Kleines Dilemma auf der Arbeit

Naja, du weißt das mit der Wurzelbehandlung ja schon lange vorher, also wenn du das rechtzeitig deinem Arbeitgeber meldest sollte es keine Diskussion geben.

Wäre ja sonst voll der Krampf, sich nicht krankmelden zu dürfen nur weil man weiß dass die Kollegin sich Ende des Monats auch krankmelden will. Ich bin jetzt wegen meinem gebrochenen Bein noch bis Ende März krankgeschrieben. Mir käme nie in den Sinn mich zur Arbeit zur schleppen nur weil ein Kollege sich auch krankmelden möchte.

Und sowieso, wenn die Kollegin wie du sagst erst seit einem Jahr bei euch arbeitet und sich regelmäßig krankmeldet wird sich das irgendwann bei Personalentscheidungen wahrscheinlich auch bemerkbar machen.
 
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Du musst lernen, mehr an Dich zu denken. Mal nein zu sagen. Nicht unbedingt zu Arbeitskollegen, sondern zu das, was Du nicht möchtest. Du scheinst mir pflichtbewusst zu sein. Nur das wird sehr schnell ausgenutzt. Je mehr Du tust, desto weniger tun andere. Ein gesundes Maß an ein Scheiß-egal-Gefühl ist auch nicht verkehrt. Wenn Du abends im Bett liegst, und Dir sorgen über die Arbeit machst, ist es schon weit gekommen. Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung.
 
Auf jeden Fall das Thema ansprechen. Ihr habt das Wort mit der betroffenen Kollegin bereits gesucht, seid aber auf taube Ohren gestoßen. Die Teamleitung unternimmt auch nichts. Also: die nächsthöhere Instanz wählen. Toxisches und unkollegiales Verhalten hat am Arbeitsplatz nichts verloren, wenn dadurch das Arbeitsklima oder wie in deinem Fall auch noch der Arbeitsablauf beeinträchtigt wird. Schwarze Schafe gibt es überall, und da sollte man rechtzeitig die Weichen stellen.
Die Frage ist nur, wie weit das alles gehen kann. Sollte ihr gekündigt werden aufgrund ihrer Krankentage, und sie geht gerichtlich dagegen vor, könnte es schwierig werden, sofern sie sich nicht mehr in der Probezeit befindet oder bislang jedes mal ein ärztliches Attest vorweisen konnte.
 
Letzte Woche standen wichtige Messungen an. Ein wenig schlechtes Gewissen hatte ich zwar, weil es sau aufwändig und teuer war, die Messungen zu organisieren. Immerhin stand auch das nächste Paper auf der Kippe, und wenn wir die Messungen abgesagt hätten wäre nicht abzusehen wann wir die nachholen können (weil wie gesagt teuer). Aber es hätte auch keinen Sinn ergeben, wenn ich mich trotz Krankmeldung ins MR Labor geschleppt hätte. Zumal meine Krücken nicht mal MR Safe sind. Am Ende wäre ich ich bei den Messungen gestürzt, hätte aus Versehen den Fuß belastet sodass das Bein noch mal gebrochen wäre usw. Dann würde ich im dümmsten Fall viel länger ausfallen, und es käme meinen Arbeitgeber noch teurer.

Das Ende vom Lied. Ich habe vom Krankenbett aus eine Vertretung für mich organisiert die die Messungen für mich übernehmen konnte. Dank TeamView hätte ich mich sogar jederzeit in den MR Messrechner einloggen und die Steuerung von zu Hause aus übernehmen können wenn es mal brennen sollte, aber es war nicht mal nötig.

Es ist also manchmal wirklich besser, an sich zu denken. Am Ende bedankt sich nämlich niemand bei einem wenn man sich kaputt schuftet.
 
