Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
Abschuss verboten
Verfassungsgericht kippt das Luftsicherheitsgesetz
Karlsruhe - Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs, das als Waffe eingesetzt werden soll, für verfassungswidrig und nichtig.
Menschen nicht als "bloße Objekte" behandeln
Die seit Januar 2005 geltende Vorschrift sei mit dem Grundrecht auf Leben und der im Grundgesetz verankerten Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar, soweit unschuldige Menschen an Bord der Maschine betroffen werden. Diese würden dadurch, dass der Staat ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt, als "bloße Objekte" behandelt, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Grundgesetz müsste geändert werden
Der Abschuss eines nur mit Terroristen besetzen Flugzeugs wäre laut Urteil zwar verhältnismäßig, weil der Schutz von unschuldigen Opfer am Boden das Lebensrecht der Täter überwiegt. Doch dazu müsste das Grundgesetz geändert werden. Laut Artikel 35 der Verfassung ist der Einsatz der Bundeswehr im Innern nur als Amtshilfe für die Polizei bei Naturkatastrophen oder einem besonders schweren Unglück möglich. Ein Kampfeinsatz der Bundeswehr mit militärischen Waffen sei nach dieser Norm "nicht erlaubt", heißt es im Urteil.
Auch ein Flugkapitän hatte geklagt
Die Verfassungsbeschwerde von sechs Klägern, darunter einem Flugkapitän, dem früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) und dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), war damit erfolgreich. Die abgestuften Bestimmungen des seit Januar 2005 geltenden Gesetzes erlauben es, ein verdächtiges Flugzeug abzudrängen, zur Landung zu zwingen, ihm Waffengewalt anzudrohen, Warnschüsse abzugeben und als "Ultima ratio" abzuschießen. Die Vorschrift über die "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" (§ 14, Abs 3 LuftSiG) wurde nun für nichtig erklärt. (fw/ddp/AFP)
Quelle : Aol
Das höhste Gericht der BRD hat mit diesem Urteil verboten,auch als letztes Mittel
ein besetztes Flugzeug abzuschiessen.
Es ist zwar ein juristisches Beispiel,aber verboten haben sie es trotzdem.
Wie denkt hier darüber ?
Muß man nicht wenige opfern dürfen,um viele zu retten ?
Zumal die Wenigen ohnehin sterben müssen ?