Privatspähre

Da wir eigentlich nichts voreinander zu verbergen haben kommt es auch mal vor, dass man, aber eher aus langeweile oder einfach nur aus Spaß, dem anderen das Handy wegnimmt und drin rumstöbert^^
Post oder andere private Dinge von ihr zu lesen liegt auch eigentlich nicht in meinem interesse. Wenn ich mich dabei erwische, sollte ich mir mal Gedanken über das Vertrausverhältnis machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, wenn man Post einfach öffnet kann man sogar angezeigt werden. Wie ist das eigentlich mit Emails? Wenn ich die Email eines anderen öffne und lese, kann ich dann auch angezeigt werden?
 
General Grievous schrieb:
Ich glaube, wenn man Post einfach öffnet kann man sogar angezeigt werden. Wie ist das eigentlich mit Emails? Wenn ich die Email eines anderen öffne und lese, kann ich dann auch angezeigt werden?

Gute Frage aber ich denke wenn jemand wirklich böse ist, kann er das tun. Das Recht auf Privatsphäre steht in den Verfassungen der meisten Länder (Also in der Schweiz steht's drin.

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1: Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2: Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten

Ich hoffe ich darf das überhaupt hier posten und verletze dabei kein Gesetz :eek: .

Kann mir einer der hiesigen Juristen oder angehenden Juristen sagen, ob das was ich jetzt gerade gemacht habe erlaubt ist?
 
Dorsk schrieb:
Ich hoffe ich darf das überhaupt hier posten und verletze dabei kein Gesetz :eek: .

Kann mir einer der hiesigen Juristen oder angehenden Juristen sagen, ob das was ich jetzt gerade gemacht habe erlaubt ist?

Also wenn Du mit der "Tat" das Posten eines Artikels aus der Schweizer Verfassung meinst... Klar darfst Du das ^^. Das ist kein Staatsgeheimnis und immerhin gibt es sogar an Universitäten Rechtsvergleichende Vorlesungen, wo das Recht des einen Staates mit dem des anderen (meistens dann dem deutschen, wenns ne deutsche Uni ist) verglichen wird. Da kriegt man dann auch ausländische Gesetzestexte zu lesen ^^

Und ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber zumindest in meinem polnischen Geschichtsbuch war die Verfassung der USA abgedruckt ^^
 
Furia Lynn schrieb:
Also wenn Du mit der "Tat" das Posten eines Artikels aus der Schweizer Verfassung meinst... Klar darfst Du das ^^. Das ist kein Staatsgeheimnis und immerhin gibt es sogar an Universitäten Rechtsvergleichende Vorlesungen, wo das Recht des einen Staates mit dem des anderen (meistens dann dem deutschen, wenns ne deutsche Uni ist) verglichen wird. Da kriegt man dann auch ausländische Gesetzestexte zu lesen ^^

Und ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber zumindest in meinem polnischen Geschichtsbuch war die Verfassung der USA abgedruckt ^^


OK. Danke. Hmm wenn ich es mir recht überlege, ist das Teil ja auch online Verfügbar. Aber kannst du mir noch sagen, ob man jetzt die verletzung der Privatsphäre einklagen kann oder nicht? Bin nur ein Pseudojeurist, da ich in der Bibliothek der juristischen Fakultät arbeite. :D
 
Dorsk schrieb:
OK. Danke. Hmm wenn ich es mir recht überlege, ist das Teil ja auch online Verfügbar. Aber kannst du mir noch sagen, ob man jetzt die verletzung der Privatsphäre einklagen kann oder nicht? Bin nur ein Pseudojeurist, da ich in der Bibliothek der juristischen Fakultät arbeite. :D

Also ich weiß natürlich nicht wie das in der Schweiz ist... in Deutschland ist das folgendermaßen:

Die Grundrechte (Art. 1-18) sind "lediglich" Abwehrrechte im Verhältnis Bürger-Staat. Dies bedeutet, wenn der Staat irgendetwas macht, was in die zB Privatsphäre eines Bürgers eingreift, dann kann dieser dies vor dem Bundesverfassungsgericht beanstanden. Das Gericht prüft dann ob in die Privatsphäre eingegriffen wurde, in wie weit der Staat dies durfte und ob er darüber hinausgegangen ist was er durfte (vereinfacht gesagt). Erklärt das Gericht die Klage als zulässig und begründet, wird der Staat dazu verurteilt dasjenige Handeln, was in die Privatsphäre eingegriffen hat, zu unterlassen.

Die Grundrechte gelten aber nicht im Verhältnis Bürger - Bürger. Das heißt, wenn jetzt jemand her geht und in meinen Sachen rum schnüffelt, dann kann ich mich nicht auf den Schutz meiner Privatsphäre berufen. Zumindest nicht direkt. Ich kann den anderen evtl. wegen Hausfriedensbruchs anzeigen, oder wegen Diebstahls, wenn er zB meinen PC geklaut hat um ihn zu durchsuchen... Zivilrechtlich kann man es mit Schadensersatz versuchen.

Die Gerichte müssen sich aber an die Grundrechte halten, das heißt, dass bei Entscheidungen eines Gerichts die Grundrechte doch eine Rolle spielen, auch wenn es sich um eine Streitigkeit Bürger - Bürger geht. Das nennt man dann mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.

Ich hoffe das beantwortet Deine Frage ;)
 
Jedihammer schrieb:
Meine Frau kann meinetwegen alle meine Mails lesen,Sms bekomme ich keine,und meine Post öffnet sie ohnehin.
Ihre Privatpost allerdings öffne ich aus Prinzip nicht.Und sie meine auch nicht.


So ähnlich ist bei mir und meiner Freundin auch,allerdings kann sie auch gern meine SMS lesen,da ich desöfteren welche bekomme,ich dort allerdings nicht zu verbergen habe. Das einzige Tabu ist ihr Tagebuch^^(wenn sie mal wieder darin schreibt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Furia Lynn schrieb:
Ich hoffe das beantwortet Deine Frage ;)

Ja. Voll und ganz. Vielleicht werde ich nächste Woche nach der Bibliotheksrevision ein paar Studenten nach der Schweizer Version fragen. Aber ich denke, dass es bei uns ähnlich ist.

Danke für deine Mühe. :)
 
Dorsk schrieb:
Ja. Voll und ganz. Vielleicht werde ich nächste Woche nach der Bibliotheksrevision ein paar Studenten nach der Schweizer Version fragen. Aber ich denke, dass es bei uns ähnlich ist.

Könntest Du sie mir dann sagen, wenn Du sie hast? Würd mich jetzt ein wenig interessieren ^^

Dorsk schrieb:
Danke für deine Mühe. :)

Keine Ursache, konnte ich gerade noch so auswendig :D
 
Also, wie Marvel schon erwähnte mal so aus spaß das Handy weggenommen und dann drin rumgestöbert. Mehr aber auch nicht, sollte sie jedoch etwas dagegen haben würde ich nichts lesen...

Bei mir kommt es dann auch drauf an wer das jetzt ist. Bei zwei, drei Leuten, denen ich eh schon alles erzähle würde es mir nichts ausmachen, wenn die dann mein Handy, oder sagen wir die History im ICQ oder was weiß ich was durchlesen/durchstöbern würden.

Beim Rest würde ich dann jedoch verneinen oder einschreiten. Es heißt schließlich nicht umsonst Privatssphäre.
 
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