Daniel Küblböck "bestraft"

Jedihammer

Generalfeldmarschall, Pontifex Maximus des Mars.
Daniel Küblböck,der fleischgewordene Beweis,daß die Dekadenz in Deutschland immer mehr zunimmt,mußte heute wegen seiner Crashfahrt vor dem Amtsgericht
erscheinen.Und er fand einen sehr milden Richter.
25 000 Euro Geldstrafe und 8 Stunden Sozialarbeit. Keine Führerscheinsperre und auch sonst nichts.
In meinen Augen ein ganz klarer Promi-Bonus.
Wie wird das hier gesehen ?
 
wenn ich der richter gewesen wäre, hätte ich ihn sofort in den kanst gesteckt wegen ruhestörung und übler körperverletzung von millionen...
dann würds für ihn nur noch heißen, seife aufheben daniel...

nee mal ganz im ernst, jeder normale bürger hätte eine größere strafe bekommen...
 
Ich kenn mich mit den Strafen in Deutschland nicht aus, aber ich hät ihm auf jeden Fall mehr Sozialstunden aufgebrummt, außerdem würde er den Führerschein in den nächsten Jahren sicher NICHT sehen!
 
ganz klar "promi" Bonus ich weiss zwar nicht welcher intelligente mensch den mag aber es gibt immer wieder komische Erreignisse ich hätte dem die höchststrafe gegeben !
 
Zu erst einmal Küblböck stand wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein vor Gericht. Er stand nicht vor Gericht, weil er "nervig" ist oder weil viele Leute ihn hassen, das sind in Deutschland keine Straftaten.

Die fahrlässige Körperverletzung sieht für Erwachsene eine Strafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Fahren ohne Führerschein ist sicherlich nur mit Geldstrafe bedroht.

Für Küblböck sprach, dass er nicht schwer schuldhaft handelte, dem ist vollkommen zuzustimmen. Er wurde außerdem nach Jugendstrafrecht bestraft, auch dem ist zuzustimmen.

Die fahrlässige Körperverletzung ist lediglich ein VERGEHEN, man hält sich hier generell mit Gefängnisstrafen zurück. Einen Jugendlichen, der wie Küblböck keinerlei böswillige kriminelle Energie aufweist, wird hier sicherlich nicht ins Gefängnis oder in Strafarrest geschickt. Man will solch junge Menschen nicht entwurzeln, sondern man will ihnen klar machen, dass ihr Verhalten falsch war, ohne zu risikieren, dass sie wegen Arest abrutschen.

Die Höhe der Geldstrafe halte ich für angemessen, man sollte Kübleböcks Verdienst nicht überbewerten, der schleppt nicht eine Million nach der anderen nach Hause. Es scheint durchaus hinreichend spürbar zu sein, Kübleböcks ehrliche Äußerungen hierzu belgen dies meiner Meinung nach.

Bei den Sozialstunden wäre mehr sicherlich vertretbar gewesen.
Allerdings muß man sagen, dass der Richter hierbei bereits über die Empfehlung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen ist. Fragwürdig ist natürlich auch die Durchfürbarkeit derartiger Sozialstunden, wenn das ganze zu einer Medienshow verkommt, wird der erzieherische Zweck verfehlt.

Man sollte auch nicht die Strafe verkennen, die durch die Verletzung und den ganzen Druck bereits verbüßt wurde, Küblböck sollte hier klar erkannt haben, dass sein Verhalten falsch war.

Die ständige Erwähnung von Höchststrafen in den Medien erwecken den Eindruck, die Rechtsprechung würde zur Höchststrafe tendieren. Generell gilt man ist hier eher großzügig, man muß sich in Deutschland schon einige Mühe geben bis die Justiz wirklich schwere Keulen herausholt.

Forderungen wie "Sperrt ihn ein" sind sachfremd, man würde vermutlich keinen Jugendlichen aufgrund dieser Straftatbestände und begünstigenden Vorraussetzungen einsperren. Der Vorwurf des Promibonus entsteht hier vor allem daraus, dass viele Kübleböcks Kopf rollen sehen wollten, doch wie gesagt Köpfe rollen in der deutschen Justiz sehr selten.

