Lowbacca schrieb:
Yo, Filme, Games und ähnliches müssen auf die "Jugendverträglichkeit" getestet werden, sonst dürfen sie nicht releast werden. Und die FSK ist (wie gesagt)
freiwillig...
Selbstverständlich dürfen Filme, die nicht von der FSK geprüft wurden, veröffentlicht werden, allerdings haben sie dann automatisch eine "Nicht jugendfrei"-Einstufung. Bedeutet: wenn Disney aus welchem Grund auch immer, einen ihrer Filme nicht der FSK vorlegt, dann hat er automatsich ein Jugendverbot, was einem "FSK 18" gleichkommt. Dieses Vorgehen ist übrigens bei dem Re-Release von älteren Filmen gängige Praxis, denn so können die Verleiher Schnittauflagen entgehen, da der Film so oder so "ab 18" freigeben wird (siehe "RoboCop", "Predator", "Rambo", und, und, und...).
Was mich bei der FSK vor allem stört ist die willkürliche Bewertung und die meist dazugehörigen Schnittauflagen. Ein schönes Beispiel hierfür sind die HdR-Filme. Warum zum Teufel ist die SEE von "Die Gefährten" ab 16 Jahren freigegeben und die Kinoversion von "Rückkehr des Königs" ab 12? Ein anderer Vergleich hierzu: "Sleepy Hollow" war im Kino noch ab 12, dann aufgrund einiger Proteste auf Video/DVD ab 16. Begründung für die 12er Freigabe: das Kopfabhacken mit dem Schwert sei eine altmodische und von daher realitätsfremde Tötungsmethode, die so kaum Einfluss auf ein jüngeres Publikum hat. Lustig hierbei: vor einigen Jahren ermordete ein Jugendlicher seine Großeltern. Als Vorbild wurden die "Freitag der 13."-Filme angegeben, die in der deutschen Fassung die Morde meist noch nicht einmal mehr andeuten. Jetzt frage ich mich, wo der Unterschied in Bezug auf der Begründung für eine Altersfreigabe liegt zwischen Jason Vorhees, der mit einer Machete umhergeht (und dessen tat dem Zuschauer durch Schnitte vorenthalten wird) oder Aragorn, der ein paar Moriaorks mit seinem Schwert ersticht oder der kopflose Reiter, der mit seinem Schwert Köpfe abschlägt...es gibt einfach keine festen Auflagen...keine erkennbare Logik hinter der Vergabe...
Für diese Willkür gibts noch unzählige andere Beispiele...
Generell ist das sogenannte Jugendschutzgesetz in Bezug auf Medien in Deutschland absolut lachhaft. Ein Besipiel: Fernsehsender dürfen für FSK16/18-Filme aus ihrem Programm vor 22 Uhr keine Werbung mit bewegten Bildern machen...nur Standbilder sind erlaubt, allerdings ist es überhaupt kein Problem für aktuelle Kinofilme wie "Kill Bill 2", "Matrix Revolutions" oder "Blade Trinity" im Nachmittagsprogramm zu werben....