@ Inspiron
Inspiron schrieb:
denn sie hat nich umbedingt mit dem Vorgang begnadigen im engeren Sinn etwas zu tun.
Das glaubst du jetzt nicht im Ernst oder?
zu deiner Geschiche:
Da wurde einem Indizienbeweis sehr viel Bedeutung begemessen. Hatten die sonst keine Beweise oder Methoden wie sie den Fall aufklären? Wissen die nichts von DNA oder wann war das pasiert?
Es gibt nämlich auch Fälle wo gerade Blutspritzer absichtlich irgendwo auftauchen. Z.B. der Fall wo die Mutter ihre Kinder ermordet haben soll. Da haben sie zumindest festgestellt daß die Mutter die Verletzungen nicht unbedingt von einem Gewaltverbrecher haben muß und daß sie die Blutspuren auch "gelegt" haben könnte. Blut ist eben nur bedingt aussagekräftig.
Oder stell dir vor du entdeckst einen von Messwerstichen durchsiebten Versetzten, leistest ihm (als guter Christ) erste Hilfe und er stirbt dir unter den Händen weg. Genau in dem Moment kommen Passanten und denken sofort du hättest ihn kalt gemacht. Überrall das viele Blut, an den Händen, dem Hemd, am Boden, deine Fußspuren in der Blutlache. Dein nervöser, verängstigter Blick. Alles Indizienbeweise die meinungsbildend sind und auf denen aber Todesurteile vollstreckt werden.
Das mit dem Recht auf Einspruch hört sich für mich nach einer ähnlichen Vorgehensweise an, nämlich dass der verurteilte so oft berufung einlegen kann, bis er sich alle indizien zurechtgebogen hat und diese auf seine Unschuld beweisen, oder seine schuld gravierend in Frage stellen und so ein Vorgehen würde den Grundsatz "In dubio pro Reo" ad absurdum führen.
Nein. Du weist immer noch nicht was ein Indizienbeweis ist oder? Die Indizien müssen einfach wegfallen sonst ändert man einfach die "Bedeutung" von z.B. Blutspritzern, verdreht damit die Wahrheit und verurteilt einen unschuldigen. Für so einen Fall dürften nur eindeutig zu beweisende Tatsachen Gültigkeit haben um ein Urteil zu fällen, z.B. eine Kamera die was aufgezeichnet hat. Und dann muß der Tathergang nur anhand dieser Beweise zu rekontruieren sein, oder es gibt eben keinen Tathergang.
@ Furia Lynn
Furia Lynn schrieb:
Nochmal, gaaaaanz langsam.
Ok, nochmal: "
Indizienbeweis ist eine Beweislage, bei der das Beweiszeichen lediglich Schlüsse auf eine erhebliche Tatsache zuläßt (z.B. Blut an der Kleidung). Wenn die richterliche Entscheidung auf Indizien gestützt wird, müssen diese im Urteil angegeben werden (§ 267 Abs. 1 Satz 2 Strafprozeßordnung)". Das steht z.B.
hier. Ich meine ich lüge dich nicht an.
Es gibt keinen "echten" und "unechten" Beweis, es gibt Indizienbeweise und Tatsachenbeweise und dann gibt es noch Zeugenaussagen und Protokolle aus früheren Verhandlungen (die auch Beweiskraft haben).
Is ja egal wie man es nennt. Indizienbeweise dürften nicht Bestandteil eines endgültiges Urteils sein. Dann nach 25 Jahren werden sie dazu. Auch
nochmal extra für dich:
"1987 wurden in den USA und England DNA-Tests erstmals offiziell als Beweismittel zugelassen."
Und ein Tatsachenbeweis ist also nicht meinungsbildend (klein und mit einem D am Ende bitte)?
Aber mit einem
kleinen 'd' oder?
Das heißt, wenn ich ein Video mit einem Mord sehe, bilde ich mir nicht die Meinung, dass der Typ, der da auf dem Video der Täter ist, sondern muss es als von Gotte gegeben ansehen, oder was?
Äh, nein. Ich glaube DANN ist die Beweislast ertrückend und man ist auf Gott nicht mehr angewiesen, findest du nicht?
Und btw, wenn du Gesetze zitierst, dann mach doch auch die Anfangsanführungszeichen dahin, wo sie hingehören, ja?
Hmmmmmmm, also so:"
Indizienbeweis ist eine Beweislage, bei der das Beweiszeichen lediglich Schlüsse auf eine erhebliche Tatsache zuläßt (z.B. Blut an der Kleidung). Wenn die richterliche Entscheidung auf Indizien gestützt wird, müssen diese im Urteil angegeben werden (§ 267 Abs. 1 Satz 2 Strafprozeßordnung)."? Oder wo kommen die hin? Nee echt jetzt, sag's mir oh du "Allwissende der heiligen Rechtschreibfeder" - nicht mit 'l' sondern mit 'd' nicht wahr.
