Der Fall Marco.W

Egal ob minderjährig oder nicht.
Wenn er die Kleine befummelt hat,dann ist er ein Kinderschänder.
Und wenn die türkische Justitz das genau so sieht,dann gehört er mit aller Härte,die das türkische Recht vorsieht, bestraft.

Jetzt komm mal wieder runter, was du hier von dir gibst, ist ja nicht zum Aushalten. Kinderschänder? Hallo?! Die Ärzte haben längst festgestellt, dass sie NICHT vergewaltigt wurde, also was hat er denn getan, um diese achso unschuldige Mädchen zu schänden? :rolleyes:
Manchmal habe ich das Gefühl, du lebst geistig noch im Mittelalter, bei den Sprüchen, die du hier teilweise ablässt... er ist gerade mal 4 Jahre Älter als das Mädchen und es gab erwiesenermaßen keinen Sex! Und wenn er sie "befummelt" hat, dann ist das nun auch halb so wild, sie wollte das ja offenbar, sonst hätte sie nicht gesagt, sie ist 15! Das hat nichts mit Kinderschänderei zu tun, denn Kinderschänder machen das normalerweise gegen den Willen des Opfers! :mad:
 
Denke ich ehrlich gesagt nicht.
Auch ein 17jähriger ist sich seines Handelns bewußt.

Das bestreite ich ja nicht, aber Du musst doch zugeben, daß es ein Unterschied ist, ob sich ein 17-jähriger mit einer 13-jährigen einlässt, die älter aussieht und die behauptet älter zu sein, als sie tatsächlich ist, oder ob sich ein erwachsener Mann in unserem fortgeschrittenen Alter an 12-17-jährige Mädels heranmacht und sich an ihnen vergeht.
Beides gleich schwer bestrafen zu wollen, ist absurd.

Sorry Roter,aber genau das ist in meinen Augen das eigendlich Traurige.
Bei uns werden solche Verbrechen behandelt wie eine Lapalie.

Dieser Fall IST eine Lapalie, da allem Anschein nach nichts als ein Urlaubsflirt war, dem zunächst beide nicht abgeneigt waren. Wäre die frühreife Göre 14 gewesen, hätte da zudem kein Hahn nach gekräht.

C.
 
Manchmal habe ich das Gefühl, du lebst geistig noch im Mittelalter, bei den Sprüchen, die du hier teilweise ablässt... er ist gerade mal 4 Jahre Älter als das Mädchen und es gab erwiesenermaßen keinen Sex! Und wenn er sie "befummelt" hat, dann ist das nun auch halb so wild, sie wollte das ja offenbar, sonst hätte sie nicht gesagt, sie ist 15! Das hat nichts mit Kinderschänderei zu tun, denn Kinderschänder machen das normalerweise gegen den Willen des Opfers! :mad:

und nocheinmal

scheissegal, ob sie es wollte oder nich - er DURFTE sie nicht befummeln.

Auch wenn sie es wollte - er DARF nicht.


Ansonsten ist das (selbst mit Einverständnis) "sexueller Missbrauch eines Kindes"
 
Jetzt komm mal wieder runter, was du hier von dir gibst, ist ja nicht zum Aushalten. Kinderschänder? Hallo?! Die Ärzte haben längst festgestellt, dass sie NICHT vergewaltigt wurde, also was hat er denn getan, um diese achso unschuldige Mädchen zu schänden?

Auch Du scheinst nicht zu verstehen,daß ein sexueller Mißbrauch nicht unbedingt etwas mit vaginbaler Vergewaltigung zu tun haben muß.

er ist gerade mal 4 Jahre Älter als das Mädchen und es gab erwiesenermaßen keinen Sex! :

So,es ist also erwiesen,daß nichts passiert ist ?
Dann frage ich mich,wo die Zweifel des Gerichts in Antalya liegen,daß sie ihn nicht freilassen.
Es ist doch erwiesen,daß er unschuldig ist:rolleyes:
Nochmals,Sex beinhaltet nicht unbeding einen Geschlechstverkehr der "normalen" Art.

Ich habe nie behauptet er sei schuldig.Ich habe nur immer wieder gesagt,man solle die türkische Justitz ihre Arbeit tun lassen,und ihn nicht aus der ferne freisprechen.


