Letzte Mahnung

Hat der eine Brief mit dem anderen was zu tun? (Ist dieses Zahlungsmanagment Gedöns Firma die Inkasso Instanz?^^)

Wie dem auch sei, diese Namen sind beim Verbraucherschutz mehr als bekannt, also ist der Tipp "Zahle nix, gucke zu!" mehr als richtig. Da Du nix abgeschlossen hast, brauchst Du auf rein gar nix zu reagieren. Die hier im Thread des öfteren zur Sprache gebrachten Fristen usw. sind in diesem Fall irrelevant, denn die beziehen sich auf berechtigte Mahnungen etc.

Erst wenn von einem Gericht was kommt, DANN würde ich darauf reagieren und zwar würde ich mit dem ganzen Mist zu Onkel Anwalt gehen. Der kann dann raten, was zu tun ist.
Aber ich habe ernsthafte Zweifel dran, dass diese Betrüger ein Gericht einschalten, denn deren Ziel ist es mit Betrug Geld einzunehmen. Wenn von 10000 Leuten, die ne Rechnung erhalten nur 200 zahlen, haben die schon Gewinn gemacht. Ich habe ernsthaften Zweifeln daran, dass die bei den anderen 9800 n Gerichtsverfahren anstrengen...um damit selbst ins Auge der Justiz zu gelangen.....
 
auch wenn ich dachte, wir haben das thema ausreichend diskutiert, seh ich mich nochmal gezwungen mich zu wort zu melden: wo nimmste denn das bitte her, dass diese fristen irrelevant sein sollen und nur für "berechtigte mahnungen" geltung besitzen????? und nochmal, aus gründen der anwaltlichen vorsicht, is dazu zu raten, diese fristen (umfangreich im thread angesprochen) einzuhalten. so hat hält man sich alle türen offen und ist im falle eines prozesses nicht mit seinen vorbringen abgeschnitten...

aber trotzdem nochmal was zu diesen vermeintlichen tatsachen die hier ständig gebracht werden. die leute, die hier ein problem schildern nehmen diese aussagen unter umständen ernst. von daher, falls man sich seiner sache nicht sicher ist oder keine ausreichenden rechtskenntnisse hat, vielleicht hier nicht unbedingt ratschläge geben.
 
Hab mich ja auch ans Verbraucherschutzministerium gewendet (beim ersten Brief) und eine Brief an das Unternehmen geschrieben.

Nochmal werde ich aber keinen Brief schicken.

Und was die Fristen betrifft:
Die Mahnfrist beim ersten Brief war ja der 30.03. Schon damals hieß es, dass danach rechtliche Schritte einleiten werden. Passiert ist nichts.
Am Ende wars dann 1 1/2 Monate still.
Die nächste Mahnfrist läuft am 20.05. ab.
Vermutlich wird man dann wieder nichts von ihnen hören, bis dann im Juli/August noch mal ein Brief kommt.
 
Sagen wir mal so jth79,

Du hast sicher recht, es GIBT Fristen.....
Und wenn man ne Mahnung von seinem Stromkonzern oder Wasserversorger erhält, sollte man drauf reagieren, sonst wirds dunkel und trocken.

Wenn ich aber aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalte, von der ich absolut weiss, dass diese unberechtigt ist, werde ich nen Teufel tun, Zeit und Geld zu investieren, auf diese Mahnung zu reagieren. Sollen sie mir doch das Gericht an die Hacken schicken.
Das wird in diesem Fall aber NICHT passieren, denn diese Betrüger versuchen nur, den "Kunden" oder besser gesagt das Opfer zu verunsichern.....
Wie gesagt, ein paar Bezahlen aus Angst oder Dummheit und schon haben die Deppen ihr Geschäft gemacht. Rechtliche Schritte werden mit Sicherheit NICHT erfolgen....denn die verlieren mit fliegenden Fahnen.

Es ist nur schade, dass in unserem Lande so dubiose Firmen scheinbar immer freie Hand haben.....und ihre Betrugsmasche immer wieder durchziehen.