Nein, das hab ich nicht gesagt. Ich habe gesagt dass es möglich ist. In bestimmten Fällen. zB wenn jemand bemerkt, dass der Täter eine Waffe bei sich hat. Ich bin mir sicher, dass zB der Tathergang des Tamilen, der mit einem Samuraischwert in einer Kirche gewütet hat, von einigen Anwesenden beobachtet wurden. Ich habe mitnichten gesagt, dass dem immer so ist, ist habe mein fiktives Beispiel so gebildet, dass dem so war.
Du hast ein fiktives Beispiel von einem "mit einem Samuraischwert befaffneten Amokläufer" gebildet? Boahhh, das ist mir noch garnicht aufgefallen. Geht das jetzt so weiter mit der Polemik oder kommt da noch was gescheites?
Und nochmals, ich habe mein fiktives Beispiel kurz gehalten und wollte keine komplette rechtsmedizinische Untersuchung daraus machen
Ich glaub ich muß dir jetzt mal was ganz langsam erklären. Also 1. hab ich gefragt ob die einen ohne Tatwaffe verurteilen können. Deine Antwort war 'ja' und dann hast du "das Beispiel" genannt: "Es hängt davon ab wie andere Beweise liegen. Haben zB 10 andere Leute gesehen, dass der Täter das Opfer mit einer Schusswaffe getötet hat, hat der Täter noch unzählige Blutspritzer des Opfers am Körper/den Kleidern, die beweisen, dass er in unmittelbarer Nähe des Opfers stand, als es getötet wurde, haben das noch 5 Kameras aufgezeichnet, dann wird der Typ verknackt auch wenn er die Waffe auf den Mond geschossen".
Kannst du nicht einsehen daß hier lediglich die Kamera ein
eindeutiger Beweis ist oder woran störst du dich die ganze Zeit? Es geht hier um Beweise und nicht um irgend ein Szenario. Wenn du eins beschreiben willst dann tu das, aber red doch nicht andauernd davon ich würde dein "Beispiel" angreifen als
wäre es ein beschriebenes Szenario gewesen.
Bist Du so doof oder tust Du nur so?
Hmmmmmmmm.
Habe ich irgendwo gesagt, dass es keiner näheren Untersuchung bedarf?
Ja is ja gut. Deshalb reden wir ja grad dadrüber oder soll diesen geistigen Richtungswechsel vorher ankündigen?
Das nächste Mal, wenn ich ein fiktives Beispiel bilde,
Du hast ja noch garkeins gebildet, du sagst doch selbst "ich wüßte nicht daß ich ein Beispiel gebildet hätte" - den genauen Wortlaut suchst du jetzt bitte selber.
werde ich ein komplettes rechtsmedizinisches Gutachten rein bringen...
Ja mach das. Das wäre bestimmt mal interessant. Aber erkläre uns Leihen dann auch bitte die Einzelheiten ja?
Natürlich über Gott, den Weltfrieden und eine gute Gesinnung für jedermann
Auch nicht schlecht. Wann findet diese Diskussion statt?
Beweise sind natürlich auch dann gültig, wenn sie jemand gefäscht hat oder gelogen hat. Sie müssen dann eben als Fälschung oder Lüge aufgedeckt werden und sind dann als Beweis entkräftet. Sie verlieren aber nicht ihre Beweiseigenschaft, wenn sie manipuliert worden sind... Und was hat Manipulation bitte mit der Erhaltbarkeit von Beweisen zu tun? Manipulation bedeutet einen falschen Beweis setzen, Erhaltbarkeit von Beweisen bedeutet, dass Beweise irgendwann nicht mehr als Beweise verwendet werden können, weil sie "verpufft sind" (Achtung! Metapher!)
Gültig sind eben nicht die "Beweise" sondern das "Urteil". Die "Beweise" können aber nicht als falsch, gelogen, manipuliert oder einfach nur als sagenhaft unprofessionell entlavt werden, wenn jeder auf seinem Arsch sitzen blaibt und die Zeit verstreichen läßt. (Vorsicht
keine Metapher)
Wer sagt, dass auf dieser Waffe keine Spuren zu finden sind? Wie oben schon mehrfach angedeutet, ich habe des Sachverhalt kurz gehalten und kein kompletes rechtsmedizinisches Gutachten erstellt.
Ich hab das jetzt gesagt: (Begründung) aus einer 50/50 Möglichkeit
ob der der die Waffe in den Fluß geschmissen hat die Spuren vorher beseitigt hat oder ob er die Waffe später "mit den Spuren" gefunden wissen will. Oder meinst du die Waffe hüpft von alleine in den Fluß und wird nach 10 Jahren(!) durch
Suchen gefunden -
in einem Fluß?
@Stasia: Klar bringt das nix... Ich vermute auch, dass unser Dauergast Hosmo wieder da ist
Ja ich finde deine Indizienbeweise auch sehr nett. Ich weiß auch wie die zustande kommen. Da beißt dich andauernd ein "Death-Rattle", weil "die Macht" dieses Namens großen "Einfluß" auf dein Urteilsvermögen hat. Ist doch so oder? Meinen nächsten Wolf nenne ich 'Homodot', extra für dich. Das ist dann die Zeile untendrunter: "........Fals aber doch, dann beißt dich der Homo" - damit ist dann Palpetine gemeint.
Hmmmmm, noch irgendwelche Reschtchreibfeeler drin?