, sonst hätte sie nicht gesagt, sie ist 15! Das hat nichts mit Kinderschänderei zu tun, denn Kinderschänder machen das normalerweise gegen den Willen des Opfers! :mad:

Diese Aussage kenne ich nur von dem Angeklagten selber.
Das kann durchaus eine Schutzbehauptung sein.


Manchmal habe ich das Gefühl, du lebst geistig noch im Mittelalter, bei den Sprüchen, die du hier teilweise ablässt

Wenn Du damit meine Ansichten über Moral und meine Vorstellung von einem Justitzsystems meinst,dann lebe ich geistig sehr gerne noch im Mittelalter.

Wenn ich mir deine kindliche Verehrung des Buddhismus und des Lamaismus ansehe,dann frage ich mich allerdings,wer von uns beiden geistig im Mittelalter,bzw noch weit vor dem Mittelalter lebt.

. Wäre die frühreife Göre 14 gewesen, hätte da zudem kein Hahn nach gekräht.

C.

Bist Du da in der Türkei sicher ?


und nocheinmal

scheissegal, ob sie es wollte oder nich - er DURFTE sie nicht befummeln.

Auch wenn sie es wollte - er DARF nicht.


Ansonsten ist das (selbst mit Einverständnis) "sexueller Missbrauch eines Kindes"

Vergiß es Freund.
Die wollen es nicht verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mir deine kindliche Verehrung des Buddhismus und des Lamaismus ansehe,dann frage ich mich,wer von uns beiden geistig im Mittelalter,bzw noch weit vor dem Mittelalter lebt.

Lamaismus? Bitte?! Der tibetische Buddhismus ist für mich genau so ein Witzverein wie die katholische Kirche. Ich hab mich 'ne Zeit lang mit dem Chan (Zen) Buddhismus beschäftigt, aber auch das ist vorbei, also frage ich mich ehrlich gesagt, woher du da deine Informationen beziehst... :verwirrt: :rolleyes:
Ich bin mitlerweile gegen jede Religionsgemeinschaft, da ALLE (ob nun christl. Kirche, islam. "Gelehrte", jüdische Rabbis oder buddh. Mönche) die Urreligion verfälschen, um sie ihren weltlichen Organisationen bzw. Zielen anzupassen. Gegen einen aufrichtigen Glauben habe ich nichts, ich denke, den habe ich auch, aber ich habe was gegen diese heuchlerischen Krichen. Damit aber genug Off-Topic...

zum Rest: selbst wenn er sie "befummelt" hat und sich somit strafbar gemacht hat, dann macht ihn das noch nicht zum gemeinen Kinderschänder! Er ist - wie gesagt - selbst noch minderjährig und so wie es scheint, wollte sie es zumindest zum Teil selbst. Er hat sich dann vielleicht strafbar gemacht, aber in Anbetracht seines Alters und der Umstände, liegt dann imo immer noch ein minderschwerer Fall vor! Außerdem scheint ja nur die Mutter Stress zu machen, das Mädchen scheint ja keine Probleme mit dem zu haben, was vorgefallen ist, was auch immer das war...
 
Lamaismus? Bitte?! Der tibetische Buddhismus ist für mich genau so ein Witzverein wie die katholische Kirche. Ich hab mich 'ne Zeit lang mit dem Chan (Zen) Buddhismus beschäftigt, aber auch das ist vorbei, also frage ich mich ehrlich gesagt, woher du da deine Informationen beziehst... :verwirrt: :rolleyes:
Ich bin mitlerweile gegen jede Religionsgemeinschaft, da ALLE (ob nun christl. Kirche, islam. "Gelehrte", jüdische Rabbis oder buddh. Mönche) die Urreligion verfälschen, um sie ihren weltlichen Organisationen bzw. Zielen anzupassen. Gegen einen aufrichtigen Glauben habe ich nichts, ich denke, den habe ich auch, aber ich habe was gegen diese heuchlerischen Krichen. Damit aber genug Off-Topic...


Gut,sorry.
Ich erinnere mich nur an Deine damaligen Aussagen zum Dalai Lama und dem Buddhismus.Habe mich vertan,nehme das zurück und bitte hiermit um Entschuldigung.