Edit:
Zumal...eine seriöse Frima, schickt erst mal eine Zahlungserinnerung, bevor sie mahnt.....
Ich habe es NOCH NIE erlebt, dass ich sofort eine Mahnung erhalten habe, weil ich mal eine Rechnung vergessen habe. NIE!!!
 
Sagen wir mal so jth79,

Du hast sicher recht, es GIBT Fristen.....
Und wenn man ne Mahnung von seinem Stromkonzern oder Wasserversorger erhält, sollte man drauf reagieren, sonst wirds dunkel und trocken.

Wenn ich aber aus heiterem Himmel eine Mahnung erhalte, von der ich absolut weiss, dass diese unberechtigt ist, werde ich nen Teufel tun, Zeit und Geld zu investieren, auf diese Mahnung zu reagieren. Sollen sie mir doch das Gericht an die Hacken schicken.
Das wird in diesem Fall aber NICHT passieren, denn diese Betrüger versuchen nur, den "Kunden" oder besser gesagt das Opfer zu verunsichern.....
Wie gesagt, ein paar Bezahlen aus Angst oder Dummheit und schon haben die Deppen ihr Geschäft gemacht. Rechtliche Schritte werden mit Sicherheit NICHT erfolgen....denn die verlieren mit fliegenden Fahnen.

Es ist nur schade, dass in unserem Lande so dubiose Firmen scheinbar immer freie Hand haben.....und ihre Betrugsmasche immer wieder durchziehen.



Edit:
Zumal...eine seriöse Frima, schickt erst mal eine Zahlungserinnerung, bevor sie mahnt.....
Ich habe es NOCH NIE erlebt, dass ich sofort eine Mahnung erhalten habe, weil ich mal eine Rechnung vergessen habe. NIE!!!


das mag ja alles richtig sein. nur leider isses so, dass es unterschiedliche kaliber in diesen firmenbereichen gibt. die einen sind nicht besonders clever wohingegen die anderen leider gottes einigermaßen kenntnis vom deutschen rechtssystem haben. das sind halt die leute, denen es dann gelingt (und sei es dem vermeintlichen vertragspartner auch nur aus versehen passiert, dass dieser einen falschen click auf irgendeiner seite gesetzt hat) unter einhaltung von diversen verbraucherschutzvorschriften (beispielsweise durch eine widerrufsbelehrung) einen vertrag vor gericht darlegen und beweisen zu können. und wenn du dann nicht entsprechend widerrufen oder angefochten hast, bist du an diesen vertrag gebunden. da kann dann die forderung noch so unbegründet sein - das gericht wird dann der firma recht geben. es findet im zivilprozeß ja auch keine ermittlung der beweismittel von amts wegen statt - da zählt halt nur das alles, was von den parteien vorgetragen und bewiesen wird. das macht die ganze geschichte so gefährlich - du weisst halt nicht, an welche firma du da konkret geraten bist. deswegen auch die von mir vorgeschlagene vorgehensweise. im übrigen ist die zahlungserinnerung nur eine kulanzmaßnahme... theoretisch könnte ein hypothetischer gläubiger einer fälligen leistung sofort gerichtliche schritte einleiten.
 
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Hab mich ja auch ans Verbraucherschutzministerium gewendet (beim ersten Brief) und eine Brief an das Unternehmen geschrieben.

Nochmal werde ich aber keinen Brief schicken.

Und was die Fristen betrifft:
Die Mahnfrist beim ersten Brief war ja der 30.03. Schon damals hieß es, dass danach rechtliche Schritte einleiten werden. Passiert ist nichts.
Am Ende wars dann 1 1/2 Monate still.
Die nächste Mahnfrist läuft am 20.05. ab.
Vermutlich wird man dann wieder nichts von ihnen hören, bis dann im Juli/August noch mal ein Brief kommt.

mehr musst du auch nicht machen... jetzt isses an der firma irgendwelche maßnahmen zu ergreifen. wird aber nicht sehr wahrscheinlich sein.
 