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Hm, also ich weiß durchaus von einigen Frauen, dass da nix hilft, kein Schmerzmittel, kein gar nichts. Ich hab das Problem glücklicherweise nicht, aber ich persönlich kann schon nachvollziehen, dass sie dann daheim bleibt. Endometriose ist halt einfach ein riesengroßer kack und oft verantwortlich dafür.
Was schwer ist, ist das spontan absagen. Aber auch da - vielleicht weiß sie schlicht nicht, wann ihre Periode kommt, zumindest nicht genau. Wer nicht gerade Temperatur misst, seinen Körper super gut kennt oder die Pille nimmt, kann das ja eher nur pi mal Daumen sagen. Wie lange fällt sie denn dann auch aus?
Eine Lösung ist es natürlich nicht, dass dauernd eingesprungen werden muss. Aber ich finde es andererseits auch keine Lösung, dass Frauen wegen wirklicher Schmerzen, für die sie echt nichts können, Probleme bekommen.
Daher die große und wichtigste Frage: Was hat sie im Gespräch denn dazu gesagt? Ignoriert sie das Problem ist das natürlich sehr unschön und ich verstehe den Frust absolut. Aber vielleicht weiß sie selbst nur keine Lösung? Geht jetzt aus dem Text nicht ganz hervor... Genauso wäre wichtig, was die TL sagt bzw warum diese das Gespräch nicht sucht und das Problem an euch auslagert. Das darfs halt auch nicht sein, das ist nicht deine Sache.
Was die Wurzelbehandlung angeht: Nun ja, was sollte das dein Problem sein? Der Termin steht, du hast vermutlich eine Krankmeldung dafür und bist nicht da, also was solls? Nicht dein Bier, wenns brennt, du hast ja auch oft genug darauf hingewiesen. Im Gegenteil, vielleicht merkt man dann, dass es nicht so geht, dass auf Dauer immer eine Person alles abfängt.
 
Ich halte es generell für bedenklich, dass man hierzulande immer noch viel zu oft schlechtes Gewissen verspürt nur weil man sich krankmeldet. Da sollte es zu Corona Zeiten doch langsam mal ein Umdenken geben.
Wenn ich dann aber mitkriege dass eine Bekannte, die letztes Jahr nach grippalen Infekt und Herzmuskel-Entzündung sich trotz wiederkehrenden Beschwerden immer noch zur Arbeit schleppt weil ja so viel zu tun sei und ihre Chefin sonst "angepisst" sei gibt mir das schon zu denken. Die Frau ist 33, wenn sie irgendwann auf der Arbeit umkippt hat niemand was davon.

Am Ende wurde sie dann übrigens heimgeschickt, weil jeder gesehen hat dass es ihr dreckig ging. Aber so was muss doch nicht sein..
 
Erst einmal danke an alle eure guten Ratschläge. Mittwoch ist der Personalreferent da und bis dahin muss ich es mir überlegen ob ich es anspreche oder nicht. Ich meine die Kollegin hat damals, als ich sie darauf angesprochen habe, erst mal abgeblockt und gesagt das ginge mich nichts an. Womit sie ja auch recht hat, es geht mich nichts an, aber ich habe auch ein Leben und kann das nicht jedes Mal zurück stellen; Was ich aber immer wieder tue wenn meine Cheffin anruft und sagt das Not am Mann ist.

Sie hat es dann der Cheffin bei deren Gespräch gesagt und ihr gegenüber gemeint das sie eine Lösung findet. Aber es ging weiter wie bisher. Ich habe sie dann mal gefragt ob ich ihr helfen kann, worauf sie meinte sie bräuchte das nicht es würde schon alles geregelt werden. Aber dieses Gespräch ist beinahe ein 3/4 Jahr her. Gut zwischendurch hatten wir Lockdown und geschlossen, aber es hat sich ja nicht geändert das sie kurz vor ihrer Periode wieder aggressiv und unhöflich wurde. Wir ihre Kollegen kriegen das mit, sie aber nicht. Sie kriegt ihre Regel auch regelmäßig weil sie regelmäßig alle 28 Tage unfreundlich wird. Zudem hatte sie mit der Kollegin am Abend schluss gemacht, die am nächsten Morgen mit ihr aufgemacht hätte. Es wäre also kein Problem gewesen, der anderen Kollegin den Schlüssel zu geben und sich schon vorgestern krank zu melden. Anstatt am nächsten morgen den Mann vorbei zu schicken. (Ich habe kein Problem das der Mann den Schlüssel vorbeibringt, ich habe ein Problem damit das sie es nicht schon vorvorgestern der Kollegin überschrieben hat, wenn ihre Regel so regelmäßig kommt, das ihre Kollegen es wissen.)

