Es gilt das Unschuldsprinzip, das ist richtig. Aber nur weil jemand unschuldig ist, heisst das noch lange nicht, das er NIE in Ermittlungen von Behörden verwickelt werden kann. Schliesslich wurde niemand, der unschuldig ist, in diesem Fall vor Gericht gestellt. Ausserdem gilt dieses Unschuldprinzip auch für Menschen, die vor Gericht stehen (Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist), trotzdem wird gegen solche Personen ermittelt, UM sie vor Gericht zu bringen. Sind sie am Ende unschuldig und werden freigesrpochen, kräht kein Hahn danach, DAS ermittelt wurde.
Um nochmal auf mein Flughafenkontrollbeispiel zurück zu kommen.....
Du kannst noch so sauber, noch so unschuldig sein, trotzdem KANN Dein Gepäck durchsucht werden, weil Du eben schuldig sein KÖNNTEST.....also ganz so gut zieht IMHO Dein Argument nicht. Auch hängt Dein Vergleich mit den Hausdurchsuchungen.....der Aufwand, Konten durchzustöbern dürfte bei weitem nicht so gross sein, wie der Aufwand, Millionen Haushalte zu durchsuchen.
In einem Punkt hast Du recht, in dem aktuellen Fall sind den Ermittlern die Konsumenten ins Netz gegangen und nicht die Hersteller dieser Schundwerke. Aber grad die Konsumenten sind der Grund, warum so ein Müll produziert wird.
Und die Konsumenten sind immer die ersten, die zur Rechenschaft gezogen werden.... und wer weiß, vielleicht ist unter den Konsumenten ja jemand, der auch produziert.... der Kinderpornohandel basiert ja hauptsächlich (aber nicht nur) auf dem Tausch von Material. Oder vielleicht finden die Ermittler auf einem der Rechner der Konsumenten noch Material aus anderen Quellen, die dann explizit verfolgt werden können..... Die ganze Aktion ist ja nur ein Teil des Kampfes gegen Kinderpornographie....
Ausserdem, wie sagt man so schön ? Der Zweck heiligt die Mittel....