Update. :rolleyes:
Über ein Jahr hat sich überhaupt nichts getan, und ich dachte eigentlich der ganze Mist sei ausgestanden. Nun kriege ich heute ein Schreiben von der "Deutsche Zentral Inkasso", das mich zur Zahlung auffordert.
Zur Erinnerung: Die Firma Premium Content forderte ursprünglich 96€ für die Anmeldung bei einer Seite, bei der ich mich nicht erinnern kann jemals darauf gewesen zu sein.
Mittlerweile beträgt die Forderung 160€, zahlbar bis 03.08.2011.
Die Frage ist, was mache ich jetzt?
Ich werde mich wohl in jedem Fall wieder an die Verbraucherstelle wenden.
 
Update. :rolleyes:
Über ein Jahr hat sich überhaupt nichts getan, und ich dachte eigentlich der ganze Mist sei ausgestanden. Nun kriege ich heute ein Schreiben von der "Deutsche Zentral Inkasso", das mich zur Zahlung auffordert.
Zur Erinnerung: Die Firma Premium Content forderte ursprünglich 96€ für die Anmeldung bei einer Seite, bei der ich mich nicht erinnern kann jemals darauf gewesen zu sein.
Mittlerweile beträgt die Forderung 160€, zahlbar bis 03.08.2011.
Die Frage ist, was mache ich jetzt?
Ich werde mich wohl in jedem Fall wieder an die Verbraucherstelle wenden.



Gar kein Problem, wir kriegen seit zwei Jahren Mahnungen von der Kohl KG (google hilft), da sie angeblich die ausstehenden Forderungen von Unitymedia (die alle bezahlt worden sind, was wir mündlich und schriftlich von der Unitymedia AG haben) eintreiben wollen.

Die drohen und drohen und drohen und passieren kann - und darf - auch überhaupt nichts. Denn wenn das seriöse Mahnungen wären, wäre nach wenigen Wochen bereits der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus geflattert, und das wird nicht passieren, da sich die Kohl KG, als auch Deine Deutsche Zentral Inkasso genau darüber im Klaren sind, dass das nur haltlose Forderungen sind, die keine rechtliche Prüfung überstehen würden.

Meine Meinung: Sammeln.

Wir haben in zwei jahren nun schon so viel Briefe von denen gesammelt, dass wir da bald mal zur Polizei gehen, wegen Verleumdung, Betrugs, Belästigung, und was uns noch alles dazu einfällt ;)
 
Die Deutsche Zentral Inkasso hat tatsächlich einmal eine Zahlungsaufforderung von Premium Content durchgeboxt.
Ich hab jetzt vorsichtshalber mal der Verbraucherschutz-Seite ne E-Mail geschrieben und nachgefragt, was die so meinen.
 
Einfach ignorieren. Hatte ich auch vor paj Jahren mal. Nach paar Briefen (die zudem noch schlecht und unseriös waren) kam dann nichts mehr. Die wissen ganz genau das die vor Gericht nie durchkommen würden und wollen die Öffentlichkeit auch eher meiden.
 
@Lord Sol
Ich habe ja jeden tag beruflich mit Mahnbescheiden und Zahlungsaufforderungen zu tun.
Ich würde Dir raten in Zukunft alle Schreiben von denen zu verweigern.
Spätestens nach ein paar Wochen(wie Gollum bereits sagte) müßte dann ein gerichtilicher Mahnbescheid eingehen. Dieser kommt ausschliesslich per PSA(PSAs sind von Deinem Recht auf Verweigerung ausgeschlossen).
Dann mußt Du Widerspruch einlegen und die Inkasso Firma muß dann als Klageführer die beiweislast führen.
Aber es wird soweit gar nicht kommen.
 