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zum Rest: selbst wenn er sie "befummelt" hat und sich somit strafbar gemacht hat, dann macht ihn das noch nicht zum gemeinen Kinderschänder! Er ist - wie gesagt - selbst noch minderjährig und so wie es scheint, wollte sie es zumindest zum Teil selbst. Er hat sich dann vielleicht strafbar gemacht, aber in Anbetracht seines Alters und der Umstände, liegt dann imo immer noch ein minderschwerer Fall vor! Außerdem scheint ja nur die Mutter Stress zu machen, das Mädchen scheint ja keine Probleme mit dem zu haben, was vorgefallen ist, was auch immer das war...

Egal wer jetzt was getan hat.
Er steht unter Verdacht,und solange sitzt er m.E. zu Recht im Knast.
Ob er 17 oder 37 ist spielt für mich,und offensichtlich für die Justitz in der Türkei keine Rolle.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?

Auch wenn ich deine Einstellung verstehe und sie im Grunde teile, muss man aber auch immer nach der Sachlage gehen und die Dinge imemr von Fall zu Fall beurteilen.

Erstens reden wir hier nicht von einen gereiften Erwachsenen sondern von einen Jugendlichen der in seiner Sexualität noch nicht gereift ist.
Ich finde mann sollte da schon einen Unterschied machen. Bei einverständlichen Sex von beiden Parteien, ist es ein Unterschied ob ein 13 Jährige mit nen 17 Jährigen in die Kiste steigt, oder eine 13 Jährige mit nen 30 Jährigen. Für mich ist das ein großer Unterschied.

Zweitens, er wurde auf Grund einer Anklage seit 6 Monaten festgesetzt die keinerlei Beweise hat, ausser eine Aussage des Opfers, die zu Beginn anders lautete.
Die Verteidigung kann mehre Aussagen aufführen die was anderes aussagen und die medizinischen Untersuchungen sagen ebenfalls das da keine Beweise vorliegen. Ausserdem als ich das Mädel zum ersten mal gesehen habe, hab ich die auch nicht für 13 gehalten.

Für mich haben wir da also ne Menge Beweise und starke Indizien für eine Unschuld des Angeklagten und so ziemlich gar nichts auf der Seite der Anklage. In Anbetracht, das er wohl das Alter nicht richtig einschätzen konnte, sie es wohl so wollte und ihn belogen hat mit dem Alter und er selber noch ein Jugendlicher ist, der gerade massiv in seiner Entwicklung gestörrt wird (normal wird der sicherlich nicht mehr) sollte man meinen das das Gericht doch wenigstens die Sache mit allerhöchstens Priorität behandelt um einen Schaden am allen anschein unschuldigen Angeklagten so gering wie möglich zu halten.

Ganz ehrlich, was ist so schwer eine Aussage von der Kleinen herzuholen? Wir leben in Zeiten wo ganze Konzerne rund um den Globus, in 24 Std am tag mit verschiendenen Teams an EINEN Projekt arbeiten. Und da schaffen die Justizeinrichten zweier Länder nicht, einfach eine Aussage von ner 13 Jährigen innerhalb von 24 Std. aufzunehmen, zu übersetzen und zuzustellen?

Das ist doch das Problem, warum sich auch alle aufregen. Und da finde ich sollte unsere Regierung schon mal den Beteiligten sagen ob es noch geht.

Nochmal, alles deutet darauf hin das er unschuldig ist. Es wäre eine andere Sache wenn die Indizien gegen ihn sprechen, das tun sie aber nicht. Sie sprechen für ihn.
 
Zwischenfrage über deutsches Recht - angenommen, ein 18jähriger hatte Sex mit einem Mädchen von 13 Jahren, welches sich nachweisbar als beispielsweise 15jährige ausgegeben hat (und auch älter aussieht). Das man sich den Ausweis zeigen läßt, ist absolut unrealistisch und imho auch nicht notwendig. Eigentlich dürfte der Mann dann doch nicht angeklagt werden.
Sieht das deutsche Recht das?

Abzüglich des ausdrücklich vom Gesetz mit Strafe bedrohten fahrlässigen Handelns ist nach deutschen Strafrecht nur vorsätzliches Handeln strafbar (§ 15 StGB). Der Begriff des Vorsatzes definiert sich folgendermaßen: Vorsatz ist Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale.