@Eowyn Es ist weniger die Tatsache das sie sich regelmäßig krank meldet, auch das warum ist nicht mein Problem. Ich verstehe das man mit Schmerzen lieber zuhause bleibt. Aber das letzte mal vor dem Lockdown, als sie sich krank gemeldet hat, war ich einen ganzen Tag alleine weil sonst keiner da war, bis die Bezirksleitung aus ihrer Schulung entlassen wurde und vorbeikam und mir geholfen hat. Ich habe mich noch nie so alleine gelassen gefühlt und würde wirklich gerne die Filiale wechseln um aus dem Klima zu entkommen. Ich habe schon in anderen Filialen nachgefragt, ob ich mir einer Kollegin den Platz tauschen könnte, aber keiner will in der Filiale arbeiten. Dieses Thema werde ich auf jeden Fall beim Personalreferenten ansprechen, ich weiß das ich da raus muss aber mit Corona ist halt alles etwas schwieriger geworden.

Im Augenblick sieht es ja so aus, als würde sich das Problem für die nächsten Wochen nicht mehr stellen, da wir wieder nach Hause geschickt werden, aber wenn es so weitergeht, wenn wir wieder offen haben.:-( Das ist doch kein Zustand.
 
Dich scheint die Situation schon zu belasten. Das merkt man Deinen Umschreibungen an. Aber das eigentlich Schlimme ist ja, dass selbst Vorgesetzte es nicht wirklich ernst nehmen, ja sogar eine gewisse Gleichgültigkeit zu herrschen scheint. Es sieht zum Teil ja auch so aus, dass manche, besonders in der Führungsebene, denken: irgendwie läuft es schon. Tut es ja auch. Nur dass dies andere mit zusätzlichem Aufwand und Energie ausgleichen müssen. Und auf Dauer hält man das nicht aus.
 
Ich krieg auch trotz Krankmeldung regelmäßig elektronische Post von meinem Chef und meinen Kollegen, in denen es heißt kümmern Sie sich um dies und kümmern sie sich um das. Wo ich mir manchmal schon denke "Leute, ihr habt doch alle meine E-Mail bzw. Post bzgl Krankmeldung bekommen??".

Wobei ich hier dann wirklich ein wenig im Dilemma stecke. Ich bin zwar krankgemeldet, aber streng genommen nicht wirklich arbeitsunfähig. Immerhin kann ich auch mit Laptop auf dem Schoß mein Bein hochlegen. Und manchmal verlockt es einen schon allein aus Langeweile, doch noch zu arbeiten. Aber so was ist ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.
 
Ich habe es jetzt nur überflogen.Aber ich habe es so verstanden das es um eine Dame geht die regelmäßig Regelbeschwerden hat und deshalb nicht arbeiten kann.
Dazu muß ich zunächst einmal sagen das es mir als Mann nicht zusteht über Regelbeschwerden von Frauen zu urteilen weil ich sie nicht habe und damit auch nicht beurteilen kann.

Auf der anderen Seite bin ich als langjähriger Lebenspartner und Ehemann einer Frau die seit der Pubertät massive Regelbeschwerden hat nicht ganz ahnungslos.
Deshalb würde ich folgendes sagen. Keine Frau hat gerne solche Beschwerden. Und während der Regel ist manche Frau eine andere Frau als "normal". Das ist kein Werturteil,das ist m.M.n. Fakt.
Deshalb muß man der Natur ihren Lauf lassen und diese Situation hinnehmen.
Man muß sich nicht anblaffen lassen. Aber man sollte zumindest Verständnis für die betreffende Dame haben.
 
Ich kenne mehrerer Frauen mit starken Regelbeschwerden, u.a. meine Schwester. Sie braucht dann starke Medikament, dann geht‘s und sie käme nie auf die Idee sich deswegen krank zu melden. Eine Freundin ist tatsächlich so krank, dass sie einen Tag nur zusammengekrümmt auf der Coach verbringt.

Andere melden sich bereits krank, weil sie sich „nicht so wohl fühlen“, wie eine Kollegin von mir.

Letztlich wird man dem Problem wohl nur Herr, wenn man eben mal nicht kurzfristig einspringen kann und die Vorgesetzte so zwingt, sich des Problems anzunehmen.
Und wenn es nur bedeutet, dass man einen Ersatz für diesen Tag regulär einplant.
 
Hab eine Frage bezüglich des Zusammenspiels von betrieblicher Übung und Teilzeitjobs, vielleicht hat ja jemand Ahnung in die Richtung.

Geht um folgendes:

Heiligabend ist ja kein Feiertag. Trotzdem möchten ja viele gerne frei haben.
Soweit ich weiß tritt nach 3 Jahren eine betriebliche Übung ein. Das heißt, wenn mir 3 Jahre am Stück am Heiligabend frei gegeben wurde, kann ich auch in Zukunft davon ausgehen dort nicht arbeiten zu müssen.
Kommt jetzt ein neuer Chef und erlässt die Regel, dass am Heiligabend alle Mitarbeiter kommen müssen, dann sind meines Wissens alle davon ausgenommen, die bereits unter die betriebliche Übung fallen, da in diesem Fall die für den Arbeitnehmer günstigste Option Vorrang hat.