Ich bin mit nichten ein Kübleböckfan, aber juristisch gesehen ist dieses Urteil durchaus gut vertretbar.

Man sollte auch sehen, dass diesen Strafverfahren vermutlich noch zivilrechtliche Verfahren folgen werden. Der Gurkenhändler hat aus § 823 BGB einen Anspruch auf die Widererstellung seines Lieferwagens und den Ersatz der zerstörten Lieferung. Den entstanden Sachschaden von 150.000 ? wird Küblböck potentiell noch zu tragen haben. Dem Lieferwagenfahrer wird er Schmerzensgeld zahlen müssen.

Desweiteren entscheidet das Landesratsamt darüber, ob Kübleböck in absehbarer Zeit zur Fahrprüfung zugelassen wird. Bedenkt man, dass er bereits 6 Punkte in Flensburg hat, wird die faktische Zulassung wohl etwas auf sich warten lassen

Man sollte bedenken, dass in eine derartig dumme Situation praktisch jeder kommen könnte und wenn man sieht, wie Küblböck insgesamt vermutlich büßen muß, muß man einfach sagen irgendwann soll es genug sein.
 
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8 Stunden Sozialdienst ist lächerlich :(
Bei einem Interview auf Sat.1 hat Küblböck gesagt, er will im Kloster evtl. paar Rosen pflanzen möchte mit den Nonnen oder mit den Mönchen paar Lieder singen.
Was für eine Bestrafung :angry
 
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Jedihammer schrieb:
Daniel Küblböck,der fleischgewordene Beweis,daß die Dekadenz in Deutschland immer mehr zunimmt,mußte heute wegen seiner Crashfahrt vor dem Amtsgericht
erscheinen.Und er fand einen sehr milden Richter.
25 000 Euro Geldstrafe und 8 Stunden Sozialarbeit. Keine Führerscheinsperre und auch sonst nichts.
In meinen Augen ein ganz klarer Promi-Bonus.

25.000 ? sind lächerlich bei ihm - und 8 Stunden ebenfalls

die Summ müßte wesentlich höher sein, schließlich soll Strafe auch wehtun
 
8 Stunden Sozialarbeit...das ist nichts...Sozialstunden kann man auch abbezahlen wenn man das Geld hat, und jemand wie Kübelböck kann die 2000 Euro(ich geh ma davon aus, dass es nicht mehr ist, weil einer mit 10 Stunden bei uns nichtmal annährend soviel hätte zahlen müssen, aber der hatte kein geld) wohl locker aus der Tasche zusätzlich bezahlen. Ich weiß jetzt leider nicht genau, was so ne Stunde kostet, aber viel ist es leider nicht :(
 
alpha7 schrieb:
25.000 ? sind lächerlich bei ihm

die Summ müßte wesentlich höher sein, schließlich soll Strafe auch wehtun

Ach du weißt über seine Vermögensverhältnisse bescheid ? Erzähl mal.

Er hat außerdem noch gewaltige zivilrechtliche Ansprüche am Hals.

Das Strafgesetz ist nicht dazu gedacht junge Leute aus der Bahn zu werfen, sondern es soll ihnen zu der Einsicht verhelfen, dass ihr Handeln falsch war. Und Kübleböck erkennt, dass sein Verhalten falsch war.

Bei den Umständen (relativ wenig Schuld; keine böse Gesinnnung...) ist eine nicht zu harte Strafe völlig angemessen.
 
Das ist ne lächerliche Stafe. Hätte ich das getan ihätte ich ne Führerscheinsperre bekommen und mindestens 120 solzial Dienst. Totaler Promi Bonus und das wo er kein richtiger Promi ist sondern nur jemand der nicht singen kann.
 
Ganz klar nach Jugendstrafrecht und nach Unzurechnungsfähigkeit bestraft.