Zu den objektiven Merkmalen von § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) gehört "eine Person unter vierzehn Jahren (Kind)". Der Täter muß nun also wissen, dass er ein Kind vor sich hat und dies für die anschließenden sexuellen Handlungen auch wollen. Glaubt er nun aber eine ältere Person vor sich zu haben, so ist die Person aus seiner Sicht kein Kind.
Kommt es nun zu sexuellen Handlungen wird der objektive Tatbestand des §176 StGB natürlich erfüllt, nur der Täter weiß nicht was er da gerade tut, deswegen handelt er ohne Vorsatz und macht sich nicht gemäß § 176 StGB strafbar (§ 15 StGB).

Wichtig dabei ist, dass der Täter fest davon ausgeht eine Person über 14 Jahren vor sich zu haben.

Man bezeichnet dies als Tatumstandsirrtum und geregelt ist er in § 16 StGB

Weitere Beispiele für einen solchen Irrtum sind z.B.:

-Wenn jemand als Folge einer Verwechslung aus einem Lokal den Mantel eines anderen mitnimmt, in der Anahme es wäre sein eigener.
-Der Jäger, der einen Pilzsammler in der Annahme erschießt, dass dieser ein Wildschwein ist.

Steht nicht auch im deutschen Strafrecht der Satz :

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ?

Nein, dieser Satz steht da nicht und ist in seiner Absolutheit auch schlicht falsch.

Mit dem Tatumstandsirrtum ist oben bereits ein Fall dargestellt, wo "Unwissenheit" vor Strafe schützt und ein weiterer ist der unvermeidbare Verbotsirrtum (geregelt in § 17 StGB).

Beim Verbotsirrtum kennt der Täter zwar alle Tatumstände, ihm ist aber nicht klar, dass er etwas Verbotenes tut.
Beispielhaft wurde das hier bereits mit "Ich wusste nicht, dass man nix klauen darf" umschrieben.

Mit dieser Behauptung kommt natürlich niemand durch, aber nehmen wir mal an man fände ein Beispiel welches glaubhaft wäre, so würde danach in einen weiteren Schritt geprüft werden, ob der Irrtum unvermeidbar war. Wenn er unvermeidbar war so handelt der Täter ohne Schuld und wird daher nicht bestraft.
Die Voraussetzungen um die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu bejahen, sind allerdings ziemlich hoch.

Bei Interesse:
- §§ 15, 16, 17 StGB
-Wessels/Beulke, Strafrecht AT, §11
- Ralf Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein lieber Knut.:D;):D
:eek:

Du bedienst dich der BILDhaften Schmiererei!!!!
Mein Weltbild gerät grad fürchterlich ins Schwanken...

;):D
Ich habe doch ganz klar von einem Fall gesprochen,wo es nur einer von beiden gewesen sein kann.
Bestes Beispiel wäre hier der Mord an den beiden Töchtern der Familie Weimar.
Da waren sich alle Ermittler von vorneherein einig,daß es nur die Mutter oder der Vater gewesen sein kann.
Gott sei Dank konnte die Mutter als Mörderin überführt werden,aber wäre dies nicht der Fall gewesen,dann,ich betone DANN,hätte ich lieber beide bestraft,bevor ich den wahren Täter hätte laufen lassen.

Das Problem ist allerdings, dies in einer Gesetzesvorlage vernünftig zu formulieren, so dass kein Unsinn mit einer solchen Regelung getrieben wird. Das ist es auch, was ich daran fürchte, selbst wenn das alles nur reine Hypothese ist. Dies kollidiert knallhart mit den Grundlagen des GG, aber wem erzähle ich das.

Doch,in meinen Augen hinkt er ganz,ganz gewaltigt.
Die Sippenhaft wurde u.a deswegen angedroht,um einen potenziellen Täter von seiner Tat abzuhalten,weil er weis,daß dann auch seine Familie für seine Taten bestraft wird.
In dem Modell,das ich mir vorstelle geht es um zwei verdächtige,von denen einer der Schuldige sein muß.
Da wird zur Not der Unschuldige mitbestraft,aber nicht jemand,der gar nichts mit der Tat zu tun hat.Noch nicht einmal in Verdacht geraten ist.