Jetzt aber die Frage:

Was, wenn es sich nicht um Vollzeit, sondern um eine Teilzeitstelle mit nur 2,3 Arbeitstagen in der Woche handelt? Normalerweise kann der Chef die Arbeitstage verlegen, das ist mir klar. Z.B. von Montag-Mittwoch auf Mittwoch-Freitag. Aber darf der AG in der Weihnachtswoche einen Arbeitstag auch auf den Heiligabend legen, wenn dies der betrieblichen Übung widerspricht? Was hat da Vorrang? Die betriebliche Übung oder das Recht die Schichtpläne der Teilzeit-MA zu verschieben?

Jemand eine Ahnung, oder eine gesetzliche Quelle?
 
Hab eine Frage bezüglich des Zusammenspiels von betrieblicher Übung und Teilzeitjobs, vielleicht hat ja jemand Ahnung in die Richtung.

Geht um folgendes:

Heiligabend ist ja kein Feiertag. Trotzdem möchten ja viele gerne frei haben.
Soweit ich weiß tritt nach 3 Jahren eine betriebliche Übung ein. Das heißt, wenn mir 3 Jahre am Stück am Heiligabend frei gegeben wurde, kann ich auch in Zukunft davon ausgehen dort nicht arbeiten zu müssen.
Kommt jetzt ein neuer Chef und erlässt die Regel, dass am Heiligabend alle Mitarbeiter kommen müssen, dann sind meines Wissens alle davon ausgenommen, die bereits unter die betriebliche Übung fallen, da in diesem Fall die für den Arbeitnehmer günstigste Option Vorrang hat.

Jetzt aber die Frage:

Was, wenn es sich nicht um Vollzeit, sondern um eine Teilzeitstelle mit nur 2,3 Arbeitstagen in der Woche handelt? Normalerweise kann der Chef die Arbeitstage verlegen, das ist mir klar. Z.B. von Montag-Mittwoch auf Mittwoch-Freitag. Aber darf der AG in der Weihnachtswoche einen Arbeitstag auch auf den Heiligabend legen, wenn dies der betrieblichen Übung widerspricht? Was hat da Vorrang? Die betriebliche Übung oder das Recht die Schichtpläne der Teilzeit-MA zu verschieben?

Jemand eine Ahnung, oder eine gesetzliche Quelle?

Der Chef kann die Teilzeit Tage nur dann verlegen, wenn sie im Vertrag nicht fixiert sind.

Ich habe auch einen Teilzeit Vertrag 32 Stunden/4 Tage und arbeite Mo/Di/Do/Fr, was auch genauso in meinem Vertrag steht.

Wenn dann ein beweglicher Feiertag auf einen Mittwoch fällt, habe ich Pech gehabt, an den anderen Tagen habe ich frei.

Bei flexiblen Verträgen (Springer) kann es bei uns der Arbeitgeber tatsächlich bestimmen, ob jemand Heiligabend kommen muss oder nicht. Wir wechseln uns jährlich ab, damit jeder Mal in den Genuss eines freien Heiligabends kommt. Wenn wenn jemand krankheitsbedingt ausfällt, muss der Springer auch kommen, selbst wenn er dann eigentlich Freischicht hätte.
 
Der Chef kann die Teilzeit Tage nur dann verlegen, wenn sie im Vertrag nicht fixiert sind.

Das ist mir klar. Es geht um eine nicht-fixierte Tagesverteilung. Also bei Feiertagen auf einem Arbeitstag wird beispielsweise einen Tag vorher oder später gearbeitet.

Mir geht's darum, ob die Flexibilität der Teilzeit oder die betriebliche Übung höher einzustufen ist.
 
Wie sieht das eigentlich aus, kann man sich gegen Urlaubszwang wehren? Die Uni stellt zwischen den Jahren immer die Heizung ab und verlangt von allen Mitarbeitern, Urlaub zu nehmen. Dabei ist es für jemanden wie mich, der im Prinzip 99% im Home Office machen kann, eigentlich völlig egal. Ich würde manchmal ja echt gerne zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten und dafür ein anderes Mal Urlaub machen.

ich als Single ohne Kinder versuche ja doch so weit es geht, Urlaub außerhalb der Ferien zu nehmen.
 
