eine Ersparnis von 5€ :rolleyes:

@Furia: D. h. in meinem Fall, dass Zoll und Umsatzsteuer fällig werden. Dann ist das Ding ja teuer als Deutschland . Ich hab ja vielleicht wie immer ein Glück... Das war das letzte Mal das ich was in den USA gekauft hab.

Edit2: Hab grade gesehen, dass Ziergestände aus unedlem Metall Zollfrei sind. Vielleicht kriege ich es ja als solches deklariert...
 
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@Janem: Umsatzsteuer muss nur auf den Warenwert gezahlt werden. Nur die Waren wird dann "mehr wert" (ließ: hat einen höheren Preis), nicht der Versand.
 
@Janem: Umsatzsteuer muss nur auf den Warenwert gezahlt werden. Nur die Waren wird dann "mehr wert" (ließ: hat einen höheren Preis), nicht der Versand.
Nicht wahr.

Wenn der Warenwert über 150€ liegt, dann muss man erst Zoll auf Warenwert+Versand bezahlen und darauf dann Einfuhrumsatzsteuer.

Angenommen es sind DVDs, dann beträgt der Zoll 3,5%.

Wenn ich also DVDs im Wert von 194€ + 6€ Versand kaufe, dann bezahlt man letztendlich

(194€ + 6€) * 1,035 = 207,00€ * 1,19 = 246,33€

Liegt der Warenwert unter 150€, fällt nur EUSt ein, aber dennoch auf Warenwert+Versand

(94€ + 6€) * 1,19 = 119,00€

Aus deinem eigenen Link: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post2

Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
 
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Naja jedenfalls wieder wsa gelernt: Niemals wieder was aus Amiland bestellen :rolleyes:

Ich hab ja schon vorher genug Gründe gehabt den Zoll zu HASSEN aber jetzt erst recht. Eins ist sicher: Wenn ich jemals wieder in ein Drittland reise, dann bringe ich von dort jedesmal haargenau die Menge mit dich grade nochd arf. Ob ich das Zeug brauchen kann oder nicht. Einfach nur um zu sehen wie die schauen wenn se mir doch nix abknöpfen können. Affen.... :rolleyes:

Weis zufällig einer, wieviel Zoll ich zahlen muss wenn ich es nicht als Deko-Gegenstand aus unedlem Metall durchbringe?
 
@DJ Doena
Aus dieser Tabelle habe ich das ja mit dem Ziergegenstand aus unedlem Metall. In eine andere Kategorie passt es meines Erachtens nicht.... Daher wollte ich wissen ob jemand schon Erfahrungen mit ähnlichen Gegenständen hatte und als was die deklariert wurden.
 
Nicht wahr.

Wenn der Warenwert über 150€ liegt, dann muss man erst Zoll auf Warenwert+Versand bezahlen und darauf dann Einfuhrumsatzsteuer.

Angenommen es sind DVDs, dann beträgt der Zoll 3,5%.

Wenn ich also DVDs im Wert von 194€ + 6€ Versand kaufe, dann bezahlt man letztendlich

(194€ + 6€) * 1,035 = 207,00€ * 1,19 = 246,33€

Liegt der Warenwert unter 150€, fällt nur EUSt ein, aber dennoch auf Warenwert+Versand

(94€ + 6€) * 1,19 = 119,00€

Aus deinem eigenen Link: Fragen bei Paketen aus dem Ausland

Oops, hast Recht, total verpeilt hier...

@ Janem: hättest Dir halt nen Raketenwerfer kaufen sollen, der ist frei von Zöllen :D Über die Taric Nummer kannst Du den Zollwert bestimmen, um die rauszufinden muss man in die kombinierte Nomenklatur schauen und ist nicht wirklich schlauer wie vorher. Meine Empfehlung: mach Dich schlau wie das Ding gemacht wurde und schau ob Du das Schwert irgendwo im Kapitell unedle Metalle unterbringen kannst, da ist ja fast alles frei. Oder als Spielzeugwaffe oder Sammlerobjekt. Die sind ebenfalls zollfrei.

PS: Das Ganze musst Du innerhalb von 20 Tagen gemacht haben. Dauerts länger kann es sein, dass der Zoll das zurück schickt, oder "anderweitig verwertet"
 
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Hallo,

wo ich das zufällig gestern gesehen habe und mich direkt ein leichter Brechreiz überkam, als ich das las von dem TE.

So ein Scheiß sammelt man auch noch für teuer Geld und zum Dank versuchen die einen noch zu verarschen.....

Die Anwältin hat dir ja freundlicherweise mitgeteilt, dass alle Figuren original sind. Wenn du privat importiert, kannst du nicht gegen das MarkenG verstoßen. Somit geht sie es auch einen Scheißdreck an, ob und wo du kaufst und für welchen Markt die Figuren bestimmt waren.

Letzendlich müsste man dir schon eine gewerbliche Verwendung nachweisen bzw. hat man hier automatisch unterstellt. Es wäre somit sinnvoll gewesen, dass man sich das nicht gefallen lässt und Widerspruch erhebt. Natürlich nur für den Fall, dass man die Figuren nutzt, um seine Sammlung zu vervollständigen oder zum Tauschen.

Hmm...auch wenn die Figuren bei fehlendem Widerspruch vernichtet worden sein dürften, könnte sich trotzdem noch ein Regressanspruch ergeben. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, würde ich mal zum Anwalt gehen.

Außerdem zu der Zollrechnung.

Der Versand ist nicht mitzuverollen, wenn es per Post kommt. Wird das gemacht, liegt das meist eher daran, dass der Zöllner keine Ahnung hat. Kauf man privat und es kommt per Post (also nicht per Kurierdienst, Express etc.), dann ist der Warenwert nicht um den Versand zu berichtigen und daher auch nicht mitzuverzollen.

Alles nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

Gruß
Scapeman
 
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