Okay, dann betrachten wir die Sippenhaft aus der Sicht des unschuldig Inhaftierten. Der wird sich im Gefängnis bestimmt genau so fühlen, wie der Unschuldige aus deinem Modell. Er kann nix für seine Situation, seine Freiheiten wurden ihm rechtskräftig genommen und er hat keine Chance auf Rettung.
Vielleicht wird es so deutlicher, wie ich es meinte. Die Intention deines Modells und der Sippenhaft ist unterschiedlich, doch die reellen Auswirkungen auf den Unschuldigen wären identisch.
 
Dieser Artikel unterstützt doch die These,daß die türkische Justitz sich genau an die Prinzipien hält,die ihr aus dem Ausland immer angetragen wurden.
Ob hier gerade den Deutschen in diesem Fall ihre eigenen Medizin nicht schmeckt ?
 
Das ändert immernoch nichts an der Tatsache das die Anklage es in 6 Monaten nicht geschaft hat eine schriftliche Aussage des Opfers zu erbringen.

Ich meine, wo ein Opfer ist, da ist deren Aussage, in welcher Form auch immer, ja wohl mit DAS Werkzeug der Anklage schlechthin. Wie kann man jemanden anklagen, wenn es keine Zeugenaussage gibt?

Ich wünschte mir, das jemand mal die Eltern der Kleinen gehörig aufs Dach steigt und deren Pflichten als Eltern ernsthaft hinterfragt.
Nehmen wir nur mal an, er hat die Kleine wirklich vergewaltigt (auch wenn alles dagegen spricht) wäre es nicht im Sinne des Opfers, das diese ganze Sache so schnell wie möglich erledigt wird, damit die Kleine darüber hinwegkommen kannn und sich an eine seelische Verarbeitung machen kann?

In meinen Augen blockieren die Eltern des Opfers das Verfahren gewaltig und fügen so ihren Kind Schaden zu.
 
Das ändert immernoch nichts an der Tatsache das die Anklage es in 6 Monaten nicht geschaft hat eine schriftliche Aussage des Opfers zu erbringen.

Ich meine, wo ein Opfer ist, da ist deren Aussage, in welcher Form auch immer, ja wohl mit DAS Werkzeug der Anklage schlechthin. Wie kann man jemanden anklagen, wenn es keine Zeugenaussage gibt?

Ich wünschte mir, das jemand mal die Eltern der Kleinen gehörig aufs Dach steigt und deren Pflichten als Eltern ernsthaft hinterfragt.
Nehmen wir nur mal an, er hat die Kleine wirklich vergewaltigt (auch wenn alles dagegen spricht) wäre es nicht im Sinne des Opfers, das diese ganze Sache so schnell wie möglich erledigt wird, damit die Kleine darüber hinwegkommen kannn und sich an eine seelische Verarbeitung machen kann?

In meinen Augen blockieren die Eltern des Opfers das Verfahren gewaltig und fügen so ihren Kind Schaden zu.

Ich denke wir können alle jetzt nicht unbedingt beurteilen,ob es an den Eltern des
mutmaßlichen Opfers oder an den zwischenstaatlichen Verfahrensweisen liegt.
Wenn die britische Justitz die Kleine noch nicht vernommen hat,kann man auch den Eltern keinen Vorwurf machen.
Viele scheinen es nicht zu verstehen,und noch mehr wollen es nicht verstehen,daß es hier um Rechtshilfe zwischen zweit Staaten geht.
Die türkische Justizt ist auf die Rechtshilfe der britischen Justizt angewiesen,da sich daß mutmaßliche Opfer in Großbritanien befindet.
 
Das ist schon klar.

Aber warum schreien die Eltern da so groß rum und machen immer solche Aussagen?
Ganz ehrlich, wenn es dein Kind betreffen würde, würdest du dann nicht eher dazu tendieren einmal zu sagen "Die Gerichte werden recht sprechen" und danach nur noch "Kein Kommentar?"