Mir geht's darum, ob die Flexibilität der Teilzeit oder die betriebliche Übung höher einzustufen ist.

Das ersetzt zwar keine Rechtsberatung, kann aber vielleicht trotzdem als Anhaltspunkt für die Beantwortung deiner Frage dienen:

"Für Beginn und Ende der Arbeitszeit gibt es allerdings gerade keine betriebliche Übung.
Der Arbeitgeber kann recht frei bestimmen, wann der Arbeitnehmer seine Arbeit zu verrichten hat.

Ein Beispiel: Kellner K arbeitet seit 20 Jahren für B. Er musste stets nur wochentags arbeiten. Nun soll K die nächsten Monate sonntags arbeiten. Kann K sich hiergegen wehren?
Grundsätzlich nicht. Besteht in einem Betrieb die Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit, kann der Arbeitgeber diese auch anordnen.

Aber Achtung: Bei der Verlegung von Arbeitszeit bestehen oftmals gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Arbeitnehmers. Auch hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Verteilung der Arbeitszeit."

Quelle
 
Was hat da Vorrang? Die betriebliche Übung oder das Recht die Schichtpläne der Teilzeit-MA zu verschieben?

Eine Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften ist gem. §4 TzBfG unzulässig. Ist also der Fall einer betrieblichen Übung eingetreten, gilt diese sowohl für Teilzeit- als auch Vollzeitarbeitnehmer. Dies gilt auch, wenn seit Eintreten der betriebl. Übung ein Vorgesetztenwechsel stattgefunden hat. Der Chef bzw. Arbeitgeber darf das Fehlen der Vollzeitarbeitskräfte an betreffenden Tagen nicht einfach mit Teilzeitarbeitnehmern ausgleichen.

Wie sieht das eigentlich aus, kann man sich gegen Urlaubszwang wehren? Die Uni stellt zwischen den Jahren immer die Heizung ab und verlangt von allen Mitarbeitern, Urlaub zu nehmen.

Nein. So wie sich das liest, handelt es sich dabei um sog. Betriebsferien. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall also einen 'Urlaubszwang' hinzunehmen.
 
Danke schonmal für die Antworten.

Ist also der Fall einer betrieblichen Übung eingetreten, gilt diese sowohl für Teilzeit- als auch Vollzeitarbeitnehmer.

Gibt es da denn eine Übersicht für welche Fälle überhaupt betriebliche Übung gilt? Also z.B. Heiligabend und was noch? Oder sind das immer Einzelfallentscheidungen? Finde da immer nur relativ spezifische Fälle oder sehr allgemeine Antworten.

Der Chef bzw. Arbeitgeber darf das Fehlen der Vollzeitarbeitskräfte an betreffenden Tagen nicht einfach mit Teilzeitarbeitnehmern ausgleichen.

Darum geht's ihm auch nicht. Von der Chefseite geht es um die Überlegung: Wenn ich manchen am Heiligabend frei gebe und anderen nicht, dann beschweren sich die Arbeitenden wegen Unfairheit und Willkür. Wenn alle kommen müssen ist es zwar blöd für alle, aber jedenfalls für alle gleich blöd. Es geht also einfach um die bequemste Lösung.
Fällt der Heiligabend nicht auf das Wochenende dann entsteht dabei nun aber der Sonderfall, dass Vollzeitmitarbeiter den Tag unter der Woche so oder so nicht frei hätten, die Teilzeitkräfte in dieser Woche aber alle absichtlich auf den Heiligabend gezogen werden, selbst wenn sie bei den alten Chefs über Jahre den Heiligabend immer frei hatten, gerade weil sie eben nur Teilzeit waren.
 
Oder sind das immer Einzelfallentscheidungen?

Das sind in der Regel Einzelfallentscheidungen, ja. Aber so prinzipiell: zur betrieblichen Übung kann jede Leistung des Arbeitgebers werden, die nicht sowieso vertraglich oder tariflich vereinbart ist, also freiwillig und ohne Vorbehalt erfolgt und die wiederholt erbracht wird. Das kann Urlaub an Heiligabend sein, aber bspw. auch ein Fahrtkostenzuschuss.

Darum geht's ihm auch nicht.

Worum's ihm geht, ist auch eigentlich unerheblich. Eine betriebliche Übung kann er nicht einfach einseitig für beendet erklären. Das erfordert entweder eine Zustimmung der Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung.
 
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