Einen Freak wie den, kann man nicht als erwachsen ansehen und somit auch nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestrafen, deshalb wohl die Sozialstunden
 
Darth Ki Gon schrieb:
Das Strafgesetz ist nicht dazu gedacht junge Leute aus der Bahn zu werfen, sondern es soll ihnen zu der Einsicht verhelfen, dass ihr Handeln falsch war. Und Kübleböck erkennt, dass sein Verhalten falsch war.

1. muss Kübelböck nicht nach Jugendstraftrecht verurteilt werden, er ist über 18 und könnte auch anders verurteilt werden

2. ich bezweifle, dass er seine Lektion gelernt hat - das kriegt er nicht gebacken (sorry, der hat sich gefreut, weil er zum nervigsten Deutschen gewählt wurde)
 
@Alpha Er muss nicht nach Jugendstrafe verurteilt werden aber er kann. Das kommt auch auf die geistige Reife an und ich glaube bei dem Kübböck ist die noch nicht soweit. Ob es jemals dazu kommt bleibt wohl auch zu bezweifeln.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Bei den Umständen (relativ wenig Schuld; keine böse Gesinnnung...) ist eine nicht zu harte Strafe völlig angemessen.

Äh.. relativ wenig Schuld? Kannste mir das mal erklären? Er ist ohne Führerschein und im vollbesitz seiner geistigen Kräfte (wenn man bei Kübi davon sprechen kann) hinters Steuer gestiegen und hat einen Unfall verursacht. Was ist denn daran bitteschön "relativ wenig schuld"? Er hätte auch ein Kind überfahren können. Gut.. das ist nicht passiert, aber für seine Aktion hat er wirklich mehr verdient als diese lächerliche Geldstrafe und seine 8Stunden Sozialarbeit oder wie auch immer... in nem Kloster! Die armen Mönche.. oder wie auch immer. :rolleyes:
 
SorayaAmidala schrieb:
@Alpha Er muss nicht nach Jugendstrafe verurteilt werden aber er kann. Das kommt auch auf die geistige Reife an und ich glaube bei dem Kübböck ist die noch nicht soweit. Ob es jemals dazu kommt bleibt wohl auch zu bezweifeln.


das meinte ich (okay, missverständlich)

er hätte entweder nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können
 
alpha7 schrieb:
1. muss Kübelböck nicht nach Jugendstraftrecht verurteilt werden, er ist über 18 und könnte auch anders verurteilt werden

2. ich bezweifle, dass er seine Lektion gelernt hat - das kriegt er nicht gebacken (sorry, der hat sich gefreut, weil er zum nervigsten Deutschen gewählt wurde)

Zwischen 18 und 21 kann man nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Vorraussetzungen sind bei Kübleböck erkennbar gegeben. Wieso sollte man ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, nur weil er ein "Promi" ist.

Aus deinen zweiten Satz könnte man eventuell eine Schuldunfähigkeit ableiten. Was überhaupt keine Strafe ergeben würde.
Kübleböck empfand die Geldstrafe als sehr hart, ich halte diese Aussage für glaubhaft.

Wenn er aus allen Umständen. Zivilrechtliche Ansprüche; Krankenhausaufenthalt; Entwürdigung vor Gericht zu stehen.....nicht gelernt hat, was soll dann helfen ?

Zur Schuld (der Begriff ist hier juristisch nicht ganz sauber verwendet):

Er stand unter einer erheblichen Druck von außen. Jeglicher Vorsatz ist zu verneinen, lediglich bewußte Fahrlässigkeit kommt in Bezug auf die Körperverletzung in Betracht. Die fahrlässige Körperverletzung zeigt schon, dass sein Handeln fahrlässig war. Vorsatz läßt sich wohl auf das Fahren ohne Führerschein anwenden, aber da sind die Strafen nicht so hoch außerdem handelt es sich um eine typische jugendliche Leichtsinnstat. Insgesamt verminderte Schuldfähigkeit wegen geistiger Unreife.

Übrigens der Richter war wohl nicht gerade ein Fan von Kübleböck, wieso sollte er ihm einen Bonus einräumen ?
 
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