Zu erst einmal Küblböck stand wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Führerschein vor Gericht. Er stand nicht vor Gericht, weil er "nervig" ist oder weil viele Leute ihn hassen, das sind in Deutschland keine Straftaten.
Die fahrlässige Körperverletzung sieht für Erwachsene eine Strafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Fahren ohne Führerschein ist sicherlich nur mit Geldstrafe bedroht.
Für Küblböck sprach, dass er nicht schwer schuldhaft handelte, dem ist vollkommen zuzustimmen. Er wurde außerdem nach Jugendstrafrecht bestraft, auch dem ist zuzustimmen.
Die fahrlässige Körperverletzung ist lediglich ein VERGEHEN, man hält sich hier generell mit Gefängnisstrafen zurück. Einen Jugendlichen, der wie Küblböck keinerlei böswillige kriminelle Energie aufweist, wird hier sicherlich nicht ins Gefängnis oder in Strafarrest geschickt. Man will solch junge Menschen nicht entwurzeln, sondern man will ihnen klar machen, dass ihr Verhalten falsch war, ohne zu risikieren, dass sie wegen Arest abrutschen.
Die Höhe der Geldstrafe halte ich für angemessen, man sollte Kübleböcks Verdienst nicht überbewerten, der schleppt nicht eine Million nach der anderen nach Hause. Es scheint durchaus hinreichend spürbar zu sein, Kübleböcks ehrliche Äußerungen hierzu belgen dies meiner Meinung nach.
Bei den Sozialstunden wäre mehr sicherlich vertretbar gewesen.
Allerdings muß man sagen, dass der Richter hierbei bereits über die Empfehlung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen ist. Fragwürdig ist natürlich auch die Durchfürbarkeit derartiger Sozialstunden, wenn das ganze zu einer Medienshow verkommt, wird der erzieherische Zweck verfehlt.
Man sollte auch nicht die Strafe verkennen, die durch die Verletzung und den ganzen Druck bereits verbüßt wurde, Küblböck sollte hier klar erkannt haben, dass sein Verhalten falsch war.
Die ständige Erwähnung von Höchststrafen in den Medien erwecken den Eindruck, die Rechtsprechung würde zur Höchststrafe tendieren. Generell gilt man ist hier eher großzügig, man muß sich in Deutschland schon einige Mühe geben bis die Justiz wirklich schwere Keulen herausholt.
Forderungen wie "Sperrt ihn ein" sind sachfremd, man würde vermutlich keinen Jugendlichen aufgrund dieser Straftatbestände und begünstigenden Vorraussetzungen einsperren. Der Vorwurf des Promibonus entsteht hier vor allem daraus, dass viele Kübleböcks Kopf rollen sehen wollten, doch wie gesagt Köpfe rollen in der deutschen Justiz sehr selten.
Ich bin mit nichten ein Kübleböckfan, aber juristisch gesehen ist dieses Urteil durchaus gut vertretbar.
Man sollte auch sehen, dass diesen Strafverfahren vermutlich noch zivilrechtliche Verfahren folgen werden. Der Gurkenhändler hat aus § 823 BGB einen Anspruch auf die Widererstellung seines Lieferwagens und den Ersatz der zerstörten Lieferung. Den entstanden Sachschaden von 150.000 ? wird Küblböck potentiell noch zu tragen haben. Dem Lieferwagenfahrer wird er Schmerzensgeld zahlen müssen.
Desweiteren entscheidet das Landesratsamt darüber, ob Kübleböck in absehbarer Zeit zur Fahrprüfung zugelassen wird. Bedenkt man, dass er bereits 6 Punkte in Flensburg hat, wird die faktische Zulassung wohl etwas auf sich warten lassen
Man sollte bedenken, dass in eine derartig dumme Situation praktisch jeder kommen könnte und wenn man sieht, wie Küblböck insgesamt vermutlich büßen muß, muß man einfach sagen irgendwann soll es genug sein.