@Lord Sol
Ich habe ja jeden tag beruflich mit Mahnbescheiden und Zahlungsaufforderungen zu tun.
Ich würde Dir raten in Zukunft alle Schreiben von denen zu verweigern.
Spätestens nach ein paar Wochen(wie Gollum bereits sagte) müßte dann ein gerichtilicher Mahnbescheid eingehen. Dieser kommt ausschliesslich per PSA(PSAs sind von Deinem Recht auf Verweigerung ausgeschlossen).
Dann mußt Du Widerspruch einlegen und die Inkasso Firma muß dann als Klageführer die beiweislast führen.
Aber es wird soweit gar nicht kommen.
Ist PSA das gleiche wie eine PZU oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
 
Die PZU ist ein Teil des PZAs(habe mich im Buchstaben verschrieben)
Die PZU ist die Urkunde zum Auftrag.
Danke, und darf ich dich bitte gleich noch was fragen:

Ist es rechtens, in dem inneren Brief eines PZAs mehrere Dokumente zu versenden, sofern davon nur eines urkundlich zugestellt werden muss und die anderen auch normal versendet werden könnten? Das betreffende Schreiben wäre dann im Adressfeld bei Versendungsart mit dem Hinweis "Postzustellungsurkunde" versehen, die anderen wiederum nicht. Würde mich echt interessieren, weil ich meine belastenden Verwaltungsakte öfters mit allerlei anderem Kram verschicke. Danke im Voraus!
 
Ist es rechtens, in dem inneren Brief eines PZAs mehrere Dokumente zu versenden, sofern davon nur eines urkundlich zugestellt werden muss und die anderen auch normal versendet werden könnten? Das betreffende Schreiben wäre dann im Adressfeld bei Versendungsart mit dem Hinweis "Postzustellungsurkunde" versehen, die anderen wiederum nicht. Würde mich echt interessieren, weil ich meine belastenden Verwaltungsakte öfters mit allerlei anderem Kram verschicke. Danke im Voraus!

Meines Wissen darf dies nicht sein, da ein PZA eine Zustellungsart für ein Schriftstück/Dokument ist, dessen Aktenzeichen auf dem Umschlag sowie auf der Urkunde vermerkt sein muß.
Aber ich habe ja keinen Einblick in die Umschläge daher weiß ich nicht wie es die Behörden handhaben.
M.W.n. dürfen in diesem Umschlag nur die Schriftstücke sein, welche auch per AZ angeben sind.
Für alles andere gilt die Urkunde ja auch nicht ans nachweis bzw. Beurkundung der Zustellung.
 
Meines Wissen darf dies nicht sein, da ein PZA eine Zustellungsart für ein Schriftstück/Dokument ist, dessen Aktenzeichen auf dem Umschlag sowie auf der Urkunde vermerkt sein muß.
Aber ich habe ja keinen Einblick in die Umschläge daher weiß ich nicht wie es die Behörden handhaben.
M.W.n. dürfen in diesem Umschlag nur die Schriftstücke sein, welche auch per AZ angeben sind.
Für alles andere gilt die Urkunde ja auch nicht ans nachweis bzw. Beurkundung der Zustellung.
Also das Aktenzeichen ist für den gesamten Vorgang und damit bei allen enthaltenen Schreiben gleich. Und wie gesagt, ich brauche auch nur die Zustellung diesen einen Dokuments, welches mit "Postzustellungsurkunde" gekennzeichnet ist, beurkundet. Die anderen regeln nichts und haben quasi nur Anhängsel-Charakter. Würde ich aber 2 Verwaltungsakte urkundlich zustellen müssen, dann wäre mir natürlich klar, dass ich 2 einzelne innere Briefumschläge in den größeren packen müsste.

Edit: Die Erfordernis eines Aktenzeichens bzw. einer Geschäftsnummer, anhand der das urkundlich zugestellte Dokument eindeutig identifizierbar sein muss, scheint ab der seit 01.02.2006 geltenden Fassung des VwZG obsolet zu sein. Zumindest existiert § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG, in welchem dies verankert war, seitdem nicht mehr.
 
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