Ausserdem, denkst du nicht, das Deutschland auf die Türkei und Großbritanien keinen Druck ausüben darf, damit ein deutscher Staatsbürger endlich seine Verhandlung bekommt und nicht weiß Gott was erdulden muss, nur weil da zwei Staaten irgendwelche Kommunikationsprobleme haben? Ich red ja nicht davon das sie das Urteil beeinflussen sollen, aber das da mal was vor sich geht, das wird ja wohl noch gestattet sein, oder? Weil ansonsten muss ich sagen, brauch ich keinen Staat der nur so tut als wäre er für mich da.
 
Ganz ehrlich, wenn es dein Kind betreffen würde, würdest du dann nicht eher dazu tendieren einmal zu sagen "Die Gerichte werden recht sprechen" und danach nur noch "Kein Kommentar?"


Mit Sicherheit würde ich das bei meinem eigenen Kind tun.
Da wäre ich allerdings auch befangen.


Ausserdem, denkst du nicht, das Deutschland auf die Türkei und Großbritanien keinen Druck ausüben darf, damit ein deutscher Staatsbürger endlich seine Verhandlung bekommt und nicht weiß Gott was erdulden muss, nur weil da zwei Staaten irgendwelche Kommunikationsprobleme haben? Ich red ja nicht davon das sie das Urteil beeinflussen sollen, aber das da mal was vor sich geht, das wird ja wohl noch gestattet sein, oder? Weil ansonsten muss ich sagen, brauch ich keinen Staat der nur so tut als wäre er für mich da.
Druck auf die beiden Staaten auszuüben,um die Sache zu beschleunigen sehe ich als Pflicht Deutschlands an.
Aber ich kann nicht befürworten,daß hier versucht wird,Einfluß auf die Rechtsfindung zu nehemen.
Und das versucht die BRD hier m.E.
 
Der ganze Fall ist in meinen Augen eine Farce.
Wenn der Fall so glasklar ist, wie die Anklage glaubt, wo bitte bleibt die Aussage ?
Wird eine Familie, deren Kind vergewaltigt wurde, nicht alles tun, um den Täter so lang wie möglich in den Knast zu schicken ?
Ich habe eher den Eindruck, das die Eltern angefressen sind, weil sich der Junge (eventuell) an die Kleine rangemacht hat (Was ihr VIELLEICHT auch ganz recht war) und wollen dem Jungen jetzt für diese Unverfrorenheit eins auswischen.

Auch wenn ich als Aussenstehender sicherlich keinerlei Ahnung habe, was nun wirklich vorgefallen ist, finde ich das ganze mehr als merkwürdig. Eine derartige Verschleppung eines Verfahrens ist nicht nur fragwürdig, sondern fasst ein Unding.
Wenn der Junge wirklich schuldig ist, wo bleiben die handfesten Beweise ? Wo bleibt die Aussage ?

Ein Angeklagter ist solange unschuldig, bis dessen Schuld bewiesen ist. Bewiesen ist nach 6 Monaten rein gar nix, ergo ist der Junge unschuldig, ergo.....lasst ihn endlich raus und nach Hause, zum Geier.
 
Mein Eindruck nach Maischberger war, daß sich das türkische Gericht um die Hauptverhandlung drückt.
Es wurde nämlich erwähnt, daß Marco W. unschuldig ist solange er (wegen Ausbleiben stichhaltiger Beweise der Kläger) glaubwürdig darlegen kann, daß er eine 15jährige vor sich glaubte (was z.B. der Aufenthalt des Mädchens in der Disko signalisiert).
Vorraussetzung dafür ist, daß alles mit gegenseitigem Einvernehmen passierte. Was haargenau hier der Fall ist - bis dato zumindest.
Eine Aussage in irgend einem engl. Polizeipräsidium wäre nicht ausreichend für ein Urteil (um genau zu sein, es reicht für garkein Urteil).
Es zählt nur was in der Hauptverhandlung an Beweisen vorgetragen wird. Der entscheidenste Beweis wäre eine Aussage des Mädchens in der Hauptverhandlung.
Und solnge dieser Beweis fehlt, kann kein Urteil gesprochen werden.

In der der Hauptverhandlung würde das Mädchen persönlich befragt werden, von Angesicht zu Angesicht. Dann bricht entweder eine Lügengeschichte (entschanden aus Druck von allen Seiten) in sich zusammen oder es wird die Wahrheit rauskommen.
 
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